Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident/Posteingang

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
§reiter.jpg

Die Runde ist beendet.

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenRegelnRahmenregelnOrganeVorgängeSpielkommentar

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Nr. 1 - Verwarnung von Stinkerwue[bearbeiten]

Achtung-kamel.jpg
Verwarnung


Aktenzeichen: 1/1

Verwarnt wird hiermit: Stinkerwue

Gegenstand der Verwarnung:

Verstoß gegen §0
Euer Ehren Stinkerwue,
laut §0 muss alles seine Ordnung haben. Hiergegen haben Sie verstoßen, als sie ihre Anträge auf der Seite des Aufsichtsrates oben eingestellt haben.
Bitte beachten Sie hierbei, dass eine antichronologische Ordnung an sich nichts Verwerfliches darstellt. Sie dürfen diese gerne auf den Seiten der Nummerierungsrevision verwenden. Allerdings war die Seite des Aufsichtsrates chronologisch sortiert und diese Ordnung muss beibehalten werden.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Polizeipräsidenten. –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 14:43, 7. Jan. 2010 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch

Nr. 2 - Außerkraftsetzung der Geschäftsordnung der Meldestelle[bearbeiten]

Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Polizeipräsident
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/1

Maßnahme: Die Geschäftsordnung der Meldestelle vom 13.01.2010 wird außer Kraft gesetzt.

Begründung:


  • In §1 wird auf eine falsche Spielregel Bezug genommen.
  • In §7, Satz 3 und 4 werden die Befugnisse der Meldestelle über die Spielregeln erweitert.


Unterschrift, Datum: Opsim 23:06, 13. Jan. 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung:


Nr. 3 - Info über Ihre Neue Geschäftsordung[bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 3/1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Neue Geschäftsordung

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Ich habe die Änderung der Geschäftsordung zur Kenntniss genommen. Jedoch teile ich ihnen mit, dass ich kein Gutachten aufgrund eines Antrags eines Kamels ausstellen kann, nur Organe können die Herausgabe von Informationen beantragen. Es sei denn (*zwinker*), es gibt eine Regelauslegung (aber ich habe ihnen nichts gesagt, ok?).

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorsitzender der Meldestelle Stinkerwue 10:49, 16. Jan. 2010 (NNZ)

Siehe auch: GOMESt, § 8 (b) Nr. 8

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 3/2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3/1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren,
durch eine Änderung der Geschäftsordnung wird dieser Umstand berücksichtigt. Vielen Dank.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 19:22, 16. Jan. 2010 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch

Nr. 4 - Antrag auf Verwarnung[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Polizeichef
Antragsnummer: 4/1
Antragsgegenstand:

Verwarnung des Kamels Kam-aeleon

Begründung:

Sehr geehrte Herr Polizeichef, hiermit bitte ich, das Kamel Kam-aeleon zu verwarnen, da dieser bei der Meldestelle falsche Angaben gemacht hat. Für den Beweis habe ich das Gutachten des zuständigen Bearbeiters beigelegt. Ich beantrage daher die Ordnungsmaßnahme zu treffen.

Unterschrift, Datum: Vorsitzender der Meldestelle Stinkerwue 10:27, 17. Jan. 2010 (NNZ)

Anlagen: 2 Anlagen


Anlage

Zu: 4/1

Titel: Gutachten der Meldestelle

Inhalt:

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 3/4/V

Thema des Gutachtens: Fragebogen Kam-aeleon

Kurzzusammenfassung: Ich empfehle eien Verwarnung des Kamels

Bearbeitendes Organ: Mitglied der Meldestelle

Ausführlicher Gutachtentext:
Der Fragebogen des Kamels enthält einige Fehler. Auf die Frage, ob er ein Terrorist ist, antwortete er sowohl "ja", "nein" und sogar "Willst du das wirklich wissen???", wobei ich eher zu letzerem tendiere. Die Antwort auf die Frage, wann der Antrag genehmigt wurde, hat er pflichtwidrig geantwortet, dass er den Antrag bereits um 12:07, 22. Jun. 2009 (NNZ) genehmigt bekommen hat. Diese Genehmigung wurde mit Vorgang Atreju um 18:41, 22. Jun. 2009 (NNZ) für ungültig erklärt und mit nachfolgenden Vorgang genehmigt. Diese Tatsache kann dem Kamel zugerechnet werden, da die Genehmigung bereits bei Beantwortung des Fragebogens ungültig war. Deshalb empfehle ich, den Polizeichef diese Information zukommen zu lassen. Hierbei empfehle ich Herrn Polizeichef eine Verwarnung des Kamels nach § 16 (c) der Regeln wegen pflichtwiedriger Falschaussage § 8 (b) Nr. 7 zu veranlassen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Stinkerwue 10:06, 17. Jan. 2010 (NNZ)

Quelle: Vorgangsseite der Meldestelle

Anlage

Zu: 4/1

Titel: Berechtigung

Inhalt:
Die Berufung in die Meldestelle ergibt sich aus Berufung. Ich in der Funktion als Vorsitzender der Meldestelle ergibt sich aus der GOMESt

Quelle: keine Angabe; Nachtrag vorbehalten

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung:

  • Der erste Vorwurf wegen falscher Antwort auf die Frage "Bist du Terrorist?" ist nicht nachvollziehbar. Der Antragsteller hat nicht ausreichend dargelegt, warum nur eine Antwortmöglichkeit richtig sein kann.
  • Der zweite Punkt im angelegten Gutachten ist richtig. Die angegebene Zeit der Genehmigung des Antrages nach §3(b) ist falsch. Für den Bearbeiter ist aber nicht erkennbar, gegen welche Regel durch diesen Fehler verstoßen wurde. Einen § 8 (b) Nr. 7 konnte der Polizeipräsident in den Regeln nicht finden. Bitte beachten Sie bei der Bezugnahme auf Regeln die offizielle Nummerierung und ggf. die Vorgaben der Nummerierungsrevision.


Ausführendes Organ: Polizeipräsident

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 11:07, 17. Jan. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Dies ist Vorgang 4/2.


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel sind an die Revision zu richten.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 4/2 wird hiermit angefochten!

Begründung: Der erste Vorwurf erscheint auch aus Sicht der Meldestelle entschuldbar. Dieser Vorwurf hätte nur dazu geführt, eine genauere Prüfung der Person vorzunehmen. Im zweiten Punkt bin ich anderer Meinung. Der Leitsatz der Nummerierungsrevision gibt an, wie die Nummerierung zu erfolgen hat. Diese wurde entsprechend verfast. Durch die Bezeichnung "Nr." wurde zum Ausdruck gebracht, dass sich bei der 7.Geaendert.png um eine natürliche Zahl handelt.Geaendert.png Eine Nummer kann laut Leitsatz nur eine natürliche Zahl sein. Aber nocheinmal für Herrn Polizeichef: Die im Bericht bezeichnete Rechtsordnung ist § 8 (b) 7. Ich bitte die Revision des Spielleiters die Ablehnung des Polizeipräsidenten aufzuheben und ihn zu einer Entscheidung aufzufordern.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Vorsitzender der Meldestelle Stinkerwue

Anmerkung: Diese Anfechtung ist an die Revision des Spielleiters gerichtet. Die Berechtigung zur Vertretung ergibt sich aus der 2. Anlage des Vorgangs 4/1. Die Vorgangsnummer dieses Vorgangs ist 4/3.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 4/4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 4/3

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Polizeipräsident wird einen erneuten Antrag mit richtig angegebener Regelnummer sofort annehmen. Das Problem der falschen Nummerierung besteht für den Bearbeiter aber immer noch. Der Leitsatz der Nummerierungsrevision hat zu diesem Vorgang auch keine Bedeutung. Er regelt nur die Arbeit der Nummerierungsrevision. Insbesondere ist zu beachten, dass die 7. in dem aktuellen, maßgeblichen Regelwerk von einem Punkt beendet wird, auch wenn dies im Leitsatz anders gehandhabt wird.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Opsim 19:01, 17. Jan. 2010 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch