Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Vorgänge/Archiv
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Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar ▪ Archiv
- Spielleiter • GROSS • Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Tadel • Anfechtungen • Beschwerden
- Archiv: Anträge • Anfragen • Sonstiges • Antworten • Beschlüsse • Anfechtungen • Tadel • Beschwerden
Die Vorgänge sind auf dieser Seite in der Reihenfolge der Archivierung zu finden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Nr 1. vom 06.03.2010 - Antrag auf das Stellen von Anträgen
- 2 Nr 2. vom 06.03.2010 - Antrag auf Stellen von Anträgen
- 3 Nr. 3 vom 06.03.2010 - Antrag auf Beschäftigung des Aufsichtsrates mithilfe dieses Antrages
- 4 Nr. 4 vom 06.03.2010 - Antrag auf Anlegen von Seiten für den Spielleiter
- 5 Nr. 5 vom 07.03.2010 – Antrag auf Stellen von Anträgen
- 6 Nr. 6 vom 07.03.2010 – Antrag auf Änderung der Spielregeln
- 7 Nr. 7 vom 20:41, 7. Mär. 2010 (NNZ) – Antrag auf Stellen von Anträgen
- 8 Nr. 8 vom 8. Mär. 2010 (NNZ) – Antrag auf Stellen von Anträgen
- 9 Nr. 9 vom 8. Mär. 2010 (NNZ) – Was geht hier eigentlich ab?
- 10 Nr. 10 vom 08.03.2010 - Antrag auf Seiten für das NAiV
- 11 Nr. 11 vom 08.03.2010 - Antrag auf Stellen von Anträgen
- 12 Nr. 12 vom 08.03.2010 - Selbstwahl in den Zentralrat den Aufsichtsrat
- 13 Nr. 13 vom 08.03.2010 - Beschluss der GROSS
- 14 Nr. 16 vom 09.03.2010 - Antrag auf Verwarnung des Spielleiters
- 15 Nr. 17 vom 09.03.2010 - Antrag auf Absetzung des Spielleiters
- 16 Nr. 18 vom 09.03.2010 - Immer nieder mit dem Spielleiter
- 17 Nr. 19 vom 09.03.2010 - Noch ein neues Organ
- 18 Nr. 21 vom 12.03.10: Bericht des Aufsichtsrates
- 19 Nr. 24 vom 12. März - Antragen des Antrags auf das Stellen von Anträgen
- 20 Nr. 25 vom 12.03.2010 - Antrag auf Seiten für den Zentralrat der Paragraphenreiter
- 21 Nr. 27 vom 14.03. - Austritt aus dem Organ Spielleiter; Eintritt in das Organ Zentralrat der Paragraphenreiter
- 22 Nr. 28 vom 14.03. - Austritt aus dem Organ Zentralrat der Paragraphenreiter; Eintritt in das Organ Spielleiter
- 23 Nr. 29 vom 14.03.2010 – Antrag auf Inkraftsetzung der AETZEND
- 24 Nr. 14 vom 08.03.2010 - Antrag auf Regeländerung
- 25 Nr. 15 vom 08.03.2010 - Aufnahme der Arbeit des Aufsichtsrates
- 26 Nr. 20 vom 11.03.10: Antrag auf Stellen von Anträgen
- 27 Nr. 22 vom 12.03.10: Antrag auf Regeländerung: Einführung eines Archivs
- 28 Nr, 23 - Anfrage an TM?!
- 29 Nr. 25 vom 13. März - Streichung einer Regel
- 30 Nr. 30 vom 14.03. - Antrag auf Regeländerung
- 31 Nr. 31 vom 21:54, 14. Mär. 2010 (NNZ) – Antrag auf ein neues Organ
- 32 Nr. 32 vom 15. März - Wechsel des Organs
- 33 Nr. 33 vom 15. März 2010 – Geschäftsordnung
- 34 Nr. 34 vom 17.03. - Bevorstehende Untätigkeit von Kamelokrat
- 35 Nr. 35: 17.März.2010 - Einwahl in den Aufsichtsrat
- 36 Nr. 36 vom 17.03.2010 - Antrag auf Beschluss einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
- 37 Nr. 37 vom 17 März.2010 - Einwahl in den Zentralrat der Paragraphenreiter
- 38 Nr. 38 vom 19.03.2010 - Untätigkeit Kamelokrat
- 39 Nr. 39 vom 22:40, 20. Mär. 2010 (NNZ) – Selbstwahl zum Mitglied des DOBERMANN
- 40 Nr. 39 vom 20.03.2010 - Wirtschaftshalbwaise Wanderdüne
- 41 Nr. 41 vom 21.März 2010 - Anfrage an die Wirtschaftswaisen
- 42 Nr. 42 vom 21.03.2010 - Wirtschaftshalbwaise Mambres
- 43 Nr. 43 vom 22.03.2010 - Antrag auf Stellen von Anträgen
- 44 Nr. 44 vom 29. März 2010 - Antrag auf Beschluss einer Geschäftsordnung für die Wirtschaftswaisen
- 45 Nr. 45 vom 01. April 2010 - Antrag auf Beschluss einer Geschäftsordnung für die Wirtschaftswaisen
- 46 Nr. 46 vom 01. April 2010 - Archivierung
- 47 ACHTUNG! Nr. X vom 08. April 2010: Unterbrechung der laufenden Runde
- 48 Nr. 47 vom 10.04.2010 - Antrag auf Stellen von Anträgen unter Ignorierung der laufenden Spielunterbrechung
- 49 Nr.48 vom 14.04.2010 - Untätigkeitsfeststellung
- 50 49 vom 03.05.2010 Antrag auf stellen von Anträgen
- 51 Nr. 50 vom 03.05.2010 - Liste der wechselnden Mitglieder des Organes "Jugendschmutz"
- 52 Nr. 51 vom 05.05.2010 - Ersetzung von Kamelokrat durch BuffaloBill
- 53 Nr. 52 vom 08.Mai 2010 - Geschäftsordnung des Organes Jugendschmutz
- 54 Gültige Version
- 55 Erklärungsversion für Jugendliche
- 56 Nr. 52 vom 8.05.2010 - Selbstwahl in das Organ Jugendschmutz
- 57 Nr. 53 vom 16. Mai 2010 - öffentliche Stellungnahme
- 58 Nr. 54 vom 16. Mai 2010 - Austritt aus dem Organ Spielleiter
- 59 Nr. 55 vom 18.Mai 2010 Untätigkeitsfestellung
- 60 Nr. 56 vom 18. Mai 2010
- 61 Nr. 57 vom 19. Mai 2010 - Organwechsel
Nr 1. vom 06.03.2010 - Antrag auf das Stellen von Anträgen[bearbeiten]
ERLEDIGT
allgemein freigegeben
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: AadSvA-01/06032010
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen.
Begründung:
Ich muss dazu befähigt sein, Anträge zu stellen, um meine Aufgabe als erster Vorsitzender des Aufsichtsrates pflichtgemäß ausführen zu können.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
allgemein freigegeben
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Anfr01-06032010
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AadSvA-01/06032010
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Weshalb ist die Fähigkeit Anträge stellen zu können für Ihre Tätigkeit notwending, Euer Ehren?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kamelokrat 16:31, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Obigen Antrag
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: FS01~AadSvA-01/06032010
Bearbeitendes Organ: Antragsteller
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich benötige die Befugnis zur Antragsstellung zum Beispiel für die Beantragung einer Geschäftsordnung gemäß §11 der Regeln
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokrat 16:36, 6. Mär. 2010 (NNZ)
allgemein freigegeben
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der im Antragsformularfeld, welches zur Angabe von Begründungen vorgesehen ist, angegebene Grund scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 16:40, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr 2. vom 06.03.2010 - Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
ERLEDIGT
allgemein freigegeben
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 02duene2010
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, hiermit beantrage ich das Stellen von Anträgen.
Begründung:
Als Spielleiter sehe ich es als meine herausragende Aufgabe an, dem Fortgang der Bürokratie durch rege Antragsstellungstätigkeit behilflich sein zu können.
Anlagen: Polizeiliches Führungszeugnis wird innerhalb einer Dekade nachgeliefert.
Freigabe ab 10 Jahren
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Obiger Antrag wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Antragsnummer müsste lauten: AadSvA-02/06032010
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 17:17, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Siehe Rechtsbelehrung für nähere Umstände
Rechtsmittelbelehrung: Es existiert derzeit keine Regulierung für die Antragsnummerierung, weshalb die Gültigkeitsfrage der Beantwortung durch das bearbeitende Organ obliegt.
Freigabe ab 10 Jahren
Der Vorgang Ungültigkeitserklärung des Antrages 02duene2010 wird hiermit angefochten!
Begründung: Es gibt, wie Euer Ehren zu Recht feststellen, keine Regulierung für die Antragsnummerierung. Deswegen kann keineswegs festgestellt werden, dass die Nummerierung des obigen Antrags 02duene2010 falsch ist, diese Nummerierung besitzt eine innere Logik und sollte deswegen §0 entsprechen. Es gibt auch keine Regel, die Vorgänge für nichtig erklärt, weil ihre Nummerierung nicht stimmt. Wir empfehlen dem Aufsichtsratmitglied Kamelokrat, seine Entscheidungen auf Grund der Regeln und nicht auf Grund persönlicher Neigungen (Zahlenfetischismus) zu treffen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Wanderdüne 18:48, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Der Spielleiter missbilligt in schärfster Form, dass das Aufsichtsratmitglied Kamelokrat offenbar seine Arbeit mutwillig behindern möchte, anstatt sich ernsthaft mit wichtigen Anträgen des Spielleiters auseinanderzusetzen. Wir geben Kamelokrat die Möglichkeit, die obige Antragsungültigkeitserklärung für ungültig zu erklären und Wanderdüne das Stellen von Anträgen zu gestatten.
Freigabe ab 20 Jahren
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Rücknahme obiger Ungültigkeitserklärung und Anerkennung der Gültigkeit der Begründung für den obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge.
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 23:31, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die Beschuldigung von Zahlenfetischismus wird hiermit ferner freundlichst ignoriert.
Rechtsmittelbelehrung: Der Rechtsweg ist zwar nicht ausgeschlossen, aber wäre ziemlich dumm, da Sie sich damit selbst einen Schlag ins Gesicht verpassen würden.
Nr. 3 vom 06.03.2010 - Antrag auf Beschäftigung des Aufsichtsrates mithilfe dieses Antrages[bearbeiten]
ERLEDIGT allgemein freigegeben
Adressat: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Antragsnummer: Antr01-06022010
Antragsgegenstand:
Ich beantrage hiermit die Beschäftigung des Aufsichtsrates mithilfe dieses Antrages.
Begründung:
Förderung von Leerlaufprozessen innerhalb des Aufsichtsrates und Sicherstellung des Fortschrittes der Anti-Adhokratisierungspolitik aller Gremien.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt 3 Jahre.
Datum, Unterschrift: Kamelokrat 17:10, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
allgemein freigegeben
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Aufsichtsrat konnte alle Erwartungen übertreffen und stimmt nach nur einer Woche der Beschäftigung zu. Der Antrag ist damit erledigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 15:47, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Bemerkungen
Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)
Freigabe ab 10 Jahren
Adressat: Aufsichtsrat
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 7
Beschwerdegrund: Verehrter Aufsichtsrat,
über die Genehmigung des obenstehenden Antrags möchte ich mich hiermit beschweren. Der Aufsichtsrat hat im Bürokratenspiel wichtige und ernsthafte Aufgaben zu erfüllen und sollte mit derlei Firlefanz nicht unnütz beschäftigt werden.
Genauere Angaben:
Anstatt Ressourcen auf die Bearbeitung dieses Antrags zu verschwenden, hätte der Aufsichtsrat dringende Aufgaben erledigen sollen, beispielsweise eigene Seiten beantragen und gestalten, eine Geschäftsordnung erlassen und den Spielleiter absetzen.
Unterschrift, Datum: Mambres 15:57, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Ich bitte um detaillierte Stellungnahme und Darlegung der Entscheidungsgründe.
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/5
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 7
Bearbeitendes Organ: Mitglied des Aufsichtsrates Opsim
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrter Mambres,
der Vorgang war an den Aufsichtsrat adressiert. Folglich muss er bearbeitet werden. Da die Bearbeitung automatisch eine Beschäftigung nach sich zieht, wurde der Antrag allein durch das Ansehen bereits ausgeführt. Dies wurde durch die Genehmigung ausgedrückt. Eine Ablehnung oder ähnliche Reaktion wäre logisch unmöglich gewesen.
Der Aufsichtsrat bemüht sich außerdem, eine Geschäftsordnung zu verabschieden.
Eigene Seiten werden zum jetzigen Zeitpunkt als nicht nötig erachtet.
Eine Absetzung des Spielleiters wurde probiert, dafür gibt es aber zur Zeit keine Gründe.
Ich hoffe, ich konnte alle Ihre Fragen beantworten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 17:37, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
Nr. 4 vom 06.03.2010 - Antrag auf Anlegen von Seiten für den Spielleiter[bearbeiten]
ERLEDIGT
allgemein freigegeben
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 04duene2010
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, hiermit beantragt das Organ Spielleiter, für Verwaltungsakte des Organes und die gelungene Kommunikation mit anderen Organen und nichtorganellen Entitäten eigene Seiten innerhalb des Spieles einzurichten. Insbesondere wünschenswert wären die Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter/Anträge
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter/Geschäftsordnung
- und einige weitere Seiten.
Begründung:
Gemäß §15 der Spielregeln ist der Spielleiter für diesen Antrag zuständig. Auf Grund des großen Engagements des Organes Spielleiter hoffen wir, dass das Organ Spielleiter uns gnädig gestimmt ist und diesen Antrag annimmt.
Anlagen: Bevor übermütige Kamelokraten diesen Antrag für ungültig erklären wollen, sei auf Spielregel §3c hingewiesen, laut derer jedes Organ zum Stellen von Anträgen berechtigt ist. Diesen Antrag stellt nicht das Kamel Wanderdüne, sondern das Organ Spielleiter.
allgemein freigegeben
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 19:08, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wegen des großen Vertrauens, dass das Organ Spielleiter in das Organ Spielleiter setzt, wird es dem Organ Spielleiter hiermit erlaubt, die Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter und so viele Unterseiten dieser Seite anzulegen, wie es das Organ Spielleiter für nötig hält, um seiner bürokratischen Aufgabe in ordentlicher Form nachkommen zu können.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Vorgang 04duene2010, sowie die daraus erfolgten Unterseiten wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Zur Zeit der Antragsstellung lag noch keine Genehmigung zum Stellen von Anträgen vor. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 23:22, 6. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen:
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Ungültigkeitserklärung des Vorgangs 04duene2010 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Zum einen ist Kamelokrat nicht berechtigt, einen Antrag, den der Spielleiter angenommen hat, für ungültig zu erklären. Keine Regel befugt ihn hierzu. Des Weiteren ist laut §3c der Spielregeln jedes Organ antragsstellungsberechtigt, wie schon in der Anmerkung oben vorsorglich mitgeteilt wurde. Der Antrag und seine Genehmigung sind somit uneingeschränkt gültig
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 12:19, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wegen dieses unverschämten Vorgehens sieht sich der Spielleiter zum nun folgenden gezwungen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 20 Jahren
Aktenzeichen: V04duene2010
Verwarnt wird hiermit: Kamelokrat
Gegenstand der Verwarnung:
Ungültigkeitserklärung eines rechtmäßig zu Stande gekommenen Vorganges (Genehmigung von 04duene2010) ohne jegliche Berechtigung hierzu.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 07.03.2010 –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 12:19, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Die Regeln, die Kamelokrat nicht zu kennen scheint.
Freigabe ab 20 Jahren
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Ungültigkeitserklärung der Ungültigkeitserklärung des Vorgangs 04duene2010 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Kraft meines Amtes bin ich dazu befugt, Anträge, die vor einem genehmigten Antrag auf das stellen von Anträgen gestellt werden, für ungültig zu erklären. Das Stellen von Anträgen auf das Stellen von Anträgen, sowie das Stellen von Anträgen vor einem Antrag aif das Stellen von Anträgen, fallen in die Weisungsbefugnis des Aufsichtsrates.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 20:26, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wegen dieses unverschämten Vorgehens sieht sich der Aufsichtsrat zum nun folgenden gezwungen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: Anw1-04duene2010
Diese Anweisung ergeht an: Spielleiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Der Spielleiter hat Ungültigkeitserklärungen von gültigen Ungültigkeitserklärungen des Aufsichtsrates, die eindeutig in das Weisungsgebiet des Letzteren fallen, absofort zu unterlassen. Ferner hat der Spielleiter die unrechtmäßige Verwarnung gegen den Ersten Vorsitzenden des Aufsichtsrates zurückzuziehen, da der angegebene Grund fehlerhaft war.
Weitere Bemerkungen:
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kamelokrat 20:26, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung:
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung der Ungültigkeitserklärung des Vorgangs 04duene2010 und Anw1-04duene2010 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Aufsichtsrat entschuldigt sich für das Verhalten seines – wie wir gerade erfahren haben, ehemaligen – Mitgliedes.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: R04duene2010
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:36, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung der Ungültigkeitserklärung der Ungültigkeitserklärung des Vorgangs 04duene2010 und Anw1-04duene2010 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Aufsichtsrat entschuldigt sich nunmehr für das Verhalten seines weiteren – wie wir gerade erfahren haben, ehemaligen – Mitgliedes.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: R2-04duene2010
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 21:11, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 20 Jahren
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Sämtliche Ungültigkeitserklärungen innerhalb dieses Abschnittes (betreffend 04duene2010), die von Kamelokrat verfasst wurden wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Es gilt weiterhin die Begründung der ersten Ungültigkeitserklärung des Spielleiters, Kamelokrat handelte hier ohne eine Spielregel, die ihn dazu befugte. Außerdem bleibt jedes Organ antragsstellungsberechtigt und somit der eigentliche Ungültigkeitserklärungsgrund nichtig.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:34, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat sollte seine Kompetenzen nicht überschätzen. Er handelte hier ohne jegliche Legitimation. Alles außer einer Annahme des Abschlusses dieses Vorganges wird für das Aufsichtsratmitglied Kamelokrat ernste Folgen haben.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Sämtliche Ungültigkeitserklärungen innerhalb dieses Abschnittes (betreffend 04duene2010), die von Wanderdüne verfasst wurden wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Es gilt weiterhin die Begründung der ersten Ungültigkeitserklärung des Ersten Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Wanderdüne handelte hier ohne eine Spielregel, die ihn dazu befugte. Außerdem mag ja jedes Organ antragsstellungsberechtigt zu sein, das bedeutet aber keine Antragsstellungsberechtigung von Wanderdüne als Vertreter jenes Organes. So gesehen können Organe ohne eine derartige Antragsstellungsberechtigung ihres Vertreters deshalb keine Anträge stellen
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 18:56, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Spielleiter scheint sich für klüger zu halten als der Aufsichtsrat, und müsste daher eigentlich nachgeben.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
UNGÜLTIG
Die obige Ungültigkeitserklärung wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Aufsichtsrat zieht obige Ungültigkeitserklärung zurück und entschuldigt sich für das Verhalten seines Mitgliedes. Sämtliche Ungültigkeitserklärungen waren falsch begründet und auch nach den Regeln nicht zulässig.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 4/aa
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 15:51, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 5 vom 07.03.2010 – Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
ERLEDIGT allgemein freigegeben
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 05-01
Antragsgegenstand:
Hiermit ersuche ich um die Genehmigung zur Vorbringung von Anträgen innerhalb dieser Spielrunde.
Begründung:
Um diese Runde bösonders bürokratisch zu gestalten, ist die Gründung von weiteren Organen hilfreich. Zu diesem Zwecke ist es erforderlich, Anträge auf Änderung der Spielregeln zu stellen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Freigabe ab 10 Jahren
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Vorgangsnummer: 05-02
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 17:38, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Es ist mir eine Freude, gerade einem so herausragend fähigen, intelligenten und nicht zu vergessen überaus bescheidenem Kamel diesen Antrag gemäß § 3 (b) Satz 2 der Spielregeln genehmigen zu dürfen.
Rechtsmittelbelehrung: Nein, Selbstbeweihräucherung ist nicht strafbar.
Nr. 6 vom 07.03.2010 – Antrag auf Änderung der Spielregeln[bearbeiten]
ERLEDIGT Freigabe ab 20 Jahren
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 06-01
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich gemäß § 4 (a) die Änderung der Spielregeln. Zu § 8 soll der beiliegende Passus hinzugefügt werden.
Begründung:
Verschwörungen können einem Spiel schnell das Genick brechen, und dann ist es vorbei mit der Ordnung. Zur Vorbeugung sollte das NAiV gegründet werden.
Anlagen: Zu § 8 hinzuzufügender Regeltext.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zu: 06-01
Titel: Zu § 8 hinzuzufügender Regeltext.
Inhalt:
§ 8.1 Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen
- (a) Das Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen (kurz NAiV) ist ein Organ mit unbegrenzter Mitgliederanzahl.
- (b) Das Netzwerk ist bewusst locker und offen organisiert, um nicht den Verdacht eines verschwörerischen Zusammenschlusses aufkommen zu lassen.
- (c) Der Eintritt in das Organ erfolgt gemäß (b) vergleichsweise unkompliziert. Zur Aufnahme hat sich ein Spieler lediglich in die auf einer Unterseite des Organes geführte Mitgliederliste einzutragen.
- (d) Jedes Mitglied des Netzwerkes ist berechtigt, auf der Vorgangsseite des NAiV – und dies geschieht ausdrücklich und generell dort – Vorbringungen an Einzelmitglieder oder an das Gesamtnetzwerk zu stellen.
- (e) Über den Ort, an dem externe Vorbringungen an das Netzwerk einzureichen sind, entscheidet die Geschäftsordnung des NAiV.
- (f) Die Einrichtung und Vergabe von Posten, Titeln und Befugnissen innerhalb des Netzwerkes wird durch die Geschäftsordnung und/oder durch Beschlüsse des Netzwerkes geregelt.
- (g) Beschlüsse des Netzwerkes erfolgen, sofern durch die Geschäftsordnung des NAiV nicht abweichend vorgeschrieben, durch einfache Stimm-Mehrheit der Mitglieder. Dabei zählt die Stimme jedes Mitgliedes, wenn in der Geschäftsordnung des NAiV nicht anders festgelegt, gleich.
- (h) Die Funktion des Organes liegt in der Früherkennung und nach Möglichkeit Zerschlagung spielinterner Verschwörungskonstellationen.
- (i) Die Mitglieder des Netzwerkes haben die Vorgänge der Spielrunde aufmerksam zu beobachten. Verdächtige Ereignisse und Angelegenheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten von Spielteilnehmern, desweiteren mögliche versteckte Botschaften in Regeltexten, Formularen und Anmerkungen sind unverzüglich auf der Vorgangsseite des NAiV zu melden. Im Folgenden berät das Netzwerk über Reaktionen und Maßnahmen auf solcherart verschwörerische Aktivitäten.
- (j) Der Nachweis der Assoziation mit IHNEN, des Besitzes von Verschwörungsschnecken und/oder der Herkunft aus Bielefeld führt zum sofortigen Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Netzwerk.
- (k) Absatz (j) kommt nicht zur Wirkung, wenn sämtliche Mitglieder des Netzwerkes das entsprechende Verschwörungsmerkmal aufweisen. In einem solchen Falle ist strengstes Stillschweigen zu bewahren.
- (l) Kommt das Netzwerk zu dem Beschluss, dass ein Spielteilnehmer aus Verschwörungsgründen aus dem Amte zu entfernen sei, so sind durch den jeweils Befugten die nötigen behördlichen Schritte für diese Maßnahme – beispielsweise Entlassungsanträge an zuständige Stellen – durchzuführen. Ist kein Befugter explizit benannt, so ist jedes Mitglied zu diesem Schritte berechtigt.
Quelle: Synapsen der linken Gehirnhälfte des Unterzeichners
Freigabe ab 20 Jahren
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf eine Regeländerung wird bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 20:33, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Die Genehmigung des Antrages 06-01 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Gemäß § 4 (a), Satz 2 der Spielregeln sind für die Annahme eines Antrages auf Regeländerungen zwei Stimmen aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter notwendig. Kamelokrat ist daher nicht befugt, im Alleingang zu entscheiden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 20:44, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Eine Abstimmung über den Antrag folgt. Die Vorgangsnummer dieses Vorganges lautet 06-03.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter (Nr.: 06-04)
Stimmabgaben 1. Stimme Ich halte das vorgeschlagene Organ für äußerst hilfreich. --Kamelokronf 20:48, 7. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Ich schließe mich meinem Vorschreiber bedingungslos an. -- TM?! 21:00, 7. Mär. 2010 (NNZ)]]
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag ist gemäß § 4 (a), Satz 2 der Spielregeln angenommen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kamelokronf 21:05, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 20 Jahren
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 21:05, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Es handelt sich bei der Abstimmung keinesfalls um eine Verschwörung, sondern um einen ordnungsgemäß vergüteten Auftragsdienst.
Rechtsmittelbelehrung: Die Vorgangsnummer lautet 06-05.
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: Zu Zu 06-01
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 06-01
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Spielregeln, §15
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 21:45, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.
allgemein freigegeben
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Regeländerung würde hypokritische Spielregeln schaffen, was entgegen etwaigen Vermutungen nicht bürokratisiert, sondern die Bürokratie ruiniert. Da der Aufsichtsrat laut Namen den Zentralrat beaufsichtigen soll, wird hier von der Weisungsbefugnis ausgegangen. Außerdem ist der Aufsichtsrat für Anträge zuständig. Somit wird der Antrag auf Regeländerung aufgrund von Problemen hiermit offiziell abgewiesen.
Ausführendes Organ: Erster Vorsitzender des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 22:19, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Keine; Nachtrag vorbehalten.
Rechtsmittelbelehrung: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, ich verbitte mir Anfechtungen und Ungültigkeitserklärungen.
Nr. 7 vom 20:41, 7. Mär. 2010 (NNZ) – Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
ERLEDIGT allgemein freigegeben
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 7/1
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß § 3 (b) Spielregeln.
Begründung:
Das Stellen von anträgen stellt einen bedeutenden Teil unserer Bürokratie dar. Deswegen ist die Möglichkeit Anträge zu stellen für die regelkonforme und bürokratische Teilnahme am Bürokratenspiel unabdingbar.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Freigabe ab 10 Jahren
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird deshalb bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokrat 21:08, 7. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 8 vom 8. Mär. 2010 (NNZ) – Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
ERLEDIGT allgemein freigegeben
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: ohne Nummer 1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrter Aufsichtsrat,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen nach § 3 (b) der Spielregeln.
Begründung:
Anträge nach § 3 (b) der Spielregeln sind nicht begründungspflichtig.
Anlagen: Spielregeln
Freigabe ab 10 Jahren
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird deshalb bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Kamelokrat 21:37, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bemerkungen: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 9 vom 8. Mär. 2010 (NNZ) – Was geht hier eigentlich ab?[bearbeiten]
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: ohne Nummer 2
Bearbeitendes Organ: Mambres
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Sehr geehrte Kollegen im Bürokratenspiel,
mit Verwunderung stellt der Unterzeichner fest, dass auf dieser Seite von unterschiedlichsten Kamelen Vorgänge im Namen diverser Organe getätigt wurden. Offenbar haben sich diese Kamele auch als Organmitglieder auf der Organseite des Bürokratenspiels eingetragen. Nachweise für die ordnungsgemäße Bestellung der entsprechenden Kamele (z. B. durch Selbstwahl nach § 2 (b) der Spielregeln) suche ich jedoch vergeblich.
Da § 3 (a) der Spielregeln die formlose Durchführung von Verwaltungsakten explizit ausschließt, stelle ich fest, dass zurzeit sämtliche Positionen in den Hauptorganen vakant sind.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 00:37, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Spielregeln
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Der Vorgang Nr. 1 bis 7 auf dieser Seite, insoweit die entsprechenden Einzelvorgänge im Namen von Hauptorganen getätigt wurden. wird hiermit angefochten!
Begründung: Wie vorstehend festgestellt, sind die Hauptorgane bisher nicht besetzt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 00:37, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Die reinste Anarchie hier!
Freigabe ab 20 Jahren
Der Vorgang Feststellung ohne Nummer 2 wird hiermit angefochten!
Begründung: Was in Absatz 2 der Feststellung behauptet wird, ist haltlos. Die Selbsteinwahl in die Organe ist vollkommen ordnungsgemäß erfolgt. „Nachweise für die [...] Bestellung“ sind auf der Organ-Übersichtsseite dieser Spielrunde zu finden.
Die Begründungskette des Feststellers ist extrem lückenhaft. So ist zunächst nicht eindeutig zu klären, ob die Selbsteinwahl in Organe ein Verwaltungsakt gemäß § 3 (a) ist. Auch ist nicht feststellbar, ob die Formulierung „in nicht formloser Form“ in ebendiesem Paragraphen irgendeine Art von Formularen bedingt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 16:47, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Ich empfehle im Zweifelsfalle eine verbindliche Regelauslegung durch den Spielleiter gemäß § 16 (a).
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 09duene2010
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
In den Spielregeln, §2b, steht: "Wenn eine Position in einem der Hauptorgane nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde." Das "einfach einnehmen" der jeweiligen Positionen in den Hauptorganen fand schlicht und einfach durch die Eintragung des Kamelnamens auf der Übersichtsseite und der Organseite statt. Es ist keine Rede davon, dass das Sich-Hineinwählen in anderer Form erfolgen müsse als erfolgt. Die Anfechtung von oben muss auf jeden Fall abgewiesen werden, alle gültigen abgeschlossenen Vorgänge sind gültig.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 20:25, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 10 vom 08.03.2010 - Antrag auf Seiten für das NAiV[bearbeiten]
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 10-01
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit beantrage ich die Anlegungsbefugnis für folgende Seiten, die dem NAiV dienen sollen:
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen/Mitglieder
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen/Geschäftsordnung
Begründung:
Wie aus dem – inzwischen in erster Instanz genehmigten – Regeltext für § 8.1 hervorgeht, benötigt das NAiV zur Aufnahme seiner Tätigkeiten eine Mitgliederliste (s. Absatz c), eine Vorgangsseite (s. Absatz d) und eine Geschäftsordnung (s. Absatz e).
Anlagen: Vorgang 06-01
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Vorgangsnummer/Zeichen: 10/2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 10-01
ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung existierte kein Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen. Kamelokronf kann also nicht für dieses Organ Anträge stellen.
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: §4(d) und §15
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 18:34, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweis: Rechtshinweis
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Das Organ namens NAiV oder Netzwerk zur Abwendung interner Verschwörungen existiert bisher nicht, der in erster Instanz genehmigte Regeltext für einen neuen §8 ist noch nicht auf der Regelseite eingefügt. Unterseiten für nichtexistente Organe werden grundsätzlich nicht genehmigt, da könnte ja jeder kommen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:19, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Wir danken Opsim für den Hinweis, wären aber natürlich auch ohne jegliche Hilfe darauf gekommen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 11 vom 08.03.2010 - Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
ERLEDIGT Freigabe ab 10 Jahren
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 11/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
ich bitte um eine Erlaubnis, Anträge nach §3(c) stellen zu dürfen.
Begründung:
Eine Teilnahme am Spiel ist ohne die Möglichkeit, Anträge zu stellen, kaum möglich.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
Freigabe ab 10 Jahren
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag scheint regelkonform, berechtigt und vollstens gültig zu sein. Dem obigen Antrag auf das Stellen weiterer Anträge wird deshalb bedingungslos bis auf Weiteres stattgegeben.
Ausführendes Organ: Kamelokrat 21:38, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Bis auf Weiteres keine. Nachträge werden vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bemerkungen: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 12 vom 08.03.2010 - Selbstwahl in den Zentralrat den Aufsichtsrat[bearbeiten]
ERLEDIGT allgemein freigegeben
Ausführendes Organ: Einzelkamel Opsim
Stimmabgaben 1. Stimme Ich wähle mich selbst. Opsim 18:11, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Die Wahl wurde nach §2(b) erfolgreich durchgeführt.
Bemerkungen: Dies ist Vorgang 12/1
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 18:11, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 13 vom 08.03.2010 - Beschluss der GROSS[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Beschluss Nr. 1 des Spielleiters vom 08.03. 2010
- Der Spielleiter beschließt hiermit, sich eine Geschäftsordnung des Namens Geschäftsordnung Rechtmäßiger Ordnung des Organs Spielleiter (kurz: GROSS) zu geben. Sie kann spätestens ab 20:45 NNZ auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Spielleiter/GROSS eingesehen werden und tritt um 21:00 NNZ in Kraft.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ich bin dafür. Der Spielleiter Wanderdüne 20:40, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wanderdüne 20:40, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Vorgangsnummer/Zeichen: Achtung!1
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Zeitangaben 20:45 und 21:00 im obigen Beschluss beziehen sich auf den heutigen Tag, den 08.03.2010 .
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 20:41, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 16 vom 09.03.2010 - Antrag auf Verwarnung des Spielleiters[bearbeiten]
ERLEDIGT
Freigabe ab 20 Jahren
Adressat: Euer Ehren Spielleiter
Antragsnummer: 16/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Spielleiter,
ich beantrage
- die Verwarnung des Spielleiters gemäß §16(c) wegen Verstoß gegen Rahmenregel 7, §15 und §0 der Spielregeln
- die Einrichtung eines Organs mit Kompetenzen, die unrechtmäßig erstellten Seiten zu schließen
Begründung:
Euer Ehren Spielleiter,
die Seiten
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/GROSS
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Anfragen
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Sonstiges
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Antworten
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Beschlüsse
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Tadel
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Anfechtungen
- Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Spielleiter/Beschwerden
verstoßen gegen Regel §15. Um eine Seite zu genehmigen, hat das entsprechende Organ zunächst einen Antrag an den Spielleiter einzureichen, genaugenommen für jede Seite einen Antrag. Außerdem verstößt der komplette Vorgang gegen §0, da für Außenstehende nicht erkennbar ist, welche Seiten genehmigt worden sind. Der Spielleiter ist nur befugt, Seiten nach entsprechendem Antrag zu genehmigen.
Obige Seiten und
verstoßen außerdem gegen Rahmenregel 7.
Anlagen: Da die genannten Seiten nicht den Regeln entsprechen, ist auch die GROSS nicht gültig, da sie auf keiner offiziellen Seite einsehbar ist.
Freigabe ab 10 Jahren
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Laut GROSS, §7(1) werden Anträge an den Spielleiter nur auf dessen Antragsseite angenommen. Seiten sind nicht deswegen "ungültig" oder "nicht offiziell", weil dies die Meinung eines einzelnen Kameles ist. Die oben genannten Seiten könnten nur durch den Beschluss des Spielleiters oder noch zu schaffender Organe als ungültig oder nicht regelkonform benannt werden. Der Spielleiter hat entschieden, dass das Organ Spielleiter sich so viele Unterseiten wie nötig anlegen darf. Mehr wurde nicht gemacht. Der Spielleiter interpretiert die Formulierung "eine Seite" in §15 der Spielregeln nicht so, dass für jede Seite ein eigener Antrag gestellt werden muss.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 19:06, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Mit Schrecken stellt der Spielleiter fest, wie groß die Überschätzung der Kompetenzen vieler Mitspieler ist. Der Spielleiter würde sich nie in laufende oder abgeschlossene Vorgänge des Aufsichtsrates oder Zentralrates der Paragraphenreiter einmischen, ohne das Recht dazu zu haben und die dringende Veranlassung dazu zu sehen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Der Vorgang obige Ungültigkeitserklärung wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Ungültigkeit, weil für jede Seite ein eigener Antrag zu stellen ist, ist leicht übertrieben gewesen. Trotzdem verstoßen alle im Antrag genannten Seiten gegen Rahmenregel 6 & 7, die besonderes Gewicht genießen. Seiten dürfen nur bei besonderem Nutzen für alle Spieler direkt unter Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/ angelegt werden. Ich empfehle eine Abstimmung, ob hier ein besonderer Nutzen vorliegt, um das Spiel nicht sofort zu stoppen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 19:50, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Der Antrag auf Absetzung war nur als Druckmittel gedacht und sollte nicht sofort durchgeführt werden. Wenn Kamelokrat zu übereifrig ist, kann ich das nicht beeinflussen. Ich werde in nächster Zeit nicht abstimmen und die weitere Entwicklung abwarten.
Freigabe ab 20 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: betr. 16/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 16/1 und obige Anfechtung
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Obiger Antrag und die Anfechtung sind nichtig, weil nicht auf den dafür vorgesehenen Seiten eingereicht. Aus eigenem Antrieb widmet sich der Spielleiter jedoch dem angesprochenen Verstoß gegen Rahmenregel 6 & 7 und wird bald Schritte zur Abstellung dieses Regelverstoßes vornehmen und sich selbst verwarnen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 20:39, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Seiten des Spielleiters
Nr. 17 vom 09.03.2010 - Antrag auf Absetzung des Spielleiters[bearbeiten]
ERLEDIGT FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 17/1
Antragsgegenstand:
Ich beantrage, den Spielleiter gemäß §5(a) abzusetzen.
Begründung:
Für die Sache, die zu diesem Antrag führte, empfehle ich Vorgang 16/1. Falls der Spielleiter diesem Antrag nicht bis zum 10. März 18:00 Uhr nackommt, empfehle ich eine Absetzung.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Selbstverständlich. Immer nieder mit dem Spielleiter.--Kamelokrat 19:06, 9. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Da der Spielleiter dem Antrag nachgekommen ist und nun alle Seiten den Regeln entsprechen, lehne ich diesen Antrag ab.Opsim 21:39, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag auf Absetzung des Spielleiters wurde abgelehnt.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 21:39, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 18 vom 09.03.2010 - Immer nieder mit dem Spielleiter[bearbeiten]
ERLEDIGT FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Ohne Nummer 3
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrter Zentralrat,
hiermit beantrage ich die Ergänzung der Spielregeln wie folgt:
§ 8 (f) Volksfront des Bürokratenspiels
- Die Volksfront des Bürokratenspiels ist ein eigenständiges Organ mit beliebig vielen Mitgliedern.
- Jedes Kamel, das nicht Mitglied in einem Hauptorgan ist, kann der Volksfront des Bürokratenspiels jederzeit beitreten. Die Mitgliedschaft endet automatisch, sobald das Kamel eine Mitgliedschaft in einem Hauptorgan erwirbt.
- Die Mitglieder der Volksfront wirken gemeinsam auf den Sturz der herrschenden Klasse, insbesondere des Spielleiters, hin.
- Erreicht die Volksfront oder eines ihrer Mitglieder die Absetzung des Spielleiters und endet daraufhin die Spielrunde nach § 17 (e), so darf die Volksfront die Gesamtheit ihrer Mitglieder zu Rundensiegern erklären.
Begründung:
Friede den Hütten, Krieg den Palästen!
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: RH18düne2010
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 3
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Spielregel, §17 (e) und §5
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 19:36, 11. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 6
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: RH18düne2010
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner dankt für den Rechtshinweis, muss aber widersprechen - offenbar mangelt es dem Kollegen Wanderdüne hier an Phantasie, sind doch auch folgende Szenarien denkbar:
- Der Zentralrat ist handlungsunfähig oder sonst nicht in der Lage, die Neuwahlen auszurichten.
- Das Wahlverfahren führt nicht rechtzeitig zu einem klaren Ergebnis, z. B. weil kein Kandidat die in der Wahlordnung geforderte Mehrheit erhält.
- Die Wahl wird wegen Formfehlern annulliert.
- Der Kandidat verstirbt während des Wahlverfahrens.
- Der Spielleiter wird nicht vom Zentralrat nach § 5 abgesetzt, sondern vom Spielleiter nach § 16 (b).
- Die Absetzung des Spielleiters erfolgt aufgrund einer anderen Bestimmung in einer zukünftigen Geschäftsordnung des Spielleiters.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Unterdrückung der Oppositionsbewegung zu einer Radikalisierung führen kann mit nicht absehbaren Folgen für die öffentliche Sicherheit.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 21:54, 11. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 3,5
Thema des Gutachtens: Antrag Ohne Nummer 3
Kurzzusammenfassung: Von der Genehmigung wird abgeraten.
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
Wie im vorstehenden Rechtshinweis angedeutet, wird die beabsichtigte Funktionsweise des beantragten Organs voraussichtlich ihre Wirkung verfehlen. Außerdem wird der favorisierte Sturz des Spielleiters nicht von dessen bürokratischen Fähigkeiten abhängig gemacht. Das beantragte Organ scheint daher der wohlgeordneten Bürokratie eher abträglich. Wichtige Ordnungsgaranten wie den Spielleiter zu untergraben, könnte chaotische Auswirkungen auf den Spielverlauf haben.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 19:44, 11. Mär. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Aus obigen Gründen dagegen. --Kamelokronf 19:44, 11. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Das geht ja wohl gar nicht. --Wanderdüne 20:37, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Hiermit ist der Antrag Ohne Nummer 3 abgelehnt. Rechtsmittel dagegen einzulegen ist meist eine unglaublich dumme Idee.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 8
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Ohne Nummer 3
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren, verehrte Mitglieder des Zentralrats,
während der Zentralrat sich in Untätigkeit übt, eskaliert die Unterdrückung des einfachen Kamels auf der Straße durch den Spielleiter im Bürokratenspiel. Mit seiner der Allgemeinheit einseitig aufoktroyierten Geschäftsordnung sichert sich der Spielleiter in § 7 und § 9 einseitige Bearbeitungsmonopole für Überschriften bzw. ganze Spielseiten zu und drückt so brutal seine Zensurbestrebungen durch. Selbst minimale Verstöße werden hart geahndet - ohne ordentliches Gerichtsverfahren.
Dass dieses Vorgehen Unzufriedenheit und Widerstand provozieren muss, erscheint unmittelbar einsichtig. Hier ist dringend geraten, den Unmut des Volks zu kanalisieren und in geordnete Bahnen zu lenken, um eine
Radikalisierung der Widerstandsbewegung zu vermeiden.
Ich bitte daher den Zentralrat eindringlich, den obenstehenden Antrag schnellstmöglich zu genehmigen. Der verehrte Kollege Kamelokronf wird eindringlich gebeten, sein Votum vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen zu überdenken.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 20:38, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: auf keinen Fall einfach weg!
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 9
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 8
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrter Spielteilnehmer,
Bedenken Sie bitte, dass geordnete Bahnen bereits vorhanden sind. So fließen beispielsweise Zahlungen in Höhe von
ziemlich viel Knete in geordneten Bahnen in meine Tasche. Auf diese Weise wird auch mein Handeln als Paragraphenreiter in äußerst geordnete Bahnen gelenkt. Und von denen aus müsste ich mich schon sehr aus dem Fenster lehnen, um die von Ihnen angedeuteten Missstände betrachten zu können. Doch letzteres könnte gefährlich enden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 20:49, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Trostpflaster in Höhe von
hübsches Sümmchen
Nr. 19 vom 09.03.2010 - Noch ein neues Organ[bearbeiten]
ERLEDIGT allgemein freigegeben
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Ohne Nummer 4
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrter Zentralrat,
hiermit beantrage ich die Ergänzung der Spielregeln wie folgt:
§ 8 (w) Wirtschaftswaisen
- Die Wirtschaftswaisen sind ein eigenständiges Organ mit beliebig vielen Mitgliedern.
- Jedes Kamel kann dem Organ beitreten, wenn es öffentlich versichert, dass ein Elternteil (Wirtschaftshalbwaisen) oder beide Elternteile (Wirtschaftsvollwaisen) verstorben sind. Ausnahmsweise dürfen auch weibliche Kamele beitreten, deren letzter Ehemann verstorben ist (Wirtschaftswitwen).
- Wirtschaftswitwen mit verstorbenen Eltern können eine entsprechende Doppelmitgliedschaft erwerben.
- Die Wirtschaftswaisen können von den Organen und Mitspielern des Bürokratenspiels zu beliebigen Verwaltungsvorgängen angehört werden, um Zeit zu schinden.
- Dazu formuliert das Organ oder Kamel eine Anfrage an die Wirtschaftswaisen zu einer beliebigen Fragestellung, die Bezug auf den entsprechenden Verwaltungsvorgang nimmt. Von der Einreichung der Anfrage bis zu ihrer Beantwortung durch ein beliebiges Mitglied der Wirtschaftswaisen ruhen alle Fristen des entsprechenden Vorgangs.
- Die Antwort der Wirtschaftswaisen auf die Anfrage kann von den beteiligten Organen und Kamelen nach eigenem Gutdünken verwendet oder ignoriert werden.
- Beschlüsse der Wirtschaftswaisen kommen durch Abstimmung zustande. Dabei haben die Wirtschaftsvollwaisen zwei Stimmen, die Wirtschaftshalbwaisen eine Stimme und die Wirtschaftswitwen beratende Funktion. Abstimmungen enden unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Stimmen nach spätestens drei Tagen und werden dann ausgezählt.
Begründung:
Die Organe des Bürokratenspiels brauchen einen geeigneten Mechanismus, um von ihrer eigenen Inkompetenz ablenken zu können, ohne dadurch Entscheidungsspielräume tatsächlich einzugrenzen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 5
Thema des Gutachtens: Antrag Ohne Nummer 4
Kurzzusammenfassung: Antrag scheint hieb- und stichfest
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
In Ermangelung größerer bürokratischer Regelwerke zur Regeländerung/Organgründung kann ich im vorliegenden Antrag leider keine inhatlichen oder formellen Fehler finden. Dazu kommt eine gewisse Sympathie für den beantragten Regeltext, die ich im Interesse der Bürokratie bei Entscheidungsfindungen aber natürlich zurückstellen kann.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 13:22, 10. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: –
Anmerkung: Der Zentralrat wird sich bemühen, schnellstmöglich eine ausreichend komplexe Geschäftsordnung in Kraft zu setzen, um die Flut eintreffender Regeländerungsanträge filtern zu können.
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Waisen und Witwen endlich mehr zur Sprache kommen lassen. --Kamelokronf 13:24, 10. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Minderheiten gehören angehört!--Wanderdüne 20:35, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag Ohne Nummer 4 ist hiermit angenommen. Falls ein Veto des Aufsichtsrates ausbleibt, wird er rechtskräftig, sobald jemand die Regeländerung auf der Regelseite einfügt.
Freigabe ab 10 Jahren
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Nach erfolgter Abstimmung.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 22:21, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Warten auf den Aufsichtsrat...
Rechtsmittelbelehrung: -
Nr. 21 vom 12.03.10: Bericht des Aufsichtsrates[bearbeiten]
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer: 21/1
Empfänger: alle Bürokraten
Verantwortliches Organ: Aufsichtsrat
Betreff: Bericht über die Arbeit des Aufsichtsrates
Berichtszeitraum: Beginn des Spieles bis zur Veröffentlichung dieses Berichtes
Inhalt: Der Aufsichtsrat hat während seines Bestehens folgende Vorgänge bearbeitet, die nach den Regeln Aufgaben des Aufsichtsrates sind:
- Er genehmigte 7 Anträge, die Kamele berechtigen, Anträge zu stellen nach §3(b)
- Er legte Veto gegen eine Regeländerung nach §3(b) ein
- Er begann die Beratungen über seine Geschäftsordnung nach §11(a)
- Eine Absetzung des Spielleiters gemäß §5(a) scheiterte
Außerdem hat der Aufsichtsrat
- genehmigt, beschäftigt zu werden
- probiert, die Kompetenzen des Spielleiters nach §15 in Frage zu stellen und hierfür eine Verwarnung an ein Mitglied kassiert
Ein Mitglied des Aufsichtsrates erreichte außerdem außerhalb seines Dienstes
- die Verwarnung des Spielleiters und die Verlegung aller Seiten des Spielleiters
Unterschrift, Datum: Opsim 16:30, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 24 vom 12. März - Antragen des Antrags auf das Stellen von Anträgen[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: vsb-SojaC-bsv
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen.
Begründung:
Ich trage hinter nun, das stellen von Anträgen um Vorträge und Anträge halten zu können
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
allgemein freigegeben
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 22:06, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Ich wünsche viel Spaß beim Spiel. Ein Platz im Zentralrat ist noch frei und demnächst wird es noch viele andere organe geben.
Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)
Nr. 25 vom 12.03.2010 - Antrag auf Seiten für den Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 25-01
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Der Zentralrat der Paragraphenreiter bittet hiermit um die Genehmigung, folgende Seiten anzulegen:
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung
Begründung:
Um zeitnah eine Geschäftsordnung verabschieden zu können, wären separate Seiten hilfreich.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Freigabe ab 10 Jahren
UNGÜLTIG
25-01 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Nach Lektüre der GROSS.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 25-02
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 17:30, 13. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 27 vom 14.03. - Austritt aus dem Organ Spielleiter; Eintritt in das Organ Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]
Freigabe ab 10 Jahren
Beschluss Nr. B27 vom 14.03. 2010
- Hiermit trete ich, Wanderdüne, aus dem Organ Spielleiter gemäß §9c der Regeln aus. Hiermit wähle ich mich gemäß §2b der Spielregeln in den Zentralrat der Paragraphenreiter.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: So soll es sein. --Wanderdüne 20:28, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wanderdüne 20:28, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
allgemein freigegeben
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: B27-M01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: B27
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Willkommen bei uns!
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 20:31, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: -
Nr. 28 vom 14.03. - Austritt aus dem Organ Zentralrat der Paragraphenreiter; Eintritt in das Organ Spielleiter[bearbeiten]
Freigabe ab 10 Jahren
Beschluss Nr. B28 vom 14.03. 2010
- Hiermit trete ich, Wanderdüne, aus dem Organ Zentralrat der Paragraphenreiter gemäß §9c der Regeln aus. Hiermit wähle ich mich gemäß §2b der Spielregeln in das Organ Spielleiter.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: So soll es sein. So kann es bleiben. --Wanderdüne 20:42, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Wanderdüne 20:42, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 29 vom 14.03.2010 – Antrag auf Inkraftsetzung der AETZEND[bearbeiten]
Freigabe ab 20 Jahren
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 29-01
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Kollegen,
Hiermit beantrage ich die Inkraftsetzung der beiliegenden Geschäftsordnung.
Begründung:
Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist in letzter Zeit geradezu überhäuft worden mit Anträgen auf Regeländerung. Um endlich auf Grundlage fester Regeln mit Ablehnung nur so um sich schleudern zu können, wäre die AETZEND Version 1.0 ein guter Schritt.
Anlagen: AETZEND 1.0
Freigabe ab 20 Jahren
Zu: 29-01
Titel: Allgemeine Erlässe zu Tätigkeiten des Zentralrates wie Enthebungen, Neuwahlen und Drumherum (AETZEND), Version 1.0
Inhalt:
Artikel 1: Allgemeines
- Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist gemäß § 2 (a) ein Hauptorgan und besteht aus drei Mitgliedern. Diese Mitglieder werden im Folgenden als Paragraphenreiter bezeichnet.
Artikel 2: Anträge und Vorbringungen
- §1: Anträge und sonstige Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter sind auf dessen Vorgangsseite einzureichen.
- §2: Für jedes separate Anliegen ist eine eigene Akte zu eröffnen.
- §3: Nummerierung von Akten und Vorgängen
- (a) Jede Akte muss in ihrer Überschrift das Datum der Akteneröffnung, eine Aktennummer sowie eine Kurzbeschreibung des Anliegens enthalten.
- (b) Eine Aktennummer muss folgende Bedingungen erfüllen:
- 1. Die Nummer wurde noch nicht verwendet.
- 2. Sie besteht vollständig aus Ziffern und besitzt mindestens 6 Stellen, deren letzte die Ziffer 0 ist.
- 3. Beginnt man bei einer beliebigen Ziffer der Nummer, und bewegt man sich die durch diese Ziffer bestimmte Anzahl von Schritten nach rechts, und setzt man dieses Verhalten bei jeder weiteren Ziffer fort, auf die man so stößt, so endet die Schrittfolge stets bei der letzten Ziffer.
- 4. Als Zahlenreihe betrachtet erfüllt die Ziffer nicht die rekursive Bildungsvorschrift xa = xa-1 – 1 (anders ausgedrückt, die Ziffern verringern sich nicht pro Schritt um 1).
- (b) Eine Aktennummer muss folgende Bedingungen erfüllen:
- (c) Handelt es sich bei der Akte um eine Vorbringung, die nicht auf Änderung der Spielregeln abzielt, entfällt in (b) die vierte Bedingung.
- (d) Jeder Vorgang innerhalb einer Akte muss eine Vorgangsnummer tragen, deren erster Bestandteil die Aktennummer ist.
- (e) Besitzt die Aktennummer eine gerade Anzahl an Stellen, folgt als Trennzeichen ein Schrägstrich (/), sonst ein Bindestrich (-). Nach dem Trennzeichen folgt der Endbuchstabe des Unterzeichnernamens sowie eine innerhalb der Akte fortlaufende zweistellige Nummer.
- (f) Handelt es sich beim Vorgang um eine Anfechtung oder eine Beschwerde, so sind die in (e) genannten Trennzeichen in ihren Einsatzfällen zu vertauschen.
Artikel 3: Vorgangsbearbeitung und Rechtsmittel
- §1: Enthält ein Vorgang klare Formfehler oder andere Verstöße gegen diese Geschäftsordnung, kann ihn jeder Paragraphenreiter ohne Abstimmung ablehnen.
- §2: Zu Anträgen auf Regeländerungen ist vor der Stimmabgabe der Paragraphenreiter je ein Gutachten der Wirtschaftswaisen und des Netzwerkes zur Abwendung interner Verschwörungen einzuholen, falls diese Organe existieren und besetzt sind. Liegt ein Gutachten innerhalb von 36 Stunden nicht vor, kann auch ohne dieses abgestimmt werden.
- §3: Rechtsmittel können generell von jedem Spielteilnehmer eingereicht werden, solange dies keiner Rahmenregel, Spielregel und/oder Bestimmung in dieser Geschäftsordnung zuwiderläuft.
- §4: Jeder Paragraphenreiter ist dazu befugt, selbstständig Rechtsmittel zu bearbeiten, sofern er sie nicht selbst eingelegt hat.
Artikel 4: Aufgaben
- §1: Die Entscheidung über den Ablauf einer Spielleiterneuwahl gemäß § 5 (b) der Spielregeln ist fallabhängig von der Mehrheit der Paragraphenreiter zu beschließen.
- §2: Die Enthebung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 7 Satz 1 der Spielregeln kann auf begründeten Antrag von außen oder einfach durch Beginn einer entsprechenden Abstimmung durch einen Paragraphenreiter geschehen. In letzterem Falle ist ein der Abstimmung vorausgehendes Gutachten oder eine sonstige Begründung erwünscht.
- §3: Eine Verwarnung bzw. Rüge gemäß § 12 (e) Satz 3 der Spielregeln kann einfach durch Beginn einer entsprechenden Abstimmung durch einen Paragraphenreiter in der Akte zur entsprechenden Untätigkeitsfeststellung geschehen. Außerdem kann sie beim Zentralrat der Paragraphenreiter mit expliziter Begründung beantragt werden.
Artikel 5: Posten
- §1: Im Zentralrat existieren drei Posten: der Vorsitzende, der Direktor und der Präsident. Ist ein Posten unbesetzt, kann sich jeder Paragraphenreiter per Feststellung in diesen hineinwählen.
- §2: Der Vorsitzende hat sich um die Kenntnisnahme und Beantwortung von etwaigen Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburgvorpommern gegenüber dem Zentralrat zu bemühen.
- §3: Der Direktor hat verstärkt darauf zu achten, ob der Zentralrat gemäß § 16 (b) Satz 2, Halbsatz 1 der Spielregeln handeln sollte.
- §4: Der Präsident hat Verwarnungen bzw. Rügen gemäß § 12 (e) Satz 3 der Spielregeln zu unterzeichnen.
Artikel 6: Änderungsbestimmungen
- Diese Geschäftsordnung kann durch den Beschluss von mindestens 63,24 % der Paragraphenreiter außer Kraft gesetzt, verändert oder ersetzt werden.
Quelle: Vorbereitetes Word-Dokument
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Jepp. --Kamelokronf 21:56, 14. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme OK. -- TM?! 21:57, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 10 Jahren
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 22:01, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die AETZEND ist ab sofort gültig.
Rechtsmittelbelehrung: -
Freigabe ab 10 Jahren
Der Vorgang Abstimmung über: Antrag 29-01 sowie die daraus resultierende Genehmigung wird hiermit angefochten!
Begründung:
Sehr geehrte Paragraphenreiter,
ich möchte Sie hiermit zum Beschluss Ihrer beinahe fehlerfreien Geschäftsordnung herzlich beglückwünschen. Sie und alle anderen Teilnehmer des Bürokratenspiels werden noch lange Freude an diesem Produkt haben.
Ich muss jedoch einräumen, dass mir die Einhaltung der AETZEND einige Schwierigkeiten bereiten wird. Insbesondere fällt es mir schwer, eine einzelne Ziffer als Zahlenfolge zu betrachten (AETZEND Artikel 2, §3 (b), Absatz 4). Zudem wird nicht deutlich, welche der Ziffern der Aktennummer die rekursive Bildungsvorschrift nicht erfüllen darf (möglicherweise die beliebige Ziffer aus Absatz 3?)
Meine Anfechtung reiche ich ein, um dem Zentralrat Gelegenheit zur Nachbesserung obiger Punkte zu geben, sowie aus dem Grunde, dass der Beschluss der AETZEND sowie die zugehörigen Vorgänge gegen Regelungen der AETZEND verstoßen und damit beim Inkrafttreten der AETZEND für ungültig erklärt hätten werden müssen. Insbesondere liegen Verstöße vor gegen:
- Artikel 1
- Artikel 2, §1
- Artikel 2, §3 (b), Absätze 2, 3
- Artikel 2, §3 (d)
- Artikel 2, §3 (e), Satz 2
- Artikel 3, §2, Satz 2
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: mit bürokratischem Grüße J* 10:52, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist 29-J02 bzw. 29-*02, sofern auch nicht-alphanummerische Zeichen als Endbuchstaben zulässig sind.
Freigabe ab 20 Jahren
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung:
Sehr geehrter Spielteilnehmer,
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Zu meiner persönlichen Schande muss ich einräumen, im Ihrerseits zitierten Absatz der AETZEND die Begriffe Nummer und Ziffer verwechselt zu haben. Ich werde mich nach Kräften darum bemühen, diese Sinnverkehrung zu beheben.
Die AETZEND ist jedoch erst mit der in dieser Akte enthaltenen Genehmigung in Kraft getreten. Somit war sie für die Vorgänge vor dem und zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht maßgebend. Hätten die Sachbearbeiter dort etwa nach AETZEND Artikel 2, §1 gehandelt, wären die Vorgänge gar wirkungslos gewesen.
Ausführendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 14:41, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Über die Zulassung von Sonderzeichen als Endbuchstaben wird der Vorsitzende des Zentralrates per Leitsatz entscheiden, sobald er per AETZEND Version 1.1 dazu befugt sein wird.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ablehnung erfolgt gemäß AETZEND Artikel 3, §4. Die Vorgangsnummer lautet: 29/F03.
Freigabe ab 10 Jahren
Der Vorgang 29/F03 wird hiermit angefochten!
Begründung: AETZEND, Artikel 2, §3 (e) fordert den Endbuchstaben des Unterzeichnernamens. Der Endbuchstabe des Unterzeichnernamens aus Vorgang 29/F03 ist ein Kleinbuchstabe, in der Vorgangsnummer wurde hingegen ein Großbuchstabe verwendet. Vorgang 29/F03 ist damit fehlerhaft, die Vorgangsnummer hätte 29/f03 lauten müssen (oder der Unterzeichnernamen KamelokronF).
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 15:58, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist 29-J04 bzw. 29-*04, sofern auch nicht-alphanummerische Zeichen als Endbuchstaben zulässig sind.
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die AETZEND fordert den Buchstaben nicht explizit in der Form, wie er auch im Sachbearbeiternamen vorkommt. Sonst wäre auch bspw. eine Änderung der Schriftgröße oder -art nicht möglich, was aber in der Hinsicht sinnentstellend wäre, dass der Kamelname sowieso an verschiedenen Stellen in der Wüste in diesen Punkten unterschiedlich zu lesen ist.
Sollte der Anfechter mit dieser Begründung unzufrieden sein, wird eine verbindliche Regelauslegung durch den Spielleiter empfohlen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 16:24, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Vorgangsnummer 29/f05.
Rechtsmittelbelehrung: –
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 29/J06 bzw. 29/*06
Bearbeitendes Organ: J*
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
dEr unTeRZeIChnEr nImMt zUR kENntnIs, dAs fÜR dEn ZeNTrAlRAt kEIneRlEI UnTersCHieD zWiSCheN GrOß- und kLeINbUchsTaBEn bEsTEHt. AnTRÄgE wErdEN zuKÜnFTiG iN EnTSPrecHeNDeR foRM EiNGerEIchT wErDEn.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 16:30, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 14 vom 08.03.2010 - Antrag auf Regeländerung[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 14düne2010
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich gemäß §4(a) eine Regeländerung, und zwar in Form der Einfügung eines §8(a) mit dem folgenden Wortlaut:
§8(a): Karla Kolumna
(1) Karla Kolumna ist ein eigenständiges Organ, das genau ein (in Zeichen: 1) Mitglied besitzt, das auch Mitglied in anderen Organen, mit Ausnahme des Spielleiters, sein kann.
(2) Das Organ Karla Kolumna hat die Aufgabe, den Spielkommentar immer aktuell zu halten, wobei insbesondere auf große Sachlichkeit, Ordnung und Abdeckung aller wichtigen Vorgänge zu achten ist. Alle nicht von Mitgliedern von Karla Kolumna erstellten Beiträge auf der Spielkommentar-Seite können von Karla Kolumna gelöscht oder modifiziert werden.
(3) Das Mitglied von Karla Kolumna wird vom Spielleiter in einem Bewerbungsverfahren festgelegt. Ab Inkrafttreten dieser Regel bleiben interessierten Kamelen 14 Tage Zeit, sich beim Spielleiter mit einer Bewerbung für die Stelle in Karla Kolumna zu bewerben, nach einer Bedenkzeit von 7 Tagen und Zurateziehen des Rates des Aufsichtsrates muss der Spielleiter seine Entscheidung kundtun.
(4) Sollte das Mitglied von Karla Kolumna aus dem Organ ausscheiden, tritt Nummer (3) nur dann erneut in Kraft, wenn es zuvor keinen geeigneten Nachfolger ernannt hat.
Begründung:
Die Spielkommentar-Seite benötigt professionelle Pflege und ständige Aktualität, um Außenstehenden wie Organmitgliedern einen Überblick über neue Geschehnisse in der Welt der Bürokratie geben zu können. Dazu ist eine talentierte und journalistisch ausgebildete Kraft nötig, deswegen ist ein Auswahlverfahren unumgänglich. Das neue Organ kann auch gemäß §14(a) als Erweiterung des Spieles dienen, wenn alle Hauptorgane besetzt sind und noch weitere Organe gewünscht werden, da aber das Mitglied von Karla Kolumna auch Mitglied in anderen Organen sein kann, kann das Organ auch bei geringem Andrang adäquat besetzt werden. Der Spielleiter würde dies natürlich in seiner Auswahl berücksichtigen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Vorgangsnummer/Zeichen: FS1-14sandhaufen2010
Bearbeitendes Organ: Kamelokrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Name des Organes ist vollkommen idiotisch.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokrat 21:40, 8. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Keine; Nachtrag vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Sehr wichtige Idee, Name ist Schall und Rauch! --Wanderdüne 20:38, 14. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Dies ist immer noch eine Bürokratie und keine Spielleiterokratie. Otto Normalkamel sollte sein Recht gemäß Rahmenregel 15 uneingeschränkt erhalten bleiben. --Kamelokronf 16:30, 15. Mär. 2010 (NNZ) 3. Stimme EWegen Verstoß gegen Rahmenregel 15 ist dieser Antrag nicht genehmigungsfähig.Opsim 22:34, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag wurde abgelehnt.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 22:34, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 20 Jahren
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Begründung
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 22:34, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Auch der Spielleiter sollte bei seinen Anträgen die Rahmenregeln beachten.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel sind gemäß AETZEND 1.0 einzureichen.
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: FFFF
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Bemerkung des Kollegen Opsim, der Spielleiter solle beim Antragstellen die Rahmenregeln beachten, ist eine Frechheit. Obigen Antrag 14düne2010 stellte Wanderdüne, wie dem Antrag leicht zu entnehmen wäre, wenn man ihn sich anschaute, und nicht der Spielleiter. Der Spielleiter distanziert sich von Anträgen, die die Mitglieder des Organes in ihrer Freizeit als Privatkamele stellen, und stellt fest, dass er bisher immer die Rahmenregeln beachtet hat, außer wenn er es nicht getan hat, das kam bisher nur endlich oft vor. Der Spielleiter bittet Opsim, seine gemeine und dem kollegial-bürokratischen Klima nicht zugute kommende Bemerkung zurück zu nehmen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Spielleiter Wanderdüne 20:30, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 15 vom 08.03.2010 - Aufnahme der Arbeit des Aufsichtsrates[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Adressat: alle Mitglieder des Aufsichtsrates
Antragsnummer: 15/1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
ich beantrage folgende provisorische Geschäftsordnung:
§1: Diese provisorische Geschäftsordnung ist die Grundlage der Arbeit des Aufsichtsrates, bis eine bessere verabschiedet wurde. §2: Zur Erstellung einer unprovisorischen Geschäftsordnung soll beim Spielleiter ein Antrag auf Genehmigung von drei Seiten für den Aufsichtsrat gestellt werden. Eine allgemeine und eine Seite, auf der die Geschäftsordnung beraten und veröffentlicht wird. Die Seite der Geschäftsordnung ist für alle Organexterne bis zum Erlass eines Beschlusses auf dieser Seite geheim. Außerdem soll eine Seite für zukünftige Anträge an den Aufsichtsrat beantragt werden. §3: Bis zum Erlass einer unprovisorischen Geschäftsordnung sind alle Eingaben an den Aufsichtsrat auf der allgemeinen Vorgangsseite mit einem eindeutiges, maximal 5 Zeichen langen Aktenzeichen zu stellen. §4: Bis zum Erlass einer unprovisorischen Geschäftsordnung muss der Aufsichtsrat, außer bei Anträgen nach §3b(b) einstimmig entscheiden.
Begründung:
Ich möchte die Diskussion über eine zukünftige Geschäftsordnung von dieser Seite fernhalten. Damit Rechtssicherheit bei der Erstellung der dazu benötigten Seiten herrscht, bitte ich alle Aufsichtsräte, dieser Geschäftsordnung zuzustimmen.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Ich stimme dieser Geschäftsordnung zu und bitte Kamelokrat, möglichst schnell das Gleiche zu tun. Opsim 22:28, 8. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Vollkommen überflüssig; eine provisorische Geschäftsordnung gab es noch nie in der Geschichte des Bürokratenspiels und wird in der jetzigen Form auch überhaupt nicht benötigt.--Kamelokrat 19:05, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Die Geschäftsordnung wurde abgelehnt.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 21:47, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 20 Jahren
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Vorgangsnummer
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung von Kamelokrat über Antrag 15/1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrter Kamelokrat,
ich denke, dass die Verhandlungen über eine Geschäftsordnung auf einer anderen als dieser Seite nicht rechtmäßig sind. Außerdem ist in den Spielregeln nicht geklärt, wie der Aufsichtsrat Entscheidungen zu fällen hat. Ich halte deshalb die möglichst schnelle Einführung einer Geschäftsordnung für nötig. Deshalb habe ich diese provisorische Geschäftsordnung beantragt, um möglichst schnell ordentliche Entscheidungen des Aufsichtsrates zu erreichen.
Damit nicht der Eindruck aufkommt, ich will schnell eine eventuell endgültige Geschäftsordnung durchbringen, empfehle ich folgende Ergänzung:
§5: Diese Geschäftsordnung ist bis zum Erlass einer nachfolgenden Geschäftsordnung gültig. Sie verliert außerdem ihre Gültigkeit, falls ein beliebiges Mitglied des Aufsichtsrates länger als 36 Stunden keine Arbeit zur Erstellung einer Geschäftsordnung gemäß §2, Satz 1 und 2 dieser GO verübt.
Mit dieser Ergänzung sind Sie in der Lage, diese Geschäftsordnung einseitig innerhalb von 36 Stunden wieder außer Kraft zu setzen. Ich hoffe, diese Änderungen genügen zum Erlass einer provisorischen Geschäftsordnung, so dass ein neuer Antrag gestellt werden kann. Alternativ erwarte ich von Ihnen einen Entwurf für eine unprovisorische Geschäftsordnung.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Opsim 21:47, 9. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: siehe auch
allgemein freigegeben
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 15/4
Antragsgegenstand:
Ich beantrage folgende provisorische Geschäftsordnung für die Arbeit des Aufsichtsrates:
§1: Diese provisorische Geschäftsordnung ist die Grundlage der Arbeit des Aufsichtsrates, bis eine bessere verabschiedet wurde.
§2: Zur Erstellung einer unprovisorischen Geschäftsordnung soll beim Spielleiter ein Antrag auf Genehmigung von drei Seiten für den Aufsichtsrat gestellt werden. Eine allgemeine und eine Seite, auf der die Geschäftsordnung beraten und veröffentlicht wird. Die Seite der Geschäftsordnung ist für alle Organexterne bis zum Erlass eines Beschlusses auf dieser Seite geheim. Außerdem soll eine Seite für zukünftige Anträge an den Aufsichtsrat beantragt werden.
§3: Bis zum Erlass einer unprovisorischen Geschäftsordnung sind alle Eingaben an den Aufsichtsrat auf der allgemeinen Vorgangsseite mit einem eindeutiges, maximal 5 Zeichen langen Aktenzeichen zu stellen.
§4: Bis zum Erlass einer unprovisorischen Geschäftsordnung muss der Aufsichtsrat, außer bei Anträgen nach §3b(b) einstimmig entscheiden.
§5: Diese Geschäftsordnung ist bis zum einstimmigen Erlass einer nachfolgenden Geschäftsordnung gültig. Sie verliert außerdem ihre Gültigkeit, falls ein beliebiges Mitglied des Aufsichtsrates länger als 36 Stunden keine Arbeit zur Erstellung einer Geschäftsordnung gemäß §2, Satz 1 und 2 dieser GO verübt.
§6: Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist das Mitglied, das die letzte Bearbeitung im Namen des Aufsichtsrates ausgeführt hat.
§7: Rechtsmittel können direkt an den beanstandeten Vorgang angehängt werden, werden aber nicht vor Beschluss einer unprovisorischen Geschäftsordnung bearbeitet.
Begründung:
Dieser überarbeitete Entwurf beseitigt hoffentlich alle Bedenken. §6 und §7 wurden eingefügt, um der Spielregel §11(e) zu genügen.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Stinkerwue 20:02, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 20 vom 11.03.10: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
ERLEDIGT Freigabe ab 10 Jahren
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 20
Antragsgegenstand:
Antrag auf Stellen von Anträgen von Stinkerwue
Begründung:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrat, hiermit beantrage ich, dass mein Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wird.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Freigabe ab 20 Jahren
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 20/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 20
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrter Bürokrat Stinkerwue,
in Ihrem Antrag beantragen Sie die Genehmigung Ihres Antrages nach §3(b). Der Vorgang 20 ist es offenbar nicht, da Sie nicht das Antragsrecht, sondern die Genehmigung eines anderen Antrags beantragen. Wo kann ich Ihren Antrag nach §3(b) finden? Falls dieser nicht existiert, erstellen Sie ihn bitte.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Opsim 21:32, 11. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Ich wünsche ein gutes Spiel. Aber bei solchen zweideutigen Formulierungen muss man es auch mit §0 übertreiben.
Freigabe ab 10 Jahren
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 20/3
Antragsgegenstand:
Antrag auf Genehmigung des Antrags auf Stellen von Anträgen gemäß § 3 (b) der Regeln
Begründung:
Sehr geehrte Mitglieder der Aufsichtsrats,
hiermit beantrage ich, diesen Antrag auf Stellen von Anträgen zu genehmigen. Ich bitte unterwürfig meinen Antrag zu genehmigen und meinen Antrag 20 zu entschuldigen
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 20/4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 20/3
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
So ist der Antrag aus meiner Sicht zulässig und sollte genehmigt werden. Ich bin aber nicht mehr Mitglied des Aufsichtsrates. Sie können entweder zwei Tage warten oder selbst Aufsichtsrat werden, um mit dem Spiel zu beginnen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 16:38, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: siehe auch
Freigabe ab 10 Jahren
GENEHMIGT
Vorgangsnummer: 20/5
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Das nenne ich Sportsgeist. Erster Antrag gescheitert, 2. gleich mit Entschuldigung
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 19:13, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: nun geht es los!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 22 vom 12.03.10: Antrag auf Regeländerung: Einführung eines Archivs[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 22/1
Antragsgegenstand:
Ich beantrage folgende Regelergänzung
§8(%%) Archiv
1. Das Archiv ist ein eigenständiges Organ des Bürokratenspiels.
2. Das Archiv besteht aus maximal drei Mitgliedern, die nicht Mitglied eines Hauptorgans sind.
3. Die Mitgliedschaft im Archiv beginnt und endet durch Beschluss auf der Vorgangsseite des Bürokratenspiels. Dies kann in der Geschäftsordnung geändert werden.
4. Sollte das Archiv keine Mitglieder nach Absatz 3. haben, sind automatisch alle Vorsitzenden der Hauptorgane kommissarische Archivare. Diese sind keine regulären Mitglieder des Organs und können jederzeit von Kamelen nach Absatz 3. ersetzt werden.
5. Sollten die kommissarischen Archivare oder regulären Mitglieder Ihren Aufgaben innerhalb des Archivs nicht nachkommen, können Sie mit den Stimmen von mindestens 4 Kamelen aus allen Ämtern entfernt werden.
6. Aufgabe des Archivs die Archivierung auf allen Seiten des Bürokratenspiels, sofern die Geschäftsordnung der Organe dies nicht durch folgenden Text ausschließt:
Die Archivierung aller Seiten dieses Organs wird durch das Organ selbst vorgenommen. Die Mitglieder des betreffenden Organs können wie Mitglieder des Archivs nach Absatz 5. abgesetzt werden.
7. Archiviert werden müssen alle Vorgänge, in denen 7 Tage keine Bearbeitung erfolgt ist. Eine Bearbeitung ist jede angefügte Vorlage innerhalb eines Vorgangs.
8. Zur Archivierung hat das Archiv 4 Tage Zeit.
9. Die Archivierung soll auf der Unterseite /Archiv, zum Beispiel Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Vorgänge/Archiv erfolgen.
10. Zur weiteren Bearbeitung archivierter Vorgänge ist ein Antrag an das Archiv zu stellen. Dieses hat innerhalb von 4 Tagen den Vorgang auf die reguläre Vorgangsseite zu verschieben.
Außerdem beantrage ich die Umnummerierung von §15 in §15(a) und die Ergänzung von §15(b):
§15(b): Absatz (a) gilt nicht für Seiten gemäß §8(%%) 9.
Im gesamten Antragstext ist %% durch einen beliebigen freien Kleinbuchstaben zu ersetzen.
Begründung:
Hierdurch soll die Ordnung auf allen Seiten des Bürokratenspiels nach §0 gewahrt werden.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
allgemein freigegeben
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer steht noch nicht fest..
Bemerkungen: Der Zentralrat ist derzeit leider unterbesetzt. Eine Bearbeitung ist daher zeitintensiv.
Datum, Unterschrift: Kamelokronf 19:30, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweise: –
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 22/F03
Thema des Gutachtens: Antrag 22/1
Kurzzusammenfassung: Möglichst neu einreichen, oder auf den baldigen Beitritt eines weiteren Paragraphenreiters hoffen.
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
Der Unterzeichner hält den beantragten Text grundsätzlich für sehr fortschrittlich im Sinne von Bürokratie und Ordnung. Allerdings ist er nicht damit einverstanden, die Kontrollfunktion des Spielleiters in Sachen Seitengenehmigung teilweise auszuschalten. Es wird angeregt, die im Regeltext enthaltenen Fristen mit geeigneten Formulierungen an den Umstand anzupassen, dass der Spielleiter die Seitenanlegungen abzusegnen hat. Der Unterzeichner wird dem Antrag in momentaner Form keine Pro-Stimme zusprechen. Sollte der Antrag in verbesserter Form neu eingereicht werden, wird er aber gern nochmals darüber nachdenken.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 15:18, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 20 Jahren
UNGÜLTIG
Antrag 22/1 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Der abgeänderte Vorschlag auf der Vorgangsseite der Paragraphenreiter wurde genehmigt.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 22:47, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: optionaler Alternativtext
Nr, 23 - Anfrage an TM?![bearbeiten]
allgemein freigegeben
???
Vorgangsnummer/Zeichen: A23düne2010
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Untätigkeit von TM?!
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Gemäß §12e der Spielregeln frage ich hiermit beim Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, TM?!, an, wieso er seit fünf (in Zahlen: 5) Tagen keine Arbeit mehr für sein Organ geleistet hat, obgleich viele Regeländerungsanträge vorliegen. Diese Anfrage ist nicht als Tadel zu verstehen, sondern nur als fürsorgliche Maßnahme des Spielleiters, der sich um seine Mitkamele sorgt und die Arbeit des Zentralrates des Paragraphenreiter als sehr wichtig ansieht.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Der Spielleiter Wanderdüne 18:44, 12. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Überall und nirgendwo
Nr. 25 vom 13. März - Streichung einer Regel[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 25/1
Antragsgegenstand:
Ich beantrage, dass die Regel §11(e)2. ersatzlos gestrichen wird.
Begründung:
Diese Regel schränkt Organe bei der Ausarbeitung Ihrer Geschäftsordnung unnötig ein. Außerdem ist nirgendwo geregelt, ob ein Vorsitzender mehr Befugnisse hat. Dies kann nur in der Geschäftsordnung erfolgen, folglich ist auch eine zwingende Regelung über den Vorsitz unnötig.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Aktennummer 25 ist bereits verwendet worden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 17:48, 13. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Der Antrag wird nicht zur Abstimmung zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung: –
Freigabe ab 10 Jahren
Der Vorgang Ablehnung des Vorganges 25/1 wegen Formfehlern wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Vorgangsnummer 25/1 ist eindeutig. Eine Regelung, warum nur der erste Teil der Nummer der Aktennummer eindeutig sein muss, existiert nicht. Außerdem ist Kamelokronf nicht befugt, Vorgänge abzulehnen. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann nur in einer Abstimmung nach §4(a) Regeländerungen ablehnen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 17:56, 13. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Anmerkung
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 25b/4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obige Anfechtung
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Spielteilnehmer,
Sie sind leider nicht zur einer Anfechtung befugt. Rechtsmittel sind laut Spielregeln nur im Falle des § 12 (d) oder aber auf Grundlage einer Geschäftsordnung gemäß § 11 (e) Punkt 3 möglich.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 18:07, 13. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Regeltext
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 25/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 25b/4
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Vorgang wird zur Klärung an den Spielleiter weitergereicht.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 18:22, 13. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: siehe auch
Freigabe ab 10 Jahren
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer steht noch nicht fest..
Bemerkungen: Gemäß Beschluss des Spielleiters wird die Bearbeitung des Antrags wieder aufgenommen.
Datum, Unterschrift: Kamelokronf 22:21, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweise: –
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 25/F07
Thema des Gutachtens: Antrag 25/1
Kurzzusammenfassung: Streichung der Regel ist nicht im Sinne der Bürokratie.
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
Wie vom Antragsteller korrekt ausgeführt, besitzt die Regelung, einen Vorsitzenden bestimmen zu müssen, keine tiefergehende inhaltliche Bedeutung. Dies aber bedeutet, dass die Entscheidung über den Fortbestand der Regelung allein eine Frage der Regelästhetik darstellt. Es sollte einleuchtend sein, dass der Unterzeichner als Bürokrat mit Leib und Seele eher der Existenz einer größeren Regelmenge zugeneigt ist als einem Bürokratieabbau.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 15:28, 15. Mär. 2010 (NNZ)
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Schützt die wehrlosen Paragraphen! --Kamelokronf 15:28, 15. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme In der Bürokratie soll es zwar bürokratische, arbeitshemmende Regelungen geben, aber keine Regelungen für ungeregelte Personen. Opsim 22:35, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Vorgangsnummer 25/F08.
Nr. 30 vom 14.03. - Antrag auf Regeländerung[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 30
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich eine Regeländerung zum Erhalt der freiheitlich-bürokratischen Grundordnung und zwar in Form zweier in die Spielregeln eingefügten Paragraphen 20 und 21 folgenden Inhalts:
§20 Ewigkeitsparagraph
(a) Die in §0 und §3 und §21 festgelegten Grundsätze dieser Spielregel dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht verändert werden.
(b) Dies schließt eine Änderung der Formulierung oder Satzstellung nicht ausdrücklich aus.
§21 Ewigkeitsparagraphewigkeitsparagraph
Der Ewigkeitsparagraph §20 dieser Spielregel darf weder in seinem Wesensgehalt noch in Details verändert werden. Dies schließt Rechtschreibkorrekturen oder durch Reformen der deutschen Rechtschreibung nötig gemachte Änderungen nicht ausdrücklich aus.
Begründung:
Es ist anhand der versuchten Gründung einer Volksfront durch Mambres und eines versuchten Anschlages auf den Spielleiter zu sehen, dass es einige bürokratiefeindliche Kräft in unserem Spiel gibt. Um Versuchen dieser Kräfte, die grundlegenden Grundlagen unserer ordentlichen Ordnung durch chaotisches Chaos zu ersetzen, präventiv zuvorzukommen, sollten auch die Spielregeln vor dem potentiellen Einzug von Anarchie bewahrt werden. Diese beiden Paragraphen können einzig lückenlose Sicherheit für unsere wichtigsten Grundsätze, insbesondere "Alles muss seine Ordnung haben.", bieten.
Anlagen: Haha, keine Geschäftsordnung macht es mir schwer!
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 30/F02
Thema des Gutachtens: Antrag 30
Kurzzusammenfassung: Nicht mit uns!
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
Euer Ehren,
Auch unser Organ beobachtet mit Schrecken das Treiben des vormals als Verfechter der Bürokratie bekannten abtrünnigen Terroristen. Allerdings wird der Zentralrat der Paragraphenreiter aufgrund der nicht gerade geringen Intelligenz (sowie Bescheidenheit) seiner Mitglieder den historischen Fehler vieler Parlamente und Tribunate nicht wiederholen, die Position einer einzelnen machtkonzentrierenden Person unter dem Vorwand politischer Anschläge der Gegenseite mit einer Art Notstandsgesetz zu stärken.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 15:59, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 20 Jahren
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Wehret den Anfängen! --Kamelokronf 15:59, 15. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Insbesondere eine Einschränkung der Veränderlichkeit von §3 ist unnötig und schränkt die Bürokratie zu sehr ein. 22:40, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Mit zwei Stimmen abgelehnt.
Bemerkungen: Vorgangsnummer ist 20/F03.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 22:40, 15. Mär. 2010 (NNZ)
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Regeländerung wurde in einer Abstimmung abgelehnt.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 22:40, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Bemerkungen
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)
Nr. 31 vom 21:54, 14. Mär. 2010 (NNZ) – Antrag auf ein neues Organ[bearbeiten]
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 31/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrter Zentralrat,
hiermit beantrage ich die Ergänzung der Spielregeln um den folgenden Unterparagraphen zu § 8:
§ 8 (h) Durchsetzungsstarkes Organ zur Beschützung eventueller Riesenhunde mittels außergewöhnlich nützlicher Neuheiten
(1) Das Durchsetzungsstarke Organ zur Beschützung eventueller Riesenhunde mittels außergewöhnlich nützlicher Neuheiten ist ein eigenständiges Organ. Es darf als DOBERMANN abgekürzt werden, soweit es in seiner Geschäftsordnung nichts anderes festlegt.
(2) Das DOBERMANN besteht aus maximal 100 Mitgliedern, soweit es in seiner Geschäftsordnung nichts anderes festlegt.
(3) Soweit das DOBERMANN in seiner Geschäftsordnung keine anderslautende Regelung trifft, ist jeder Spielteilnehmer berechtigt, sich selbst ins DOBERMANN hineinzuwählen, solange noch nicht alle Plätze vergeben sind.
(4) Das DOBERMANN hat die Aufgabe, an dieser Runde des Bürokratenspiels direkt oder indirekt teilnehmenden Hunde und anderen caniden Lebensformen vor nicht-artgerechter Behandlung zu schützen. Das genaue Verfahren zur Ausübung dieser Aufgabe regelt das DOBERMANN in seiner Geschäftsordnung.
(5) Das DOBERMANN ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgabe Unterorgane einzurichten. Weiteres regelt es in seiner Geschäftsordnung.
Begründung:
§ 19 (c) schützt Kamele und kamelartige Tiere davor, gequält zu werden, für Hunde hingegen existiert keinerlei Regelung, die sie schützt. Um diesem Umstand abzuhelfen erscheint mir die Einrichtung eines geeigneten Organs zur Umsetzung des praktischen Hundeschutzes überaus nötig.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: F31düne2030
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Spielleiter ist besorgt darüber, dass es TM?! in Betracht zieht, dass Hunde oder canide Lebensformen am Bürokratenspiel teilnehmen könnten, obwohl doch §1a der Spielregeln eindeutig festlegt, dass Kamele zum Spiel zugelassen sind und somit keinerlei andere Tiere. Falls es Kreuzungsversuche zwischen Kamelen und Hunden gegeben hat, von denen der Spielleiter nichts weiß, sollte das ihm möglichst bald mitgeteilt werden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 21:57, 14. Mär. 2010 (NNZ)
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 31/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: F31düne2030
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Es ist mir keine Spielregel bekannt, die Hunde explizit vom Spiel ausschließt, soweit es sich bei ihnen nicht um Socken gemäß § 1 Absatz (b) Spielregeln handelt. Außerdem ist mir persönlich bekannt, dass TM?! schon seit der letzten Runde am Bürokratenspiel teilgenommen hat, obwohl es sich bei ihm nach eigenen Angaben um eine canide Lebensform handelt, womit das Gewohnheitsrecht auf seiner Seite liegt.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: TM?! 22:03, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 31/2
Thema des Gutachtens: Antrag 31/1
Kurzzusammenfassung: Ist ok.
Bearbeitendes Organ: Paragraphenreiter Kamelokronf
Ausführlicher Gutachtentext:
Soweit ich es in diesem Wust aus dicken Geldbündeln und vorgefertigten Unterschriftenstapeln meines Kollegen überblicken kann, scheint mir der vorliegende Antrag vollstens in Ordnung zu sein.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 22:11, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Nix, das behalt ich alles für mich.
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Bitteschön. --Kamelokronf 2. Stimme Dafür. :-) -- TM?! 23:05, 14. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag ist angenommen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kamelokronf
Freigabe ab 10 Jahren
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Nach Abstimmung angenommen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 14:57, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer lautet 31/F05.
Rechtsmittelbelehrung: -
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Ich bin wegen der angemeldeten Bedenken gegen die Einführung dieses Organes. Lauf §1(a) sind nur Kamele zum Spiel zugelassen. Opsim 12:33, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Ich ging von einer Annahme durch erfolgreiche Abstimmung des Zentralrates aus. Ich betone aber hiermit meinen Einspruch nach förmlicher Genehmigung des Antrages. Opsim 15:27, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Veto eingelegt
Bemerkungen: Sollte bis zum 17. März 2010 die Mehrheit der Stimmen "Ja" sein, ist diese Abstimmung als eingelegtes Veto des Aufsichtsrates zu betrachten.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 07:10, 18. Mär. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 10 Jahren
UNGÜLTIG
31/1 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 31/8
Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 21:17, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
UNGÜLTIG
31/8 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 31/9
Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 20:44, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Vorgangsnummer/Zeichen: 31/10
Maßnahme: Gegen die Regeländerung, die die Regeleinführung des § 8 (d) zum Ziel hat, wurde einstimmig Veto eingelegt.
Begründung:
Hunde sind keine Gefahr für Kamele, da diese nicht am Spiel teilnehmen dürfen.
Unterschrift, Datum: Stinkerwue 07:10, 18. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Abgelehnt wird die Maßnahme von Stinkerwue. Ein einstimmiges Veto wurde nicht eingelegt, da die Stimme von Kamelokrat fehlt.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 17:03, 18. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Die Regeländerung wird nun auf der Regelseite eingefügt.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Der Vorgang Ablehnung wird hiermit angefochten!
Begründung: Selbst ihre eigene Geschäfsordnung ignorieren sie. Das Aktenzeichen für die Ablehnung ist nicht ersichtlich. Deshalb ist der Vorgang nicht statthaft. Das Veto gegen eine Entscheidung des Aufsichtsrat kann bereits bei einfacher Mehrheit eingelegt werden. Deshalb ist diese Regeländerung auszusetzen und das Veto des Aufsichtsrats zu beachten.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Stinkerwue 18:37, 18. Mär. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Die Vorgangsnummer dieses Vorgangs ist 5000010/e01
Nr. 32 vom 15. März - Wechsel des Organs[bearbeiten]
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: wechsel-07
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang:
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ich trete hiermit aus dem Aufsichtsrat aus und wähle mich selbst als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 22:26, 15. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: siehe auch
Nr. 33 vom 15. März 2010 – Geschäftsordnung[bearbeiten]
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Ausführendes Organ: Volksfront des Bürokratenspiels
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 9
Maßnahme: Die Volksfront des Bürokratenspiels gibt sich hiermit die folgende Geschäftsordnung:
§ 1 Mission
- (a) Die Volksfront des Bürokratenspiels (kurz: Volksfront) ist kein durch die Spielregeln legitimiertes Organ. Aus Gründen der Ordnungsmäßigkeit und Revisionssicherheit wendet die Volksfront jedoch die in den Spielregeln für Organe vorgesehenen Regelungen und die in Formularen vorgesehenen Felder analog auf die eigene Arbeit an.
- (b) Die Ziele der Volksfront bestehen in der Verteidigung der Bürokratenrechte gegen die Diktatur der Hauptorgane, insbesondere des Spielleiters.
- (c) Die Volksfront besteht aus beliebig vielen Kamelen, die nicht gleichzeitig Mitglied eines der Hauptorgane nach den Spielregeln sein dürfen. Beim Eintritt in ein Hauptorgan erlischt die Mitgliedschaft in der Volksfront.
- (d) Die Mitgliedschaft in der Volksfront wird von den nach (c) berechtigten Kamelen duch konkludentes Handeln erworben, d. h. durch den Widerspruch gegen eine Entscheidung eines Hauptorgans oder durch anderen offenen Widerstand.
- (e) Die Mitgliedschaft ist anonym. Zum Schutz ihrer Mitglieder vor Verfolgung führt die Volksfront keine Mitgliederlisten.
- (f) Der Vorsitz der Volksfront kann von einem beliebigen Kamel unabhängig von einer Mitgliedschaft jederzeit übernommen werden. Das betroffene Kamel gibt die Übernahme des Vorsitzes verschlüsselt bekannt, indem es in der Begründung zu einem beliebigen Vorgang des Bürokratenspiels das Codewort "Verstoß" verwendet.
§ 2 Bürokratenrechte
- (a) Beitragsfreiheit: Jedes Kamel hat das Recht, alle Seiten des Bürokratenspiels zu editieren und dadurch zum Spiel beizutragen.
- (b) Mitmachrecht: Jedes Kamel hat das Recht, Vorgänge, die keine Anträge sind, unabhängig von einer eigenen Antragsbefugnis in das Spiel einzubringen.
- (c) Objektivität: Gleichartige Regelverstöße müssen gleichartige Konsequenzen zur Folge haben.
- (d) Minderheitenschutz: Hundeartige Wesen und andere Tierarten sind Kamele im Sinne der Spielregeln, bis das Gegenteil durch ein ordentliches Gerichtsverfahren festgetellt wurde.
- (e) Kontrolle: Kein Kamel darf ein Rechtsmittel gegen eine von ihm ergangene Entscheidung selbst bearbeiten.
- (f) Gewaltfreiheit: Jedem Kamel steht es frei, die hier aufgeführten Bürokratenrechte auch unter Gewaltanwendung durchzusetzen. Die Wahl der Mittel unterliegt dabei der freien Wahl des Ausführenden.
§ 3 Aktionen
- (a) Jedes nach § 1 (c) mitgliedsberechtigte Kamel kann bei der Volksfront die Durchführung einer Aktion gegen ein Hauptorgan beantragen. Ist die beantragte Aktion gewaltfrei, so ist der Gewaltverzicht ausführlich zu begründen.
- (b) Jede durchgeführte Aktion ist mit einer Anschlagsnummer eindeutig zu kennzeichnen. Die Anschlagsnummer ist eine fortlaufend vergebene Zahl, gefolgt von einem Schrägstrich und dem Namen des betroffenen Hauptorgans. Bei mehreren betroffenen Hauptorganen sind diese in der Reihenfolge ihrer Nennung in den Spielregeln aufzuführen und durch Kommata zu trennen.
- (c) Der bereits durchgeführte Sprengstoffanschlag auf den Spielleiter erhält nachträglich die Nummer 1/Spielleiter.
- (d) Innerhalb von drei Tagen nach Durchführung eines Anschlags kann der Aufsichtsrat ein Veto einlegen, wenn alle Mitglieder des Aufsichtsrates dem zustimmen. Im Falle eines Vetos distanziert sich die Volksfront nachträglich vom betroffenen Anschlag.
§ 4 Rechtsmittel
- (a) Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Volksfront können von allen Kamelen eingelegt werden, die die Bürokratenrechte nach § 2 anerkennen.
- (b) Rechtsmittel dürfen von einem beliebigen nach § 1 (c) mitgliedsberechtigten Kamel unabhängig von einer tatsächlichen Mitgliedschaft in der Volksfront bearbeitet werden, sofern es sich nicht um das Kamel handelt, das die angegriffene Entscheidung getätigt hat.
§ 5 Schlussbestimmungen
- (a) Diese Geschäftsordnung ist wegen der fehlenden Organeigenschaft der Volksfront nicht durch § 11 (a) der Spielregeln legitimiert. Die §§ 11 (c) und 16 (b) und (c) der Spielregeln finden entsprechend keine Anwendung.
- (b) Zum Schutz der Anonymität der Mitglieder tritt diese Geschäftsordnung ohne Abstimmung in Kraft. Die Zustimmung aller Mitglieder der Volksfront wird als rechtliche Fiktion bis zu ihrer Widerlegung angenommen.
- (c) Das in (b) beschriebene Verfahren findet auch bei Änderungen dieser Geschäftsordnung Anwendung.
- (d) Sollte eine Bestimmungen dieser Geschäftsordnung rechtswirksam im Sinne der Spielregeln sein, so tritt an ihre Stelle eine unwirksame Bestimmung, die dem Sinngehalt der wirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Begründung:
Alles muss seine Ordnung haben, auch der Widerstand
Unterschrift, Datum: 84.190.157.231 23:03, 15. Mär. 2010 (NNZ) in Vollmacht der anonymen Mitglieder der Volksfront
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Es existiert kein Organ namens Volksfront des Bürokratenspiels. Des Weiteren fehlt ein Entscheidungsnachweis gemäß § 11 (b) der Spielregeln.
Ausführendes Organ: Kamel Kamelokronf
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 14:26, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen:
Rechtsmittelbelehrung:
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Googolplex
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Scherenanschlag
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Vorstehender Anschlag entstammt dem Sympathisantenfeld der Volksfront, distanziert sich aber von deren Regelungswahnsinn.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: 92.195.106.216 14:44, 16. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Schni-schna-Schnappi
Nr. 34 vom 17.03. - Bevorstehende Untätigkeit von Kamelokrat[bearbeiten]
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 34/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Mitbürokraten,
leider steht uns der erste untätige Spieler bevor.
Falls Kamelokrat bis morgen, 18. März 19:26 keine Änderungen am Spiel vornimmt, gilt er als untätig. Ab diesem Zeitpunkt ist jedes antragsberechtigte Kamel zur Untätigkeitsfeststellung befugt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 16:46, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Spezial:Beiträge/Kamelokrat
Nr. 35: 17.März.2010 - Einwahl in den Aufsichtsrat[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 35
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Unterbesetzung des Aufsichtsrats
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Unterzeichner Stinkerwue hat sich gemäß § 2 (b) der Regeln in den Aufsichtsrat eingewählt
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Stinkerwue 18:54, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: noch woanders
Nr. 36 vom 17.03.2010 - Antrag auf Beschluss einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat[bearbeiten]
Freigabe ab 20 Jahren
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 36
Antragsgegenstand:
Beschluss folgender Geschäftsordung: § 1 Allgemeines
(a) Der Aufsichtsrat hat folgende Aufgaben:
- Genehmigung des Antrags auf Stellen von Anträgen (§ 3 (b) der Regeln)
- Überprüfung und evtl. Einlegen von eines Vetos gegen eine Regeländerung des Zentralrats der Paragraphenreiter (§ 4 (b), (c) der Regeln)
- Absetzung der Spielleiters auf Antrag (§ 5 (a) der Regeln)
- Auflösung des Zentralrats der Paragraphenreiter (§ 6 der Regeln)
(b) Zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt der Aufsichtsrat mindestens 1 Mitglied. Falls mehr als 1 Mitglied exisitiert, ist der Dienstälteste Vorsitzender des Organs.
(c) Der Ausschluss aus dem Aufsichtsrat erfolgt, wenn das Kamel für das Organ nach § 12 (a) der Regeln untätig wird.
(d) Abstimmungen laufen maximal 2 Tage. Dannach hat irgendein Mitglied festzustellen, zu welchen Ergebnis die Abstimmung geführt hat.
§ 2 Genehmigung des Antrags auf Stellen von Anträgen
(a) Der Antrag hat nicht formlos zu erfolgen. Er ist an das Organ Aufsichtsrat zu richten.
(b) Das Aktenzeichen ist folgendermaßen aufgebaut
- Der Buchstabe A
- fortlaufende Antragsnummer
(c) Jedes beliebige Mitglied kann den Antrag genehmigen, falls die Formvorschrifen erfüllt sind.
§ 3 Überprüfung von Regeländerung des Zentralrats der Paragraphenreiter
(a) Die Überprüfung der Regeländerungen hat innerhalb der Vetofrist zu erfolgen. Falls erkennbar ist, dass ein Mehrheit des Aufsichtsrat die Regeländerung zustimmt, hat der Aufsichtsrat der Regeländerung zuzustimmen.
(b) Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat die Möglichkeit, Regeländerungen zur Zustimmung dem Aufsichtsrats vorlegen.
(c) Der Antrag auf Zustimmung hat mit ausführlicher Begründung zu erfolgen.
(d) Das Aktenzeichen ist folgendermaßen aufgebaut
- Der Buchstabe Ü
- fortlaufende Antragsnummer
§ 4 Absetzung des Spielleiters bzw. Auflösung des Zentralrats der Pargraphenreiter
(a) Der Spielleiter wird nur auf Antrag abgesetzt. Sobald erkennbar ist, dass ein Mitglied des Aufsichtsrat des Aufsichtsrat den Spielleiter nicht absetzen möchte, ist der Antrag gescheitert.
(b) Über die Absetzung des Zentralrat wird abgestimmt, falls ein Antrag gestellt wurde oder der Aufsichtsrat bei 2 Regeländerungen sein Veto einlegt.
(c) Anträge nach § 4 (a) und (b) der Geschäftsordung haben folgendes Aktenzeichen
- Der Buchstabe R
- fortlaufende Antragsnummer
§ 5 Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrats
(a) Das Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist die Anfechtung.
(b) Der Vorsitzende entscheidet über die Anfechtung mit einer Anfechtungserklärung.
(c) Anfechtungserklärung ist nur vor dem gesamten Aufsichtsrat anfechtbar. Die Entscheidung hierüber heißt Letztes Urteil.
(d) Das Letzte Urteil ist nicht anfechtbar.
§ 6 Schlussbestimmungen
(a) Falls eine Regelung in dieser Geschäftsordnung für ungültig erklärt wird, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Ersatzregelung zu treffen.
(b) Die Geschäftsordung kann nur durch Mehrheit geändert werden.
(c) Die Geschäftsordung tritt mit Feststellung des Zustimmung in Kraft.
Begründung:
Zur Schaffung von mehr Bürokratie wird diese Geschäftsordnung gebraucht, also bitte ich meinen Kollegen um Zustimmung.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Schließlich mein Antrag Stinkerwue 19:57, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 37 vom 17 März.2010 - Einwahl in den Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 37
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Besetzung des freien Zentralratpostens
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Unterzeichner Sojacamel hat sich gemäß § 2 (b) der Regeln in den Zentralrat eingewählt
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Soja | B-h-st 20:10, 17. Mär. 2010 (NNZ)Stinkerwue 18:54, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: {{{5}}}
allgemein freigegeben
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 37/1
Diese Anweisung ergeht an: Sojacamel und Stinkerwue
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Ich bitte die Adressaten klarzustellen, wer obige Mitteilung unterschrieben hat.
Weitere Bemerkungen: Der Unterzeichner ist zu dieser Anweisung ausdrücklich nicht laut Spielregeln nicht berechtigt, hofft aber gemäß §0 trotzdem auf eine Antwort.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Opsim 22:00, 17. Mär. 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: eventuell Rechtsbehelfsbelehrung (kann weggelassen werden)
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: 37/2
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Unterschrift von Stinkerwue unter obiger Mitteilung ist vermutlich gefälscht. Eine ausführliche Recherche in der Versionsgeschichte ergab, dass obige Unterschrift erst um 20:10 eingefügt wurde, obwohl die Uhrzeit "18:54" dahinter steht. Man kann vermuten, dass Sojacamel eine sehr laienhafte Fälschung der Unterschrift von Stinkerwue anfertigen wollte. Wir bitten Sojacamel um eine schnelle Klärung, denn Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt und Tadel wird zwangsläufig folgen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wanderdüne 22:49, 17. Mär. 2010 (NNZ)
allgemein freigegeben
Adressat: Sojacamel
Vorgangsnummer/Zeichen: 37/3
Beschwerdegrund: Keine eindeutige Bezeichnung des Zeichners
Genauere Angaben:
Ich bitte das Kamel Sojacamel um eine persönliche Entschuldigung, da er meine Unterschrift für nicht im meinem Sinne liegende Zwecke missbraucht. Dann sehe ich von einem Antrag auf Verwarnung ab.
Unterschrift, Datum: Stinkerwue 06:52, 18. Mär. 2010 (NNZ)
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-20080912.3-SN-Nvrschmtht
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Ermittlungssache StrK-08-IX-5/13.A/27
Bearbeitendes Organ: Kamel:Wutzofant
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Euer Ehren! Die mir zur Last gelegten Vorwürfe weise ich allesamt aufs Schärfste zurück. Wie die Versionsgeschichte der fraglichen Seite zweifelsfrei zeigt, habe ich mit zwei Namen unterschrieben. Dies ist nur durch das Kopieren der Mitteilung Stinkerwues in Absatz Nr. 35 vom 17.März.2010 geschehen. Eine Fälschung war in keiner Weise beabsichtigt.--Soja | B-h-st 20:33, 18. Mär. 2010 (NNZ)
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: {{{5}}}
allgemein freigegeben
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 37/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-20080912.3-SN-Nvrschmtht
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter {{5}}, Es ist völlig unklar, wovon Sie sprechen, und ob diese seltsame 5 in geschweiften Klammern ein Pseudonym von Sojacamel sein soll, da er augenscheinlich damit unterschreibt. Auch existiert kein Vorgang "Ermittlungssache StrK-08-IX-5/13.A/27" und auch kein Organ namens Kamel:Wutzofant, obige Stellungnahme ist also vollkommen sinnlos und an niemanden gerichtet.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Wanderdüne 20:43, 18. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Nicht Kopieren! Vorschau benutzen! Da gibts Hilfe.
Nr. 38 vom 19.03.2010 - Untätigkeit Kamelokrat[bearbeiten]
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 38/1
Bearbeitendes Organ: Einzelkamel Stinkerwue
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Das Mitglied des Aufsichtsrat Kamelokrat hat seit dem 9. März keine Arbeit mehr für den Aufsichtsrat geleistet. Er ist damit untätig nach § 12 (a) der Regeln. Ich bitte, irgendein antragsberechtigtes Kamel, dies zu bestätigen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Stinkerwue 06:19, 19. Mär. 2010 (NNZ)
Anlagen: Spezial:Beiträge/Kamelokrat
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 38/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 38/1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit bestätige ich obige Angaben.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 10:52, 19. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Spezial:Beiträge/Kamelokrat
Nr. 39 vom 22:40, 20. Mär. 2010 (NNZ) – Selbstwahl zum Mitglied des DOBERMANN[bearbeiten]
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 39/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: § 8 (h) Absatz (3) Spielregeln
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit wähle ich mich gemäß § 8 (h) Absatz (3) Spielregeln selbst in das Durchsetzungsstarke Organ zur Beschützung eventueller Riesenhunde mittels außergewöhnlich nützlicher Neuheiten.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: TM?! 22:40, 20. Mär. 2010 (NNZ))
Siehe auch: --
Nr. 39 vom 20.03.2010 - Wirtschaftshalbwaise Wanderdüne[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: M39düne2028
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Spielregel §8(w)
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit versichere ich öffentlich, dass ein Elternteil verstorben ist. Somit erkläre ich mich als Wirtschaftshalbwaise zum Mitglied der Wirtschaftswaisen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Wanderdüne 22:19, 20. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Wirtschaftswaise
Nr. 41 vom 21.März 2010 - Anfrage an die Wirtschaftswaisen[bearbeiten]
Freigabe ab 10 Jahren
???
Vorgangsnummer/Zeichen: A41düne2025
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 10psim2029
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrte Wirtschaftswaisen,
der Spielleiter denkt schon seit der Antragstellung durch Opsim unentwegt darüber nach, ob er oben genannten Antrag einfach genehmigen soll oder ob er damit seine Machtposition untergräbt gegen Spielregeln verstößt. Deswegen möchte ich Ihnen folgende philosophische Frage stellen:
Führt die kumulierte Bedürfnisbefriedigung seitens eines Höher Gestellten eher zur künftigen Zunahme von requirierten Bedürfnissen oder zum kontenten Nachlassen zukünftiger Bedürfnisse?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Spielleiter Wanderdüne 22:04, 21. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Bitte lassen Sie sich Zeit!
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 11
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: A41düne2025
Bearbeitendes Organ: Wirtschaftshalbwaise Mambres
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Euer Ehren,
"Wer hoch steigt, fällt tief" - so sagt es der Volksmund, und der muss es ja schließlich wissen. Bleiben wir also am Boden. Was die Befriedigung von Spielleiterbedürfnissen angeht, so wird vom Aufsichtsrat einer früheren Spielrunde berichtet, dass er für solche Fälle eigens eine Toilette eingerichtet haben soll. Dies alles ist in der Sache aber nur von untergeordneter Bedeutung. Was wirklich zählt, ist die Frage nach dem Warum.
Wenn wir jedoch einfach abwarten, bis der Spielleiter hier seine Bedürfnisse in Alleinherrschaft durchsetzt, bleibt uns am Ende nur noch eines festzustellen: Schöne Scheiße, oder, wie der Lateiner sagt: Excrementum bonum.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 00:16, 22. Mär. 2010 (NNZ)
Nr. 42 vom 21.03.2010 - Wirtschaftshalbwaise Mambres[bearbeiten]
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 10
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Spielregel § 8 (w)
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit versichere ich öffentlich, dass ein Elternteil verstorben ist. Gleichzeitig erkläre ich meinen Beitritt zu den Wirtschaftswaisen gemäß § 8 (w) Abs. 2 der Spielregeln (Wirtschaftshalbwaise).
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 23:50, 21. Mär. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Mitgliederverzeichnis
Nr. 43 vom 22.03.2010 - Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
Freigabe ab 10 Jahren
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: dies-ist-keine-antragsnummer
Antragsgegenstand:
Antrag auf Stellen von Anträgen
Begründung:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrat, hiermit beantrage ich das Recht zum Stellen von Anträgen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Freigabe ab 10 Jahren
GENEHMIGT
Vorgangsnummer: 43/2
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Da keine Geschäftsordung besteht, ist die Form i. O.
Ausführendes Organ: Mitglied des Aufsichtsrat Stinkerwue
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 06:41, 23. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: So nun gleich dir eine Aufgabe zuteilen :)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
allgemein freigegeben
Beschluss Nr. 43/3 von Einzelkamel Stinkerwue vom 06:41, 23. Mär. 2010 (NNZ) über die Einsetzung von Typo als Aufsichtsratsmitglied anstelle von Kamelokrat.
- Der Beschluss ist nach § 12 (c) der Regeln gefasst worden. Typo wird eingesetzt, sofern dieser zustimmt.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Ist dieser
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Stinkerwue 06:41, 23. Mär. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Das Kamel Typo kann diese Regelung ablehnen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Typo
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit umfasst eine unbekannte Anzahl von Mannpersonenjahren.
Bemerkungen: Das Kamel Typo ist im Moment nicht in der Lage eine Entscheidung bezüglich des oben genannten Beschlusses zu treffen. Leider ist betreffendem Kamel nicht bekannt, nach welcher Aktenlage eine Entscheidung zu treffen ist. Die Vorgaenge dies-ist-kein-aktenzeichen, 43/2 und 43/2 geben leider nur unzureichende Hinweise auf die gültige Rechtslage. Es ist leider aufgrund der Betrachtung dieser Akte nicht ersichtlich, dass die Voraussetzungen für eine Maßnahme nach § 12(c) gerechtfertigt sind. Notwendige Vorraussetzung ist nach Regeltext das Vorliegen einer öffentlich festgestellten Untätigkeit nach § 12(b). Kamel Typo bittet daher um einen Nachweis des für die Delegation notwendigen Vorganges.
Datum, Unterschrift: Typo 09:56, 24. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: 43/4
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 43/3
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: § 12 (c) der Regeln
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Stinkerwue 07:10, 26. Mär. 2010 (NNZ)
Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.
Nr. 44 vom 29. März 2010 - Antrag auf Beschluss einer Geschäftsordnung für die Wirtschaftswaisen[bearbeiten]
Freigabe ab 20 Jahren
Adressat: Wirtschaftswaisen
Antragsnummer: 44/1
Antragsgegenstand:
Verehrte Witwen und Waisen,
hiermit beantrage ich, dass die Wirtschaftswaisen die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung namens WESTERWELLE für sich beschließen.
Begründung:
Für die Arbeit der Wirtschaftswaisen ist eine Geschäftsordnung mit möglichst komplexer Einfachheit wünschenswert. Die WESTERWELLE ist ein gutes Stück deutscher, liberal-bürokratischer Leistung, die sich wieder lohnen muss. (Im Übrigen ist die Verwendung von Dollarzeichen anstatt der sonst gebräuchlichen Paragraphensymbole entscheidend, um die Wirtschaftsnähe des Organes schon in der Geschäftsordnung festzuschreiben.)
Anlagen: Entwurf einer Geschäftsordnung (beigefügt):
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zu: Obigem Antrag Nr. 44/1
Titel: WESTERWELLE: Der Wirtschaftswaisen Entscheidungsgrundlage samt toller, elaborierter Regelungen, wie es läuft/liefe eventuell
Inhalt:
$0 Präambel: Leistung muss sich wieder lohnen!
$1 Selbstverständnis: Die Wirtschaftswaisen verstehen sich als wirtschaftlich orientiertes, sehr ökonomisch und liberal-bürokratisch arbeitendes Organ, das sehr daran interessiert ist, seine Aufgabe der Zeitschinderei insbesondere bei Entscheidungen, die für die Obrigkeit unangenehm sind, in vollem Maße auszufüllen.
$2 Formsache: Die Wirtschaftswaisen angehende Vorgänge sind ausschließlich auf deren Vorgangsseite einzureichen. Jeder Vorgang muss eine eigene Nummer tragen, die sich aus 8 Teilnummern wie folgt zusammensetzt:
- Ein Dollarzeichen ($)
- Anzahl der aktuellen Mitglieder der Wirtschaftswaisen (Witwen zählen nicht dazu).
- Zwei Dollarzeichen ($$)
- Vierstellige Nummer, die bei jedem Vorgang um 1 größer sein muss als beim vorhergehenden (führende Nullen sind wenn nötig einzufügen), und beim ersten Vorgang überhaupt 0000 beträgt.
- Ein Eurozeichen (€)
- Die Anzahl der Buchstaben im Kamelnamen des den Vorgang erstellenden Kamels
- Ein kaufmännisches Und (&)
- Ein Ausrufezeichen (!), wenn der Vorgang innerhalb der Arbeitszeiten (s.u.) veröffentlicht wird, ansonsten ein Fragezeichen (?)
$3 Anfragen Die Wirtschaftswaisen bemühen sich, Anfragen möglichst umfassend, unverständlich und unsinnig zu beantworten und versuchen, wenn die vom Anfragenden angestrebte Zeitschinderei nicht wirtschaftlichen Interessen entgegenläuft, die Antwort möglichst lange zu verzögern.
$4 Arbeitszeiten Außerhalb der Arbeitszeiten werden Vorgänge nur in extremen Ausnahmesituationen wie Finanzkrisen oder hohen Bestechungssummen bearbeitet. Die Arbeitszeiten der Wirtschaftswaisen lauten:
Montag 15 bis 17 Uhr
Dienstag 9 bis 10 und 11 bis 12 Uhr
Mittwoch Ruhetag
Donnerstag 23 bis 24 Uhr
Freitag bis Sonntag 17 Uhr bis 17:15 Uhr
$5 Vorsitz Der Vorsitzende der Wirtschaftswaisen ist dasjenige Mitglied des Organs, das nachweislich in den wenigsten sonstigen Organen Mitglied ist und bei Gleichstand dasjenige, das am kürzesten Mitglied in den Wirtschaftswaisen ist.
$6 Änderungen der WESTERWELLE Diese Geschäftsordnung kann durch einen einstimmigen Beschluss aller Organmitglieder jederzeit geändert werden, nur §0 darf in seinem Wesensgehalt nicht verändert werden.
$7 Rechtsmittel Aufgrund ihrer infinitesimalen Relevanz können sämtliche Entscheidungen der Wirtschaftswaisen genau einmal angefochten werden, wobei die Wirtschaftswaisen sich in solchen Fällen bemühen werden, genau das Gegenteil ihrer vorherigen Meinung zu vertreten.
Quelle: Adelholzener Bio-Apfelschorle aus dem Schwarzwald
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Wirtschaftswaisen
Stimmabgaben 1. Stimme Perfekt, die WESTERWELLE, die ist wirklich super und lädt auch nicht zu spätrömischer Dekadenz ein! --Wirtschaftshalbwaise Wanderdüne 21:34, 29. Mär. 2010 (NNZ) 2. Stimme Wegen kleinem Nachbesserungsbedarf und vorsorglich wegen § 8 (w) Abs. 7 der Spielregeln --Mambres 00:31, 1. Apr. 2010 (NNZ)
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 44/4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anlage zu 44/1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Verehrter Kollege,
der Entwurf der WESTERWELLE erscheint mir grundsätzlich gelungen. Vor einer Verabschiedung möchte ich jedoch die folgenden Änderungen anregen:
- $ 2 Abs. 2 - Streichung der witwenfeindlichen Klammer. Im Falle der anhaltenden Diskriminierung dieser Mitgliedergruppe behalte ich mir vor, auf die Einführung eines Witwenbeauftragten zu drängen.
- $ 2 Abs. 6 - Ersetzung des Wortes "Buchstaben" durch "Zeichen" zur Vermeidung von Missverständnissen bei Kamelen mit komischen Namen
Weiterhin schlage ich ergänzend vor:
- $ 8 Ausnahmen: Abweichungen von den Vorgaben der $$ 3 und 4 sind nur zulässig, soweit sie durch ein persönliches Interesse des Bearbeiters gerechtfertigt werden.
- $ 9 Schlussformel: Vorgänge, die an die Wirtschaftswaisen gerichtet sind, sind mit einer den Witwen und Waisen angemessenen Schlussformel zu beenden, beispielsweise "In tiefer Anteilnahme" oder "Mit herzlichem Beileid".
- $ 10 Leistungsprinzip: Anfragen von Kamelen ohne aktuelle Mitgliedschaft in einem spielregelkonformen Organ werden abweichend von $ 3 möglichst kurz und knapp beantwortet. Es kann nicht angehen, dass arbeitslose Kamele genauso lange Antworten bekommen wie berufstätige Kamele.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 00:31, 1. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: weg
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 44/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 44/4
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Verehrter Kollege Mambres,
Ihren Vorschlägen kann ich durchaus etwas abgewinnen. Ich werde sogleich einen erneuten Antrag stellen, damit die veränderte WESTERWELLE ratifiziert werden kann. In tiefer Anteilnahme,
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Wirtschaftshalbwaise Wanderdüne 15:55, 1. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: hin
Nr. 45 vom 01. April 2010 - Antrag auf Beschluss einer Geschäftsordnung für die Wirtschaftswaisen[bearbeiten]
Freigabe ab 20 Jahren
Adressat: Wirtschaftswaisen
Antragsnummer: 45/1
Antragsgegenstand:
Verehrte Witwen und Waisen,
hiermit beantrage ich, dass die Wirtschaftswaisen die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung namens WESTERWELLE für sich beschließen.
Begründung:
Für die Arbeit der Wirtschaftswaisen ist eine Geschäftsordnung mit möglichst komplexer Einfachheit wünschenswert. Die WESTERWELLE ist ein gutes Stück deutscher, liberal-bürokratischer Leistung, die sich wieder lohnen muss. (Im Übrigen ist die Verwendung von Dollarzeichen anstatt der sonst gebräuchlichen Paragraphensymbole entscheidend, um die Wirtschaftsnähe des Organes schon in der Geschäftsordnung festzuschreiben.)
Anlagen: Entwurf einer Geschäftsordnung (beigefügt):
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zu: Obigem Antrag Nr. 45/1
Titel: WESTERWELLE: Der Wirtschaftswaisen Entscheidungsgrundlage samt toller, elaborierter Regelungen, wie es läuft/liefe eventuell
Inhalt:
$0 Präambel: Leistung muss sich wieder lohnen!
$1 Selbstverständnis: Die Wirtschaftswaisen verstehen sich als wirtschaftlich orientiertes, sehr ökonomisch und liberal-bürokratisch arbeitendes Organ, das sehr daran interessiert ist, seine Aufgabe der Zeitschinderei insbesondere bei Entscheidungen, die für die Obrigkeit unangenehm sind, in vollem Maße auszufüllen.
$2 Formsache: Die Wirtschaftswaisen angehende Vorgänge sind ausschließlich auf deren Vorgangsseite einzureichen. Jeder Vorgang muss eine eigene Nummer tragen, die sich aus 8 Teilnummern wie folgt zusammensetzt:
- Ein Dollarzeichen ($)
- Anzahl der aktuellen Mitglieder der Wirtschaftswaisen
- Zwei Dollarzeichen ($$)
- Vierstellige Nummer, die bei jedem Vorgang um 1 größer sein muss als beim vorhergehenden (führende Nullen sind wenn nötig einzufügen), und beim ersten Vorgang überhaupt 0000 beträgt.
- Ein Eurozeichen (€)
- Die Anzahl der Zeichen im Kamelnamen des den Vorgang erstellenden Kamels
- Ein kaufmännisches Und (&)
- Ein Ausrufezeichen (!), wenn der Vorgang innerhalb der Arbeitszeiten (s.u.) veröffentlicht wird, ansonsten ein Fragezeichen (?)
$3 Anfragen Die Wirtschaftswaisen bemühen sich, Anfragen möglichst umfassend, unverständlich und unsinnig zu beantworten und versuchen, wenn die vom Anfragenden angestrebte Zeitschinderei nicht wirtschaftlichen Interessen entgegenläuft, die Antwort möglichst lange zu verzögern.
$4 Arbeitszeiten Außerhalb der Arbeitszeiten werden Vorgänge nur in extremen Ausnahmesituationen wie Finanzkrisen oder hohen Bestechungssummen bearbeitet. Die Arbeitszeiten der Wirtschaftswaisen lauten:
Montag 15 bis 17 Uhr
Dienstag 9 bis 10 und 11 bis 12 Uhr
Mittwoch Ruhetag
Donnerstag 23 bis 24 Uhr
Freitag bis Sonntag 17 Uhr bis 17:15 Uhr
$5 Vorsitz Der Vorsitzende der Wirtschaftswaisen ist dasjenige Mitglied des Organs, das nachweislich in den wenigsten sonstigen Organen Mitglied ist und bei Gleichstand dasjenige, das am kürzesten Mitglied in den Wirtschaftswaisen ist.
$6 Änderungen der WESTERWELLE Diese Geschäftsordnung kann durch einen einstimmigen Beschluss aller Organmitglieder jederzeit geändert werden, nur §0 darf in seinem Wesensgehalt nicht verändert werden.
$7 Rechtsmittel Aufgrund ihrer infinitesimalen Relevanz können sämtliche Entscheidungen der Wirtschaftswaisen genau einmal angefochten werden, wobei die Wirtschaftswaisen sich in solchen Fällen bemühen werden, genau das Gegenteil ihrer vorherigen Meinung zu vertreten.
$ 8 Ausnahmen: Abweichungen von den Vorgaben der $$ 3 und 4 sind nur zulässig, soweit sie durch ein persönliches Interesse des Bearbeiters gerechtfertigt werden.
$ 9 Schlussformel: Vorgänge, die an die Wirtschaftswaisen gerichtet sind, sind mit einer den Witwen und Waisen angemessenen Schlussformel zu beenden, beispielsweise "In tiefer Anteilnahme" oder "Mit herzlichem Beileid".
$ 10 Leistungsprinzip: Anfragen von Kamelen ohne aktuelle Mitgliedschaft in einem spielregelkonformen Organ werden abweichend von $ 3 möglichst kurz und knapp beantwortet. Es kann nicht angehen, dass arbeitslose Kamele genauso lange Antworten bekommen wie berufstätige Kamele.
Quelle: Quallenangaben werden gegebenenfalls nachgereicht
Freigabe ab 10 Jahren
Ausführendes Organ: Wirtschaftswaisen
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür, jetzt passt alles. --Wirtschaftshalbwaise Wanderdüne 15:57, 1. Apr. 2010 (NNZ) 2. Stimme Seh ich auch so. --Wirtschaftshalbwaise Mambres 16:11, 1. Apr. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der überarbeitete Vorschlag der WESTERWELLE ist als Geschäftsordnung der Wirtschaftswaisen angenommen und tritt unmittelbar in Kraft.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mambres 16:11, 1. Apr. 2010 (NNZ)
Nr. 46 vom 01. April 2010 - Archivierung[bearbeiten]
allgemein freigegeben
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Sechsundvierzig
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Spielregel §8(a)6.
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrte Archivare, ich frage mich, ob Sie Ihren Aufgaben absichtlich nur zum Teil nachkommen. Denken Sie daran, dass Sie laut Spielregel, §8(a)5. aus allen Ämtern entfernt werden können, falls Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen. Ich stelle fest, dass Sie auf einigen Seiten nicht einmal Anstalten machen, eine Archivierung vorzunehmen, obwohl dies schon seit einigen Tagen anstünde.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: --Wanderdüne 16:08, 1. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Mehrere Beispiele [für nicht erfolgtes Archivieren]
ACHTUNG! Nr. X vom 08. April 2010: Unterbrechung der laufenden Runde[bearbeiten]
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Ausführendes Organ: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: X/ACHTUNG
Maßnahme: Die laufende Runde des Bürokratenspiels wird bis auf Weiteres unterbrochen. Sie ist noch nicht beendet, aber läuft erst dann wieder, wenn sich wenigstens ein paar Kamele gefunden haben, die sich bereit erklären, wenigstens ein paar Mal pro Woche hier vorbeizuschauen. Wer das hier sieht und eigentlich gerne wieder mitspielen will, und auch bereit ist, ein bis zwei Mal pro Woche mindestens hier etwas zu bearbeiten, soll sich bitte unten in die Abstimmung eintragen. Wenn genügend Kamele sich finden, werde ich hier bekanntgeben, dass die Runde wieder läuft.
Begründung:
Seit 7 Tagen wurde keinerlei Bearbeitung innerhalb der 8. Runde des Bürokratenspiels gemacht. Ich will nicht, dass diese Runde wie so manche zuvor sang- und klanglos in den Sarg verabschiedet wird und versuche hiermit, auch wenn die Regeln das nicht ausdrücklich erlauben (aber sie verbieten es auch nicht), eine Rettungsaktion zu starten.
Unterschrift, Datum: Verzweifelter Spielleiter --Wanderdüne 19:19, 8. Apr. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Ausführendes Organ: Alle interessierten Kamele
Stimmabgaben 1. Stimme Ich wäre auf jeden Fall wie bisher relativ aktiv dabei und würde mich sehr drüber freuen. --Wanderdüne 19:19, 8. Apr. 2010 (NNZ) 2. Stimme Würde mich sehr über eine Teilnahme freuen --Kamel Bond 007 14:43, 12. Apr. 2010 (NNZ) 3. Stimme Ich bin noch da :) -Stinkerwue 07:02, 13. Apr. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 20 Jahren
Der Vorgang X/ACHTUNG wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Unterbrechung der Spielrunde entbehrt jeglicher Grundlage in den Spielregeln.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 21:45, 10. Apr. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Ich persönlich war eine Woche im Osterurlaub, bin jetzt aber wieder da.
Freigabe ab 10 Jahren
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Anfechtung hat gemäß GROSS, §10(2) auf der Anfechtungsseite des Spielleiters zu erfolgen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 19:47, 13. Apr. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Ablehnung erfolgt trotz der Unterbrechung der aktuellen Runde und es wird Mambres schadenfroh darauf hingewiesen, dass nun die Anfechtungsfrist abgelaufen ist und er nur schwerlich noch eine gültige Anfechtung obiger Maßnahme erreichen wird.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
allgemein freigegeben
UNGÜLTIG
Obiger Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung: Maßnahme X/Achtung sowie die dazugehörige Abstimmung über die Fortsetzung der 8. Runde des Bürokratenspiels werden hiermit für null und nichtig erklärt, da inzwischen der Spielleiter selbst bezweifelt, regelgemäß gehandelt zu haben. Allerdings rufe ich alle Mitspieler dringend auf, mehr Aktivität zu zeigen, da sonst die aktuelle Runde im Sande verlaufen wird.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Spielleiter Wanderdüne 18:53, 14. Apr. 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 47 vom 10.04.2010 - Antrag auf Stellen von Anträgen unter Ignorierung der laufenden Spielunterbrechung[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: ⁂
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich den Antrag im Spiel Anträge stellen zu dürfen.
Begründung:
Ich will mitmachen!
Anlagen: In Bezug auf die aktuell laufende Spielunterbrechung erkläre ich meine regelmäßige Teilname am Spiel unter der Voraussetzung einer regen bürokratischen Tätigkeit, die es mir ermöglicht durch Korinthenkackerei und Nörgelei unter der Berufung auf existierende Regeln und Anfechtung von juristischen Unklarheiten meinen Sadismus auszuleben
Freigabe ab 10 Jahren
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Du wirst Mitglied eines Organes
Begründung:
Diese Entscheidung wurde nach § 3 (b) gestellt und nach diesem genehmigt.
Ausführendes Organ: Mitglied des Aufsichtsrats
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 07:02, 13. Apr. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Gähn...
Rechtsmittelbelehrung: Gehen Sie nicht über Los, ziehen sie keine 500 € ein und gehen Sie direkt zu unserer Seite Aufsichtsrat
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ч
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: eingeschränkte Genehmigung von ⁂
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit erkläre ich öffentlich, dass meine Mutter eines tragischen Todes gestorben ist.Muss ja niemand wissen, dass ich dabei ein wenig nachgeholfen habe... Hiermit bin ich berechtigt den Wirtschaftswaisen beizutreten und tue dies auch.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 22:48, 14. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Der Rat der Wirtschaftswaisen
Nr.48 vom 14.04.2010 - Untätigkeitsfeststellung[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: ಭ
Bearbeitendes Organ: meine Wenigkeit
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich gemäß §12 (b) die Untätigkeit folgender drei Kamele fest:
Für die Neubesetzung der leerwerdenden Posten im Zentralrat der Paragraphenreiter stelle ich mich - selbstverständlich völlig solidarisch und ohne egoistische Hintergedanken - in selbstloser Weise zur Verfügung.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 23:14, 14. Apr. 2010 (NNZ)
Anlagen: siehe auch die letzten Bearbeitungen von Kamelokfronf, Opsim und Sojacamel
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: 48/2
Bearbeitendes Organ: Privatkamel Wanderdüne
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit bestätige ich Ihnen, Kollege Kamel Bond 007, dass es richtig ist, dass Spielteilnehmer und Zentralratsmitglied Sojacamel untätig ist. Bei den anderen beiden sehe ich eine große Chance, dass sie bald wieder dabei sind.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Wanderdüne 10:42, 15. Apr. 2010 (NNZ)
Anlagen: Noch drei Tage, dann werden Sie das begehrte Amt wahrscheinlich haben.
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 13
Bearbeitendes Organ: Mambres
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit bestätige ich nach § 12 (b) der Spielregeln die Untätigkeit von Kamelokronf und Opsim im Zentralrat der Paragraphenreiter. Obwohl ich mich der Hoffnung von Wanderdüne gerne anschließe, ist eine Untätigkeit im Sinne von § 12 (a) der Spielregeln zweifelsfrei gegeben.
Die Besetzung der drei freiwerdenden Posten durch Kamel Bond 007 möchte ich ausdrücklich befürworten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 19:02, 15. Apr. 2010 (NNZ)
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 48/4
Hiermit wird folgendes verfügt:
Sojacamel, Mitglied im Organ Zentralrat der Paragraphenreiter, wird hiermit wegen Untätigkeit aus seinem Amt im Zentralrat der Paragraphenreiter entfernt und durch Kamel Bond 007 ersetzt, sofern dieses Kamel dem zustimmt.
Diese Verfügung erfolgt durch Spielteilnehmer Wanderdüne gemäß §12(c) der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wanderdüne 15:12, 18. Apr. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Ich hoffe, Kamel Bond 007, dass Ihnen dies gefällt und Sie bald Ihre Zustimmung zum Ausdruck bringen, um den Zentralrat wieder zu erwecken...
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 14
Hiermit wird folgendes verfügt:
Kamelokronf, Mitglied im Organ Zentralrat der Paragraphenreiter, wird hiermit wegen Untätigkeit aus seinem Amt im Zentralrat der Paragraphenreiter entfernt und durch Kamel Bond 007 ersetzt, sofern dieses Kamel dem zustimmt.
Diese Verfügung erfolgt durch Mambres gemäß § 12 (c) der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 20:54, 18. Apr. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: In § 2 (c) der Spielregeln ist die gleichzeitige Mitgliedschaft explizit nur dann verboten, wenn sie mehr als ein Hauptorgan umfasst.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 15
Hiermit wird folgendes verfügt:
Opsim, Mitglied im Organ Zentralrat der Paragraphenreiter, wird hiermit wegen Untätigkeit aus seinem Amt im Zentralrat der Paragraphenreiter entfernt und durch Kamel Bond 007 ersetzt, sofern dieses Kamel dem zustimmt.
Diese Verfügung erfolgt durch Mambres gemäß § 12 (c) der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 20:54, 18. Apr. 2010 (NNZ)
Bemerkungen: siehe Kommentar oben.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 48/4, Ohne Nummer 14, Ohne Nummer 15
Bearbeitendes Organ: meine Demütigkeit
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit erkläre ich mich bereit Sojacamel, Kamelokronf und Opsim zu ersetzen. Ich gelobe deren Aufgabe in aller Demut und Bescheidenheit wahrzunehmen und danke den Kamelen Wanderdüne und Mambres für das in mich gesetzt vertrauen. Ich möchte jedoch auf ein paar rechtliche Punkte hinweisen: Diese Neuwahlregelung verstößt nicht gegen §2(b), da diese explizit abweichende Neuwahlregelungen als Ausnahmen vorsehen. So kommt es, dass ich im Zentralrat der Paragraphenreiter von nun an eine Dreifach-Position einnehmen werden. Gleichzeitig ist in §2(a) explizit von drei Kamelen die Rede. Dies bedeutet, bei einer Neubesetzung des Zentralrats der Paragraphenreiter wird dieses Organ automatisch um zwei weitere Positionen erweitert, sodass dieser insgesamt 5 Positionen besitzt, von denen drei auf meine Person entfallen. Rein rechtlich gesehen haben diese zwei Zusatzpositionen für mich jedoch keinerlei Bedeutung: Gemäß allen relevanten Spielregeln sind für jegliche Abstimmungen im Rahmen von Aufgaben des Zentralrates die Stimmen von Kamelen, nicht von Positionen die Rede. Außerdem ist dadurch ein Problem nicht gelöst, welches von §4(a) aufgeworfen wird: Für Regeländerungen ist ein zweites Kamel notwendig, welches denen zustimmt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 22:38, 18. Apr. 2010 (NNZ)
Anlagen: Hiermit sind alle Kamele, die noch keinen Posten in einem der zwei restlichen Hauptorgane inne haben, aufgerufen, den Zentralrat mit ihren Aktivitäten zu bereichern!
allgemein freigegeben
Der Vorgang 48/4, Ohne Nummer 14, Ohne Nummer 15 wird hiermit angefochten!
Begründung: Der Feststellende obiger Feststellung geht stillschweigend davon aus, dass der Spielleiter die von ihm vorgeschlagene Regelauslegung der Spielregeln genau so sieht, wie der Feststellende. Falls seine Anfrage A06bond2032 auf eine andere Regelauslegung führen sollte als die oben beschriebene, wäre obige Feststellung nichtig. Ich empfehle Kamel Bond 007, erst einmal nur einen Posten im Zentralrat zu übernehmen und dann erst einmal das Ergebnis der verbindlichen Regelauslegung des Spielleiters abzuwarten.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Spielleiter Wanderdüne 23:02, 18. Apr. 2010 (NNZ)
Anmerkung: Solch weit gehende Änderungen in der Postenstruktur sollte man sich vorher absegnen lassen!
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 16
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: vorstehende Anfechtung (ohne Nummer)
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Es gibt zum Glück (noch) keine Spielregel, die vorschreibt, dass man eine Anwendung der gültigen Spielregeln auf einen Sachverhalt vorher mit dem Spielleiter abstimmen muss.
Einen Bedarf für eine verbindliche Regelauslegung durch den Spielleiter sehe ich nur, wenn ein Konflikt über die Auslegung von Spielregeln besteht. Das ist vorliegend nur dann der Fall, wenn ein anderes Organ oder Kamel eine abweichende Regelauslegung vorträgt. Dies ist jedoch bisher nicht geschehen.
Der Unterzeichner betrachtet daher die obenstehende Anfechtung bis auf weiteres als gegenstandslos.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 17:11, 19. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: sonstwo.
allgemein freigegeben
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 48/10
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ohne Nummer 16
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ich habe nicht behauptet, dass eine Spielregelauslegung nötig sei. Sie wurde aber dennoch von Kamel Bond 007 angefragt (s. A06bond2032 auf der Anfragenseite des Spielleiters) und somit wird es eine verbindliche Regelauslegung geben. Nun aber trotz dieser in Zukunft zu erstellenden verbindlichen Regelauslegung davon auszugehen, der Spielleiter werde die Regeln nach Belieben des Kamels Bond 007 und anscheinend auch nach Ihrem Belieben, Kollege Mambres, auslegen, dies ist sträflich!
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Spielleiter Wanderdüne 18:11, 19. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Schau doch selbst!
Freigabe ab 20 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: թ
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: vorstehende Mitteilung
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren!
Meine Regelauslegung erfolgte nicht in der Absicht in irgendeiner Weise die Autorität des Spielleiters zu in Frage zu stellen! Im Gegenteil, meine Anfrage, die erst nach der Regelauslegung und nicht vorher (letzteres wäre in der Tat eine kaum zu rechtfertigende Dreistheit gewesen) erfolgte, war als ein Zeichen meines Respektes vor Euch gedacht, da ich auf gar keinen Fall über Euren Kopf hinweg entscheiden wollte, sondern Eure Zustimmung einholen wollte. In der Tat, gerade das, was Ihr mir vorwerft, nämlich, dass ich euch übergehe und Eure Zustimmung stillschweigend annehme, wollte ich damit vermeiden! Ich bedaure es außerordentlich, dass dies gerade falschrum aufgefasst worden ist. Um in Zukunft solche Missverständnisse zu vermeiden, werde ich es in Zukunft bei eigenmächtigen Regelauslegungen unterlassen Euch mit ungefragten Anfragen zur Regelauslegung zu provozieren. Ich freue mich über den Kompetenzzuwachs, den Ihr mir hiermit gewährt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 16:11, 21. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Hier könnt Ihr sehen: Erst kam meine Regelauslegung, dann habe ich Euch um Eure Zustimmung gebeten. Ihr dürft nicht vergessen, ich bin noch neu hier in dieser Runde, unsicher, jung und unerfahren und muss erst noch meine jugendlichen Hufe in den Sand setzen. Darum ist es keineswegs verwunderlich, dass ich hie und da mal etwas ausprobiere und dann ältere und erfahrenere Kamele um Rat frage, ob ich es so richtig gemacht habe. Dies ist m.E. nicht verwerflich. Verwerflich wäre es dagegen gewesen, wenn ich beu Euch zuerst angefragt hätte und euch dann nach dieser Anfrage durch eine eigene Interpretation mutwillig zu beinflussen versucht hätte.
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Ohne Nummer 18
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: թ
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Schleimer!
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 21:20, 21. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: hier
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: խ
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ohne Nummer 18
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Großmaul!
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamel Bond 007 21:39, 21. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: das kann ich so nicht stehen lassen!
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: ծ
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: խ
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Habt Ihr nichts anderes zu tun? Ich glaube ich werde gleich ein Exempel statuieren und euch beide aus dem Kinderland abholen. Also vertragt euch, oder ich komme um euch zu holen
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Stinkerwue 07:03, 22. Apr. 2010 (NNZ)
Siehe auch: Gesundheitshinweis: Dieser Betrag enthielt sehr viel schwarzen Humor. Schwarzer Humor kann Augenlicht nehmen!
49 vom 03.05.2010 Antrag auf stellen von Anträgen[bearbeiten]
Freigabe ab 10 Jahren
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BB77
Antragsgegenstand:
Ich beantrage, Anträge stellen zu drüfen
Begründung:
Weil es vorteilhaft für mich ist.
Anlagen: Will mitmachen
allgemein freigegeben
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Ich will aber auch mehr arbeiten, tritt dem Aufsichtsrat am besten bei.
Ausführendes Organ: Mitglied des Aufsichtsrats
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -Stinkerwue 18:59, 5. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Einfach den anderen ersetzen, dann kann man mal wieder arbeiten.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 50 vom 03.05.2010 - Liste der wechselnden Mitglieder des Organes "Jugendschmutz"[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 50-01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Spielregel §8(j)2.
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Da das wechselnde Mitglied im neuen Organ "Jugendschmutz" nach der Chronologie der Antragsstellungsbefugnis wechselt und der Spielleiter eine Liste erstellen muss, auf welcher die Reihenfolge der wechselnden Mitglieder zu ersehen ist, folgt hiermit die Liste (gewechselt wird jeweils mittwochs um 13:13):
Von 03.05. bis 05.05.: Kamelokrat
Von 05.05. bis 12.05.: Wanderdüne
Von 12.05. bis 19.05.: Kamelokronf
Von 19.05. bis 26.05.: TM?!
Von 26.05. bis 02.06.: Mambres
Von 02.06. bis 09.06.: Opsim
Von 09.06. bis 16.06.: Sojacamel
Von 16.06. bis 23.06.: Stinkerwue
Von 23.06. bis spätestens 30.06.: Typo
Da diese Spielrunde voraussichtlich am 26.06. beendet ist, endet diese Liste nun.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Spielleiter Wanderdüne 22:25, 3. Mai 2010 (NNZ)
Siehe auch: Versionen dieser Seite zur Nachvollziehbarkeit der Liste
Nr. 51 vom 05.05.2010 - Ersetzung von Kamelokrat durch BuffaloBill[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Vorgangsnummer/Zeichen: 51-01
Hiermit wird folgendes verfügt:
Gemäß den unter diesem Punkt vorzufindenden Bestätigungen ist das Aufsichtsratsmitglied Kamelokrat als untätig anzusehen. Die Ersetzung durch Typo ist noch nicht vollzogen, deswegen beschließe ich hiermit, dass der neue Spielteilnehmer BuffaloBill Kamelokrat im Aufsichtsrat ersetzen soll, falls jener dem Ersatz zustimmt.
Diese Verfügung erfolgt durch Wanderdüne gemäß §12(c) der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wanderdüne 20:26, 5. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Zeit wird's, mach dich ran!
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Freigabe ab 10 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: 51-02
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 51-01
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Der Stellungsnehmende eklährt sich hiermit uneingeschränkt dazu bereit das ihm angebotene Amt zu übernehmen. Die Amtsübernahme wurde auf den 06.05.2010 festgelegt. Huldigungen werden gerne entgegengenommen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 16:18, 6. Mai 2010 (NNZ)
Anlagen: Auf gehts
Freigabe ab 20 Jahren
Ausführendes Organ: Mambres
Vorgangsnummer/Zeichen: Huldigung Römisch 1
Maßnahme: Hiermit spreche ich BuffaloBill meine besondere Anerkennung aus.
Begründung:
Es bedarf beachtlichen Mutes, in diesen gefährlichen Zeit ein verantwortungsvolles Amt im Aufsichtsrat zu übernehmen und sich damit zur unmittelbaren Zielscheibe der Volksfront des Bürokratenspiels zu machen.
Unterschrift, Datum: Mambres 16:45, 6. Mai 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Huldigungen sind nicht genehmigungspflichtig und bedürfen insbesondere keiner vorherigen Regelauslegung durch den Spielleiter.
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Huldigung Römisch 1
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 16:53, 6. Mai 2010 (NNZ)
Bemerkungen: Obenstehende Huldigung wurde wohlwollend zur Kenntniss genommen
Hinweis: Keine Hinweise heute
Freigabe ab 20 Jahren
Adressat: Kamel BuffaloBill
Ausstellendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Wert: 1 (in Worten: Eine) Regeländerung gemäß den spezifischen Angaben (siehe weiter unten).
Wie lange gültig?: 2 Wochen
Wo einzulösen?: Auf der Vorgangsseite des Zentralrates
Genauere Angaben:
Hiermit darf sich das Kamel BuffaloBill eine beliebige Kompetenz aussuchen. Diese Kompetenz kommt dann dem Aufsichtsrat zugute und dieser darf sie dann über das Organ DOBERMANN ausüben. Es steht dem Begünstigten frei, ob er dem Aufsichtsrat das Recht zugute kommen lässt, etwa eine allgemeine Maulkorbpflicht über das Organ DOBERMANN zu verhängen oder ob es doch lieber regulierend in ihre Geschäftsordnung eingreifen will. Lediglich andere Teile des Spiels dürfen von der neuen Kompetenz nicht betroffen sein. Herzlichen Glückwunsch!
Unterschrift, Datum: 1.Mitglied des Zentralrates Kamel Bond 007 19:06, 6. Mai 2010 (NNZ)
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: BB79
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird festgestellt das obige Vorbringung in Form eines Gutscheines keine gültige Vorgangsnummer im Sinne von AETZEND Artikel 2 §3 besitzt. Trozdem dankt man für den Gutschein.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 19:41, 6. Mai 2010 (NNZ)
Anlagen: Ihr müsst euch also schon an eure eigene Geschäftsordnung halten, wo kämen wir den da hin?
Freigabe ab 20 Jahren
Vorgangsnummer/Zeichen: ಱ
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird festgestellt, dass Ihre Brille schmutzig ist. Jedenfalls scheint dies die beste Erklärung dafür zu sein, dass Artikel 2 §1 von AETZEND scheinbar falsch gelesen wurde: Hier ist explizit die Rede von Vorbringungen an den Zentralrat, nicht von dem Zentralrat. Und meines Wissens ist keine Regel bekannt, dass Gutscheine auf der allgemeinen Vorgangsnummern mit Aktenzeichen zu versehen wären.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: 2. Mitglied Kamel Bond 007 21:32, 6. Mai 2010 (NNZ)
Anlagen: Es wird hiermit BufalloBill empfohlen häufiger seine Brille zu putzen.
Nr. 52 vom 08.Mai 2010 - Geschäftsordnung des Organes Jugendschmutz[bearbeiten]
allgemein freigegeben
Beschluss Nr. 52/01 vom 08. Mai 2010:
- Hiermit beschließt der Jugendschmutz einstimmig, sich ab sofort folgende Geschäftsordnung zu geben:
"Geschäftsordnung des Organes Jugendschmutz" (kurz:GeschOrgdOrgJugendschm):
Dies ist die "Geschäftsordnung des Organes Jugendschmutz". Die Erklärungsversion für Jugendliche ist nur ergänzend gedacht, um den eigentlichen Text auch für jüngere Menschen verständlich zu machen. Regelhafte Gültigkeit besitzt nur die Gültige Version.
Gültige Version
§1 Auftrag: Das Organ Jugendschmutz wurde gemäß Spielregel §8(j) erschaffen, um auch Adoleszenten die uneingeschränkte Spielteilnahme zu ermöglichen und um sämtliche die Jugend gefährdende Schriften, Bilder und Entitäten zu bekämpfen oder verschieben oder markieren. Der Jugendbeirat hat hierbei eine beratende Funktion.
§2 Altersnachweise: Um das Alter der am Spiel teilnehmenden Kamele feststellen zu können, verordnet das Organ Jugendschmutz gemäß Spielregel §8(j)4 hiermit, dass jedes Kamel verpflichtet ist, einen noch zu veröffentlichenden Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Anhand der Antworten wird das Organ Jugendschmutz eine Liste veröffentlichen, auf der zu sehen ist, welche Kamele welchen Altersstufen gemäß §3 einzuordnen sind. Der Jugendbeirat hat hierbei eine beratende Funktion.
§3 Kennzeichnung: Jeder einzelne Vorgang innerhalb des Bürokratenspieles muss hinsichtlich auf seine mögliche Jugendgefährdung gekennzeichnet werden. Nach einem hoch pädagogischen Konzept werden folgende Altersstufen vergeben: allgemeine Freigabe; Freigabe ab 10 Jahren; Freigabe ab 20 Jahren; Freigabe ab 73 Jahren. Die Vorgänge werden nach und nach von den Mitgliedern des Organes Jugendschmutz geprüft und markiert. Üblicherweise erfolgt die Markierung ohne öffentliche Begründung, es sei denn, ein am gekennzeichneten Vorgang Beteiligter beantragt eine öffentliche Begründung beim Organ Jugendschmutz. Noch nicht markierte und somit ungeprüfte Vorgänge sollten von Jugendlichen nur in Anwesenheit ihrer Eltern oder im Zweifelsfall unter ärztlicher Aufsicht betrachtet werden. Der Jugendbeirat hat hierbei eine beratende Funktion.
§4 Voraussetzungen für die eine allgemeine Freigabe: Eine allgemeine Freigabe, also eine Freigabe für sämtliche Spielteilnehmer und Dritte, Vierte und Fünfte, zu kennzeichnen mit dieser Vorlage, wird erteilt für Vorgänge, die
- nichts enthalten.
- keinerlei Text enthalten, außer
- Sätze, die auch in dem Film "Lauras Stern" sinngemäß gesagt werden.
- Wörter, die sich auf einen im Gehirn jedes Jugendschmutz-Beauftragten zu erstellenden Liste unbedenklicher Wörter befinden.
- keinerlei Bildmaterial enthalten, außer
- einfarbigen ebenen geometrischen Figuren oder aus mehreren solchen zusammengesetzte Figuren, wenn diese
- als Gesamtheit keinen erkennbaren inhaltlichen Sinn ergeben.
- keine Symbole, insbesondere religiöser oder anderer Art, darstellen.
- einfarbigen ebenen geometrischen Figuren oder aus mehreren solchen zusammengesetzte Figuren, wenn diese
- keinerlei Nicht-Bild und Nicht-Text-Material enthalten, außer
- dieses ist eindeutig völlig sinnlos und keineswegs irgendwie anstößlich.
- dieses ist durch Selbsttest vom zuständigen Jugendschmutz-Beauftragten für unbedenklich erwiesen worden.
§5 Voraussetzungen für eine Freigabe ab 10 Jahren: Eine Freigabe ab 10 Jahren, also eine Freigabe für sämtliche Spielteilnehmer, denen das Kamelalter von 10 Jahren gemäß §3 zugesprochen wird, zu kennzeichnen mit dieser Vorlage, wird erteilt für Vorgänge, die
- grundsätzlich den in §4 enthaltene Bestimmungen genügen, aber
- verschluckbare Kleinteile enthalten
- fremdsprachige Texte oder Nicht-Texte und Bilder mit fremdsprachigem Inhalt oder solcher Konnotation enthalten
- Kleinkinder in irgendwelchen Weisen verunglimpfen, belästigen, stören oder nerven könnten.
- Symbole enthalten oder entstehen lassen könnten, die jedoch
- nicht mit Nationalsozialismus oder der FDP in Verbindung gebracht werden könnten.
- nicht an traumatisierenden Mathematikunterricht erinnern.
- keine Kindersicherung eingebaut haben, obwohl dies von einem Mitglied des Jugendbeirates per Antrag vorgebracht wurde, unter Vorbehalt des Ignoranzrechtes jedes Jugendschmutz-Mitglieds bezüglich Vorbringungen des Jugendbeirates.
§6 Voraussetzungen für eine Freigabe ab 20 Jahren: Eine Freigabe ab 20 Jahren, also eine Freigabe für sämtliche Spielteilnehmer, denen das Kamelalter von 20 Jahren gemäß §3 zugesprochen wird, zu kennzeichnen mit dieser Vorlage, wird erteilt für Vorgänge, die
- grundsätzlich den in §5 enthaltenen Bestimmungen genügen, jedoch
- sich in mit einem der Themen Glaube, Sexualität, Philosophie oder Gewalt auseinandersetzen, falls
- keine explizite Darstellung derartiger Vorgänge (z.B. Gebete) geschieht.
- keine Zitate von Eva Herman genannt werden.
- die Zahl "23" in überdurchschnittlich häufigem Maße enthalten oder sonstige Geheimbünde erwähnen oder nicht erwähnen.
- ein pädagogisch nicht wertvolles Happy End enthalten.
- sich in mit einem der Themen Glaube, Sexualität, Philosophie oder Gewalt auseinandersetzen, falls
- auf irgendeine auch noch so entfernt konstruierte Weise Jugendliche zu potenziellen Amokläufern machen können.
§7 Voraussetzungen für eine Freigabe ab 73 Jahren: Eine Freigabe ab 73 Jahren, also eine Freigabe für sämtliche Spielteilnehmer, denen das Kamelalter von 73 Jahren gemäß §3 zugesprochen wird, zu kennzeichnen mit dieser Vorlage, wird erteilt für Vorgänge, die
- grundsätzlich den in §6 enthaltenen Bestimmungen genügen, aber weiterhin
- stark nationalsozialistisch oder sonst irgendwie politisch geprägt sind, mit Ausnahme von Äußerungen
- der PARTEI und ihrer Anhänger.
- aus dem Wahlprogramm der FDP, da dies nichts mit Politik zu tun hat.
- die Wahrheit und nichts als die Wahrheit enthalten.
- Dinge erwähnen, die Menschen unter 73 höchstwahrscheinlich nicht mehr kennen, außer natürlich
- Dick und Doof, die sind Kult.
- die Bibel, die geht immer.
- noch nie sinnvoll gewesene Volksweisheiten und Sprüche wie "Das wird schon wieder".
- stark nationalsozialistisch oder sonst irgendwie politisch geprägt sind, mit Ausnahme von Äußerungen
- beleidigende Witze machen, aber nicht
- über Gebissprobleme.
- über Altersheime und den Tod.
- über Sex im Alter.
§8 Quarantäneseite: Falls das Organ Jugendschmutz feststellt, dass wichtige Seiten des Spieles wegen Jugendgefährdung für jugendliche Spielteilnehmer nicht zu besuchen sind, kann es beim Spielleiter die Erstellungsbefugnis einer Quarantäneseite beantragen und im Falle einer Genehmigung alle nicht jugendfreien Inhalte auf diese Seite verschieben, wobei an der Ursprungsstelle eine deutliche Kennzeichnung und ein Link auf den verschobenen Vorgang anzubringen ist. Der Jugendbeirat hat hierbei eine beratende Funktion.
§9 Vorgänge: Alle an das Organ Jugendschmutz oder den Jugendbeirat gerichteten Vorgänge sind unter Verwendung der entsprechenden Formblätter ordentlich auf der Vorgangsseite des Organes einzureichen und aufsteigend durchzunummerieren. Als Nummern sämtlicher Vorgänge auf der Vorgangsseite sind hierbei ausschließlich Primzahlen zugelassen, wobei der erste Vorgang die Nummer "2" tragen muss.
§10 Vorsitz: Vorsitzender des Organes Jugendschmutz ist automatisch das ständige Mitglied, sofern diese Position nicht vakant ist. Im Falle einer Vakanz der Position des ständigen Mitglieds ist die Vorsitzposition vakant.
§11 Änderungen dieser Geschäftsordnung: Diese Geschäftsordnung kann durch einen einstimmigen Beschluss des Organes Jugendschmutz jederzeit in ihrem expliziten Wortlaut geändert werden. Änderungen der Hintergrundfarbe sind nicht möglich. Der Jugendbeirat hat hierbei eine beratende Funktion.
§12 Rechtsmittel: Der Jugendschmutz arbeitet im Prinzip unfehlbar und kann deswegen keine Anfechtungen oder dergleichen akzeptieren. Bestehen ernsthafte Probleme mit dem Vorgehen des Organes, kann beim Aufsichtsrat oder beim Spielleiter eine Beschwerde eingelegt werden, falls deren Geschäftsordnungen nichts Gegenteiliges besagen.
§13 Jugendbeirat: Der Jugendbeirat setzt sich aus beliebig vielen Kamelen zusammen, die sich bei der Altersprüfung nach §2 als Jugendliche erwiesen haben. Der Jugendbeirat kann jederzeit Anmerkungen und Ratschläge zum Vorgehen des ständigen und wechselnden Mitgliedes des Jugendschmutzes machen, die im Normalfall ignoriert werden. Bei besonders schwierigen Fragen des Jugenschmutzes oder auch jugendbezogenen Fragen anderer Organe kann eine Anfrage speziell an ihn gerichtet werden, wobei wiederum die Antwort grundsätzlich als jugendliches Hirngespinst abzutun ist.
§14 Übrigens: Von den Paragraphen 4 bis 8 kann jedes Mitglied des Organes Jugendschmutz jederzeit abweichen, wenn seine persönliche Überzeugung nicht mit dem Inhalt der Paragraphen übereinstimmt. Dies ist keineswegs ein Verstoß gegen diese Geschäftsordnung
Erklärungsversion für Jugendliche
Hallo Kinder, der Jugendschmutz ist total für euch da und macht, dass ihr eine unbeschwerte und nicht verdorbene Jugend genießen könnt. Die netten Leute vom Jugendbeirat und ihre Chefs vom Jugendschmutz arbeiten sehr viel und haben deshalb nicht so viel Zeit, um diese Erklärungsversion zu schreiben. Aber wenn sie mal wieder ein bisschen frei haben, schreiben sie bestimmt fleißig hier dran weiter. Juhu!
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Dafür. Einziges aktuelles Mitglied des Jugendschmutzes, --Wanderdüne 19:14, 8. Mai 2010 (NNZ).
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Wanderdüne 19:14, 8. Mai 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 52 vom 8.05.2010 - Selbstwahl in das Organ Jugendschmutz[bearbeiten]
Freigabe ab 10 Jahren
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: ಲ
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: vakante Stelle des Organs "Jugendschmutz"
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit erkläre ich, dass ich meinen Beitrag leisten will, um die Jugend von der bösen Welt draußen fernzuhalten und wähle mich al ständiges Mitglied in das Organ "Jugendschmutz" ein.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 19:15, 8. Mai 2010 (NNZ)
Siehe auch: ein Vorgeschmack auf den Eifer, mit dem ich meine Aufgabe zu erfüllen gedenke
allgemein freigegeben
Der Vorgang ಲ wird hiermit angefochten!
Begründung: In der Spielregel, §8(j), findet sich folgende Passage: "Ständiges Mitglied darf jedes erwachsene Kamel werden, das nicht Mitglied eines Hauptorganes ist und sich selbst auf diese Position wählt, solange sie nicht bereits besetzt ist." Sie sind aber sogar mehrmals Mitglied in einem Hauptorgan und können bei aktueller Regellage kein ständiges Mitglied des Jugendschmutzes werden, so leid es mir tut. Bitte ziehen Sie obige Mitteilung schleunigst zurück.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Wanderdüne 19:18, 8. Mai 2010 (NNZ)
Anmerkung: Ob Sie erwachsen sind, halte ich zwar auch für fraglich, aber na ja...
allgemein freigegeben
UNGÜLTIG
ಲ wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Nach Begutachtung von §8(j) stelle ich hiermit fest, dass Sie Recht haben, Kollege Wanderdüne! Wie peinlich von mir eine selbst genehmigte Regel nicht genau im Kopf zu haben! Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass ich jegliche restriktive Aktionen des Jugendschmutzes zumindest ideell unterstütze.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: ಳ
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel Bond 007 19:42, 8. Mai 2010 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Zweifel an meiner geistigen Reife und an meiner Erwachsenheit weise ich allerdings entschieden als Verleumdung zurück!
FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: ಶ
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Selbsteinwahl in den Jugendbeirat
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit erkläre ich, dass ich, wenn ich schon nicht ständiges Mitglied werden darf, mich doch am Jugendbeirat beteiligen werde. Das Organ "Jugendschmutz" braucht einen, der es mal so gründlich aufmischt!
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel Bond 007 13:42, 10. Mai 2010 (NNZ)
Siehe auch: Fährt ein Opi mit dem Bus und stiert die ganze Zeit einen Punker mit einem roten Irokesenschnitt an.
Plötzlich reicht es dem Punker und er schreit den Opa an: "Hey Alter, hast Du in Deiner Jugend nie eine Sünde begangen?"
Sagt der Opa: "Ja natürlich! Ich habe in meiner Jugend Hühner gefickt. Jetzt überlege ich die ganze Zeit, ob Du mein Sohn sein könntest..."
Nr. 53 vom 16. Mai 2010 - öffentliche Stellungnahme[bearbeiten]
Vorgangsnummer/Zeichen: ಸ
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Beschluss B04düne2031 des Spielleiters
Bearbeitendes Organ: Kamel Bond 007
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Werte Öffentlichkeit!
In seinem Beschluss B04düne2031 nach der Spielleiter Wanderdüne §16(b) in Anspruch, um mir mit dem Ausschluss aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter und sämtlichen anderen Organen zu drohen, sollte ich seiner Aufforderung zur Rücknahme von der Einführung von §8(b) nicht nachkommen. Hierbei kann er sich auf die Rechtslücke berufen, dass er gemäß dem 1.Satz Der Spielleiter kann ein Kamel aus einem Organ ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. seine Meinung nicht begründen muss. Dagegen kann ich nicht ankommen. Ich kann jedoch unmissverständlich die Weltöffentlichkeit darauf hinweisen, dass diese Androhung vollkommen ungerechtfertigt ist und bloß von Willkür und dem Versuch zeugt, missliebige Kamele auszuschalten. In der Anfechtung F22bond2028 wurde dies ausführlich dargelegt. Mir bleibt an dieser Stelle leider nichts anderes übrig, als den Spielleiter nochmal nachdrücklich darauf hinzuweisen die Regeln zu befolgen. Er soll sich nicht mehr länger dagegen sperren und aufhören sich vor aller Weltöffentlichkeit zum Affen zu machen! Außerdem möchte ich hiermit eine öffentliche Diskussion über eine eventuelle Absetzung des Spielleiters starten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel Bond 007 21:07, 16. Mai 2010 (NNZ)
Anlagen: Es sei hiermit gesagt, dass ich mich den Drohungen des Spielleiters selbstverständlich nicht beugen, sondern stattdessen in der Tradition von Mahatma Gandhi gewaltfreien Widerstand leisten werde!
Nr. 54 vom 16. Mai 2010 - Austritt aus dem Organ Spielleiter[bearbeiten]
Beschluss Nr. 54 vom 16.Mai 2010
- Hiermit beschließe ich, Wanderdüne, gemäß §9(c) der Spielregeln aus dem Organ Spielleiter auszutreten.
Wie schon Gerhard Schröder 2005 sagte: "Geben wir den Menschen also die Wahl und die Freiheit, selbst zu entscheiden, welchen Weg unser Land gehen soll, welchen Staat sie sich wünschen, welchen Stellenwert soziale Gerechtigkeit künftig haben soll und wie viel Solidarität das Zusammenleben in unserem Gemeinwesen prägen soll. Wecken wir ihren Lebensmut und ihr Vertrauen in die Zukunft. Lösen wir sie aus jenen Ängsten und Bedrückungen, die auch Folge eines Niederredens unseres Landes und der Leistungen seiner Menschen durch die Opposition sind."
Ich danke allen Mitspielern, die diese 8. Runde des Bürokratenspieles, die ich als Spielleiter entscheidend mitgestalten durfte, bisher zu einem großen Vergnügen gemacht haben. Natürlich soll das nicht heißen, dass die Runde oder mein Engagement in diesem Spiel nun vorbei ist. Ich werde auch weiterhineuch das Leben zur Hölle machendie Bürokratie voranbringen! Ich hoffe, es findet sich bald ein würdiger Nachfolger, z.B. Mambres, der als Mitglied der Volksfront des Bürokratenspiels selbst den Terror bürokratisieren konnte.
Mein Ausscheiden hat den Grund, dass meine Legitimation als Spielleiter im Wanken war und ich mich von einer Schar von ebenso sympathischen wie inkompetenten Mitarbeitern im Zentral- und Aufsichtsrat bedroht sah. Nun gut, ich habe mir ein wenig zu viel herausgenommen. Ebenso taten dies andere, es soll nun von meinem Nachfolger entsprechend verwaltet werden. Ich bitte darum, weiterhin so eine Unverschämtheit und Penibilität wie zuvor an den Tag legen zu dürfen und erwarte von meinen Kollegen selbiges.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Hiermit ist es so.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Wanderdüne 22:46, 16. Mai 2010 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 55 vom 18.Mai 2010 Untätigkeitsfestellung[bearbeiten]
Vorgangsnummer/Zeichen: BB1
Bearbeitendes Organ: Meine Wenigkeit
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich gemäß §12 (b) die Untätigkeit des Kamels Stinkerwue fest. Für die Neubesetzung des leerwerdenden Postens im Aufsichtsrat stelle ich mich - selbstverständlich völlig solidarisch und ohne egoistische Hintergedanken - in selbstloser Weise zur Verfügung.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 15:25, 18. Mai 2010 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BB2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BB1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Untätigkeit wurde beendet.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Stinkerwue 18:48, 18. Mai 2010 (NNZ)
Siehe auch: Bin noch da.
Nr. 56 vom 18. Mai 2010[bearbeiten]
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 56
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit wähle ich mich als ständiges Mitglied in das glorreiche Organ Jugendschmutz. Um nicht Spielregel §8(j)2 zu widersprechen, sei noch angemerkt, dass ich wirklich volljährig bin, wie ich hier bestätigt bekam.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Wanderdüne 20:05, 18. Mai 2010 (NNZ)
Siehe auch: -
Nr. 57 vom 19. Mai 2010 - Organwechsel[bearbeiten]
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 57
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Verhalten des Aufsichtsrates
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Auf Grund des schrecklich regelwidrigen Verhaltens mancher Aufsichtsratsmitglieder wird es notwendig, dass der Spielleiter wieder besetzt wird. Hiermit trete ich aus dem Organ Jugendschmutz aus und in das Organ Spielleiter ein.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Wanderdüne 17:42, 19. Mai 2010 (NNZ)
Siehe auch: Ich mache euch die Hölle heiß, Leute!