Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/September09

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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.

Hier befinden sich archivierte Akten des Zentralrats aus dem Monat September des Jahres 2009. Zur Hauptarchivseite mit dem Überblick über alle Unterarchive bitte hier entlang.

Antrag auf Erweiterung §3 der Spielregelung zur Herstellung der Gleichbehandlung von ASCII-Eingabegeräten[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 016/09/09h/gaa-11-ٸŋ
Antragsgegenstand:


Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,

hiermit beantrage ich die Erweiterung der Regel §3 um den Punkt:

   (d) 1. Anträge dürfen unter Verwendung des Zeichensatzes ANSI X3.4-1986 gestellt werden.
       2. Anträge nach §3(d)1. sind durch den Antragsteller als solche zu Kennzeichnen.
       2. Jeder weitere Vorgang, der sich auf einen Antrag im ASCII-Format bezieht, muss ebenfalls nach den Vorgaben von §3(d) zu erstellen.
       3. Zeichen die nicht in ANSI X3.4-1986 definiert sind dürfen in Anträgen nicht verwendet werden. Ausnahmen regelt §3(d)4.
       4. (entfällt)
       5. Für Anträge nach §3(d)1. dürfen die nicht zulässigen Zeichen 'ü', 'ä', 'ö', und '§' durch die Zeichenfolgen 'eu', 'ea', 'eo' und 'Unnoetige Vorschrift Nummer ' ersetzt werden. 


Begründung:


Das Regelwerk in seiner jetzigen Fassung benachteiligt Nutzer mit nicht-deutschem Tastaturlayout. Da solche Antragssteller ungebührlich benachteiligt werden, bitte ich um Annahme obiger Regeländerung. Sie erlaubt es den betroffenen Nutzern Anträge stellen zu können.

Unterschrift, Datum: Typo 00:23, 16. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Hiermit ist der vorliegende Antrag gemäß §6(4)I(b) PETER&OLGA vorläufig abgelehnt, allerdings zur Korrektur und Wiedervorlage zugelassen. Dies geschieht aufgrund diverser Mängel formaler Art, die jedoch leicht behoben werden können. Die Intention der vorgeschlagenen Regelerweiterung erscheint dem Vorsitzenden als der Bürokratie sehr zuträglich und unbedingt fördernswert. Folgende formale Mängel müssten jedoch behoben werden, damit der Antrag zur Abstimmung zugelassen werden kann:

  1. Es existiert bereits ein §3(d), das (d) ist in (e) zu ändern.
  2. Die Absatznummer 2 sollte nur einmal verwendet werden; die Nummerierung ist entsprechend anzupassen.
  3. In Absatz 2 nach Nummerierung des Antragstellers (bzw. der zweite aller sechs Absätze) befindet sich ein Orthographiefehler: „Kennzeichnen“ ist in diesem Zusammenhang klein zu schreiben.
  4. Absatz 2 nach Nummerierung des Antragstellers (bzw. der dritte aller sechs Absätze) ist grammatikalisch falsch. Dem Antragsteller wird empfohlen, ihn entweder in „Jeder weitere Vorgang, der sich auf einen Antrag im ASCII-Format bezieht, muss ebenfalls nach den Vorgaben von §3(e) getätigt werden.“ oder aber in „Jeder weitere Vorgang, der sich auf einen Antrag im ASCII-Format bezieht, ist ebenfalls nach den Vorgaben von §3(e) zu tätigen.“
  5. In Absatz 3 fehlen zwei Kommata.
  6. Auf Absatz 4 sollte verzichtet werden, falls dieser sowieso entfällt.
  7. In Absatz 5 ist „Unnoetige Vorschrift Nummer“ durch „Paragraph“ zu ersetzen. „Zulässig“ ist mit ß zu schreiben. Statt einfachen Apostrophen sind typographische Anführungszeichen zu verwenden.
  8. Wenn auf einen Absatz des vorgeschlagenen §3(d) verwiesen wird, hat das folgendermaßen zu erfolgen: „§3(d)4“ und nicht „§3(d)4.“ (also ohne Punkt)!

Sollte der Antrag nach Korrektur dieser Mängel wiedervorgelegt werden, sieht der Vorsitzende keinen Grund, ihn nicht zur Abstimmung zuzulassen.


Ausführendes Organ: Vstzd des ZntRPgrR

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 20:21, 17. Sep. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt das Aktenzeichen 016/09/09h/gab-12-ٸō.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 016/09/09h/gab-12-ٸō wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Beschwerdeführer hält sich selbst zuweilen im Ausland auf (zuletzt in Irland) und hat deshalb ein Interesse an der Möglichkeit zur Einreichung von Vorgängen unter Verwendung fremdartiger Tastaturen. Durch die Ablehnung des Antrags ist der Beschwerdeführer deshalb in der Entfaltung seiner bürokratischen Fähigkeiten eingeschränkt und somit von den Auswirkungen der Entscheidung unmittelbar betroffen.
Als Anfechtsgrund wird angeführt, dass die Anforderung des Zentralrats, das Wort zulässig mit ß zu schreiben, jeglicher Grundlage entbehrt und insbesondere mit den gültigen deutschen orthographischen Regeln nicht vereinbar ist. Eine solche Auflage kann dem Antragsteller deshalb nicht gemacht werden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung, Mambres 21:30, 21. Sep. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Aktenzeichen: 016/09/09h/gac-13-ٸṗ

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Hiermit werden alle in dieser Akte getätigten Vorgänge für ungültig erklärt, da der Tag der Einreichung des Antrags ein Mittwoch war. Folglich hätte der Antrag ein Aktenzeichen der Form 016/09/09hxx-XX-yy tragen müssen und nicht (wie geschehen) 016/09/09h/gxx-XX-yy. Da sowohl der Vstzd als auch der Spielleiter das fälschliche Aktenzeichen übernommen haben, sind alle drei Vorgänge dieser Akte aufgrund von Ungültigkeit zurückzuweisen. Da der Antrag somit nie formal korrekt eingereicht wurde, steht einer Wiedereinreichung und Annahme in einer neuen Akte nichts im Wege, sofern die in Ablehnung 016/09/09h/gab-12-ٸō bemäkelten Mängel behoben werden (bis auf Satz 2, Absatz 7, vielen Dank an den Spielleiter!). Diese Ungültigkeitserklärung trägt das Aktenzeichen 016/09/09had-14-ٸq.

Ausführendes Organ: Vstzd des ZntRPgrR

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 21:42, 21. Sep. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Anfrage betreffs Sinn und Zweck der Neuschaffung eines Organs mit dem Namen „Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde“[bearbeiten]

 ERLEDIGT

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gkk-16-ŷž

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang:

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter.
In den aktuellen Spielregeln sind keine Vorkehrungen zur Bestimmung des Rundensiegers enthalten. Eine Methode zur Findung eines Siegers ist folglich noch zu wählen. Um diesen Vorgang im Sinne des § 0 der Spieregeln mit größtmöglicher Sorgfalt zu durchzuführen, kann die Beauftragung eines Organs mit Vorbereitungen dieses Vorgangs hilfreich sein. Daher stammt mein Interesse an der Frage, ob es sinnvoll wäre, Ihrem Organ einen Antrag vorzulegen, in welchem eine Regeländerung zur Neuschaffung eines Organs namens Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde beantragt würde. Ich verbleibe mit gespannter Erwartung auf Ihre geschätzte Antwort.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kamelokronf 17:44, 29. Sep. 2009 (NNZ)

Siehe auch: aktuelle Spielregeln

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gll-27-žą

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 029/09/09gkk-16-ŷž

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrtes Privatkamel Kamelokronf,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach eingehender Prüfung Ihres Schreibens und Absuchen desselben auf darin enthaltene, durch den Zentralrat der Paragraphrenreiter zu beantwortende Fragen bin ich in meiner Funktion als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter zu folgendem Ergebnis bekommen:
Der Zentralrat der Paragraphenreiter hält das von Ihnen im Rahmen der von Ihnen vorgebrachten Anfrage hinterfragte Interesse an der von Ihnen in besagter Anfrage geschilderten theoretischen Fragestellung bezüglich einem hypothetischen Vorlegen eines Antrages beim Zentralrat der Paragraphenreiter für zulässig.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mit kollegialem Grunzen, Kamel:Wutzofant (✉✍) 18:41, 29. Sep. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Telos

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 029/09/09gmm-38-ąъ
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich eine Regeländerung in Form der Hinzufügung des § 8.4 zu den Spielregeln. Es folgt der gewünschte Regeltext:

§ 8.4 Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Grundsätzliches
(a) Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde, im folgenden kurz Ausschuss genannt, ist ein selbstständiges Organ mit zwei bis vier Mitgliedern.
(b) Der Ausschuss ist befugt, den offiziellen Sieger der Spielrunde zu ernennen. Dabei sind die Absätze (h) bis (k) zu beachten.
Neubildung des Organs
(c) Der Aufsichtsrat und der Zentralrat der Paragraphenreiter dürfen nach selbst festgelegten Verfahren jeweils eines ihrer Mitglieder zur Entsendung in den Ausschuss erwählen.
(d) Ist ein Kamel gemäß (c) entsandt worden, kann sich jedes Kamel einfach in einen freien Posten des Ausschusses einwählen.
(e) Sobald gemäß (c) und (d) zwei Posten des Ausschusses besetzt sind, wird er als handlungsfähiges Organ gebildet.
Besetzungsänderungen
(f) Jedes Kamel kann jederzeit aus dem Ausschuss austreten.
(g) Ist der Ausschuss mit weniger als zwei Kamelen besetzt, ist er nicht handlungsfähig, bis (e) erneut erfüllt wird. Dabei muss allerdings nicht zwingend eine erneute Entsendung gemäß (c) erfolgen, wenn ein bereits entsprechend entsandtes Kamel in der Mitgliederliste verbleibt.
Aufgaben
(h) Aufgabe des Ausschusses ist die Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde. In den folgenden Absätzen wird sie näher erläutert.
(i) Der Ausschuss hat durch interne Verhandlungen Konzepte für die Bestimmung eines Rundensiegers in Form von Auflistungen klarer Vorgehensweisen zu erarbeiten. Dazu zählen erforderliche Regeländerungen sowie alle sonstigen nötigen Anträge und Verwaltungsvorgänge.
(j) Ein fertig ausgearbeitetes Konzept mit seinen zur Realisierung erforderlichen Schritten wird im Ausschuss zur Abstimmung gebracht. Bei Erreichen der einfachen Mehrheit gilt es als angenommen. Seine Umsetzung hat binnen zwei Tagen zu beginnen.
Spielende
(k) Sollte der laut Rahmenregeln festgelegte letzte Spieltag herangerückt sein, ohne dass ein Konzept gemäß den Absätzen (h) bis (j) zur vollständigen Ausführung gekommen ist, so hat der Ausschuss festzustellen, dass der aktuelle Spielleiter Sieger der Spielrunde ist.

Begründung:

In den aktuellen Spielregeln sind keine Vorkehrungen zur Bestimmung des Rundensiegers enthalten. Eine Methode zur Findung eines Siegers ist folglich noch zu wählen. Um diesen Vorgang im Sinne des § 0 der Spieregeln mit größtmöglicher Sorgfalt zu durchzuführen, kann die Beauftragung eines Organs mit Vorbereitungen dieses Vorgangs hilfreich sein.

Unterschrift, Datum: Der Innensenator, 19:37, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: Siehe auch obige Vorgänge 029/09/09gkk-16-ŷž und 029/09/09gll-27-žą


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gmn-39-ąč

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 029/09/09gmm-38-ąъ

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Ich danke dem Antragsteller für sein reges Interesse an der Wahrung der pedantisch-bürokratischen Grundordnung und bitte den stellvertretenden Vorsitzenden nun innerhalb der gegebenen Frist ein Gutachten gemäß dem „Leitsatz zur Bearbeitung von Anträgen auf die Schaffung eines neuen Organs gemäß § 6(3) PETER&OLGA“ (einzusehen auf der Hauptseite des Zentralrats) zu erstellen.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 09:36, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Siehe auch (optional)

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gmo-40-ą₫

Bearbeitendes Organ: Innensenator

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Seit Antragstellung sind 168 Stunden vergangen, ohne dass über den Antrag entschieden wurde. Damit ist gemäß § 4 (e) der Spielleiter zu einer Entscheidung befugt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 22:02, 7. Okt. 2009 (NNZ)

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Der Antrag wurde innerhalb von 168 Stunden nach seiner Stellung nicht vom Zentralrat der Paragraphenreiter bearbeitet. Während der sich anschließenden, dem Spielleiter laut § 4 (e) der Spielregeln zugestandenen Bearbeitungsfrist von 3 Tagen haben sich weder der Spielleiter noch der Zentralrat der Paragraphenreiter der Sache angenommen. Damit gilt der Antrag gemäß § 4 (e) der Spielregeln als vom Zentralrat der Paragraphenreiter genehmigt.

Ausführendes Organ: im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 19:41, 10. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt das Zeichen 029/09/09gmn-41-ąә


Rechtsmittelbelehrung:


UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


029/09/09gmn-41-ąә wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Werter Mitbuerokrat Kamelokronf,

Leider kann ich nicht erkennen, auf welcher Grundlage sie im Namen des Zentralrates sprechen duerfen. Daher muss ich die Genehmigung leider fuer ungueltig erklaeren.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 20:15, 11. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Bescheid befasst sich nur mit der Form der Genehmigung, nicht mir ihrem Inhalt.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.



GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Besagter Antrag wurde innerhalb von 168 Stunden nach seiner Stellung nicht vom Zentralrat der Paragraphenreiter bearbeitet. Während der sich anschließenden, dem Spielleiter laut § 4 (e) der Spielregeln zugestandenen Bearbeitungsfrist von 3 Tagen haben sich weder der Spielleiter noch der Zentralrat der Paragraphenreiter der Sache angenommen. Damit gilt der Antrag gemäß § 4 (e) der Spielregeln als vom Zentralrat der Paragraphenreiter genehmigt.

Ausführendes Organ: Zentralrates der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 20:15, 11. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: keine


Rechtsmittelbelehrung: Es gelten die ueblichen Bestimmungen

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Anfechtung

Der Vorgang 029/09/09gmm-38-ąъ sowie dessen Genehmigung wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Aufsichtsrat uebt gemaess §4(b) der Spielregeln sein Vetrorecht aus. Unter §8.4 (k) des Antrages soll der aktuelle Spielleiter als Rundensieger festgestellt und dieses Ergebnis von selbigen Organ verkuendet werden. Der Antrag selbst enthaelt keine Bestimmungen und Regelungen ob und in wie weit eine solche Entscheidung anfechtbar ist (Form der Anfechtung, Fristen, Bearbeitung der Anfechtung). Eine Anfechtung wird jedoch in §17(c) der Spielregeln eingeraeumt. Der Aufsichtsrat bittet um Nachbesserung in diesem Punkt.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kindchen Atreju 08:58, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieses Veto erhaelt die Bearbeitungsnummer 12V3.

2kg.jpg
BESCHWERDE


Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter, z. H. Typo
Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gmr-45-ąï

Beschwerdegrund: Ungültigkeitserklärung und Genehmigung durch Typo

Genauere Angaben:

Sehr geehrtes Mitkamel Typo,
Wenn Sie die rechtliche Grundlage meines Vorgangs nicht erkennen können, bitte ich Sie höflichst darum, Ihre Brille aufzusetzen. Ganz allein für Sie wiederhole ich mich an dieser Stelle: § 4 (e) der Spielregeln lässt mich die Genehmigung aussprechen. Ihre Ungültigkeitserklärung sowie Ihre Genehmigung tragen zudem keine gültige Vorgangsnummer.


Unterschrift, Datum: Kamelokronf 10:03, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Da bin ich sprachlos.

Siehe auch: PETER&OLGA

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gms-46-ąij

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung "12V3" durch Atreju

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter Sachbearbeiter,
Bei Ihrer Bearbeitung bitte ich den Fakt einzubeziehen, dass die Anfechtung durch Atreju keine gültige Vorgangsnummer gemäß PETER&OLGA besitzt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 10:03, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch:

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 029/09/09gmm-38-ąъ sowie dessen Genehmigung wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Aufsichtsrat uebt gemaess §4(b) der Spielregeln sein Vetrorecht aus. Unter §8.4 (k) des Antrages soll der aktuelle Spielleiter als Rundensieger festgestellt und dieses Ergebnis von selbigen Organ verkuendet werden. Der Antrag selbst enthaelt keine Bestimmungen und Regelungen ob und in wie weit eine solche Entscheidung anfechtbar ist (Form der Anfechtung, Fristen, Bearbeitung der Anfechtung). Eine Anfechtung wird jedoch in §17(c) der Spielregeln eingeraeumt. Der Aufsichtsrat bittet um Nachbesserung in diesem Punkt.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Kindchen Atreju 10:09, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieses Veto erhaelt die Bearbeitungsnummer 12V4 (ARGUS) sowie 029/09/09gms-45-ąij (PETER&OLGA)

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 029/09/09gmr-45-ąï wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Aufsichtsrat moechte Kamelokronf seinerseits auf einen Fomfehler bei der Mitteilung 029/09/09gmr-45-ąï hinweisen. Die Anfechtung wurde nicht durch das Privatkamel Kindchen Atreju eingereicht, sondern durch den Aufsichtsrat als Organ. Somit ist der Bezug auf 'Anfechtung durch Atreju' inkorrekt. Gemaess den Spielregeln §4(b) ist der Aufsichtsrat zum Veto berechtigt, Privatkamele jedoch nicht. Ebenso ist eine einfache 'Mitteilung' das falsche Formblatt fuer eine Ablehnung wegen Formfehler. Daher wird dem Mitteiler nahegelegt ein korrektes Formblatt fuer die Ablehnung oder Anfechtung wegen Formfehlern zu benutzen, da sonst alle beteiligten Organe, Organvertreter, Unterorgane, Unterorganvertreter und/oder Privatkamele die Mitteilung als solche ohne Handlungsbedarf zur Kenntnis nehmen duerfen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Kindchen Atreju 10:09, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieses Veto erhaelt die Bearbeitungsnummer 12V5 (ARGUS) sowie 029/09/09gmt-45-ąķ (PETER&OLGA)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gmv-49-ąм

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obige zwei Anfechtungen

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Hier läuft einiges verkehrt.

1. Form

a) Eine Doppelnummerierung ist in der PETER&OLGA nicht vorgesehen. Meine Partei ist jedoch notfalls bereit, von einer weiteren Verfolgung dieses Punktes abzusehen.
b) Die – jeweils zweiten – Vorgangsnummern entsprechen jedoch beide nicht PETER&OLGA.

2. Rechtliche Grundlage

c) Die erste der beiden Anfechtungen geschieht ohne rechtliche Grundlage. § 4 (b) gesteht dem Aufsichtstrat ein Veto zu. Hierbei handelt es sich allerdings offenbar bereits um das zweite.
d) Dem Veto mangelt es an einem Entscheidungsnachweis. § 4 (b) verlangt eine einfache Merheit.

3. Inhalt

e) Der Antragsteller und Anmerkende ist keineswegs zu einer Ablehnung von Rechtsmitteln befugt. Daher kann ich nur Bemerkungen für den Sachbearbeiter hinterlassen.
f) Ich habe auch keine Mitteilung, sondern eine Anmerkung als Formblatt gewählt.
g) Und überhaupt – der in der Anfechtung mit dem Pseudo-Zeichen „029/09/09gmt-45-ąķ“ angefochtene Vorgang hat etwas ganz anderes zum Inhalt.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 10:35, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch:

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 1. Veto des Aufsichtsrates Nr. 12V3 vom 12. Okt. 2009, 08:58 Uhr und 2. Veto des Aufsichtsrates Nr. 12V4 bzw. 029/09/09gms-45-ąij vom 12. Okt. 2009, 10:09 Uhr wird hiermit angefochten!

Begründung: Für ein Veto des Aufsichtsrates fordern die Spielregeln in § 4 (b) Einstimmigkeit. Nach der Aktenlage ist die Zustimmung vom Aufsichtsratsmitglied Voralpenayatollah nicht nachgewiesen. Auch eine Vollmacht oder Delegation des Stimmrechts liegt nicht vor. Eine Ersetzung von Voralpenayatollah durch ein anderes Kamel wegen der inzwischen amtlich festgestellten Untätigkeit hat bisher nicht stattgefunden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 11:00, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: So auch nicht!

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


029/09/09gmr-45-ąï wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Werter Mitbürokrat Kamelokronf,

nach langem Suchen musste ich feststellen, dass meine Brille nicht auffindbar ist. Aufgrund der bei mir von Ihnen diagnostizierten Kurzsichtigkeit, werde ich hier §4 (e) zitieren, um eine nähere Betrachtung zu ermöglichen:

 (e) Ist eine Regeländerung 168 Stunden nach Antragseingang vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht angenommen oder abgelehnt, darf der Spielleiter diese Regeländerung innerhalb von 3 Tagen selbst bearbeiten. Nach dieser Frist gilt die Regeländerung als vom Zentralrat der Paragraphenreiter genehmigt. Der Aufsichtsrat kann wie in Absatz b vorgesehen Veto gegen diese Entscheidung einlegen.

Wie Sie sicherlich feststellen können spricht §4(e) eindeutig davon, dass die Regeländerung als vom Zentralrat der Paragraphenreiter genehmigt gilt. Insbesondere sagt §4(e) nicht aus, dass ein x-beliebiger Mitbürokrat nun als Mitglied des Zentralrates sprechen darf. Damit ist der Vorgang 029/09/09gmn-41-ąә, in dem Sie im Namen des Zentralrates die Regeländerung genehmigen nicht ungültig. Vielmehr zwingt §4(e) den Zentralrat dazu, die Regeländerung anzunehmen. Dem ist der Zentralrat der Paragraphenreiter, in meiner Person, zusammen mit der von Ihnen beanstandeten Ungültigkeitserklärung des Vorgangs 029/09/09gmn-41-ąә nachgekommen.

Sehr gerne würde ich Ihre Beschwerde annehmen. Jedoch bleibt mir nach Begutachtung und Würdigung der Sach- und Faktenlage nichts anderes übrig, als Ihre Beschwerde abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen,
Typo


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 09:03, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Hätten Sie als Privatbürokrat oder in Namen eines Organs, welches Sie rechtmäßig vertreten dürfen, festgestellt, dass die Regeländerung nach §4(e) als angenommen gilt, wäre 029/09/09gmn-41-ąә nicht zu beanstanden gewesen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang obige Ungültigkeitserklärung vom 13.10.09, 09:03 wird hiermit angefochten!

Begründung:
Sehr geehrter Sachbearbeiter,
Mit vorgenanntem Vorgang wollten Sie meine Beschwerde ablehnen. Zitat: „Jedoch bleibt mir [...] nichts anderes übrig, als Ihre Beschwerde abzulehnen.“ Dazu haben Sie jedoch eindeutig das falsche Formblatt verwendet. Eine Ungültigkeitserklärung ist etwas anderes als eine Ablehnung.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 11:45, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Der Zustand der Genehmigung bleibt ja von diesen Vorgängen unberührt. Wenn Sie also die Anfechtung(en) des Aufsichtsrates bearbeiten würden, was unter Berücksichtigung obiger Vorgänge durch Mambres und meine Wenigkeit voraussichtlich in Ablehnungen endet, wäre der Antrag unter Berücksichtigung von 029/09/09gmv-49-ąм Ziffer 2. c) meines Erachtens endgültig genehmigt und die Regeländerung könnte vom Zentralrat vorgenommen werden.
Vorgangsnummer: 029/09/09gmy-52-ąṗ.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Hiermit werden aufgrund von Formfehlern folgende Vorgänge abgelehnt:
Verstoß gegen §7(4) PETER&OLGA

  • 029/09/09gmy-52-ąṗ
  • 029/09/09gmr-45-ąï
  • Anfechtung von „1. Veto des Aufsichtsrates Nr. 12V3 vom 12. Okt. 2009, 08:58 Uhr und 2. Veto des Aufsichtsrates Nr. 12V4 bzw. 029/09/09gms-45-ąij vom 12. Okt. 2009, 10:09 Uhr“
  • Anfechtung mit dem Aktenzeichen „029/09/09gms-45-ąij“
  • Anfechtung mit dem Aktenzeichen „029/09/09gmt-45-ąķ“

Verstoß gegen §4 PETER&OLGA

  • Ungültigkeitserklärung von 029/09/09gmn-41-ąә
  • Anfechtung des Aufsichtsrats mit der Nummer 12V3
  • Genehmigung von 029/09/09gmm-38-ąъ durch Typo
  • Ungültigkeitserklärung von 029/09/09gmr-45-ąï

Damit behalten ihre Gültigkeit einzig die ersten sechs Vorgänge dieser Akte, die zwei Anmerkungen von Kamelokronf und diese Ablehnung. Der Antrag ist somit genehmigt.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 19:08, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Wegen solcher Spielzüge liebe ich das Bürokratenspiel... Aktenzeichen: 029/09/09gmz-53-ąq


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 029/09/09gmm-38-ąъ sowie dessen Genehmigung wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Aufsichtsrat übt gemäß §4(b) der Spielregeln sein Vetrorecht aus. Unter §8.4 (k) des Antrages soll der aktuelle Spielleiter als Rundensieger festgestellt und dieses Ergebnis von selbigen Organ verkündet werden. Der Antrag selbst enthält keine Bestimmungen und Regelungen ob und in wie weit eine solche Entscheidung anfechtbar ist (Form der Anfechtung, Fristen, Bearbeitung der Anfechtung). Eine Anfechtung wird jedoch in §17(c) der Spielregeln eingeräumt. Der Aufsichtsrat empfiehlt daher eine Überarbeitung des Antrages, da das neu zu schaffende Organ gegen die geltenden Spielregeln, insbesondere gegen §0 verstößt.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung --Kindchen Atreju 19:43, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieses Veto erhält die Bearbeitungsnummer 72/V3 nach ARGUS

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 029/09/09gmm-38-ąъ sowie dessen Genehmigung wird hiermit angefochten!

Begründung: Unter §8.4 (k) des Antrages soll der aktuelle Spielleiter als Rundensieger festgestellt und dieses Ergebnis von selbigen Organ verkündet werden. Entsprechend ist davon auszugehen, das hier bei Untätigkeit des neu zu schaffenden Organes der Spielleiter bevorzugt behandelt wird, wodurch andere Kamele (und somit auch ich sowohl als Privatkamel als auch als Vorsitzender des Aufsichtsrates) eindeutig benachteiligt werden. Dies ist nicht hinnehmbar und gemäß § 7(5) PETER&OLGA bin ich durch die Genehmigung des Antrages durch Unterlassung einer zeitnahen Bearbeitung des Antrages durch den Zentralrat der Paragraphenreiter unmittelbar betroffen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung Vorsitzender des Aufsichtsrates --Kindchen Atreju 19:43, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieser Einspruch nach § 7(1) PETER&OLGA erhält die Bearbeitungsnummer 82;V3 nach ARGUS. Da wird doch was gemauschelt im Hintergrund....

§reiter.jpg
Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen: 029/09/09gna-54-ąř

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Anfechtungsversuche 72/V3 und 82;V3 des Aufsichtsrates

Rechtshinweis:
Die Anfechtung ist nicht fristgerecht erfolgt.
  • Der Antrag wurde eingereicht am 30.9.09 um 19:37 Uhr.
  • 168 Stunden später, also ab dem 7.10.09 um 19:37 Uhr, darf die Bearbeitung durch den Spielleiter erfolgen. Dieser Effekt tritt nach den Spielregeln ohne Mitwirkung eines bestimmten Organs ein.
  • Nach einer Frist von drei Tagen, also am 10.10.09 um 19:37 Uhr, gilt der Antrag als genehmigt, und zwar ebenfalls ohne Mitwirkung eines bestimmten Organs.
  • Ab jetzt hat der Aufsichtsrat drei Tage Zeit für sein Veto, also bis zum 13.10.09 um 19:37 Uhr.

Für eine spätere Anfechtung besteht keine Rechtsgrundlage.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: § 4 der Spielregeln

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 22:46, 13. Okt. 2009 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Abgelehnt werden hiermit beide Anfechtungen von „029/09/09gmm-38-ąъ sowie dessen Genehmigung“, und zwar wegen Verstoß gegen §4 und §7(2) PETER&OLGA sowie (im ersten Fall) auch gegen die in §4(b) der Spielregeln festgelegte Frist. Der Antrag 029/09/09gmm-38-ąъ ist gestern um 19:37 nach dem Verstreichen der Vetofrist des Aufsichtsrats regelkonform in Kraft getreten. Für ein Veto des Aufsichtsrats besteht keine Rechtsgrundlage mehr. Sollte der Aufsichtsrat die Regeländerung missbilligen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, einen Antrag beim Zentralrat auf Änderung von §8.4 zu stellen


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 17:02, 14. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Aktenzeichen: 029/09/09gnb-55-ąٸ


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Abgelehnt wird hiermit die Anfechtung 029/09/09gmy-52-ąṗ. Selbstverständlich darf ich darf ich die Beschwerde für ungültig erklären, wenn ich sie ablehne.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 19:28, 15. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Welche Rechtsgrundlage soll mir denn die Verwendung besagter Formvorlage verbieten?


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Änderung/Renovierung der Spielregeln[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 030/09/09hzz-22-žž
Antragsgegenstand:

Euer Ehren, verehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Änderung von § 18 der Spielregeln in folgende Fassung:

§ 18 Fug
- grün gestrichen -


Begründung:

Der alte Anstrich droht bald abzublättern; ein neuer Anstrich in einer freundlichen Farbe tut dem Bürokratenspiel insgesamt gut.

Unterschrift, Datum: Mambres 21:30, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 030/09/09haa-23-ąą

Thema des Gutachtens: Antrag 030/09/09hzz-22-žž

Kurzzusammenfassung: Zur Abstimmung zugelassen

Bearbeitendes Organ: Vstzd des ZntRPgrR

Ausführlicher Gutachtentext:
Das Anliegen scheint sehr begrüssenswert und der Antrag enthält weder inhaltliche noch formale Mängel. Ich möchte den Antragsteller aber darauf hinweisen, dass die von ihm vorgeschlagene Farbwahl dem ästhetischen Empfinden einiger Mitglieder des Zentralrats zuwiderlaufen könnte, weswegen eine Annahme in keinem Fall vorauszusetzen ist.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 09:36, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag 030/09/09hzz-22-žž 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Endlich mal ein sinnvolles Anliegen. -- Kam-aeleon 19:12, 2. Okt. 2009 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auch ich kann nur zustimmen. Typo 19:59, 11. Okt. 2009 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag 030/09/09hzz-22-žž bzw. die beantragte Regeländerung von §18 wurde angenommen.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt das Aktenzeichen 030/09/09hab-24-ąъ

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kam-aeleon 21:02, 12. Okt. 2009 (NNZ)