Urteil: Post muss Propagandamaterial zustellen
News vom 20.09.2012
Die aktuellsten Erregnisse:
Kamelsruhe. Ein
Urteil des Herdengerichtshofes (HGH) besagte heute, dass die
Post verpflichtet ist, auch rechtes Propagandamaterial zuzustellen. Zwei anderslautende Urteile aus
Leipzig und
Dresden wurden damit von höchster Stelle aufgehoben. Lt. der
Richter sei es im Interesse der
Demokratie und der
Pressefreiheit, wenn sich die Bürger uneingeschränkt über das
Weltbild der
Nationalen Partei der Dummschwätzer und Ihre Symbole informieren könnten. Umgekehrt weiß man ja auch, dass die Bande sich schon immer für genau diese Grundrechte stark gemacht hat. Schon der seinerzeit ebenfalls demokratisch gewählte
Adolf Höckler war ja ein regelrechter Verfechter dieser Rechte. Hieraus resultierte schließlich auch der Begriff
"rechtsradikal". Für die Postboten war dieses Urteil allerdings ein harter
Schlag, auch wenn die Richter darauf verzichteten, sie während der Zustellung zum Tragen brauner
Uniformen samt Springer-Stiefel zu verdonnern. Ein
Glatze, wie von der
Partei gefordert, müssen sich die zustellenden Kamele damit ebenfalls nicht schneiden lassen. Dennoch, so äußerten viele Zusteller hinter vorgehaltenem
Huf, fühle man sich wie ein Müllmann (Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft), mit dem einzigen Unterschied, dass man leider den
Müll ins
Haus bringen müsse, anstatt ihn abzuholen.
Es lebe die Demokratie!