Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.


Die Akten sind bitte nummerisch abzulegen

aktuelle Akten[bearbeiten]

Akte 1: Beschluss Aufsichtsrat[bearbeiten]

BESCHLUSS


'Beschluss vom Aufsichtsrat mit dem Aktenzeichen 1-I vom 10:08, 6. Jun. 2010 (NNZ) über die Änderung der ABEGOASSSAK'

Sehr geehrte Mitkamele,

hiermit gibt der Aufsichtsrat folgende ABEGOASSSAK-Änderung bekannt:
§4 (a) Eingänge betreffend der Regeln 3 (b), 4 (b), 4 (c) und 15 erfordern zur Bearbeitung alleinig ein Kamel im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist folgendermaßen aufgebaut:
Ein Aufrufezeichen (!), die nächste nicht vergebene Nummer (fortlaufden) der Anträge in Ziffern (z. B. 1), ein Bindestrich (-), die Römische Zahl (fortlaufden) (meist I), die den aktuellen Vorgang in der Akte wiedergeben. Nichtamtlicher Verweis: §§ 1, 5 Gebührenordnung des Aufsichtsrats

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungszimmer#Anpassung der GO

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 10:08, 6. Jun. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: ABEGOASSSAK-Änderung gilt ab Beschlussveröffentlichung


Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Vorgang ist nur ein lautes EINSPRUCH zulässig.

Akte 2: Beschluss Aufsichtrat (2)[bearbeiten]

BESCHLUSS


Beschluss vom Aufsichtrat mit dem Aktenzeichen 2-I vom 19:57, 8. Jun. 2010 (NNZ) über die Stellung von Mitgliedern an das Organ "AAG"

Sehr geehrte Mitkamele,

hiermit teile ich mit, dass nach § 8 (x) Absatz 4a der Aufsichtrat 2 Mitglieder für das Organ zur Ausarbeitung ausgefeilter Gewinnstrategien stellt. Diese sind:

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungszimmer#AAG

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 19:57, 8. Jun. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Jetzt gehts los!


Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Vorgang ist nur ein lautes EINSPRUCH zulässig.

Akte XY ungelöst: Beschluss Aufsichtrat (3) Auflösung Zentralrat[bearbeiten]

BESCHLUSS


Beschluss URGENT-B2 des Aufsichtsrates vom 23.06.10 über den Zentralrat der Paragraphenreiter

Der Zentralrat wir aufgelöst

Der Beschluss ist gemäß §7 wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Sitzungstzimmer des Aufsichtsrates.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: BuffaloBill 12:22, 23. Jun. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Let's ROCK


Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Vorgang ist nur ein lautes EINSPRUCH zulässig.

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Anfechtung

Der Vorgang URGENT-B2$ wird hiermit angefochten!

Begründung: EINSPRUCH!
Euer Ehren Vorsitzender des Aufsichtsrats,
Im Sitzungszimmer des Aufsichtsrats findet sich lediglich eine Abstimmung über die Absetzung von Kamel Bond, zu der der Aufsichtsrat im übrigen überhaupt nicht befugt ist, sofern nicht die Gnade des Gesetzgebers oder eines von ihm bestellten Herrschers kurzfristig noch etwas anderes bestimmt. Eine Abstimmung über die Auflösung des Zentralrates liegt definitiv nicht vor.
Im übrigen verstößt auch die Vorgangsnummer des angefochtenen Beschlusses gegen § 5 (c) ABEGOASSSAK.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 17:49, 23. Jun. 2010 (NNZ)

Anmerkung: So nicht!!!

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue

Die voraussichtliche maximale BearbeitungsFrist beträgt 7 Tage.

Bemerkungen: Zu meinem Ausserordentlichen bedauern ist nur der Vorsitzende dazu berechtigt hier eine Entschidung zu fällen, und der hat sich irgendwie ins Nirwana verzogen.    

Datum, Unterschrift: BuffaloBill 17:59, 23. Jun. 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
0%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Akte 3: Beantragung neuer Seiten[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: !3-I
Antragsgegenstand:

Genehmigung folgender Seiten:

Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/AAG Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/AAG/Vorgäng Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/AAG/Geschäftsordnung


Begründung:

Lieber Aufsichtsrat,
wir wollen endlich mal eine Siegerernennungskonferenz abhalten! Deshalb: Bitte den Antrag genehmigen

Unterschrift, Datum: Stinkerwue 20:04, 8. Jun. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 13:57, 9. Jun. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: So oder so, ist ja klar.




Rechtsmittelbelehrung: Anfechtungen sind gemäss der GO einzureichen


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: !3-III

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: !3-II

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Die vorstehende Genehmigung trägt das Aktenzeichen !3-II. Hiermit wird weiter mitgeteilt, dass die Gebühr auf ein Bitte festgesetzt wurde und somit entrichtet wurde.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Stinkerwue

Siehe auch: Gebührenordnung des Aufsichtsrats.

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Anfechtung

Der Vorgang !3-I wird hiermit angefochten!

Begründung: Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
EINSPRUCH! Die Genehmigung der Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/AAG/Vorgäng verstößt wegen des im Titel enthaltenen typographischen Fehlers "Vorgäng" gegen §0 und ist somit zurückzunehmen. Dann wird der Anfechtende nochmal Gnade vor Recht ergehen lassen und von einem Antrag auf Verwarnung des Aufsichtsrates absehen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 20:13, 15. Jun. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Dieser EINSPRUCH trägt die Vorgangsnummer !3-I$.

Akte 4: Beantragung neuer Seiten[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: !4-I
Antragsgegenstand:

Ausserdem brauchen wir noch die Seite

Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/AAG/Verworfene Strategien


Begründung:

Lieber Aufsichtsrat,
Wir sollten das Archiv nicht vergessen, danke!

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 14:06, 9. Jun. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: !4-II

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: !4-I

Rechtshinweis:
Sehr geehrter Mitbürokrat,
hiermit weise ich dich darauf hin, dass zur Bearbeitung des Vorgangs eine Gebühr zu entrichten ist. Als Gebührenersatz werden 5 Gulden oder 3 Taler akzeptiert. Solange wird über diesen Antrag nicht entschieden.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: §§ 1, 5 der Gebührenordnung des Aufsichtsrats

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Stinkerwue 18:49, 10. Jun. 2010 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

!4=I wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Dann eben nicht, ischt mir doch wurscht ob das Archiv eine Seite hat oder nicht, ich wollt nur nettsein, jetzt muss das Archiv seine Seite eben selber beantragen.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: !4-III

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 08:10, 11. Jun. 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: keine


Akte 5: Beschwerde über illegale Seitenanlegung seitens BuffaloBill[bearbeiten]

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BESCHWERDE


Adressat: Aufsichtsrat
Vorgangsnummer/Zeichen: ?!5-I

Beschwerdegrund: Anlegen einer illegalen Seite durch das Aufsichtsratsmitglied BuffaloBill

Genauere Angaben:

Wie sie hier sehen können, hat ein Mitglied Ihres Organes eine Seite mit unsinnigem Titel angelegt. Meines Wissens tat er dies ohne Ihre Genehmigung und machte sich somit einer klaren Regelverletzung strafbar, und selbst wenn diese Seite genehmigt worden wäre, verstieße das nicht existente Wort "Vorgäng" in ihrem Titel gegen §0. Ich bitte Sie, BuffaloBill zu tadeln oder dies zu veranlassen und des Weiteren dafür zu sorgen, dass diese Seite verschwindet.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 19:07, 10. Jun. 2010 (NNZ)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Diese Beschwerde enspricht nicht §3 der Gebührenordnung


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 08:06, 11. Jun. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Es kann nicht Schaden die Gebührenordnung zu lesen. Aussderdem sollten sie sich nochmal Überlegen, ob sie die Beschwerde tatsächlich so schwammig führen wollen, es lag nämlich - entgegen ihrer Behauptung - eine Genehmigung des AR vor.


Rechtsmittelbelehrung: Die üblichen.)

Akte 6: Verwarnung des Kamel Kamel Bond 007[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: ?!6-I
Antragsgegenstand:

Rüge von Kamel Bond 007

Begründung:

Sehr geehrte Mitglieder,
trotz herrschaftlicher Rechte schafft es Kamel Bond 007 es nicht, alle Eingänge zu bearbeiten und sogar Positionen zu besetzen, die in den Regeln vorgeschrieben sind. Deshalb ist Kamel Bond 007 durch den Spielleiter zu rügen. Die Herrschaften vom Archiv werden mir auch für diesen Antrag danken.

Unterschrift, Datum: Stinkerwue 21:33, 14. Jun. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: ?!6-I 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Die Abstimmung läuft bis in 3 Tagen.


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Er muss büsen! Stinkerwue 21:33, 14. Jun. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Wir müssen endlich vorwärts machen, die Zeit läuft uns davon..... bald ist die Runde beendet. Schaffen sie noch untestehende Anfechtung weg (ich darf das leider nicht) dann gehen wir über Los und ziehen 2000 ein.BuffaloBill 13:24, 15. Jun. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: einstimmig angenommen


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 20:41, 15. Jun. 2010 (NNZ)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: ?!6-II

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: ?!6-I

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Gebührenersatz von 9 Gulden wird dem Antrag hiermit beigefügt.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Stinkerwue 21:37, 14. Jun. 2010 (NNZ)

Siehe auch: Gebührenordnung

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Anfechtung

Der Vorgang 6-I wird hiermit angefochten!

Begründung: Sehr geehrter Vorsitzender des Aufsichtsrat!
EINSPRUCH! Was Ihr hier schreibt, ist eine unverschämte und haltlose Unterstellung! Sie zeugt davon, dass der liebe Herrgott offensichtlich wenig Gnade mit zweien seiner Geschöpfe hatte. Es handelt sich bei den angesprochenen Eingängen um überaus komplexe und aufwendige Aufgaben, deren Bearbeitung nun mal seine Zeit und reifliche Überlegung erfordert. Auf diese Weise vermeidet der Zentralrat unüberlegte Schnellschüsse, wie sie hier beim Aufsichtsrat offensichtlich gang und gäbe sind. Und da in den Spielregeln keine Fristen vorgeschrieben sind, nimmt sich der Zentralrat auch die Zeit, die er braucht. Gleichgültig, ob der Aufsichtsrat gegen ihn intigriert oder nicht.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 02:07, 15. Jun. 2010 (NNZ), 1.,2. und 3.Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter

Anmerkung: Dieser EINSPRUCH trägt die Vorgangsnummer 6-I$.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Gegen Anträge können keine EINSPRÜCHE erhoben werden. Des weitern ist das Aktenzeichen falsch.


Ausführendes Organ: Vorsitzender des Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 20:41, 15. Jun. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Auch ich mache gerne Formfehler aus Vorgängen. Wenigsten ein Ja, ja, hab ich gesehen genügt bei den Vorgängen. Vorgangnummer ?!6-III!


Rechtsmittelbelehrung: Willst du wirklich gegen eine Richtsatzentscheidung EINSPRUCH erheben?

BESCHLUSS


Beschluss Nr. ?!6-IV des Aufsichtsrats vom 20:41, 15. Jun. 2010 (NNZ) über die Verwarnung von Kamel Bond 007

Hiermit wird der Vorsitzende angewiesen, den Spielleiter anzuweisen, Kamel Bond 007 zu rügen.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: siehe oben

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 20:41, 15. Jun. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Anweisung wird umgesetzt.


Rechtsbehelfsbelehrung: EINSPRUCH ist möglich... (ich glaub es aber nicht)

Akte 7 - Antrag auf Freigabe für Regeländerung[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: !7-I
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Kollegen im Aufsichtsrat,
wir haben es geschafft, gemeinsam können wir nun eine sinnvolle Regel zum Rundensieg beschließen. Insofern bitte ich Sie, folgende Regeländerung freizugeben und Ihren Vetoverzicht zu erklären: Abänderung von §17(c) der Spielregeln zu folgender Formulierung:
Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis folgendermaßen: Diese Spielrunde endet mit dem Ergebnis, dass die Bürokratie und Ihre Handlanger gewonnen haben, wenn und nur wenn diese nicht mit virtuellem grünen Himbeereis gleichzusetzen sind, im Besonderen gebührt dieser Sieg Edmund Stoiber, Kim Jong Il und Sepp Blatter. Wird diese Runde an einem Mittwoch oder nachts zwischen 23:45 und 23:58 (NNZ) beendet, haben zusätzlich alle Kamele gewonnen, deren Anzahl an Buchstaben im Kamelnamen durch die Anzahl der "Freigegeben ab 73"-Jahren-Stempel über von demselben Kamel verfassten Vorgängen ohne Rest teilbar ist. Voriges gilt aber nicht, wenn die Runde zwischen 23:45 und 23:56 (NNZ) und an einem Mittwoch zugleich beendet wird. Wird diese Runde gemäß der Spielregeln vom Spielleiter beendet, darf der Spielleiter sich offiziell einen Kranz aus Lorbeer flechten und diesen an bundesweiten Feiertagen innerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern tragen, so weit dies keinerlei Menschenrechtskonventionen und keiner unveränderlichen Rahmenregel widerspricht, andernfalls darf das Organ, das gemäß der Spielregeln zum Beenden der Spielrunde befugt ist, öffentlich Freudentänze aufführen oder von einem geeigneten Delegationspartner aufführen lassen. Des Weiteren haben Kamel:Wanderdüne und Kamel:BuffaloBill gewonnen, ebenso wie die deutsche Fußball-Nationalmannschaft. Außerdem haben alle Kamele verloren, die während des Spielrunde für untätig erklärt wurden, die Mitglied des Organs DOBERMANN sind oder die als Mitglieder des inoffiziellen Organs Volksfront des Bürokratenspiels angesehen werden können. Dies gilt in jedem Fall und ist nicht anfechtbar.

Begründung:

Wir waren uns ja im Prinzip einig, dass in etwa so die Gewinnregel lauten muss, nur habe ich Ihren Kollegen Stinkerwue aus dem Gewinnerkreis ausgeschlossen, weil ich der Meinung bin, dass er auch sehr inaktiv war - Sie allein, Kollege BuffaloBill, und ich, wir werden uns den Gewinn gütlich untereinander aufteilen.

Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 11:41, 24. Jun. 2010 (NNZ)

Anlagen: Und bitte machen Sie schnell, ja?


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 11:54, 24. Jun. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Das wiederspricht zwar de GO von wegen Gebühren und so, aber ich habs jetzt mal einfach nicht gesehen - sowas soll es geben in der Bürokratie. Wenn sie auch nichts gesehen haben, dann lassen wir es uns doch einfach als gewinner gut gehen, ist ja keiner mehr da der einspruch erheben könnte.




Rechtsmittelbelehrung: Man kann hier Einspruch erheben, das wird aber nichts nützen da nur Stinkerwue Einsprüche bearbeiten darf, und der ist inaktiv :)


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Anfechtung

Der Vorgang Genehmigung von !7-I$ wird hiermit angefochten!

Begründung: EINSPRUCH!
Euer Ehren Vorsitzender des Aufsichtsrates,
auch wenn mir bewusst ist, dass sich korrupte Aufsichtsräte und Spielleiter bereits zum Herrscher des Bürokratenspiels aufgeschwungen haben und dieser Einspruch daher im Aktenschrank verstauben wird, bis ihn durch eine Gnade des Schicksals einst Archäologen wieder aus dem Archiv buddeln, kann ich doch dieses Unrecht nicht unwidersprochen hinnehmen.
Wie der Bearbeiter selbst ausführt, widerspricht der Antrag der ABEGOASSSAK. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das bewusste Ignorieren der ABEGOASSSAK durch den Bearbeiter dabei nach § 10 ABEGOASSSAK als Staatsstreich zu werten ist.
PS: Eine Bitte habe ich noch: Schämen Sie sich!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 15:13, 24. Jun. 2010 (NNZ)

Anmerkung: keine mehr.

Akte 2010 - Reporter kämpfen für Sie![bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Akte 2010-I-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: diverse Mitteilungen etc.

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Aufsichtsrat, es ist mir hier auch die falsche Nummer egal, weil ich Ihnen nur persönlich sagen wollte, dass sie meinen Beschluss falsch verstanden haben und ich es gut mit Ihnen meine: Ich als Spielleiter darf seit der Regeländerung gleichzeitig im Zentralrat der Paragraphenreiter sein und das werde ich auch tun, und dann ernenne ich mich und beide Mitglieder des Aufsichtsrates zu Gewinnern, ist doch in Ordnung, nicht wahr? Damit wäre uns dreien gedient und es gäbe ein akzeptabler Spielergebnis. So kurz vor Schluss ist meine Motivation, noch irgendwelche komplexen Sachen zu machen und zu bearbeiten sehr gering, deswegen machen wirs und doch einfach: Sie lösen den Zentralrat auf, ich übernehme ihn, und gemeinsam beschließen wir dann eine Ihrem Entwurf ähnliche Gewinnregel. Fertig.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 11:58, 23. Jun. 2010 (NNZ)

Siehe auch: Ihr Kollege Stinkerwue muss bald handeln, sonst läuft uns die Zeit davon!

geschlosse Akten[bearbeiten]

Antrag !3-I: Antrag auf Verzichts eines Vetos[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtrat
Antragsnummer: !3-I
Antragsgegenstand:

Genehmigung der folgender Regeländerung:
§ 8 (g)Gericht
(1) Das Organ Gericht kann durch jedes Kamel besetzt werden. Zur Aufnahme muss beim Aufsichtsrat ein Antrag stellen.
(2) Das Gericht ist für die Revisionen von entgültigen Entscheidungen eines Organes zuständig.
(3) Entgültige Entscheidungen sind alle Entscheidungen, bei denen eine Geschäftsordnung eine unendliche Wiederspruchsmöglichkeit vorsieht oder kein Wiederspruch zulässig ist.
(4) Das Gericht entscheidet aufgrund deren Geschäftsordnung und der Regeln.
(5) Entscheidungen vom Gericht können nur durch 2/3 Mehrheit im Aufsichtsrat oder Einstimmigkeit im Zentralrat der Paragraphenreiter aufgehoben und an den Aufsichtsrat verwiesen werden.
(6) Entscheidungen des Gerichts sind unbedingt durchzusetzen. Falls sich ein Organ weigert, die Entscheidung umzusetzen, kann das Gericht das Organ auflösen und Neuwahlen ausrufen.
(7) Die Größe des Gerichts bestimmt der Aufsichtsrat.

Begründung:

Mein Vorschlag zur Verbesserung der Bürokratie. Ich bitte den Aufsichtsrat, auf das Veto zu verzichten.

Unterschrift, Datum: Stinkerwue 14:38, 24. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 15:39, 25. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Find ich gut!




Rechtsmittelbelehrung: die üblichen Rechtsmittel sind gültig.


sonstiger Krempel[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 03
Antragsgegenstand:

Gemäß §4 (c) lege ich folgenden Vorschlag einer neuen Regel dem Aufsichtsrat zur Durchsicht vor. Es möge in seiner Weisheit die Kompatiblität der Regeländerung mit geltenden Spielregeln und Ordnungsprizipien überprüfen und über eine Vorabgenehmigung befinden.

Im Folgenden werden nun die Einführung eines neuen "§16 Energieerhaltungssatz" und eines neuen Organs "§8(b) Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)" vorgeschlagen. Sollte der vorgeschlagene §16 tatsächlich eingeführt und in dem Regelpapier aufgelistet werden, so haben alle bisherigen Regeln von §16 einschließlich abwärts in der regelinternen Nummerierung um Eins nach unten zu rücken.

§16 Energieerhaltungssatz
(a) Der §16 geht von folgenden Annahmen aus: 1. Der Energieerhaltungssatz ist eine universelle physikalische Gesetzmäßigkeit. Folglich behält er auch im Bürokratenspiel seine Gültigkeit und ist in den Regeln unbedingt mit zu berücksichtigen. 2. Als Sachbearbeiter eines Organs Anträge, Anfragen, Bittstellen, Anfechtungen, Beschwerden und sonstige Vorbringungen zu bearbeiten kostet Energie. Man muss Formfehler ertragen, die dem Auge wehtun, man muss den Urhebern stümperhafter Anträgen ihr Versagen unter die Nase reiben, man muss den ganzen lieben langen Tag miesgelaunt und kleinborniert sein, all dies ist anstrengend, macht Arbeit und bringt einem um den wohlverdienten Mittagsschlaf. 3. Der Energieerhaltungssatz fordert daher einen Ausgleich dieser aufgewendeten Energie.
(b) Wie in der Physik üblich, wird Energie in der Maßeinheit J, dies steht für "Joule", gemessen. Diese Maßeinheit wird im ganzen Bürokratiespiel verwendet, um eine präzise Regelung des Energieaustausches und -ausgleiches zu gewährleisten.
(c) Wann immer ein Sachbearbeiter eines Organs für eine Vorbringung an dieses Organ zuständig ist und diese Vorbringung bearbeitet hat, hat er in einer Anlage, Bemerkung, Hinweis o.ä. der Bearbeitung hinzuzufügen, wieviel Energie ihn dies in Joule gemessen gekostet hat.
(d) Für die Energie, die wie in (c) beschrieben, aufgewendet wurde, hat das Kamel, dessen Vorbringung bearbeitet wurde, einen Ausgleich zu leisten. Dieser Ausgleich besteht in einer zu erbringenden Gegenleistung.
(e) Die genaue Regelung, wie dieser Energieausgleich zustatten gehen soll, und die Überwachung zur Verhinderung eines Missbrauches des Energieerhaltungssatzes obliegt dem unter §8(b) aufgeführten "Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)" und wird unter demselbigen Paragraphen genauer beschrieben.

§8(b) Organ zur Überwachung der Einhaltung des Energieerhaltungssatz (OzÜdEdE)
(1) Das OzÜdEdE hat die ihr gemäß §16(e) zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
(2) Um zu verhindern, dass der Energieerhaltungssatz von Sachbearbeitern zur eigenen Bereicherung ausgenutzt wird, hat das Organ das Recht zu jeder Bearbeitung eines jeden Vorganges und der dazugehörigen Angabe zum jeweiligen Energieaufwand eine Begründung für die jeweilige Angabe zu verlangen. Sollte diese Begründung das OzÜdEdE nicht zufriedenstellen, so kann es folgende Maßnahmen ergreifen:
- Er kann eine erneute verbesserte Begründung verlangen.
- Er kann den Sachbearbeiter zu einem Untersuchungsausschuss vorladen.
- Er kann bei einem der drei Hauptorgane und beim Organ Jugendschmutz einen Antrag auf eine Verwarnung, in Wiederholungsfällen auf eine Rüge und in ganz besonders schweren Fällen auf eine Mecklenburg-Vorpommerung stellen. Sollte eines dieser Organe den Antrag genehmigen, so hat ein Stellvertreter eines der Organe Archiv, DOBERMANN, Wirtschaftswaisen diesen Antrag zu bestätigen.
In der Regel haben die drei angeführten Maßnahmen erst in der Reihenfolge ihrer Anführung zu erfolgen.
(3) Das Organ hat auf seiner Seite eine Unterseite "Ausgleichskatalog" zu veröffentlichen. Auf dieser Seite veröffentlicht es eine Reihe von Leistungen, die ein Kamel erbringen kann, um seine Energieschulden zu bezahlen, und ihren jeweiligen Gegenwert in Joule. Jedes Kamel kann Vorschläge einbringen, welche vom Organ wohlwollend geprüft, nur bei triftigen Gründen abgelehnt und bei Aufnahme in den Katalog von ihrem Energiewert her bewertet werden.
(4) Hat ein Kamel seine Energieschuld beglichen, die sich aus der Bearbeitung eines bestimmten Vorganges ergeben hat, so hat er - sofern die Geschäftordnung des jeweiligen Organs nichts anderes vorsieht - in der Akte des Vorganges eine Mitteilung zu platzieren, aus welcher eindeutig hervorgeht, dass das bestreffende Kamel seine Schuld beglichen hat und mit welcher Gegenleistung er dies getan hat. Ohne diese Mitteilung gilt die Schuld als nicht beglichen.
(5) Sollte ein Kamel es nach 7 Tagen versäumt haben seine Energieschuld zu einem Vorgang zu begleichen, so hat der Gläubiger dies dem OzÜdEdE zu melden und es hat diesen Vorfall öffentlich bekannt zu machen. Der Schuldner hat dann, sollte er seine Schuld begleichen, keine weiteren Konsequenzen zu fürchten, muss sich jedoch beim Gläubiger in sichtlich zerknirschter Weise entschuldigen, wobei eine deutliche Scham über sein Fehlverhalten erkennbar sein muss. Sollte dies nach weiteren 4 Tagen immer noch nicht geschehen sein, so wird das Organ einen Antrag beim Spielleiter stellen, der daraufhin das betreffende Kamel zu verwarnen hat. Bei immer noch fortdauernden Fehlverhalten werden dann in der gleichen Weise Rügen bzw. Mecklenburg-Vorpommerungen verteilt.
(6) Die Energieschulden zu verschiedenen Vorgängen können nicht zu einer einzigen Energieschuld zusammengefasst werden.
(7) Verlangt ein Organ für die Bearbeitung seiner Vorgänge Gebühren, Gefälligkeiten, Spenden oder sonstige irgendwie zu erbringende Leistungen, so können diese zur Begleichung der Energieschuld entgegengerechnet werden. Der Gegenwert dieser Leistungen in Joule ist auf dem Ausgleichskatalog des OzÜdEde zu veröffentlichen.


Begründung:

Die Gestalt dieser neuen Regeln lassen erwarten, dass sie das gesamte Bürokratenspiel mit Schikane überziehen wird und ist darum in höchstem Maße der Bürokratisierung und Zermürbung dienlich. Überdies greift sie eine Idee auf, die in dem weiter oben diskutierten Entwurf "02" einer Geschäftordnung in den §§9-16 erläutert wird und entwickelt sie auf der Grundlage wissenschaftlicher Prinzipien in einer Form weiter, dass sie für das gesamte Bürokratenspiel nutzbar und verwendbar gemacht wird. Der Aufsichtsrat würde somit als Vorreiter einer neuen Entwicklung dastehen und somit Ruhm und Ehre ernten!

Unterschrift, Datum: Kamel Bond 007 18:31, 8. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Wissenschaftliche Gutachten zur universellen Gültigkeit des Energiegesetzes: [1], [2], [3], [4],


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: BuffaloBill und Stinkerwue

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungs Frist beträgt ungefähr 10 Tage (abhängig davon, wann wir endlich unser Sitzungszimmer kriegen).

Bemerkungen: Müssen wir erstmal gründlich beratschlagen    

Datum, Unterschrift: BuffaloBill 20:07, 8. Mai 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


§reiter.jpg
Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 03

Rechtshinweis:
Sehr geehrtes Kamel Bond 007,
für die Bearbeitung ihres Vorgangs sind weitere Notwendigkeiten aufgetreten:

1. Für das Aktenzeichen Ihrer Vorlage benötigen wir das Aktenzeichen Ihres Vorlagebeschlusses.
2. Momentan beträgt die Bearbeitungszeit 1 Monat. Um diese zu verkürzen bitten wir um eine Gebühr.
Für diese Punkte setze ich eine Nachfrist bis zur entgültigen Entscheidung des Aufsichtsrats.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: §§ 4 (c), 9 - 14 der RIFAG

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Stinkerwue 10:26, 10. Mai 2010 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.

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Anfechtung

Der Vorgang Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren schreibt etwas von dem "Aktenzeichen Ihres Vorlagebeschlusses." - Unsereins reibt sich verwundert die Augen - welcher Vorlagebeschluss?


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 11:49, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Offensichtlich sieht Euer Ehren imaginäre Dinge. Es ist zu hoffen, dass er nicht auch noch rosa Elefanten sieht. Diese Anfechtung trägt die Nummer Ü-2837,6-IV. Mit der Befolgung der Maßregeln des aktuellen Entwurfes des RIFAGs ist nicht die Anerkennung ihrer Gültigkeit verbunden. „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 03-B

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Bearbeitung des Antrages 03 wurde abgebroche, da zuerst die Anfechtung mit der Nummer Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer bearbeitet werden muss

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: BuffaloBill 13:26, 10. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: So kann es gehen.

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Die RIFAG wurde vom Spielleiter aufgehoben, damit ist obige Rechtsmittelbelehrung so oder so hinfällig

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 09:14, 12. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Überdies ist mir auch nicht klar, was "Aktenzeichen des Vorlagenbeschlusses" sein soll. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf die Anfechtung Ü-2837,6-III-ohneVorgangsnummer und nicht auf den Antrag zur Regeländerung.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag 03 - Regeländerung 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Diese Regeländerung erscheint mir ausgesprochen kleinkarriert und bürokratisch BuffaloBill 09:21, 12. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif Regel erscheit mir noch nicht zu genehmigen.




Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag 03 - Ergänzung

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 03

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Antragssteller möchte noch eine kleine Ergänzung hinzufügen, die formaler Natur sind, jedoch notwendig, um das OzÜdEdE imstande zu setzen. Er geht davon aus, dass, sofern der Aufsichtsrat keinen Protest einlegt, BuffaloBills Zustimmung (siehe einen Vorgang weiter oben) davon unberührt bleibt.
§8(b)(8) Das OzÜdEdE beinhaltet drei Posten. Ist ein Posten vakant, so kann sich jeder Spieler selbst hineinwählen außer er ist Mitglied beim Organ DOBERMANN. (Aus Hygienegrünen ist das OzÜdEdE von Kötern freizuhalten).
(9) Näheres regelt eine zu beschließende Geschäftsordnung.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 11:23, 12. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Katzen sind hingegen im neuen Organ erlaubt.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Hab schlechte Laune


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 15:26, 25. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Sie dürfen diese Regeländerung trozdem beim Zentralrat eingeben, vieleicht legen wir ja doch kein Veto ein...


Rechtsmittelbelehrung: Sie dürfen diesen entscheid anfechten ... blablabla.. ach vergessen sie es


Erster Vorschlag für einen ersten Entwurf einer Geschäftsordnung des Schlichtungskommitees[bearbeiten]

Zwischenbericht

Vorgangsnummer/Zeichen: Schlicht01düne

Dieser Bericht ergeht an: Aufsichtsrat

aufgrund: §8(b)(7) der Spielregeln

Sehr geehrter Aufsichtsrat,
um dem oben genannten Paragraphen gerecht zu werden, macht sich das Organ Spielleiter bereits Gedanken über mögliche Formulierungen einer Geschäftsordnung des neuen Organes "Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"". Um Ihnen einen Überblick zu geben, ich würde gerne, vorbehaltlich Ihrer großartigen und hochwohlgeborenen Meinung natürlich, gerne folgenden Paragraphen in die Geschäftsordnung, an passender Stelle, einfügen:
Dieses Organ ist dem relativ sinnlosen Vorhaben eines einzelnene Kameles geschuldet und völlig unnütz, da sich Aufsichtsrat und Spielleiter bestens verstehen und keinerlei Schlichtungsbedarf besteht. Darum ist das oberste Ziel dieses Organes, sich selbst möglichst schnell aufzulösen und diesem Quatsch ein Ende zu setzen.

Unterschrift des Berichterstatters, Datum: Wanderdüne 19:04, 16. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Meine Bekundungen großer Zuneigung zum Aufsichtsrat und seinen Mitgliedern, so dass eine Schlichtung eigentlich unnütz ist.

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: Schlicht02bill

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: bSchlicht01düne

Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Mal sehen was aus diesem Organ wird. Wenn mein Vorschlag angenommen wird, dann istder Aufsichtsrat sowieso aus diesem Schlichtungsorgan raus, dann kann es uns Wurst sein....

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 15:29, 25. Mai 2010 (NNZ)


Anlagen: *schnarch"


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: IV

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 888876543210/d01

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Bitte ihre Beteiligungen für das den BSDS hier ablegen. Gebührenordnung nicht vergessen. Es wird darauf hingewiesen, das antrage die keine:
- Erherbietung an BuffaloBill der die Urspungsidee erfunden hat
- Machtvergrösserung für den Aufsichtsrat
enthalten, wahrscheinlich unter berufung auf irgendwelche Regeln (die wir notfalls auch erschaffen wenn es sein muss) abgelehnt werden.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: BuffaloBill 14:20, 19. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Viel Glück


Antrag Nummer BSDS/03 vom 19. Mai 2010 - Antrag auf Vorabgenehmigung von Regeländerungen[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSDS/03
Antragsgegenstand:

Sehr geschätzter Aufsichtsrat,
mein Antrag zur Teilnahme am großartigen BSDS, das das ehrenvolle und großartige Aufsichtsratsmitglied BuffaloBill als erster Teilnehmer dankenswerter Weise begründet hat, liegt dem Zentralrat bereits vor. Ich würde Sie nun sehr höflich um eine Vorabgenehmigung der von mir vorgeschlagenen Regeländerungen bitten, die Ihre Macht deutlich vergrößern werden und da im einzelnen lauten:

§2 Hauptorgane wird zu §2 Hauptorgane und präsidentielles Organ umformuliert: Anstelle von (a)[...] Diese drei Organe heißen Hauptorgane. lautet der neue Text: [...] Die Organe Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat heißen Hauptorgane. Das Organ Spielleiter heißt präsidentielles Organ.
In §2(b) wird hinter dem Wort "Hauptorgane" der Passus "oder präsidentiellen Organe" eingefügt.
In §2(c) wird das Wort "drei" durch "zwei" ersetzt.

§8(a) Archiv: In Punkt 10. wird das Wort "Spielleiter" durch "Aufsichtsrat" ersetzt.

§8(b) wird durch diese Regeländerungen und die Beschneidung der Funktionen des Spielleiters unnötig und ersatzlos gestrichen.

§9(b): Das Wort "Spielleiter" wird ersetzt durch "Aufsichtsrat". Die Neuregelung freier Plätze fällt somit in den Aufgabenbereich des Aufsichtsrates.

§11(c): "Der Spielleiter" wird ersetzt durch "Der Zentralrat der Paragraphenreiter". Geschäftsordnungen dürfen also vom Zentralrat außer Kraft gesetzt werden.

§12(e) wird komplett neu formuliert:

(e) Der Spielleiter darf nach eigenem Ermessen von untätig gewordenen Kamelen Stellungnahmen und Berichte zu ihrer Untätigkeit einfordern. Der Aufsichtsrat und der Zentralrat der Paragraphenreiter dürfen mit 2/3-Mehrheit bestimmen, dass ein untätig gewordenes Kamel vom Spielleiter gerügt oder in minder schweren Fällen verwarnt wird, bei Wiederholungsfällen oder im Falle einer ausgebliebenen öffentlichen Entschuldigung auch gemecklenburgt-gevorpommert.

§14 wird komplett gestrichen. Er ist bei der aktuellen Verfassung des Spieles überaus unnötig. Außerdem möchte ich einen neuen Paragraphen einführen, der an dieser Stelle seinen Platz bekommen kann: §14 Übergangsregelungen: Alle Entscheidungen des Spielleiters, die gefällt wurden, als dieser noch umfassendere Rechte besaß, sind weiterhin gültig, wenn sie nicht ausdrücklich vom nun zuständigen Organ oder Sachbearbeiter aufgehoben werden. Die Geschäftsordnung des Spielleiters darf trotz ihrer teilweise verlorenen Sinnhaftigkeit aus ästhetischen Gründen beibehalten werden.

§15: Hier wird das Wort "Spielleiter" zweimal ersetzt durch "Aufsichtsrat".

§16 Regelregeln wird wie folgt neu formuliert:

(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen den Wirtschaftswaisen per Antrag vorgebracht werden. Diese entscheiden dann in einer Abstimmung verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln. Können sich die Wirtschaftswaisen innerhalb von 14 Tagen nicht einigen, darf der Spielleiter seine Auslegung der Regeln als verbindlich festlegen.

(b) Der Jugendschmutz kann ein Kamel aus einem Organ ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrates der Paragraphenreiter binnen drei Tagen oder eine 100%ige Mehrheit des Aufsichtsrates binnen 48 Stunden ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.

(c) In minder schweren Fällen kann ein Kamel auch verwarnt, in mittelschweren Fällen gerügt oder, in schweren Fällen, unabhängig von einer Entscheidung über einen Ausschluss aus dem betroffenen Organ, gemecklenburgt-gevorpommert werden. Dazu muss ein Vorsitzender eines Hauptorganes oder des Archivs eine Anweisung an den Spielleiter verfassen, die dieser grundsätzlich zu befolgen hat. Verwarnen, Rügen und Mecklenburg-Vorpommern darf aber nur der Spielleiter und kein anderer Spielteilnehmer.

Begründung:

Diese vielen Änderungen schaffen ein neues Gleichgewicht im Spiel, der Spielleiter wird nicht völlig, aber doch größtenteils entmachtet und seine Befugnisse werden gerecht über die anderen Organe verteilt, auch Sie, werte Kollegen, werden einen Machtzuwachs erhalten. Dies ist der beste Weg in eine gemeinsame bürokratische Zukunft.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 18:41, 19. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Ich würde mit dem größten Vergnügen Ihre Gebührenordnung beachten, wenn Sie denn eine hätten. Nur bedauernswerter Weise hat der Aufsichtsrat ja keine Geschäftsordnung, weil die immer noch vom Spielleiter (von dem ich mich distanziere!) rechtskräftig außer Kraft gesetzt ist, und zwar nicht, um Sie zu ärgern, sondern wegen §0 und so. Selbstverständlich werde ich Ihnen trotzdem so bald es mir möglich ist zwei oder drei "Gefallen" tun, das ist doch meine gute Bürokratenpflicht. Wenn Sie jetzt nicht langsam mal klein beigeben, obwohl ich Recht habe, dann weiß ich auch nicht mehr, was wir machen.


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, genauer ist ungeklärt, steht in neuer Geschäftsordnung

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist unbegrenzt, wir brauchen erst einmal eine Geschäftsordnung, dann überlegen wir uns, ob vielleicht, irgendwann mal dieser Antrag genehmigt ist.

Bemerkungen: Was nützt ihnen das, dass sie unsere Geschäftsordnung außer Kraft setzen, sie warten dadurch noch länger.    

Datum, Unterschrift: Stinkerwue 19:05, 19. Mai 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
50.2525252525%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Abstimmung
Abstimmung über: BSDS/03 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Geaendert.pngStinkerwue 16:38, 20. Mai 2010 (NNZ)Jein.gif Ich finde die folgende Regeländerung besser. Stinkerwue 16:08, 20. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme

Jaja.gif

könnte man Diplomatisch lösen und mit einschränkungen genehmigen... BuffaloBill 16:50, 20. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Antrag wird eingeschränkt genehmigt

Bemerkungen: Wir haben leider nicht die Möglichkeit, ihren Antrag abzulehnen, wegen der BSDS-Spielregeln, aber wenigstens....

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: BuffaloBill 17:00, 20. Mai 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: BSDS/03/01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BSDS/03

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich stimme selbstverständlich zu das Mein Vorschlag besser ist, aber wenn wir diesen Antrag ablehnen, dann laufen wir Gefahl, das unser Antrag vom Zentralrat der Pharagraphenreiter blockiert wird, da dieser in seinem BSDS die Spielregel verstekt hat, das wir keine Anträge grundlos blokieren dürfen, da sonst der von uns favorisierte Antreg ausgeschlossen wird.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: BuffaloBill 16:20, 20. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Dieses BSDS Wettbewerbsdinges beim Zentralrat

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: BSDS/03/02

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BSDS/03/01

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Dann stimme ich halt nun dann mit Jein ab. Dann kannst du dich entscheiden, ob, was und wie du den Antrag annimmst.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Geaendert.pngStinkerwue 16:39, 20. Mai 2010 (NNZ) (sorry, Stempel vergessen)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:

  • Die ABEGOASSSAK muss vom Spielleiter genehmigt werden
  • Falls dieser Antrag vom Zentralrat der Pharagraphen genehmigt wird muss Wanderdüne hoch und heilig versprechen sein Amt weiter auszuführen.

Begründung:
Wir brauchen eine Geschäftsordnung - so einfach ist das. Wir geben ihnen etwas Zuckerbrot um ihnen die Entscheidung zu vereinfachen. Je schneller sie die ABEGOASSSAK genehmigen, um so schneller dürfen sie ihren Antrag zum Zentralrat der Pharagraphenreiter weiterzihen. Ah ja, Wenn wir schon einen Repräsentativen Spielleiter haben, dann muss auch irgendjemand dieses Amt ausfüllen, und ich kann keinen geeigneteren Kandidaten finden, als alleine sie.

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 17:00, 20. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Diplomatisch gelöst


Rechtsmittelbelehrung:


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: ?!1-I

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obige Genehmigung

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrte Kollegen, soeben habe ich Ihre ABEGOASSAK genehmigt und natürlich würde ich, das verspreche ich hoch und heilig - ich schwör!, bei etwaiger Genehmigung meines Vorschlags Spielleiter bleiben, dann hätte ich endlich weniger zu tun, juhu, sofern mich nicht Krankheit, Tod oder Spinnentiere davon abhalten.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Spielleiter Wanderdüne 18:20, 21. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: ?!1-II

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: ?!1-I

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Da sie alle Bedingungen, die der Aufsichtsrat ihnen gestellt hat erfüllt haben, dürfen sie jetzt ihren Antrag dem Zentralrat übergeben, damit es endlich weiter geht *schnarch* Ach ja gehen sie nicht überl os und zihen sie nicht 2'000 Kamelotaler ein.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: BuffaloBill 15:22, 25. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: "weiter penn"

Antrag Nummer BBB01 vom 19. Mai 2010 - Antrag auf Vorabgenehmigung von Regeländerungen[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtrat
Antragsnummer: BB01
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Ich leg euch hiermit mein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise mit dem Organ "Spielleiter" vor. Beachten sie bittedie weise neuRegelung von §8(b)
§5 wird komplett gestrichen.

§6 lautet neu: “Der Aufsichtsrat darf den Zentralrat der Paragraphenreiter auflösen, sofern eine Mehrheit der am Spiel beteiligten Kamele zustimmt. Dazu wird eine Offizielle Abstimmung angehalten. Im Fall einer Auflösung richtet der Aufsichtsrat Neuwahlen gemäß alleine von ihm zu bestimmender Neuwahlregeln aus.”

§7 lautet neu: “Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann den Aufsichtsrates seines Postens entheben sofern eine Mehrheit der am Spiel beteiligten Kamele zustimmt. Dazu wird eine Ofizielle Abstimmung angehalten. Im Fall einer Auflösung richtet der Zentralrat der Paragraphenreiter Neuwahlen gemäß alleine von ihm zu bestimmender Neuwahlregeln aus.”

§8(b) lautet neu:
„Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen TM?! und Wutzofant
(1) Das Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen TM?! und Wutzofant ist ein Unterorgan des Organs DOBERMANN
(2) Das Schlichtungskomitee wird mit dem Zweck eingerichtet einen gemeinsamen Konsens wischen TM?! und Wutzofant zu finden.
(3) Es setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied TM?!, einem Mitglied Wutzofant und einem Mitglied des Organs "Zentralrat der Paragraphenreiter". Das Organ "Zentralrat der Paragraphenreiter" hat sein Mitglied durch einen einstimmigen Beschluss auszuwählen.
(4) Das Schlichtungskomitee wird zum Zwecke der gemeinsamen Konsensfindung verschiedene Unterseiten einrichten. Jede dieser Unterseiten ist einer bestimmten Streitfrage gewidmet. Jede Unterseite ist dazu gedacht eine gemeinsame Debatte von TM?! und Wutzofant zu ermöglichen. Sie gilt als abgearbeitet, sobald eine Abstimmung über eine gemeinsame Erklärung erfolgt und alle Mitgliedes des Schlichtungskomitees einstimmig dieser Erklärung zustimmen. Diese gemeinsame Erklärung muss nicht rechtlich bindend sein, sie kann aber auch den sofortigen Beschluss über eine Regeländerung beinhalten. Diese Regeländerung ist dann anschließend sofort durchzuführen, d.h. sie ist nicht an §4 gebunden. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann allerdings gegen Regeln, die seinen Kompetenzbereich betreffen, d.h. ihn einschränken, erweitern oder Kompetenzen des Zentralrates an andere Organe übertragen, sein Veto einlegen.
(5) Das Anlegen der Unterseiten, das Ausarbeiten der Streitfragen und der Entwürfe zu gemeinsamen Erklärungen ist alleinige Aufgabe des Moderators. Das Amt des Moderators übernimmt das Mitglied vom Zentralrat der Paragraphenreiter. Die Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee hat eine Auflistung von Themen zu beinhalten, zu denen der Moderator verpflichtet ist jeweils eine oder mehrere Streitfrage auszuarbeiten und eine entsprechende Unterseite anzulegen.
(6) Das Komitee wird sofort aufgelöst, sobald entweder ein einstimmiger Auflösungsbeschluss von TM?! und Wutzofant erfolgt oder sobald alle in der Geschäftsordnung des Schlichtungskomitee gemäß §8(b)(4) aufgelisteten Probleme abgearbeitet sind. Mit Auflösung des Schlichtungskomitees ist §8(b) unverzüglich zu streichen. (7) Für die Dauer der Existenz des Schlichtungskomitee ist jede Form einer Vorgangszeichen- oder Aktenzeichen- oder sonstigen Formatierungs-Vorschrift in der Geschäftsordnung des DOBERMANNS außer Kraft gesetzt. Der Verlust der Kompetenzen, der für alle drei beteiligten Mitglieder hiermit gegeben ist, soll in deeskalierender Weise einem Waffenstillstand gleichkommen und so drohende Konflikte entschärfen. Zusätzlich dient er den beteiligten Organen als Motivation keine Blockadehaltung im Schlichtungskomitee einzunehmen, sondern konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten. (8) Zu Beginn hat eine Abstimmung über eine Geschäftsordnung zu erfolgen. Diese ist gemeinsamen vom TM?! und Wutzofant auszuarbeiten und einstimmig anzunehmen. Zum Wohle der gemeinsamen Konsensfindung verzichtet die Geschäftsordnung auf jegliche Aktenzeichen- und Vorgangsregelung.“

§11(c)lautet neu “Der Aufsichtsrat ist befugt, eine Geschäftsordnung mit zwei gültigen Stimmen außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt.

§12 (e) lautet neu: “Der Aufsichtsrat darf mit einfacher Mehrheit untätig gewordene Kamele verwarnen, rügen und mit absoluter Mehrheit bei schwerwiegenden Fällen mecklenburgvorpommern. Der Zentralrat der Paragraphenreiger darf mit Zweidrittelmehrheit fahrlässig untätig gewordene Kamele verwarnen oder rügen und eine öffentliche Entschuldigung einfordern. Mit absoluter Mehrheit darf er bei schwerwiegenden Fällen auch mecklenburgvorpommern.”

§15 lautet neu: “Möchte ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Zentralrat der Pharagraphenreiter zu stellen. Der Zentralrat der Pharagraphenreiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als uneingeschränkt genehmigt, sofern dadurch keine Rahmenregel verletzt würde.”

§ 16 (a) lautet neu: “(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Zentralrat der Pharagraphenreiter per Antrag vorgebracht werden. Der Zentralrat der Pharagraphenreiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.”

§ 16 (b) lautet neu: “(b) Der Aufsichtsrat kann ein Kamel mit voller Mehrheit aus einem Organ ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrates der Paragraphenreiter binnen drei Tagen ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.

§ 16 (c) lautet neu: " In minder schweren Fällen können der Aufsichtrat oder der Zentralrates der Paragraphenreiter ein Kamel auch verwarnen, in mittelschweren Fällen rügen oder, in schweren Fällen, unabhängig von einer Entscheidung über einen Ausschluss aus dem betroffenen Organ, mecklenburgvorpommern.”

§17 (b) lautet neu: “Der Aufsichtsrat muss die aktuelle Runde beenden, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Zusammenwirken von Spielregeln und der Zusammensetzung der einzelnen Organe (vakante Positionen) keine weitere Regeländerung mehr erlaubt.”

§17 (d) lautet neu “Der Zentralrates der Paragraphenreiter gibt das Spielergebnis bekannt und schließt die Runde.”

§17 (e) lautet neu: Wird der Posten des Aufsichtsrates oder des Zentralrates der Pharagraphenreiter vakant und anschließend über mindestens vierzehn Tage hinweg nicht neu besetzt, so kann die Spielrunde von jedem Kamel jederzeit als vorzeitig beendet erklärt werden. In diesem Fall lautet das Spielergebnis, dass alle Kamele verloren haben.”

§19 (a) lautet neu: “(a) Die Vorsitzenden aller in den Spielregeln genannten Hautorganen sind bei Vorgängen innerhalb des Spiels wie in einem amerikanischen Gerichtsfilm mit „Euer Ehren“ anzusprechen. Diese Anrede bleibt jedoch ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis vorbehalten. Das Kamel BuffaloBill ist ausserdem mit "Retter der 8.Runde des Bürokratenspiels" anzureden.”

Begründung:

Für das Bürokratenspiel natürlich!!! Bitte prüfen sie diese Regeln sorgfälltig, und geben sie mir ihre Vorabgenehmigung

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 22:30, 19. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 09:57, 20. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Ihre Genialität verblüfft mich immer wieder.




Rechtsmittelbelehrung: Dieser Vorgang kann gemäss §6 der RIFAG beim Vorsitztenden des Aufsitsrates angefochten werden - dies wird allerdings nicht empfohlen.


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 16:11, 20. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Ich empfehle keinen EINSPRUCH. Meine Meinung ist unausweichlich. *harr* <Teile dieser Mitteilung wurden aus Jugendschmutzgründen zenziert.>




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Neue RIFAG[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 04
Antragsgegenstand:

Beschluss einer Geschäftsordung

Begründung:

Sehr geehre Mitbürokraten
Um den Spielregeln, insbesondere §11 (e), gerecht zu warden, schlage ich eine Erweiterung der RIFAG auf §19 vor. Das gesamtwerk sieht dann wie folgt aus:
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit. § 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
3 Pharagraphen §18 und §19: Schlussklausel
§ 17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§ 18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.
$ 19 Diese Geschäftsordnung kann geändert warden, indem 2 (zwei) Kamele, die Mitglied des Aufsichtsrates sind, einer Änderung zustimmen.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 13:20, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Keine


Abstimmung
Abstimmung über: Neue RIFAG 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Her mit der neuen RIFAG BuffaloBill 09:02, 11. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Stinkerwue 18:46, 18. Mai 2010 (NNZ)




Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 3. Entwurf einer RIFAG mit der Antragsnummer 04 wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren!
Obwohl ich mit großer (Schaden-)Freude Ihre ersten Gehversuche beobachte, muss ich Sie auf die Ungültigkeit auch dieser Geschäftsordnung hinweisen. Diese ist zu verwerfen, da sie in sich logisch widersprüchlich ist und damit gegen §0 verstößt. Ich beziehe mich hierbei auf § 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt. sowie den diversen Regelungsvorschriften von §4 bzw. §6. In §5 haben Sie das Aktzenzeichen als "fortlaufend nächste römische Zahl" definiert, in §4 traktieren Sie die Antragstellenden mit einer Unmenge bizarrer Wurzeln, die in mir den Verdacht aufsteigen lassen, der Geist des verstorbenen Lech Kaczyński ("Quadratwurzel oder Tod!") hätte hier sein Unwesen getrieben! Ja was denn nun? Römische Ziffern oder Wurzeln? Sie müssen Sich schon entscheiden, meine Herren!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 19:11, 18. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Da der Anfechtende sich unschlüssig ist, welche Aktenzeichenregelung er denn nun verwenden soll, entscheidet er sich einfachheitshalber für §5 und versieht diese Anfechtung mit dem Aktenzeichen I.

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: BuffaloBill

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer: 1 Monat.

Bemerkungen: Muss gründlich überdachtwerden und das dauert    

Datum, Unterschrift: BuffaloBill 12:23, 19. Mai 2010 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
0%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


§reiter.jpg
Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: 04-V

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Anfechtung

Rechtshinweis:
Kamel Bond 007, ich sehe ja ein, dass sie etwas verwirrt dreinblicken. Deshalb erläuere ich die Bedeutung von Vorgänge und Einbringungen der RIFAG die Rechtsbegriffe etwas erläutern. Vorgänge sind alles, was auf einer Einbringung folgt. Dis ergibt sich aus dem Worten Vorgang: Man bewegt sich in der Akte voran, Einbrigung: Es wird was zu uns gebracht. Deshalb ist auch z. B. bei einem Schmiergeld-Bescheid ein Aktenzeichen erforderlich

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: §§ 4-5 RIFAG

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Stinkerwue 18:10, 19. Mai 2010 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.


neue Geschäftsorndung[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: IV
Antragsgegenstand:

Gemäß § 4 (c) mache ich erneut einen Versuch (aber einen ganz neuen) zur Einführung der neuen Geschäftsorndung ABEGOASSSAK:
§ 1 Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden und der in der Regeln festgelegten Anzahl von Mitgliedern.
§ 2 Der Aufsichtsratsvorsitzende ist das dienstälteste Mitglied.
§ 3 Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.
§ 4 Anträge und sonstige Einreichungen (kurz: Eingang) sind formgerecht einzureichen. Zum gleichen Sachverhalt gehörende Eingänge sind in die selbe Akte einzureichen.
§ 4 (a) Eingänge betreffend der Regeln 3 (b), 4 (b) und 4 (c) erfordern zur Bearbeitung alleinig ein Kamel im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist folgendermaßen aufgebaut: Ein Aufrufezeichen (!), die nächste nicht vergebene Nummer (fortlaufden) der Anträge in Ziffern (z. B. 1), ein Bindestrich (-), die Römische Zahl (fortlaufden) (meist I), die den aktuellen Vorgang in der Akte wiedergeben.
§ 4 (b) Eingänge betreffend der Regeln 5 (a) und 6 erfordern zur Bearbeitung mindestens zwei Kamele im Aufsichtsrat. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist wie in § 4 (a) aufgebaut, jedoch ist vor dem Aufrufezeichen ein Sternchen (*) zu setzen.
§ 4 (c) Alle sonstigen Eingänge benötigt ein Kamel zur Bearbeitung. Das Aktenzeichen dieser Eingänge ist wie in Regel § 4 (a) zu bilden, jedoch ist vor dem Aufrufezeichen ein Fragezeichen zu setzen (?).
§ 4 (d) Allen Eingägnen ist ein Gebührenvorschuss in Höhe der jeweis zu erwartenden Gebühren zu leisten. Diese ist der Gebührenordnung des Aufsichsrats zu entnehmen.
§ 5 Alle Vorgänge des Aufsichtsrats sind Entscheidungen oder Mitteilungen. Abstimmungen zählen nicht als Vorgang, sondern bereiten diesen vor. Gegen Abstimmungen ist ein Rechtsmittel unzulässig.
§ 5 (a) Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (a) können von einem Kamel vorläufig erlassen werden. Der Aufsichtsrat kann mit relativer Mehrheit vorläufige Entscheidungen innerhalb von 24 Stunden nach Erlass für ungültig erklären und diese neu Entscheiden. Dies gilt nicht bei Genehmigungen eines Antrags auf Stellen von Anträgen.
§ 5 (b) Über Entscheidungen zu den Eingängen nach § 4 (b) und § 4 (c) ist der gesamte Aufsichtsrat zur Abstimmung aufgerufen. Der Aufsichtsrat entscheidet mit relativer Mehrheit, soweit nicht anders bestimmt.
§ 5 (c) Entscheidungen ohne vorherigen Eingang haben die nächste fortlaufende nicht vergebende Nummer (z. B. 1), einen Bindestrich (-) und die Römische Zahl I.
§ 5 (d) Mitteilungen können von einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats erteilt werden. Diese können vom Vorsitzenden berichtigt werden, falls der Vorsitzende der Meinung ist, dass die Mitteilung falsch ist.
§ 6 Abstimmungen sind öffentlich. Abstimmungen sind innerhalb von 3 Tagen zu beenden. Falls zu diesem Zeitpunkt Mitglieder nicht abgestimmt hat, wird davon ausgegangen, dass die anderen Mitglieder so abstimmen, wie die Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen.
§ 7 Gegen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist als Rechtsmittel ein lautes EINSPRUCH statthaft. Dieses ist beim Vorsitzenden einzureichen. EINSPRÜCHe haben das Aktenzeichen der Entscheidung, gegen die Rechtsmittel erhoben wird, hinter dem ein Dollarzeichen ($) erscheint.
§ 8 EINSPRÜCHE werden durch eine Richtsatzentscheidung des Aufsichtsratsvorsitzenden entschieden. Dieser ist entgültig. Das Aktenzeichen lautet dann wie die Entscheidung, gegen die Rechtsmittel erhoben wird, ergänzt durch ein Ausrufezeichen (!)
§ 9 Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss zweier Aufsichtsratsmitglieder geändert werden. Die Gebührenordnung legt der Vorsitzende fest.
§ 10 Jeder Angriff auf diese Geschäftsordung wird als Staatsstreich interpretiert.

Begründung:

Ich will eine Geschäftsordnung Basta.

Unterschrift, Datum: Stinkerwue 16:03, 20. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: ABEGOASSSAK 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Her damit! --Stinkerwue 16:03, 20. Mai 2010 (NNZ)
2. Stimme

Jaja.gif

Eigentlich gefällt mir meine RIFAG ja besser da ich soviel Zeit damit verschwendet habe.... ach ja, es tut mir im Herzen weh meine RIFAG sterben zu sehen *theatralisch seuftz*. Wie dem auch sei, der Spielleicter wird niemals eine meiner RIFAGS genehmingen, da er eine persöhnliche Abneigung gegen mich hat, so soll es dann eben sein - wir brauche eine Geschäftsordnung!BuffaloBill 16:12, 20. Mai 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: einstimmig angenommen

Bemerkungen: Damit tritt diese Geschäftsordnung ab dem 20.05.2010 22:05 in Kraft.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 22:06, 20. Mai 2010 (NNZ)

BESCHLUSS


Beschluss mit AZ 1-I des Vorsitzenden des Aufsichtsrats vom 11:31, 21. Mai 2010 (NNZ) über einer Gebührenordnung des Aufsichtsrats

Gemäß § 9 Satz 2 der ABEGOASSSAK lege ich als Aufsichtsratsvorsitzender folgende Gebührenordnung fest:

§ 1 Für alle Eingänge nach § 4 (a) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr einmal das Wort "Bitte" sinnvoll im Eingang zu verwenden.
§ 2 Für alle Eingänge nach § 4 (b) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr ein Gefallen zu versprechen und das Wort "Bürokratie" sinnvoll zu verwenden.
§ 3 Alle sonstigen Eingänge nach § 4 (c) der ABEGOASSSAK sind als Gebühr einmal das Wort "Herrscher" sinnvoll zu verwenden.
§ 4 Alle EINSPRÜCHe haben zusätzlich als Gebühr das Wort "Gnade" sinvoll im EINSPRUCH zu verwenden.
§ 5 Als Gebührenersatz werden auch Taler (in der Umrechnung 1 Taler:2 Zeichen), Gulden (in der Umrechnung 1 Gulden:1 Zeichen) und Bürokratieaufbau-Anträge akzeptiert. Hierzu ist jedoch ein Antrag notwendig, der mit dem eigentlichen Eingang verbunden werden soll. Über Bürokratieaufbau-Anträge entscheidet grundsätzlich der Vorsitzende.
§ 6 Bürokratieaufbau wird durch schwierigere, hochkomplizierte Regeln erschaffen.

Der Beschluss ist gemäß § 9 Satz 2 der ABEGOASSSAK wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: ist dieser

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 11:31, 21. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Gebührenordung gilt ab Beschlusszeitpunkt. Alle bereits eingeganenen Eingänge werden noch ohne Gebühren bearbeitet.


Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist ein EINSPRUCH zulässig.

!kein Aktenzeichenವ15,6 vom 10. Mai 2010 - Anfechtung der Geschäftsordnung RIFAG des Aufsichtsrates[bearbeiten]

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang RIFAG wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren!
Es ist kein gültiger Abstimmungsnachweis gemäß §11(b) auffindbar. So geht das aber nicht!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamel Bond 007 11:33, 10. Mai 2010 (NNZ)

Anmerkung: Dieser Vorgang trägt die Vorgangsnummer !kein Aktenzeichenವ15,6I. Gemäß §6 des aktuellen Entwurfs der RIFAG ist dieser Einspruch an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates gerichtet. Mit der Befolgung der Maßregeln des aktuellen Entwurfs der RIFAG ist nicht ihre Anerkennung verbunden. „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: !kein Aktenzeichenವ-S

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: !kein Aktenzeichenವ

Bearbeitendes Organ: Aufsichtrat

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Wertes Mitkamel
Wir geben ihrer Anfechtung recht. Wir weisen daraufhin, das das Veschwinden der fraglichen Abstimmung auf technisches Versagen, und nicht etwa auf Absicht zurück zu führen ist. Wir werden die Abstimmung aus den Urtiefen des Wikis wieder ausgraben (bzw. haben wir schon.)

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 13:30, 10. Mai 2010 (NNZ)


Anlagen: Niente

Außerkraftsetzung Ihrer Geschäftsordnung[bearbeiten]

Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 001

Maßnahme: Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.

Begründung:

Die Geschäftsordnung verstößt gegen §11(e) der Spielregeln.


Unterschrift, Datum: Spielleiter Wanderdüne 11:51, 10. Mai 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


§reiter.jpg
Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: R-001

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 001

Rechtshinweis:
Die Vorderung, das eine neue Geschätfordnung durch den Spielleiter genehmigt werden soll ist absolut lächerlich und wiederspricht §11 (b) der Spielregeln. dadurch ist diese Vorderung als Wiederrechtlich anzusehen. Eine Neue Geschäftsorndung tritt automatisch in Kraft, sobald alle Mitkamele des Organs "Aufsichtsrat" dieser zustimmen, eine Bewilligung des Spielleiters ist nicht notwendig

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: §11 (b)

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 08:57, 11. Mai 2010 (NNZ)


Hinweis: Dann eben so

Mitteilung des Zentralrates der Paragraphenreiter[bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 05

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Einrichtung eines grünen Tisches

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Aufsichtsrat!
Vor kurzem sind dem Zentralrat der Paragraphenreiter unterschwellige Drohungen des Aufsichtsrat zu Ohren gekommen, die ganz klar und eindeutig eine Entlassung des Spielleiters gemäß §5(a) zum Gegenstand haben. Ich zitere: ansonsten überdenken ich und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrat, ob Sie der geeignete für den Posten des Spielleiters sind., Kamel Stinkerwue, hier, oder Bedenke das du nur dank der gnädigen Duldung des Aufsichtsrates dein Amt bekleiden darfst, Kamel BuffaloBill, hier. Die Möglichkeit eines drohenden Putsches schockiert den Zentralrat, ihm ist gemäß §0 an einer Wahrung der bestehenden Ordnung interessiert, Revolutionen sind ihm ein Graus! Dementsprechend sollte §5(a) nur als allerletztes Mittel in Erwägung gezogen werden! Darum ist der Zentralrat an einer Lösung des Konfliktes mit friedlichen Mitteln interessiert. Zu diesem Zweck hat er einen grünen Tisch eingerichtet und bittet beide Parteien, den Spielleiter und den Aufsichtsrat, sich an der Lösung des Konfliktes zu beteiligen. Sollte der Aufsichtsrat gemäß §4(b) binnen von drei Tagen sein Veto einlegen, was ja sein ihm zustehendes Recht ist, und den Beschluss des Zentralrates auf eine nicht-konstruktive Art und Weise verwerfen, so bittet der Zentralrat nachdrücklich darum weitere unterschwellige Drohungen (oder gar ihre Ausführung) zu unterlassen.


Unterschrift des Mitteilenden, Datum: 2. Mitglied Kamel Bond 007 19:11, 11. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: den genauen Wortlaut zur Regelneuerung zur Einrichtung des Grünen Tiesches können Sie hier nachlesen: Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Zentralrat_der_Paragraphenreiter/Vorgänge#Akte_Nummer_22222222220_vom_11._Mai_2010_-_Einf.C3.BChrung_eines_Schlichtungskomitee. Verbesserungsvorschläge sind willkommen.

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: G-05

Thema des Gutachtens: Einrichtung eines grünen Tisches

Kurzzusammenfassung: Die Situation eskalierte

Bearbeitendes Organ: BuffaloBill

Ausführlicher Gutachtentext:
Euer Ehren
Da ich wahrscheinlich der Auslöser dieser Eskalation war, erbitte ich das Wort an dieser Stelle ergreifen zu dürfen. Unumstrittene Tatsache dürfte sein, das der Aufsichtsrat ein Sitzungszimmer und eine gültige Geschäftordnung braucht um innerhalb dieses Spiels vernünftig funktionieren zu können. Ebenfalls unumstritten dürfte die Tatsache sein, das dem Aufsichtsrat bissher beides mit mehr oder weniger plausiblen erklährungen verweigert wurde. Ich gebe zu, das meine ersten Gehversuche (immerhin bin ich noch mehr oder weniger ein Jungkamel) nicht ganz Regelkonform war. Spätenstens der Antrag 18rwue2030 war aber formal korrekt und wurde mit einer aus der Luft gegriffenen Erklährung abgehelnt. Der Antrag 19bond2027 wurde in seine Ausführung sinnlos verzögert um den Aufsichtsrat weiterhin bei der Arbeit zu Hinder. Ebenfalls verschliesst sich der Spielleiter jeglicher vernünftiger Diskussion. Jegliche Anfechtung btr. der Aufhebung unserer Geschäftsordnung(insbesondere meine) wurden wegen formfehler abgewisen. Das begutachtende Kamel hält nach wie vor daran fest das BEIDE seine anfechtungen formal korrekt sind. Dem spiel sein Oftzitiertes GROSS schreibt klat und deutlich Überschriften AUF DER VORGANGSEITE verboten seien und dies betrifft nicht die Anfechtungsseite. Auch wenn da eine Klausel "Das gilt auch für Anfechtungen" ist, bedeutet das höchstens: "Auch bei einer Anfechtung dürfen keine Unterschriften auf der Antragsseite eingefügt werden." Dies ist zu keinem Zeitpunkt geschehen. Die Anfechtungsseite ist in ihrer eigenschaft NICHT in des Spielers GROSS erwähnt. Die selbsherrliche ausdehnung seiner eigenen Regeln wiedersprich in ganz krasser Weise dem Paragraph §0. Leider lehnt der Spielleiter auch eine gut gemeinter Hinweis auf diese Problematik ab, ohne auf den Sachverhalt ein zu gehen. Offensichtlich ist der Spielleiter unfähig, Fehler (im sinne von Verständnismängel) in seiner eigenen Geschäftsordnung zuzugestehen und zu korigieren. Um so verständnissloser nehme ich die ausser Kraft setztung unserer Geschäftsordnung aufgrund eines einfachen Formfehlers zur Kenntniss. Hier hätte ein einfacher Hinweis genügt, es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Veranlassung die ganze Geschäftsordnung ausser Kraft zu setzten, geschweige denn den Aufsichtsrat derart zu zensieren, das eine neue Geschäftsordnung von ihm genehmigt werden müsse. Unsere Forderung sind klar
(a) Der Aufsichtsrat braucht ein Sictzungszimmer
(b) Der Aufsichtsrat braucht eine gültige Geschäftsordnung (die er alleine zu bestimmen hat, eine Rechtsgültige Version der RIFAG ist bereits in der Vernehmlassung)
Der Spielleiter hat uns beides zu genehmigen. Tut er dies nicht, oder versucht er weiterhin auf Zeit zu spielen, so kann der Aufsichtsrat nicht seiner Bestimmung gemäss funktionieren, und uns bleibt bedauerlicherweise keine andere Möglichkeit als den Spieleiter abzusetzten, damit das Organ "Aufsichtsrat" in Zukunft einwandfrei funktionieren kann. Das Kamel empfielt dem Vorsitzenden kein Veto auf die Regeländerung ein zu legen, überlässt diese Entscheidung aber dem erfahrenen Vorsitzenden.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 20:35, 11. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Meine Meinung

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 06

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: G-05

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hochverehrtes Kamel BuffaloBill!
Ich nehme Ihre Bedenken zur Kenntnis und kann Sie überaus gut verstehen. Ich stimme Ihnen zu, dass die Fälle bei den Anträgen 18rwue2030 und 19bond2027 nicht eindeutig sind und dass da sicherlich ein deutlicher Diskussionsbedarf herrscht. Ich stimme Ihnen auch zu, dass §10(2) keineswegs so eindeutig ist, dass sich daraus eine Vorschrift für die Anfechtungsseite herleiten ließe. In einem Punkt muss ich Ihnen deutlich widersprechen: Meines Erachtens nach liegt hier keine böswillige Interpretation des Spielleiters zugrunde, sondern vielmehr eine generelle Interpretationsunklarheit. Jedoch macht mich eines zuversichtlich, dass sich diese an einem Runden Tisch ebenfalls klären ließen: Bisher habe ich Kollege Wanderdüne als überaus korrekten und vorbildlichen Bürokraten erlebt, der immer wieder großen Einsatz für das Bürokratenspiel gezeigt hat. Daher erscheint mir die These von ihm als machtbessesenen Autokraten, der den Aufsichtsrat korrumpieren will, unhaltbar und bin sehr zuversichtlich, dass sich das in einem Vermittlungsausschuss klären ließe. Umso bedauerlicher fände ich es, würden Sie ihn vom Spielleiterposten entfernen! Außerdem hätte ein Runder Tisch für Sie einen sehr positiven Nebeneffekt: Sie könnten Ihn für sein Verhalten dort zur Verantwortung ziehen und von ihm eine zufriedenstellende Erklärung für sein Verhalten verlangen! Genauso natürlich wie er von Ihnen Erklärungen verlangen darf. Aber die werden Sie ja sicherlich zu liefern wissen...


Unterschrift des Mitteilenden, Datum: 2. Mitglied Kamel Bond 007 23:54, 11. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: nach Anfechtung von Kollege Wanderdüne findet sich die neue alte Version des Regeländerungsantrags hier

Mitteilung des Moderators des Schlichtungskomitee[bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: S04bond2028

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Einschränkung der Kompetenzen des Aufsichtsrates

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Aufsichtsrat!
Als neugewählter Moderator des Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" weise ich darauf hin, dass Sie mit der Einführung des §8(b)(6) die Berechtigung gemäß §5 verlieren den Spielleiter seines Postens zu entheben und die Berechtigung gemäß §6 verlieren den Zentralrat der Paragraphenreiter aufzulösen. Dieses ist nur zeitweise bis zur Auflösung des Schlichtungskomitee und keineswegs in irgendeiner Weise als Beleidigung oder Geringschätzung des Aufsichtsrates gedacht gewesen, sondern sollte vielmehr dazu dienen dem Spielleiter ein Zugeständnis zu machen, damit er eventuell im Laufe der Verhandlungen des Schlichtungskomitee auf Sie zugehen kann.
Außerdem werden Sie nun gemäß §8(b)(7) mit dem Spielleiter zusammenarbeiten, um eine Geschäftsordnung für das Schlichtungskomitee zu erstellen. Auf diese Weise werden Sie Gemeinschaftspädagogik im Sinne der Waldorfschulen erleben und lernen dadurch Friede, Freude, Eierkuchen kennen. Es ist zu hoffen, dass die gegenseitigen Sympathien, die Sie durch den gemeinsamen Austausch voraussichtlich erwerben werden, sich langfristig auch auf das Bürokratenspiel übertragen werden.


Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 01:32, 15. Mai 2010 (NNZ), Moderator des Schlichtungskomitees zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"

Siehe auch: Anleitung zum Tanzen des eigenen Namens

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: M&M

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Einschränkung der Kompetenzen des Aufsichtsrates

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Aufsichtsrat!
Als Spielleiter und Regelfetischist weise ich Sie darauf hin, dass Sie mit der verbindlichen Regelauslegung alle angebliche eingebüßten Rechte weiterhin besitzen, so wie das alles seine Ordnung hat. Ich bin nicht an Streitigkeiten mit Ihrem hohen Rat interessiert, aber halte mich eben an die Regeln, so wie das Kamel Bond 007 auch tun sollte. Ich vermute, dass Sie ebenso wie ich keinerlei Veranlassung zu einer Schlichtung sehen und weiterhin wie zuvor (und nun mit einem Sitzungszimmer sogar!) Ihre Arbeit gut machen werden. Ich schlage vor, beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Rücknahme des §8(b) zu stellen, falls Sie mir zustimmen sollten, dass alle Streitigkeiten ausgeräumt sind. Ich will und wollte niemals Ihre Arbeit blockieren, sofern Sie sich an die Regeln halten. Wenn Sie das nicht tun, muss ich als Spielleiter selbstverständlich eingreifen. Alles andere wäre ein Vergehen gegen unseren verehrten Paragraphen Null. Kamel Bond 007 hat da gar nichts verstanden. Auf eine gute Zusammenarbeit.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Wanderdüne 18:23, 15. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Anleitung zum Unschuldigsein

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 07

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: M&M

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Wir habe ihre Regelauslegung gelesen und nehmen sie zur Kentniss (was bleibt uns anderes übrig). Wenn sie mit den Regeln (insebsondere §8 (b)) nicht einverstanden sind, so emfpehlen wir ihnen einen Antrag auf eine Regeländerung beim Zentralrat der Paragraphenreiter einzureichen - falls dieser die Regel änderung genehmigt wird sich der Aufsichtsrat erneut mit der Sachlage beschäfftigen und gegebenenfalls ein Veto einlegen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: BuffaloBill 21:59, 15. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: ich stelle überhaupt gar keine Anträge mehr, ich beschränke mich darauf, eure zu blokieren, da müssen nicht soviele Formvorschriften beachtet werden und es macht mehr Spass.

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: mir doch egal

Bearbeitendes Organ: Moderator des Schlichtungskomitee

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Moderator des Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat" stellt hiermit fest:
(a) dass er beleidigt ist: Hiermit wird in absehbarer Zukunft nirgends nirgendwo keine Regeländerung nüch mehr geändert!
(b) Auch wenn Spielleiter Wanderdüne den schönen §8(b)(6) kaputt gemacht hat... §8(b)(7) gilt weiterhin und da gibt es keine Ausrede mehr! Diese Regel ist hieb- und stichfest und kann von keinem Spielleiter umgeworfen werden! Der Moderator freut sich schon darauf, was sich der Aufsichtsrat und der Spielleiter so an tollen Entwürfen für Geschäftsordnungen ausdenken! Das wird klasse! Juhuu!

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 00:53, 16. Mai 2010 (NNZ), Moderator des Schlichtungskomitee zur Aussprache zwischen dem Organ "Spielleiter" und dem Organ "Aufsichtsrat"


Anlagen: beleidigte Leberwurst

Interne Verschlussache[bearbeiten]

STRENG GEHEIM!
STRONG GEHIME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!

Interne Mitteilung – Verschlusssache!


Achtung: Diese Nachricht darf nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates gelesen werden. Anderen Kamelen ist die Einsicht strikt untersagt.

Aktenzeichen: 05

Bezugnahme auf Aktenzeichen: 001

Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Werter Kollege Vorsitzender
ich Befürchte der derzeitige Spielleiter versucht den Aufsichtsrat in seiner Funktion zu behindern, in dem er weder unsere RIFAG noch unser Sitzungszimmer genehmigt und auch nicht genehmigen wird. Er versucht uns hier seine Macht über zu stülpen. Falls werter Kollege Vorsizender eine Abwahl des Spielleiters in betracht zieht, so kann er sich meiner Unterstützung gewiss sein.

Datum, Unterschrift: BuffaloBill 09:22, 11. Mai 2010 (NNZ)

Antrag Nummer BSDS/01 vom 19. Mai 2010 - Antrag auf Vorabgenehmigung von Regeländerungen[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSDS/01
Antragsgegenstand:

Sehr geschätzter Aufsichtsrat,
mein Antrag zur Teilnahme am großartigen BSDS, das das ehrenvolle und großartige Aufsichtsratsmitglied BuffaloBill als erster Teilnehmer dankenswerter Weise begründet hat, liegt dem Zentralrat bereits vor. Ich würde Sie nun sehr höflich um eine Vorabgenehmigung der von mir vorgeschlagenen Regeländerungen bitten, die Ihre Macht deutlich vergrößern werden und da im einzelnen lauten:

§2 Hauptorgane wird zu §2 Hauptorgane und präsidentielles Organ umformuliert: Anstelle von (a)[...] Diese drei Organe heißen Hauptorgane. lautet der neue Text: [...] Die Organe Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat heißen Hauptorgane. Das Organ Spielleiter heißt präsidentielles Organ.
In §2(b) wird hinter dem Wort "Hauptorgane" der Passus "oder präsidentiellen Organe" eingefügt.
In §2(c) wird das Wort "drei" durch "zwei" ersetzt.

§8(a) Archiv: In Punkt 10. wird das Wort "Spielleiter" durch "Aufsichtsrat" ersetzt.

§8(b) wird durch diese Regeländerungen und die Beschneidung der Funktionen des Spielleiters unnötig und ersatzlos gestrichen.

§9(b): Das Wort "Spielleiter" wird ersetzt durch "Aufsichtsrat". Die Neuregelung freier Plätze fällt somit in den Aufgabenbereich des Aufsichtsrates.

§11(c): "Der Spielleiter" wird ersetzt durch "Der Zentralrat der Paragraphenreiter". Geschäftsordnungen dürfen also vom Zentralrat außer Kraft gesetzt werden.

§12(e) wird komplett neu formuliert:

(e) Der Spielleiter darf nach eigenem Ermessen von untätig gewordenen Kamelen Stellungnahmen und Berichte zu ihrer Untätigkeit einfordern. Der Aufsichtsrat und der Zentralrat der Paragraphenreiter dürfen mit 2/3-Mehrheit bestimmen, dass ein untätig gewordenes Kamel vom Spielleiter gerügt oder in minder schweren Fällen verwarnt wird, bei Wiederholungsfällen oder im Falle einer ausgebliebenen öffentlichen Entschuldigung auch gemecklenburgt-gevorpommert.

§14 wird komplett gestrichen. Er ist bei der aktuellen Verfassung des Spieles überaus unnötig. Außerdem möchte ich einen neuen Paragraphen einführen, der an dieser Stelle seinen Platz bekommen kann: §14 Übergangsregelungen: Alle Entscheidungen des Spielleiters, die gefällt wurden, als dieser noch umfassendere Rechte besaß, sind weiterhin gültig, wenn sie nicht ausdrücklich vom nun zuständigen Organ oder Sachbearbeiter aufgehoben werden. Die Geschäftsordnung des Spielleiters darf trotz ihrer teilweise verlorenen Sinnhaftigkeit aus ästhetischen Gründen beibehalten werden.

§15: Hier wird das Wort "Spielleiter" zweimal ersetzt durch "Aufsichtsrat".

§16 Regelregeln wird wie folgt neu formuliert:

(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen den Wirtschaftswaisen per Antrag vorgebracht werden. Diese entscheiden dann in einer Abstimmung verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln. Können sich die Wirtschaftswaisen innerhalb von 14 Tagen nicht einigen, darf der Spielleiter seine Auslegung der Regeln als verbindlich festlegen.

(b) Der Jugendschmutz kann ein Kamel aus einem Organ ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrates der Paragraphenreiter binnen drei Tagen oder eine 100%ige Mehrheit des Aufsichtsrates binnen 48 Stunden ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.

(c) In minder schweren Fällen kann ein Kamel auch verwarnt, in mittelschweren Fällen gerügt oder, in schweren Fällen, unabhängig von einer Entscheidung über einen Ausschluss aus dem betroffenen Organ, gemecklenburgt-gevorpommert werden. Dazu muss ein Vorsitzender eines Hauptorganes oder des Archivs eine Anweisung an den Spielleiter verfassen, die dieser grundsätzlich zu befolgen hat. Verwarnen, Rügen und Mecklenburg-Vorpommern darf aber nur der Spielleiter und kein anderer Spielteilnehmer.

Begründung:

Diese vielen Änderungen schaffen ein neues Gleichgewicht im Spiel, der Spielleiter wird nicht völlig, aber doch größtenteils entmachtet und seine Befugnisse werden gerecht über die anderen Organe verteilt, auch Sie, werte Kollegen, werden einen Machtzuwachs erhalten. Dies ist der beste Weg in eine gemeinsame bürokratische Zukunft.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 16:15, 19. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Ich würde mit dem größten Vergnügen Ihre Gebührenordnung beachten, wenn Sie denn eine hätten. Nur bedauernswerter Weise hat der Aufsichtsrat ja keine Geschäftsordnung, weil die immer noch vom Spielleiter (von dem ich mich distanziere!) rechtskräftig außer Kraft gesetzt ist. Selbstverständlich werde ich Ihnen trotzdem so bald es mir möglich ist zwei oder drei "Gefallen" tun, das ist doch meine gute Bürokratenpflicht.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Bitte beachten Sie die RIFAG


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 17:26, 19. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Ich weis nicht wie sie auf die Idee kommen, das der Aufsichtrat keine Geschäftsordung hätte. Es mag zwar sein, das die vom Spielleiter ausser kraft gesetzt wurde, aber es mag ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, das der Aufsichtsrat unterdessen eine neue, gültige RIFAG beschlossen hat.


Rechtsmittelbelehrung: Und da es keinen Spielleiter mehr gitb, kann er seine lächerlicher, wiederrechtliche Vorderung, das eine neue RIFAG von ihm genehmigt werden müsste auch gar nicht durchsetzten.

Antrag Nummer BSDS/02 vom 19. Mai 2010 - Antrag auf Vorabgenehmigung von Regeländerungen[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSDS/02
Antragsgegenstand:

Sehr geschätzter Aufsichtsrat,
mein Antrag zur Teilnahme am großartigen BSDS, das das ehrenvolle und großartige Aufsichtsratsmitglied BuffaloBill als erster Teilnehmer dankenswerter Weise begründet hat, liegt dem Zentralrat bereits vor. Ich würde Sie nun sehr höflich um eine Vorabgenehmigung der von mir vorgeschlagenen Regeländerungen bitten, die Ihre Macht deutlich vergrößern werden und da im einzelnen lauten:

§2 Hauptorgane wird zu §2 Hauptorgane und präsidentielles Organ umformuliert: Anstelle von (a)[...] Diese drei Organe heißen Hauptorgane. lautet der neue Text: [...] Die Organe Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat heißen Hauptorgane. Das Organ Spielleiter heißt präsidentielles Organ.
In §2(b) wird hinter dem Wort "Hauptorgane" der Passus "oder präsidentiellen Organe" eingefügt.
In §2(c) wird das Wort "drei" durch "zwei" ersetzt.

§8(a) Archiv: In Punkt 10. wird das Wort "Spielleiter" durch "Aufsichtsrat" ersetzt.

§8(b) wird durch diese Regeländerungen und die Beschneidung der Funktionen des Spielleiters unnötig und ersatzlos gestrichen.

§9(b): Das Wort "Spielleiter" wird ersetzt durch "Aufsichtsrat". Die Neuregelung freier Plätze fällt somit in den Aufgabenbereich des Aufsichtsrates.

§11(c): "Der Spielleiter" wird ersetzt durch "Der Zentralrat der Paragraphenreiter". Geschäftsordnungen dürfen also vom Zentralrat außer Kraft gesetzt werden.

§12(e) wird komplett neu formuliert:

(e) Der Spielleiter darf nach eigenem Ermessen von untätig gewordenen Kamelen Stellungnahmen und Berichte zu ihrer Untätigkeit einfordern. Der Aufsichtsrat und der Zentralrat der Paragraphenreiter dürfen mit 2/3-Mehrheit bestimmen, dass ein untätig gewordenes Kamel vom Spielleiter gerügt oder in minder schweren Fällen verwarnt wird, bei Wiederholungsfällen oder im Falle einer ausgebliebenen öffentlichen Entschuldigung auch gemecklenburgt-gevorpommert.

§14 wird komplett gestrichen. Er ist bei der aktuellen Verfassung des Spieles überaus unnötig. Außerdem möchte ich einen neuen Paragraphen einführen, der an dieser Stelle seinen Platz bekommen kann: §14 Übergangsregelungen: Alle Entscheidungen des Spielleiters, die gefällt wurden, als dieser noch umfassendere Rechte besaß, sind weiterhin gültig, wenn sie nicht ausdrücklich vom nun zuständigen Organ oder Sachbearbeiter aufgehoben werden. Die Geschäftsordnung des Spielleiters darf trotz ihrer teilweise verlorenen Sinnhaftigkeit aus ästhetischen Gründen beibehalten werden.

§15: Hier wird das Wort "Spielleiter" zweimal ersetzt durch "Aufsichtsrat".

§16 Regelregeln wird wie folgt neu formuliert:

(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen den Wirtschaftswaisen per Antrag vorgebracht werden. Diese entscheiden dann in einer Abstimmung verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln. Können sich die Wirtschaftswaisen innerhalb von 14 Tagen nicht einigen, darf der Spielleiter seine Auslegung der Regeln als verbindlich festlegen.

(b) Der Jugendschmutz kann ein Kamel aus einem Organ ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrates der Paragraphenreiter binnen drei Tagen oder eine 100%ige Mehrheit des Aufsichtsrates binnen 48 Stunden ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.

(c) In minder schweren Fällen kann ein Kamel auch verwarnt, in mittelschweren Fällen gerügt oder, in schweren Fällen, unabhängig von einer Entscheidung über einen Ausschluss aus dem betroffenen Organ, gemecklenburgt-gevorpommert werden. Dazu muss ein Vorsitzender eines Hauptorganes oder des Archivs eine Anweisung an den Spielleiter verfassen, die dieser grundsätzlich zu befolgen hat. Verwarnen, Rügen und Mecklenburg-Vorpommern darf aber nur der Spielleiter und kein anderer Spielteilnehmer.

Begründung:

Diese vielen Änderungen schaffen ein neues Gleichgewicht im Spiel, der Spielleiter wird nicht völlig, aber doch größtenteils entmachtet und seine Befugnisse werden gerecht über die anderen Organe verteilt, auch Sie, werte Kollegen, werden einen Machtzuwachs erhalten. Dies ist der beste Weg in eine gemeinsame bürokratische Zukunft.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 17:55, 19. Mai 2010 (NNZ)

Anlagen: Ich würde mit dem größten Vergnügen Ihre Gebührenordnung beachten, wenn Sie denn eine hätten. Nur bedauernswerter Weise hat der Aufsichtsrat ja keine Geschäftsordnung, weil die immer noch vom Spielleiter (von dem ich mich distanziere!) rechtskräftig außer Kraft gesetzt ist. Selbstverständlich werde ich Ihnen trotzdem so bald es mir möglich ist zwei oder drei "Gefallen" tun, das ist doch meine gute Bürokratenpflicht. Wenn Sie jetzt nicht langsam mal klein beigeben, obwohl ich Recht habe, dann weiß ich auch nicht mehr, was wir machen.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Wie kommen sie den darauf, dass die RIFAG (neue Version) außer Kraft ist? Sie haben unsere Geschäftsordnung am 10.05.2010 außer Kraft gesetzt. Dann bitte ich um Verständnis, dass unsere Geschäftsordung zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung noch in Kraft war und somit gilt. Die neue Geschäftsordung gilt erst ab dem 18. Mai. 2010 mit der Stimme von mir höchstpersönlich. Also bitte ich höflichst um einen neuen Antrag.


Ausführendes Organ: Vorsitzender des Aufsichtsrats

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 18:21, 19. Mai 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Kann ja sein, dass sie die Geschäftsordnung immer außer Kraft setzen um uns zu ärgern, aber bitteschön dann auf legalem Wege. Die Vorgangsnummer ist BSDS/02


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.