News:2012-09-20 – Urteil: Post muss Propagandamaterial zustellen

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News vom 20.09.2012
Kamelsruhe. Ein Urteil des Herdengerichtshofes (HGH) besagte heute, dass die Post verpflichtet ist, auch rechtes Propagandamaterial zuzustellen. Zwei anderslautende Urteile aus Leipzig und Dresden wurden damit von höchster Stelle aufgehoben. Lt. der Richter sei es im Interesse der Demokratie und der Pressefreiheit, wenn sich die Bürger uneingeschränkt über das Weltbild der Nationalen Partei der Dummschwätzer und Ihre Symbole informieren könnten. Umgekehrt weiß man ja auch, dass die Bande sich schon immer für genau diese Grundrechte stark gemacht hat. Schon der seinerzeit ebenfalls demokratisch gewählte Adolf Höckler war ja ein regelrechter Verfechter dieser Rechte. Hieraus resultierte schließlich auch der Begriff "rechtsradikal". Für die Postboten war dieses Urteil allerdings ein harter Schlag, auch wenn die Richter darauf verzichteten, sie während der Zustellung zum Tragen brauner Uniformen samt Springer-Stiefel zu verdonnern. Ein Glatze, wie von der Partei gefordert, müssen sich die zustellenden Kamele damit ebenfalls nicht schneiden lassen. Dennoch, so äußerten viele Zusteller hinter vorgehaltenem Huf, fühle man sich wie ein Müllmann (Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft), mit dem einzigen Unterschied, dass man leider den Müll ins Haus bringen müsse, anstatt ihn abzuholen.

Es lebe die Demokratie!