News:2015-12-15 – Badeerlaubnis in Berlin gekippt
aus KameloNews, dem wüsten Nachrichtenportal
News vom 15.12.2015
Die aktuellsten Erregnisse:
Adventskalenderreform tritt in Kraft • 3.12.2025
Friedrich Merz kauft Wochenendhaus • 19.11.2025
Bündnis Sahra Wagenknecht benennt sich um • 7.11.2025
Banansack: Bahamas - Da ham ma's • 30.10.2025
Friedrich Merz wünscht sich Potjomkin'sche Städte • 20.10.2025
Umweltalarm: Verschimmelte Ämter müssen schließen • 12.10.2025
Der große Tag von Alexander Dobrindt • 3.10.2025
Wo Katz und Maus mit dem Feuer spielen • 16.9.2025
Rammelpo will neue Nationalhymne • 12.9.2025
Hurra, endlich wird der Strom richtig billig! • 22.8.2025
Wadephul spendiert Bundeswehr einen Watepfuhl • 19.8.2025
Briten und Deutsche sind Freunde • 17.7.2025
Wehrpflicht für Frauen • 3.7.2025
Hunde dürfen dann an diesen Stellen nicht ins kühle Nass hinein und auch ihre Notdurft dort nicht verrichten. Uferwege sind hingegen keine Badestellen. Diese könnten also von Mensch und Hund gemeinsam genutzt werden, falls mindestens einer von beiden den anderen an der Leine herumführt. - So weit, so gut.
Aber was macht nun der/die überraschend müssende Mensch*Inn, welche(r) keinen Hund oder Hündin dabei hat und auch keine Leine? Muss jene / jener sich etwa ein öffentliches WC suchen und dem Toilettenonkel brav zwei € in die Hand drücken. Und was und wo soll überhaupt der der Hund (hin)machen, der keinen Menschen oder keine Menschin dabei hat.
Das wird sicherlich in nächsthöherer Instanz entschieden werden müssen. Unklar ist, ob Grün*Innen sich vor Ort noch einmal versammeln wollen, um ein Hundeverbot an Badestränden unter Berücksichtigung von Art 3 und 20a des Grundgesetzes zu erörtern. Zu klären wäre unter Berücksichtigung von Art 4 GG allerdings auch, wie mit Bürgerinnen und Bürgern umgegangen werden soll, die fest daran glauben, dass in Gottes Natur Mensch und Tier ihr Geschäft frei und ungehemmt verrichten dürfen. Beruhigt sein darf die/der Berliner/in aber, dass sie/er zu Hause noch immer nach Herzenslust baden darf, selbst mit Hund - und bei Gefallen dürfen beide ihre Notdurft natürlich noch immer wie gewohnt direkt in der Wanne oder je nach Geschmack auch auf der entsprechenden Zuwegung verrichten.