News:2015-12-15 – Badeerlaubnis in Berlin gekippt
aus KameloNews, dem wüsten Nachrichtenportal
News vom 15.12.2015
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Hunde dürfen dann an diesen Stellen nicht ins kühle Nass hinein und auch ihre Notdurft dort nicht verrichten. Uferwege sind hingegen keine Badestellen. Diese könnten also von Mensch und Hund gemeinsam genutzt werden, falls mindestens einer von beiden den anderen an der Leine herumführt. - So weit, so gut.
Aber was macht nun der/die überraschend müssende Mensch*Inn, welche(r) keinen Hund oder Hündin dabei hat und auch keine Leine? Muss jene / jener sich etwa ein öffentliches WC suchen und dem Toilettenonkel brav zwei € in die Hand drücken. Und was und wo soll überhaupt der der Hund (hin)machen, der keinen Menschen oder keine Menschin dabei hat.
Das wird sicherlich in nächsthöherer Instanz entschieden werden müssen. Unklar ist, ob Grün*Innen sich vor Ort noch einmal versammeln wollen, um ein Hundeverbot an Badestränden unter Berücksichtigung von Art 3 und 20a des Grundgesetzes zu erörtern. Zu klären wäre unter Berücksichtigung von Art 4 GG allerdings auch, wie mit Bürgerinnen und Bürgern umgegangen werden soll, die fest daran glauben, dass in Gottes Natur Mensch und Tier ihr Geschäft frei und ungehemmt verrichten dürfen. Beruhigt sein darf die/der Berliner/in aber, dass sie/er zu Hause noch immer nach Herzenslust baden darf, selbst mit Hund - und bei Gefallen dürfen beide ihre Notdurft natürlich noch immer wie gewohnt direkt in der Wanne oder je nach Geschmack auch auf der entsprechenden Zuwegung verrichten.
Siehe auch: [1]; [2]; [3]; [4]