Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Tadel/Archiv

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Diese Runde wurde beendet, das Spielergebnis findet sich hier. Höhepunkte sind hier zu finden, oder durchsuchen Sie einfach diese Seiten:

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Wichtiger Hinweis:

Runde 8 ist beendet und wurde geschlossen.

Rüge von Kamelokrat[bearbeiten]

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RÜGE

Gerügt wird hiermit: Kamelokrat

Anlass der Rüge: Mehrfaches unverschämtes Verhalten und illegales Verteilen von Ungültigkeits-Erklärungen, zuletzt bei Vorgang 16/1.

Genauere Angaben:

Ohne Beachtung irgendwelcher Regeln erklärte der Gerügte mehrfach Vorgänge für ungültig und zeigte sich uneinsichtig, schließlich stimmte er in einer als Erpressungsversuch gestarteten Absetzungskampagne sogar mit dem Zitat "Immer nieder mit dem Spielleiter" für dessen Absetzung. Es ist zu vermuten, dass Kamelokrat nicht für die gerechte Einhaltung der Ordnung eintritt.

– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 09.03.2010 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 19:19, 9. Mär. 2010 (NNZ)

Verwarnung des Spielleiters Wanderdüne[bearbeiten]

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Verwarnung


Aktenzeichen: V01düne2029

Verwarnt wird hiermit: Der Spielleiter Wanderdüne

Gegenstand der Verwarnung:

Unbedachte Genehmigung von laut Rahmenregel 6 und 7 verbotenen Seiten.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 09.03.2010 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:50, 9. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: Illegale Antragsgenehmigung; Opsims ungültiger Antrag

Verwarnung von Mambres[bearbeiten]

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Verwarnung


Aktenzeichen: V02düne2028

Verwarnt wird hiermit: Mambres

Gegenstand der Verwarnung:

Willentlicher Verstoß gegen GROSS, §9(2) durch Bearbeiten der Antwortseite des Spielleiters.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 14.03.2010 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:03, 14. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: Illegale Anmerkung durch Mambres

Verwarnung von Sojacamel[bearbeiten]

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Verwarnung


Aktenzeichen: V03düne2027

Verwarnt wird hiermit: Sojacamel

Gegenstand der Verwarnung:

Mehrfacher schwerer Verstoß gegen §0: Urkundenfälschung durch illegales Einfügen einer gefälschten Unterschrift von Stinkerwue unter einen eigenen Vorgang und darauf folgend absichtliche Verwirrung der den Vorgang Untersuchenden durch Erstellung einer sinnlosen Stellungnahme mit sinnloser Unterschrift ("{{5}}") und nicht existentem Adressaten.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 18. März 2010 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:48, 18. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: Urkundenfälschung und verwirrende Stellungnahme

Verwarnung von TM?![bearbeiten]

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Verwarnung


Aktenzeichen: V04düne2029

Verwarnt wird hiermit: TM?!

Gegenstand der Verwarnung:

Spielteilnehmer TM?! behauptete öffentlich, ein Hund oder eine canide Lebensform zu sein, obwohl dies §1(a) der Spielregeln und der dazugehörigen verbindlichen Regelauslegung des Spielleiters widerläuft. Obwohl eine vom Spielleiter angeordnete Stellungnahme seitens TM?! bis zum 24.März dieses Jahres angekündigt wurde, ist bisher keinerlei Handlung erfolgt. Trotz seiner extremen Großzügigkeit kann der Spielleiter nicht länger darüber hinwegsehen und droht hiermit öffentlich damit, TM?! aus Ämtern zu entfernen oder zu rügen, falls dieser weiter auf eine Stellungnahme bzgl. BEFEHL verzichtet.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 29. März 2010 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 20:41, 29. Mär. 2010 (NNZ)

Siehe auch: BEFEHL des Spielleiters und TM?!s Antwort darauf

Rüge von Mambres[bearbeiten]

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RÜGE

Gerügt wird hiermit: Mambres

Anlass der Rüge: Wiederholter Verstoß gegen GROSS, §9(2), durch Bearbeiten der Antwortseite des Spielleiters; Beleidigung des Spielleiters

Genauere Angaben:

Bereits die Verwarnung V02düne2028 verwarnte Kollege Mambres wegen des Bearbeitens des Antwortseite des Spielleiters. Wie hier einzusehen ist, erstellte Mambres die Mitteilung Nr. Ohne Nummer 17 trotzdem erneut an diesem geschützten Orte. Des Weiteren bezeichnet er die Seiten des Spielleiters in selbiger Mitteilung als "Saustall" und bezichtigt den Spielleiter somit direkt des willentlichen Verstoßes gegen §0, diese Verunglimpfung muss aufs Schärfste zurückgewiesen werden. Wir wollen Mambres dringend dazu aufrufen, nicht weiter die Geschäftsordnung des Spielleiters schwer zu missachten und an seinen Umgangsformen ein wenig zu feilen. Seine Mitteilung hätte übrigens normalerweise auf der Seite "Sonstiges" des Spielleiters Platz gehabt.

– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 19.04.2010 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Spielleiter Wanderdüne 20:19, 19. Apr. 2010 (NNZ)

Verwarnung von BuffaloBill[bearbeiten]

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Verwarnung


Aktenzeichen: V05düne2028

Verwarnt wird hiermit: BuffaloBill

Gegenstand der Verwarnung:

Deutlicher und willentlicher Verstoß gegen §3(d) der Regeln durch nachträgliches Abändern einer Antragsnummer.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 06. Mai 2010 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Wanderdüne 20:39, 6. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: Hier ist es geschehen (siehe Versionen)!

Rüge von BuffaloBill[bearbeiten]

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RÜGE

Gerügt wird hiermit: BuffaloBill

Anlass der Rüge: Dreistester Verstoß gegen §0 und selbstherrliche Auslegung der Regeln

Genauere Angaben:

Mittels dieses Vorgangs Nr. R-001 setzte, beziehungsweise versuchte zu setzen, der Gerügte seine eigene Auslegung der Spielregeln im Widerspruch zu §0 und der Deutungshoheit des Spielleiters gewaltsam und ohne Abstimmung mit irgendjemand durch. Abgesehen davon, dass diese Regeauslegung selbstverständlich nichtig ist, ist es nicht verantwortlich, dass ein Spielteilnehmer und Aufsichtsratsmitglied wegen persönlicher Unfähigkeit, eine ordentliche Anfechtung zu verfassen, die ja ziemlich sicher durchgegangen wäre, weil der Spielleiter eventuell tatsächlich die Regeln ein wenig weit ausgelegt hat, einfach einen selbstherrlichen Rechtshinweis verfasst und meint, er käme damit durch. Nein, der Spielleiter kann gemäß §11(c) eine nicht regelkonforme Geschäftsordnung außer Kraft setzen, und §11(a) erwähnt ausdrücklich den Vorbehalt, "Jedes Organ kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung und sonstige dieses Organ sowie seine Unterorgane betreffende Regeln beschließen, sofern diese weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmenregeln zuwiderlaufen." Bei anderen Organen ist eine nachträgliche Prüfung der bereits beschlossenen Geschäftsordnung stets in Ordnung gewesen, doch bei einem Organ wie dem Aufsichtsrat, der in seiner momentanen Besetzung anscheinend die Regeln kaum zu akzeptieren scheint, ist es dem Spielleiter wichtig erschienen, dass er eine neue Geschäftsordnung zunächst prüfen kann, bevor sie in Kraft tritt. Da Sie wegen, ich erwähnte es bereits, persönlicher Unfähigkeit keine ordentliche Anfechtung meiner Maßnahme hinbekommen haben, ist der Anfechtungszeitraum nun leider vorbei. Ich werde keine neue Geschäftsordnung von Ihnen blockieren, soweit diese regelkonform ist. Doch dies fällt Ihnen ja anscheinend ganz schön schwer.

– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 11.05.2010 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 11:48, 11. Mai 2010 (NNZ)

Mecklenburg-Vorpommer von Mambres[bearbeiten]

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Mecklenburg-Vorpommer

Hiermit wird gemecklenburg-vorpommert: Mambres

Begründung: Schwerer mehrfacher Verstoß gegen so ziemlich sämtliche Regeln der GROSS, des Jugendschmutzes und §0.

Nähere Informationen: Mittels dieses Anschlags, zu dem sich Mambres öffentlich bekannte, versuchte der Spielteilnehmer als bekennendes Mitglied der bürokratiefeindlichen Volksfront den Spielleiter zu diskreditieren und Chaos hervorzurufen.


–  Gemecklenburg-vorpommert wurde gemäß den Regeln, v.a. §16(c) –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Spielleiter --Wanderdüne 18:19, 16. Mai 2010 (NNZ)


 FREIGEGEBEN ERST AB 73 JAHREN!

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Römisch-5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: den gestrichenen Vorgang oben

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Ich streich den Unsinn da mal durch. Die relevanten Passagen der GROSS sind außer Kraft, gegen die übrigen Regeln der GROSS wurde nicht verstoßen (falsche Behauptung des Spielleiters!). Verstöße gegen den Jugendschmutz und § 0 sind nicht erkennbar dargelegt.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 19:08, 16. Mai 2010 (NNZ)

Siehe auch: sonstwo