Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Wirtschaftswaisen

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.
Der Stein der Waisen dient den Wirtschaftswaisen als nahe liegender Foyersschmuck.

Dies ist die Seite der Wirtschaftswaisen. Es gilt unsere Geschäftsordnung, Vorgänge gehören auf die dafür vorgesehene Seite.

Aktuelle Mitglieder sind:

  • Wanderdüne, Wirtschaftshalbwaise
  • Mambres, Wirtschaftshalbwaise, gemäß $5 WESTERWELLE Vorsitzender der Wirtschaftswaisen
  • Kamel Bond 007, Wirtschaftshalbwaise

...


Weitere Mitglieder sind jederzeit willkommen, es gilt als Rechtsgrundlage folgende Spielregel:

§ 8 (w) Wirtschaftswaisen

1. Die Wirtschaftswaisen sind ein eigenständiges Organ mit beliebig vielen Mitgliedern.
2. Jedes Kamel kann dem Organ beitreten, wenn es öffentlich versichert, dass ein Elternteil (Wirtschaftshalbwaisen) oder beide Elternteile (Wirtschaftsvollwaisen) verstorben sind. Ausnahmsweise dürfen auch weibliche Kamele beitreten, deren letzter Ehemann verstorben ist (Wirtschaftswitwen).
3. Wirtschaftswitwen mit verstorbenen Eltern können eine entsprechende Doppelmitgliedschaft erwerben.
4. Die Wirtschaftswaisen können von den Organen und Mitspielern des Bürokratenspiels zu beliebigen Verwaltungsvorgängen angehört werden, um Zeit zu schinden.
5. Dazu formuliert das Organ oder Kamel eine Anfrage an die Wirtschaftswaisen zu einer beliebigen Fragestellung, die Bezug auf den entsprechenden Verwaltungsvorgang nimmt. Von der Einreichung der Anfrage bis zu ihrer Beantwortung durch ein beliebiges Mitglied der Wirtschaftswaisen ruhen alle Fristen des entsprechenden Vorgangs.
6. Die Antwort der Wirtschaftswaisen auf die Anfrage kann von den beteiligten Organen und Kamelen nach eigenem Gutdünken verwendet oder ignoriert werden.
7. Beschlüsse der Wirtschaftswaisen kommen durch Abstimmung zustande. Dabei haben die Wirtschaftsvollwaisen zwei Stimmen, die Wirtschaftshalbwaisen eine Stimme und die Wirtschaftswitwen beratende Funktion. Abstimmungen enden unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Stimmen nach spätestens drei Tagen und werden dann ausgezählt.