Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Revision/Revisionshundeversorgungsstelle/Geschäftsordnung

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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


 UNGÜLTIG


Klauselindex für ordnungsgemäße Ernährung, Trainierung und Erziehung der Revisionshunde (KOETER)[bearbeiten]

Artikel 1: Das Organ

a) Die Revisionshundeversorgungsstelle existiert auf Grundlage von § 10 der Spielregeln, § 00111 der OLLI sowie Artikel 6a der RinGo.
b) Die Revisionshundeversorgungsstelle ist stets mit diesem Namen zu bezeichnen. Sie kann auch mit der Abkürzung SzAafdPEBuVvHuhTadBdRdSnTuuAvBsdfAvS (für „Stelle zur Ausführung aller für die Pflege, Ernährung, Betreuung und Verwendungserörterung von Hunden und hundeartigen Tieren aus dem Besitz der Revision des Spielleiters notwendigen Tätigkeiten unter umfassender Anfertigung von Berichten sowie der formlosen Austeilung von Streicheleinheiten“) bezeichnet werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese Bezeichnung weder kürzer noch wesentlich einfacher zu merken ist.

Artikel 2: Besetzung

a) Die Besetzung der Revisionshundeversorgungsstelle ist durch Artikel 6a, §§ 1-5 der RinGo bestimmt.
b) Gemäß Artikel 6a, § 3 der RinGo wird das ebenda genannte Wahlverfahren wie folgt abgeändert: Vorsitzender ist stets das Mitglied mit den meisten „K“ im Namen.

Artikel 3: Änderung der Geschäftsordnung

Gemäß § 11 (b) der Spielregeln wird das ebenda genannte Geschäftsordnungsbeschlussverfahren wie folgt abgeändert: Der Vorsitzende bestimmt die Geschäftsordnung eigenmächtig, indem er sie auf der entsprechenden Spielseite ändert.

Artikel 4: Aufgaben

Die Aufgaben der Revisionshundeversorgungsstelle sind durch Artikel 6a, §§ 6-18 der RinGo derart eindeutig und umfassend bestimmt, dass in dieser Geschäftsordnung keine weiteren Ausführungen dazu nötig sind.

Artikel 5: Antrags- und Vorgangsordnung

a) Gemäß Artikel 6a, § 5 der RinGo wird der ebenda genannte Vorbringungsort für Vorgänge wie folgt abgeändert: Anträge und sonstige Vorbringungen an die Revisionshundeversorgungsstelle sind auf ihrer Vorgangsseite zu stellen.
b) Anträge und sonstige Vorbringungen an die Revisionshundeversorgungsstelle sind stets direkt an den Vorsitzenden zu stellen.
c) Werden Mitglieder der Revisionshundeversorgungsstelle angeschrieben, so sind sie stets mit ihrem vollständigen und aktuellen kamelokratischen Titel gemäß Projekt:Kamelokratie/Ruhmeshalle zu bezeichnen.
d) Der Vorsitzende ist zusätzlich mit „Glorreicher und ehrenvoller Schützer aller Caniden im Dienste des hochwohlgeborenen Revisionars des gottgleichen Leiters des himmlischen Spieles“ zu bezeichnen.
e) Für jedes Anliegen ist eine neue Akte zu erstellen. Die Überschrift besteht aus dem Aktenzeichen, einem Trennstrich und dem Betreff des Anliegens.
f) Das Aktenzeichen besteht aus folgenden Einzelteilen, die jeweils durch einen Unterstrich zu trennen sind:
  • Buchstaben des Vorgangs- bzw. Antragstellernamens in alphabetischer Reihenfolge (Zahlen und Sonderzeichen sind dahinter in beliebiger Reihenfolge anzuordnen)
  • Anzahl der Buchstaben des Wochentages (für den sechsten Tag der Woche ist der Mittelwert aus den Buchstabenanzahlen von „Samstag“ und „Sonnabend“ zu bilden)
  • Quersumme der Jahreszahl
g) Das Vorgangszeichen besteht aus dem Aktenzeichen, einem Schrägstrich und den folgenden Bestandteilen, die jeweils durch einen Unterstrich zu trennen sind:
  • ein innerhalb der Akte fortlaufender kleiner Buchstabe, beginnend mit a
  • eine Nummer zur Kennzeichnung der Art des Vorgangs. Jeder Primzahl wird dazu in folgender Reihenfolge jeweils ein Vorgangstyp zugeordnet:
Antragsgenehmigung
Antragsablehnung
Nichtzuständigkeitserklärung
Ungültigkeitserklärung (von Seiten des Sachbearbeiters)
Bearbeitungshinweis
Gutachten
Abstimmung
Interne Mitteilung
Kenntnisnahme
Zwischenbericht
Rechenschaftsbericht
Leitsatz
Rechtshinweis
Anmerkung
Mitteilung
Stellungnahme
Feststellung
Anfrage
Antrag
Verfügung
Beschluss
Anweisung
Maßnahme
Rückzug/Ungültigkeitserklärung (von Seiten des Vorgangsstellers)
Anfechtung
Beschwerde
Verwarnung
Rüge
Mecklenburg-Vorpommer
h) § 11 (c) der Spielregeln verlangt in dieser Geschäftsordnung eine Aussage zu Einlegung und Bearbeitung von Rechtsmitteln. Also sagen wir mal: Sobald ein Kamel in einer Minute fehlerfrei rückwärts von 100 bis 1 gezählt hat, darf es Rechtsmittel einlegen. Am liebsten in eine Gewürzmischung wie für Spreewälder Gurken. Die Bearbeitung erfolgt, wenn die größte Schmackhaftigkeit erreicht ist.

Artikel 6: Berichtsordnung

a) Gemäß Artikel 6a, § 17a der RinGo wird die ebenda geschilderte Berichtsprozedur wie folgt abgeändert: Die Revisionshundeversorgungsstelle sammelt sämtliche erforderlichen Berichte auf einer eigens dafür eingerichteten Unterseite ihres Organs.
b) Die Berichte erhalten kein Vorgangszeichen nach Artikel 5, Absatz g), sondern eine Berichtnummer. Die Berichtnummer ist eine fortlaufende Zahl. Die erste Berichtnummer lautet 1.