Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09

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Die Runde ist beendet.

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Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Spielleiterarchiv Juli 2009[bearbeiten]

Nr. 24: Antrag auf Außerkraftsetzung der OLLI[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 24/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die sofortige Außerkraftsetzung der Obersten Leitlinie I des Spielleiters.

Begründung:

Laut OLLI §8(a) ist der Wahlleiter bevollmächtigt, Ernennungen nach §9(c) vorzunehmen. Nun enthält §9(c) allerdings keine den Spielleiter betreffende Regelung. Ich nehme an, dass vielmehr §9(b) gemeint ist. Da der Spielleiter somit Befugnisse delegiert hat, die er gar nicht besitzt, beantrage ich, die OLLI zeitweise außer Kraft zu setzen, bis wieder Regelkonformität hergestellt ist.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 13:34, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: §9 der Spielregeln


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FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 24/2

Bearbeitendes Organ: der Spielleiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Geehrter Antragsteller,
der Spielleiter hat Ihren Hinweis zwischenzeitlich aufgenommen und seine Geschäftsordnung geändert, um den Mangel zu beheben. Damit dürfte eine Notwendigkeit zur Außerkraftsetzung nicht mehr bestehen.
Da eine baldige Bearbeitung durch den Polizeipräsidenten wegen Personalmangels nicht zu erwarten ist, fragt der Spielleiter höflich an, ob der Antragsteller den Antrag zurückziehen und damit eine baldige Überführung der Akte ins Archiv ermöglichen kann.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 14:25, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG


Obiger Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.



Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 14:26, 3. Jul. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 24/4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 24/3 (nicht gekennzeichnet)

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Bitte nutzen Sie für Ihre Unterschrift ausschließlich das dafür vorgesehene Formularfeld.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 23:21, 6. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen

Nr. 25: 2. Änderung der OLLI[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 25/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Abänderung von § 8 (a) OLLI wie folgt:

  • der Wahlleiter des Bürokratenspiels, zuständig für Neuwahlen nach § 6, Ernennungen nach § 7 und § 9 (b) sowie Ausschlüsse nach § 16 (b) der Spielregeln,

Begründung:

Wie aus Antrag 24/1 ersichtlich, ist die aktuelle Fassung spielregelwidrig. Durch die beantragte Abänderung wird Spielregelkonformität hergestellt und die drohende Außerkraftsetzung durch den Polizeipräsidenten entsprechend Antrag 24/1 abgewendet.

Unterschrift, Datum: Mambres 14:08, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 14:10, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Der Spielleiter dankt dem Mitbürokraten Kam-aeleon für seine Aufmerksamkeit.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 28: 3. Änderung der OLLI[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 28/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Änderung von § 8 (d) der Obersten Leitlinie I (OLLI) gemäß § 3 OLLI wie folgt:

  • der Justizsenator, zuständig für die Regelauslegung nach § 16 (a) der Spielregeln sowie die Bearbeitung von Regeländerungen nach § 4 (e) der Spielregeln.

Begründung:

Mit der Ergänzung der Spielregeln um den neuen § 4 (e) droht Arbeit auf den Spielleiter zuzukommen. Dies widerspricht dem strategisch-repräsentativen Selbstverständnis des derzeitigen Amtsinhabers. Eine Delegation des drohenden Arbeitsanfalls an ein geeignetes Unterorgan ist deshalb dringend geboten. Angesichts der vorherrschenden Personalknappheit erscheint es nicht zweckmäßig, hierfür ein eigenes Unterorgan zu schaffen. Inhaltlich passt die neue Aufgabe am besten zum Ressort des Justizsenators.

Unterschrift, Datum: Mambres 20:51, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 20:53, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die Begründung hat mich überzeugt.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 29: Russellsches Plenum[bearbeiten]

 EILT!


Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 29/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit stelle ich in meiner Funktion als Mitglied zweier Mitglieder des Russellschen Plenums gemäß §8(a)4 bzw. §16(a) einen Antrag auf verbindliche Regelauslegung

Begründung:

Aus §8(a)2 ergibt sich ein Widerspruch: Das Russellsche Plenum müßte gleichzeitig Mitglied und nicht Mitglied seiner selbst sein. Sollte der Spielleiter außerstande sein, diesem Antrag nachzukommen, bitte ich ihn, gemäß §8(a)5 zu verfahren. Das Russellsche Plenum behält sich Maßnahmen gemäß §8(a)6 vor.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 14:53, 17. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Entscheidungshilfe


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Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antrag wurde vom Antragsteller durch den Stempel "EILT" als eilbedürftig gekennzeichnet und deshalb entsprechend dem Leitsatz des Spielleiters zur Bearbeitung von Eilanträgen nach § 6 OLLI vom Spielleiter selbst bearbeitet.
Gemäß den Vorgaben des Leitsatzes beginnt die Bearbeitung mit der Prüfung der Eilbedürftigkeit. Nach sorgfältiger Lektüre aller eingereichten Antragsunterlagen ist jedoch festzustellen, dass der Antrag keinerlei Ausführungen zu möglichen Gründen für eine besonders eilige Bearbeitung macht.
Wie im Leitsatz geregelt, ist der Antrag deshalb - unabhängig von seinen Inhalten - abzulehnen.
Diese Ablehnung stellt keine Wertung über den beantragten Sachverhalt dar, sondern bezieht sich ausschließlich auf die unbegründete Einreichung als Eilantrag.


Ausführendes Organ: der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:08, 17. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Es wird empfohlen, den Antrag als regulären Antrag neu einzureichen, oder bei einer Neuvorlage als Eilantrag die Dringlichkeit stichhaltig zu begründen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.