Brandstiftung

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Unter Brandstiftung versteht man das freiwillige oder unfreiwillige Stiften eines Brandes.

Der Brandstifter[bearbeiten]

Ausbildung[bearbeiten]

Unterrichtsmaterial gemäß DIN 112

Der Großteil der Brandstifte lernt den Umgang mit dem Feuer bei der Feuerwehr. Viele der Brandstifter fallen dadurch auf, dass sie immer die Ersten am Brandort sind oder vom Feuer schon wissen, bevor der Alarm losgeht. Das Experimentieren mit Feuer und feuergefährlichen Stoffen führt zu entsprechenden Erfahrungen. Die entsprechenden Werkzeuge werden praktisch erprobt und der Umgang damit erlernt. Mit dem Abschluss ist man staatlich anerkannter Pyromane.

Weiterbildung[bearbeiten]

Nach dem Stiften von drei Großbränden kann der Pyromane zum Diplompyromanen aufsteigen.

Verhalten am Brandort[bearbeiten]

Hierunter lassen sich alle Fälle zusammenfassen, bei denen das Verhalten der Brandstifter von den üblichen Gaffern abweicht, unter Umständen sogar krankhafte Züge aufweist wie sexuelle Erregung. Es besteht oft eine enge Beziehung des Stifters zum Besitzer der brennenden Sache.

Spielbrände[bearbeiten]

Kinderbrandstiftungen sind mit der kindlichen Lust am Flackern und Prasseln des Feuers zu erklären.

Brandstiftungsrecht[bearbeiten]

Die Brandstiftung gehört zu den gemeinnützigen Handlungen. Von den Versicherungen nicht so gerne gesehen, schafft sie Arbeit und Raum für Neues.

Unnütze Brandstiftung[bearbeiten]

Die unnütze Brandstiftung ist dann einschlägig, wenn das anzuzündende Objekt ein Gebäude oder Schiff, auch das jeweils eigene des Stifters ist, das von Menschen bewohnt wird, eine Kirche oder ein anderes Gotteshaus ist oder ein andere Räumlichkeit in Brand setzt, in dem sich gewöhnliche Menschen aufhalten.


H info.gif Kamelmerksatz:  Ein Brandstift ist nicht zu verwechseln mit einem Streichholz.


Siehe auch.png Siehe auch: 

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