Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/Juli09
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
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- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
Hier befinden sich archivierte Akten des Zentralrats aus dem Monat Juli des Jahres 2009. Zur Hauptarchivseite mit dem Überblick über alle Unterarchive bitte hier entlang.
Inhaltsverzeichnis
Antrag auf Einführung des Kamelmeldeamtes[bearbeiten]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 001/07/09h-ab-12-ķℓ
Antragsgegenstand:
Ich beantrage die Aufnahme folgenden Textes in die Spielregeln:
- §8(???) Kamelmeldeamt
- (1) Das Kamelmeldeamt besteht anfangs aus dem Vorsitzenden. Er wird durch eine von einem beliebigen antragsberechtigen Kamel initiierten Abstimmung gewählt, der innerhalb von 7 Tagen mindestens 3 antragsberechtigte Kamele zustimmen. Die Besetzung weiterer Ämter regelt die Geschäftsordnung.
- (2) Das Kamelmeldeamt ist dafür zuständig, auf einer eigenen Seite die Namen aller nach §3(b) antragsberechtigten Kamele zu veröffentlichen. Hierbei ist auch das Datum der Bewilligung zu dokumentieren. Der Aufsichtsrat muss das Kamelmeldeamt durch eine Mitteilung innerhalb von 2 Tagen von einem bewilligten oder abgelehnten Vortrag nach §3(b) unterrichten.
- (3) Das Kamelmeldeamt muss hinter dem Namen der Kamele auch alle Verwarnungen, Rügen und Mecklenburgvorpommerungen dokumentieren.
- (4) Auf dieser Seite müssen auch die Ämter der Kamele genannt werden.
- (5) Ferner muss das Kamelmeldeamt die Liste der Mitglieder in den Organen stets aktuell halten. Nur das Kamelmeldeamt darf die entsprechende Seite Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe ändern. Änderungen in der Zusammensetzung einzelner Organe sind dem Kamelmeldeamt innerhalb von 2 Tagen mitzuteilen.
- (6) Für alle Handlungen nach §8(???) (1)- (5) steht dem Kamelmeldeamt eine Frist von 3 Tagen zu. Bei Fristüberschreitung sind alle Mitglieder dieses Organes vom Spielleiter zu rügen.
Ferner beantrage ich, die drei Fragezeichen im Regeltext durch den ersten freien Kleinbuchstaben der unter §8 eingetragenen Regeln.
Begründung:
Um den Überblick über die Rechte und Pflichten aller Kamele zu wahren, erscheint mir die Einführung eines Kamelmeldeamtes als unabdingbar.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 001/07/09h-ac-13-ķм
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 001/07/09h-ab-12-ķℓ
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Antrag auf ein Kamelmeldeamt soll in keiner Weise in Konkurrenz zur von Mambres beantragten Meldestelle stehen. Dieser Vorgang wurde im Nichtwissen von Mambres' Antrag erstellt. Um die Ordnung unter allen Umständen zu wahren, sollten beide Anträge genehmigt werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Opsim 21:16, 1. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Antrag zur Einführung der Meldestelle
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Dieser Vorgang verstößt gegen §4 PETER&OLGA: Der letzte Buchstabe des aktuellen Wochentags ist von der laufenden Nummer nicht mit einem Bindestrich zu trennen, es wurde also kein korrektes Aktenzeichen benutzt (ein solches wäre z.B. 001/07/09 h ab-12-ķℓ ohne Bindestrich gewesen). Überdies scheint mir wie vom Antragsteller erläutert die Notwendigkeit für zwei unabhängige Meldestellen bzw. -ämter nicht gegeben
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 12:38, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Rechtsmittel gegen diesen Vorgang können gemäß §7 PETER&OLGA eingelegt werden. Diese Ablehnung trägt das Aktenzeichen 001/07/09 h ad-14-ķŋ.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Antrag auf Spielregelerweiterung (Meldestelle)[bearbeiten]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0 05/07/09 g oo-00-ōō
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Erweiterung der Spielregeln in § 8 wie folgt:
(a) Meldestelle
- Die Meldestelle ist ein eigenständiges Organ mit unbegrenzter Mitgliederzahl.
- Der Eintritt in die Meldestelle sowie das Ausscheiden aus der Meldestelle sind beim Aufsichtsrat zu beantragen. Anträge auf Eintritt in die Meldestelle können nur vom Kandidaten selbst gestellt werden.
- Die Meldestelle führt eine Liste aller Kamele, die an der laufenden Runde des Bürokratenspiels teilnehmen oder teilgenommen haben, und kennzeichnet dabei Kamele, für die ein Antrag nach § 3 (b) genehmigt wurde.
- Zur Prävention und Aufklärung terroristischer Straftaten sammelt und veröffentlicht die Meldestelle nach eigenem Ermessen personenbezogene Daten der Bürokratenspielteilnehmer.
- Die Meldestelle ist befugt, hierzu sämtliche Seiten und Vorgänge des Bürokratenspiels sowie die Kamelbauten der Spielteilnehmer auszuwerten.
- Die Meldestelle ist weiter befugt, zusätzliche persönliche Dateien bei den Spielteilnehmern durch Fragebögen zu erheben und dabei eine angemessene Frist zur Beantwortung zu setzen. Die Frist darf fünf Tage nicht unterschreiten.
- Die Spielteilnehmer sind zur fristgerechten und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragebögen verpflichtet, sofern sie nicht vom Spielleiter von der Beantwortung freigestellt werden.
- Die Organe des Bürokratenspiels können bei der Meldestelle die Bereitstellung von Datenmaterial für ihre Tätigkeit beantragen.
Hilfsweise beantrage ich weiter, den Abschnittsbuchstaben (a) durch den nächsten freien Abschnittsbuchstaben zu ersetzen, falls bis zur Genehmigung dieses Antrags bereits andere Abschnitte in § 8 eingefügt wurden.
Begründung:
Melden macht frei.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g op-01-ōṗ
Thema des Gutachtens: Antrag 0 05/07/09 g oo-00-ōō auf Erweiterung des Spiels
Kurzzusammenfassung: Im beantragten Regeltext sind keine Mängel festzustellen.
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Die Änderung der Spielregeln, wie sie der Antragsteller wünscht, ist sinnvoll und im Geiste der Bürokratie. Mängel sind keine festzustellen. Der Antrag ist hiermit zur Abstimmung gemäß §6(4)I PETER&OLGA zugelassen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Der Vorsitzende des Zentralrats: Kam-aeleon 15:20, 6. Jul. 2009 (NNZ)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Keine Mängel festgestellt. -- Kam-aeleon 15:20, 6. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt das Aktenzeichen 0 05/07/09 g oq-02-ōq.
Der Vorgang 0 05/07/09 g op-01-ōṗ und 0 05/07/09 g oq-02-ōq wird hiermit angefochten!
Begründung: Der Antrag auf Regeländerung enthält sehr wohl Mängel. Das Aktenzeichen ist nachweislich falsch, da in PETER & OLGA ausdrücklich keine Leerzeichen zwischen den Bestandteilen des Aktenzeichens gefordert werden. Ich bitte darum, das Gutachten zu korrigieren.
Die Beschlussfassung des Zentralrates der Paragraphenreiter ist laut PETER & OLGA §1(3) nicht öffentlich. Deshalb ist eine öffentliche Abstimmung über Anträge nicht zulässig und ich werde auf dieser Seite nicht abstimmen. Nur das Ergebnis der Abstimmung darf veröffentlicht werden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Paragraphenreiter Opsim 23:34, 6. Jul. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung ist 0 05/07/09 gor-03-ōq
Adressat: Paragraphenreiter Opsim
Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g os-04-ōř
Beschwerdegrund: Das im Antrag verwendete Aktenzeichen ist zweifelsfrei PETER&OLGA-konform.
Genauere Angaben:
Auch wenn PETER&OLGA keine explizite Aussage zur Abtrennung der Bestandteile des Aktenzeichens trifft, so geht doch aus dem in § 4 (4) aufgeführten Beispiel eindeutig hervor, dass die Abtrennung durch Leerzeichen zulässig ist.
Im übrigen ist das Aktenzeichen der Anfechtung falsch, weil das letzte Glied der laufenden Nummer nicht ordnungsgemäß fortschreitend gewählt wurde. Schon deshalb ist die Anfechtung abzulehnen.
Unterschrift, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung, Mambres 00:07, 7. Jul. 2009 (NNZ)
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Anfechtung 0 05/07/09 gor-03-ōq muss aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 09:37, 7. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Dies ist Vorgang 005/07/09got-05-ōٸ
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)
Vorgangsnummer/Zeichen: 005/07/09gou-06-ōť
Thema des Gutachtens: 0 05/07/09 g oo-00-ōō
Kurzzusammenfassung: DerAntrag enthält in der jetzigen Form Formfehler, kann aber in korrigierter Fassung neu vorgelegt werden.
Bearbeitendes Organ: Opsim, i.A. des Vorsitzenden des Zentralrates der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Das Aktenzeichen entspricht nicht der gültigen Form. Falls die Beschwerde von Mambres richtig wäre, wäre auch dieses Aktenzeichen regelkonform: 0abcde05/07/09abcdegabcdeou-06-ōť. Die PETER & OLGA beschreibt alle Teile, aus denen das Aktenzeichen besteht. Es darf kein Teil hinzugefügt werden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 09:37, 7. Jul. 2009 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g ov-07-ōữ
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Gutachten 005/07/09gou-06-ōť
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Der Gutachter vertritt offensichtlich die Auffassung, die Bestandteile des Aktenzeichens dürften nicht durch Leerzeichen voneinander getrennt werden, weil PETER&OLGA keine Aussagen macht, wie die Teile des Aktenzeichens zu verbinden sind, und weil deshalb die eigenmächtige Ergänzung von Verbindungsteilen (hier: Leerzeichen) nicht statthaft ist.
Der Unterzeichner kann diese Argumentation in sich nachvollziehen. Allerdings sagt PETER&OLGA in § 4 (4) explizit: Ein gültiges AZ wäre z. B. 0 24/06/09 h gh-01-ťā.
Hieraus folgt, dass mindestens für dieses eine Aktenzeichen die Verbindung mit Leerzeichen erlaubt ist, denn PETER&OLGA bezeichnet dieses explizit als gültig. Da das Aktenzeichen weiter als beispielhaft angegeben ist, muss davon ausgegangen werden, dass auch andere nach diesem Muster gebildete Aktenzeichen gültig sind.
Der Gutachter wird deswegen höflich angefragt, wie er seine strikte Auslegung mit dem angegebenen gültigen Beispiel vereinbaren kann.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 10:09, 7. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: PETER&OLGA
Vorgangsnummer/Zeichen: 005/07/09gow-08-ōṿ
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g ov-07-ōữ
Bearbeitendes Organ: Opsim, i.A. des Vorsitzenden des Zentralrates der Paragraphenreiter
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Das Beispiel widerspricht offenbar dem vorgeschriebenen Aufbau des Aktenzeichens. Da bezüglich des Aktenzeichens mehrere Unstimmigkeiten in der PETER & OLGA vorhanden sind, wird dieser Antrag vorläufig zur Abstimmung zugelassen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 17:44, 8. Jul. 2009 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 005/07/09gox-09-ōŵ
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 0 05/07/09 g oo-00-ōō
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Nach geheimer interner Beratung & Abstimmung hat der Zentralrat beschlossen, den Antrag auf Regeländerung 0 05/07/09 g oo-00-ōō zu genehmigen. Hiermit ist genannter Antrag offiziell genehmigt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 13:05, 11. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch:
Antrag auf Beglaubigung von Aktennummern[bearbeiten]
ERLEDIGT
Adressat: Stv. Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 016/07/09ggg99ġġ
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter stv. Vorsitzender,
hiermit beantrage ich die Beglaubigung der folgenden natürlichen Zahlen:
- 217 - 1
- 219 - 1
- 231 - 1
- 2127 - 1
Begründung:
Ich beabsichtige, in nächster Zeit verschiedene Anträge beim IgoR einzureichen und benötige daher eine Beglaubigung nach § 6 (h) GeOrgIgoR.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung:
Werter Mitbürokrat Mambres,
es betrübt mich Ihnen mitteilen zu müssen, dass ihr Antrag abgelehnt werden muss. Der Zentralrat der Paragraphenreiter sieht sich nicht in der Lage ihren Antrag auf korrekte Art und Weise zu behandeln.
Unserer Geschäftsordnung regelt nur die Bearbeitung von Anträgen auf Regeländerungen. Für sonstige Anträge, wie den Obigen, definiert die PETER&OLGA kein Protokoll zur Bearbeitung des Antrags. Der Zentralrat erklärt sich damit als nicht zuständig und inkompetent.
Wir haben das Problem erkannt und arbeiten mit Hochdruck an einer Verbesserung der Situation durch Anpassung und Verbesserung der PETER&OLGA. Diese sollte zeitnah geschehen.
Ausführendes Organ: ZntRPrgR
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 09:51, 24. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Bei dieser Ablehnung handelt es sich explizit nicht um eine Ablehnung der beantragten Sache. Die statthaftigigkeit dieser Sache wurde im Rahmen der Ablehnung nicht geprüft. Ich bitte Sie daher um erneute Einreichung des Antrags, nachdem die entsprechenden Regelung in Kraft getreten sind, die es uns erlauben den Antrag fachgerecht zu bearbeiten.
Rechtsmittelbelehrung:
Antrag auf Einrichtung der Organisierten Paragraphenprüfanstalt und auf Änderung von § 11 der Spielregeln[bearbeiten]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 024/07/09get-45-ٸℓ
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich, den nachfolgenden Text in die Regeln aufzunehmen:
"§8.<fortlaufende Nummer> Organisierte Paragraphenprüfanstalt
(a) Die Organisierte Paragraphenprüfanstalt ist ein eigenständiges Organ. Sie darf als "Opa" abgekürzt werden.
(b) Die Anzahl der Mitglieder der Opa ist auf die größte Primzahl, die kleiner ist als die Anzahl der existierenden Organe beschränkt.
(c) Jedes Kamel kann sich analog zu §2(b) der Regeln in das Organ wählen, solange das Maximum an Mitgliedern noch nicht erreicht ist.
(d) Die Opa ist handlungsfähig, sobald sie 1 Mitglied hat.
(e) Die Opa gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die innere Organisation der Opa geregelt ist.
(f) Die Aufgabe der Opa ist das Überprüfen der Geschäftsordnungen anderer Organe auf ihre Regelkonformität. Bei Nichtkonformität weist die Opa das betreffende Organ auf diese hin und darf eine Anpassung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Tagen fordern. Geschieht dies nicht, so ist die Opa befugt die betreffende Geschäftsordnung eigenmächtig zu ändern, sodass sie regelkonform ist. Gegebenenfalls darf die Opa auch eine Verwarnung, Rüge oder Mecklenburg-Vorpommer gegen die Mitglieder des betreffenden Organes aussprechen.
(g) Beschlüsse der Opa ergehen mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Stimmen."
Weiterhin beantrage ich die Streichung von §11 (d) der Regeln :
"(d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt. "
Begründung:
Die Überprüfung der Geschäftsordnungen ist meiner Ansicht nach so wichtig, dass nicht maximal eine einzige Person diese vollziehen kann. Dies ist jedoch nach dem aktuellen Regelstand der Fall. Ich bitte den Zentralrat der Paragraphenreiter darum, diesem Antrag zuzustimmen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 024/07/09geu-46-ٸм
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 024/07/09get-45-ٸℓ
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Liebe Bürokraten,
als betroffene Stelle möchte der Spielleiter hierzu folgenden Vorschlag einbringen:
- Nach der beantragten Regelungen dürfen auch regelwidrige Geschäftsordnungen bis zu fünf Tagen (zzgl. Opa-Bearbeitungszeit) in Kraft bleiben. Zumindest in schweren Fällen erscheint mir dies problematisch. Evtl. kann man § 11 (d) so ändern, dass die Außerkraftsetzung durch den Spielleiter (ggf. zusätzlich beschränkt auf schwere Fälle) nur vorübergehend bis zum Abschluss eines diesbezüglich anhängigen Vorgangs bei der Opa möglich ist?
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 09:55, 24. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 024/07/09gev-47-ٸŋ
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
ich beantrage hiermit die Aufnahme des folgenden Textes in seiner geänderten Fassung in die Regeln (geänderte Passagen sind durch Fettdruck gekennzeichnet, welcher nicht Bestandteil des Antragstextes ist):
" §8.<fortlaufende Nummer> Organisierte Paragraphenprüfanstalt
(a) Die Organisierte Paragraphenprüfanstalt ist ein eigenständiges Organ. Sie darf als "Opa" abgekürzt werden.
(b) Die Anzahl der Mitglieder der Opa ist auf die größte Primzahl, die kleiner ist als die Anzahl der existierenden Organe beschränkt.
(c) Jedes Kamel kann sich analog zu §2(b) der Regeln in das Organ wählen, solange das Maximum an Mitgliedern noch nicht erreicht ist.
(d) Die Opa ist handlungsfähig, sobald sie 1 Mitglied hat.
(e) Die Opa gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die innere Organisation der Opa geregelt ist.
(f) Die Aufgabe der Opa ist das Überprüfen der Geschäftsordnungen anderer Organe auf ihre Regelkonformität. Bei Nichtkonformität weist die Opa das betreffende Organ auf diese hin und darf eine Anpassung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Tagen fordern. Weiterhin kann die Opa eine vorläufige Außerkraftsetzung der betreffenden Geschäftsordnungspassage beim Spielleiter beantragen. Wird die Geschäftsordnung vom betreffenden Organ nicht geändert und zur Kontrolle bei der Opa vorgelegt, so ist die Opa befugt die betreffende Geschäftsordnung eigenmächtig zu ändern, sodass sie regelkonform ist. Gegebenenfalls darf die Opa auch eine Verwarnung, Rüge oder Mecklenburg-Vorpommer gegen die Mitglieder des betreffenden Organes aussprechen.
(g) Beschlüsse der Opa ergehen mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Stimmen.
(h) Neue Geschäftsordnungen anderer Organe müssen, bevor sie in Kraft treten können, der Opa zur Kontrolle und Genehmigung vorgelegt werden."
Desweiteren beantrage ich eine Änderung von §11 (b) & (d) der Regeln:
"§11[...](b) Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält.[...] (d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt.
Die geänderte Fassung lautet wie folgt:
"§11 [...] (b)Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ausschließlich ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält und die Regeln keine abweichende Regelung enthalten. [...](d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung vorläufig außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt."
Begründung:
Aufgrund von Bedenken des Spielleiters und mir ist mit dieser Version des Antrags eine bürokratischere und umfassendere Neuregelung beabsichtigt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Hiermit werden die eingereichten Antg.a.R.-äng. 024/07/09get-45-ٸℓ und 024/07/09gev-47-ٸŋ gemäß §6(4)I(a) PETER&OLGA definitiv abgelehnt und nicht zur Korrektur und Wiedervorlage zugelassen. Folgende schwerwiegenden inhaltlichen Mängel haben diesen Entscheid veranlasst:
- Nach dem Einreichen eines zweiten nachgebesserten Antrags wurde es versäumt, den ersten zurückzuziehen.
- Im Antrag ist der in §8 einzufügende Abschnitt mit einer Nummer gekennzeichnet. Nach der abweichenden Regelung für das IgoR ist es aber Usus, die Abschnitte mit Buchstaben zu kennzeichnen.
- Die Opa scheint hochgradig überflüßig, da bei Nichtkonformität bestimmter Geschäftsordnungen der Spielleiter Maßnahmen ergreifen kann gemäß §11(d), was in dieser Runde auch bereits geschehen ist. Weitere Kontrollorgane scheinen dem Zentralrat nicht vonnöten zu sein.
- In §8.<fortlaufende Nummer>(b) fehlt ein Komma.
- §8.<fortlaufende Nummer>(e) scheint abundant angesichts §11 der Spielregeln.
- Gemäß §8.<fortlaufende Nummer>(f) wäre die Opa in der Lage einem Organ eine Geschäftsordnung zu geben, welche das Organ handlungsunfähig macht. Dies kann nicht im Sinne des §0 der Spielregeln und des Geistes der Bürokratie sein.
- Außerdem fehlt in §8.<fortlaufende Nummer>(f) ein Leerzeichen.
- Überdies sieht §8.<fortlaufende Nummer>(f) das Aussprechen einer "Mecklenburg-Vorpommer" vor. Da eine solche Maßnahme nirgends festgelegt ist (es sei denn, der Antragsteller meine das Verfahren des Mecklenburg-Vorpommerns), scheint diese Regelung zweifelhaft.
- Gemäß §8.<fortlaufende Nummer>(g) ist die "absolute Mehrheit der Stimmen" für einen Beschluss notwendig. Ist damit die absolute Mehrheit der Mitglieder der Opa oder die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen gemeint? In letzterem Fall könnte ein einzelnes Mitglied einen Beschluss erlassen, indem es eine Abstimmung beginnt, "Ja" stimmt und die Abstimmung sofort wieder beendet, was der Bürokratie kaum zuträglich wäre.
Ausführendes Organ: Vstzd des ZntRPgrR
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 11:18, 2. Aug. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt das Aktenzeichen 024/07/09gew-48-ٸō.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.