Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Nr. 18 vom 24.6.09 - verschäfte Abmahnung wegen wiederholter unkorrekter Anrede)
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|Verwarnung PzPrs - 2406b mamb|Die frühere - anerkannt berechtigte - Verwarnung des Unterzeichners in dieser Sache wurde im vorliegenden Antrag an den Zentralrat beherzigt. So wurde die gewählte Anrede erweitert, um neben einem etwaigen Vorsitzenden des Zentralrates ("Euer Ehren") auch weitere nicht-vorsitzenden Mitglieder ("verehrte Paragraphenreiter") anzusprechen. Damit ist aus Sicht des Unterzeichners eine Differenzierung vorgenommen worden, die die Anforderungen von § 19 (a) der Spielreglen hinreichend erfüllt. Ob der Posten des Vorsitzenden im Zentralrat zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich besetzt ist, ist aus Sicht des Unterzeichners in dieser Sache unerheblich.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 23:55, 24. Jun. 2009 (NNZ)|Ggf. ist in dieser Sache eine Regelauslegung durch den Justizsenator angezeigt.}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|Verwarnung PzPrs - 2406b mamb|Die frühere - anerkannt berechtigte - Verwarnung des Unterzeichners in dieser Sache wurde im vorliegenden Antrag an den Zentralrat beherzigt. So wurde die gewählte Anrede erweitert, um neben einem etwaigen Vorsitzenden des Zentralrates ("Euer Ehren") auch weitere nicht-vorsitzenden Mitglieder ("verehrte Paragraphenreiter") anzusprechen. Damit ist aus Sicht des Unterzeichners eine Differenzierung vorgenommen worden, die die Anforderungen von § 19 (a) der Spielreglen hinreichend erfüllt. Ob der Posten des Vorsitzenden im Zentralrat zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich besetzt ist, ist aus Sicht des Unterzeichners in dieser Sache unerheblich.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 23:55, 24. Jun. 2009 (NNZ)|Ggf. ist in dieser Sache eine Regelauslegung durch den Justizsenator angezeigt.}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abgelehnt|Die obige Anfechtung wird abgelehnt. Die verschäfte Verwarnung erfolgte rechtens.|Der Polizeipräsident|-- [[Kamel:Camel-in-a-box|Camel-in-a-box]] <small>[[Kamelopedia:Lesezirkel|<font style="color:#B8860B">Mach mit!</font>]]</small> 00:06, 25. Jun. 2009 (NNZ)|<br>''Begründung:'' Die fragliche Anfechtung bezieht sich auf einen „eventuellen Vorsitzenden“. Dieser Rechtstitel ist bürokratiefremd. Vorsitzende von Hauptorganen, welche mit "Euer Ehren" angeredet werden müssen, werden gemäß vom Hauptorgan in Kraft gesetzter Geschäftsordnungen bestimmt. Diese Geschäftsordnugnen sind öffentlich, es kann also jedes Kamel sich davon in Kenntnis setzen, ob das genannte Organ einen Vorsitzenden hat und wenn ja, welchen. Die weiteren Ausführugnen der Anfechtung sind hier irrelevant.}}

Version vom 25. Juni 2009, 00:06 Uhr

§reiter.jpg

Die Runde ist beendet.

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenRegelnRahmenregelnOrganeVorgängeSpielkommentar

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.

Die zentrale Vorgangsseite. Bitte §0 beachten!

Nr. 1 vom 21.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: j-asa-1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).

Begründung:

Für meine Tätigkeit innerhalb des Aufsichtsrates ist es u.U. von Vorteil Anträge stellen zu können, auch um §14 (a) Rechnung zu tragen.

Unterschrift, Datum: J* 17:44, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Organ

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mit bürokratischem Gruße, J* 17:44, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die Begründung erscheint mir schlüssig.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: jein-sa-2

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: j-asa-1

Bearbeitendes Organ: unbekannt

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Obwohl die Begründung von J* zum Stellen von Anträgen in der Tat unzweifelhaft schlüssig ist, scheint sie soch unter kommasetzerischen Gesichtspunktn anfechtbar. Es wird die Einsetzung eines Sachverständigensausschusses vorgeschlagen, der zunächst die korrekte Kommasetzung in Anträgen, überprüft.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Sankt Bürokratius, Sinn und Zweck vom Dienst

Nr 2 vom 21.6.2009 - Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: j-asa-2
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).

Begründung:

Auch ich möchte Anträge stellen können, schon allein für den Fall, daß heiratswillige Bürokratinnen sich hier organisch betätigen. Achja, und auch wegen §14(a), wie mein Vorredner schon gesagt hat.

Unterschrift, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 18:13, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:32, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Wird hiermit genehmigt




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 3 vom 21.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: What-So-Ever-1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).

Begründung:

Für meine Tätigkeit innerhalb des Aufsichtsrates ist es u.U. von Vorteil Anträge stellen zu können, auch um §14 (a) Rechnung zu tragen.

Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju 18:28, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Gemäß dem bis 2011 verlängerten Staatsvertrag über das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland darf dieses Spiel nicht durchgeführt werden, wenn Ausgang und Verlauf den Charakter des Glücksspiels annimmt. Da der Umgang mit der deutschen Bürokratie anerkanntermaßen ein Glücksspiel ist, stelle ich hiermit die Forderung, das Spiel sofort wieder einzustellen.


Ausführendes Organ:  

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Charly Whisky 18:29, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Spielteinahme wäre ohnehin erst ab 18 Jahren möglich. Vor diesem Hintergrund müsste widrigenfalls sogar der zuständige Provider die Seiten der Kamelopedia sperren.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufischtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:33, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Ich denke, das geht so in Ordnung. Schliesslich ist der Antrag schlüssig begründet und widerspricht nicht den derzeit geltenden Spielregeln




Rechtsmittelbelehrung: Wer Rechtsmittel belehrt oder verfälscht oder sich belehrte oder verfälschte Rechtsmittel verschafft oder in Verkehr bringt, wird mit Antragsbearbeitungsfristen nicht unter zwei Jahren bestraft.


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen-XY-Ungelöst

Bearbeitendes Organ: Atreju für den Aufsichtsrat

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Charly Whisky ist weder Mitglied des Aufsichtsrates noch ist er Antragsberechtigt gemäß §3, Absatz (b) und insbesondere (c). Somit ist das betreffende Kamel nicht befugt Anträge - welche an den Aufsichtsrat gestellt wurden - zu bearbeiten oder gar abzulehnen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 18:39, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 778555/hä

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Aktenzeichen-XY-Ungelöst

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Im Zusammenhang mit der von "Aufsichtsrat" Atreju festgestellten FESTstellung sei hiermit angemerkt, daß auch besagter Fuchorreiter zum Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme eines Sitzes in besagtem Gremium nicht antragsberechtigt war. Übrigens gehen Difflinks in dieser Vorlage nicht.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 18:50, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen-XY-Ungelöst-2

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 778555/hä

Bearbeitendes Organ: Atreju

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
In der vorstellig getroffenen Feststellung seitens Camel-in-a-box wird hiermit folgende Stellungnahme seitens Kindchen Atreju abgegeben:

  1. Ich war zum Zeitpunkt der Feststellung der Nichtantragsberechtigung von Charly Whisky bereits Mitglied des Aufsichtsrates nach $ §, Absatz (b) der Spielregeln.
  2. Ich war ebenfalls zum Zeitpunkt der Feststellung der Nichtantragsberechtigung von Charly Whisky bereits nach §3, Absatz (b) Antragsberechtigt.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 19:01, 21. Jun. 2009 (NNZ)


Anlagen: Änderung der Stellungnahme wegen Schreibfehler --Kindchen Atreju 19:04, 21. Jun. 2009 (NNZ))

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Keinplan-07

Bearbeitendes Organ: Kindchen Atreju für den Aufsichtsrat

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
In diesem Zusammenhang sei ebenfalls festgestellt das Camel-in-a-box seinerseits zum Zeitpunkt seiner Feststellung 778555/hä nicht Antragsberechtigt war, da zu diesem Zeitpunkt sein Antrag zum Stellen von Anträgen gemäß §3 (b) noch nicht vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Insofern trifft §3 (c) zu, wonach durch die zum damaligen Zeitpunkt fehlende Berechtigung zum Stellen von weiteren Anträgen vorlag und somit Feststellung 778555/hä gar nicht getroffen werden konnte.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 19:10, 21. Jun. 2009 (NNZ)


Anlagen: Anlagen (optional)

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Soso...

Bearbeitendes Organ: Camel-in-s-box, Zentralrat

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die obige Feststellung enbehrt jeder sachlichen Grundlage. Angaben bitte überprüfen!

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 19:23, 21. Jun. 2009 (NNZ)


Anlagen: meine Anlage

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: Keinplan-8

Thema des Gutachtens: Feststellung von Camel-in-a-box

Kurzzusammenfassung: Die Feststellung Keinplan-7 ist sachlich Richtig.

Bearbeitendes Organ: Kamel Atreju

Ausführlicher Gutachtentext:
Der Zeitstempel der Genehmigung wurde gefälscht. Dadurch erscheint die Feststellung von Camel-in-a-box im ersten Moment gerechtfertigt, ist jedoch unter Beachtung der Zeitstempelfälschung sachlich unrichtig.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 20:19, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: Bildbeweis
Beweis der Zeitstempelfälschung

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Bitte Beachten: Die von mir oben gestellte Forderung ist kein Antrag gemäß §3(a), sondern ein formgerechter Hinweis um eine erneute Abschaltung der Kamelo zu verhindern.


Ausführendes Organ:  

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Charly Whisky 21:19, 21. Jun. 2009 (NNZ))

Bemerkungen:  


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Vorangehende Ablehnungen in dieser Akte, verursacht durch Charly Whisky wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Ungeachtet des Vorhandenseins bzw. Nichtvorhandenseins eines Antrags auf Antragstellung hat das Mitkamel Charly Whisky keinen Posten im Aufsichtsrat und ist damit nicht Entscheidungsbefugt in einer an den Aufsichtsrat gerichteten Akte. Beide von ihm weiter oben in dieser Akte eingebrachten Ablehnungen sind daher ungültig. Sollte damit, wie in letzterer suggeriert werden soll, keine Ablehnung sondern ein Hinweis gemeint sein, so ist dieser keinesfalls formgerecht, für Hinweise ist das Formular Rechtshinweis vorgesehen.

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 23:33, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat für die Abschaltung der Kamelopedia nicht zuständig. Auch ist die in der ersten Ablehnung erwähnte Regel bezüglich des Glücksspiels weder in den unveränderlichen Rahmenregeln noch in den Spielregeln oder einer Geschäftsordnung zu finden.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 4 vom 21.06.2009 – Wahl zum Spielleiter

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: 0x01

Hiermit wird folgendes verfügt:
Hiermit wähle ich mich zum Spielleiter.

Diese Verfügung erfolgt durch Mambres gemäß § 2 (b) der Spielregeln.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 22:58, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Los geht's!


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 5 vom 21.06.2009 – Seiten des Spielleiters

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 0x02
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantragt das Hauptorgan Spielleiter die Erlaubnis zum Anlegen der folgenden Seiten:

Begründung:

Diese Seiten werden zur Geschäftsaufnahme des Hauptorgans dringend benötigt.

Unterschrift, Datum: Hauptorgan Spielleiter, vertreten durch Mambres 23:05, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:07, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die beantragten Seiten sind binnen vier Tagen in Betrieb zu nehmen; andernfalls erlischt diese Genehmigung.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Obige Genehmigung wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren,
gemäß §3 (b), Satz 4 wird muss dem Stellen von Anträgen ein Antrag auf Stellen von Anträgen vorausgehen. Die Entscheidung des Spielleiters, den Antrag nicht nur als nicht ungültig zu betrachten, sondern ihn dann auch anzunehmen, stellt aus Sicht des Unterzeichners einen klaren Verstoß gegen die Spielregeln dar, und wird daher angefochten.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 23:53, 21. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Ob rechtliche Schritte bezüglich des Antrags 0x02 zu beantragen sind, wird derzeit noch geprüft.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der vorliegende Antrag des Spielleiters ist nach § 3 (c) der Spielregeln zulässig. Der vom Beschwerdeführer zitierte § 3 (b) Satz 4 bezieht sich explizit auf Anträge von Kamelen im eigenen Namen. Die Anfechtung wird daher abgewiesen.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 00:24, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Siehe Unterschriftsfeld im Antrag oben.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 6 vom 22.06.2009 – Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Keinplan-9
Antragsgegenstand:

Hiermit wird der Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55 gestellt.

Begründung:

Gemäß Anlage hat die IP 93.207.59.55 eine Urkundenfälschung begangen, die zu ahnden ist. Die Urkundenfälschung besteht darin, den Zeitstempel der Genehmigung zu Antrag Nr. 2 zu verändern. Dies diente dann Camel-in-a-box daz, den Aufsichtsrat mit Hilfe des Antrages 778555/hä unter Verwendung unrichtiger Angaben zu torpedieren.

Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju 01:08, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen:
Beweis der Urkundenfälschung


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Verstoß gegen § 18 OLLI.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 10:12, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: So nicht!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 7 vom 22.06.2009 – Antrag auf das Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: kam-AadSvA-7
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen gemäß §3(b).

Begründung:

Für meine Tätigkeit ausserhalb des Aufsichtsrates ist es u.U. von Nachteil, Anträge nicht stellen zu dürfen.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 09:56, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Freue mich auf die Zusammenarbeit, -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:07, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Das Nichtstellenkönnen von Anträgen wäre eine unzumutbare Härte.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Genehmigung von Antrag kam-AadSvA-7 wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Camel-in-a-box ist kein Mitglied des Aufsichtsrates und somit nach §2(b) nicht berechtigt Anträge welche an den Aufsichtsrat gestellt wurden zu bearbeiten oder gar zu genehmigen.

Ausführendes Organ: Kindchen Atreju für den Aufischtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:41, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: So nicht!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:42, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Der Aufsichtsrat (und nur dieser) genehmigt solche Art von Anträgen.




Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel - sind auch nur Mittel zum Zweck.


Nr. 8 vom 22.6.09 - Anfrage im Bezug die Tätigkeits des Zentralrats

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 00-000 0/A

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: die Tätigkeit des Zentralrats

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Was tu ich hier?

Unterschrift des Anfragenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 11:40, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: [1]

Nr. 9 vom 22.6.09 - Verfügung: GO des Spielleiters wird außer Kraft gesetzt

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: iirc-08/15

Hiermit wird folgendes verfügt:
Die GO des Spielleiters wird außer Kraft gesetzt.

Diese Verfügung erfolgt durch den Polizeipräsidenten gemäß OLLI § 8.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 18:58, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Gemäß der OLLI § 8 regelt der Polizeipräsident die Verfügungsgewalt nach § 11d des Spielleiters. Im Rahmen meiner Berwerbung um diesen Posten und in Erbringung des dafür nötigen Tätigkeitsnachweises verfüge ich hiermit in dieser Kompetenz die Außerkraftsetzung obenbenannter GO des Spielleiters.
Begründung:
Gemäß §3 4a erfordern Änderungen der Regeln, wie sie die genannte GO des Spielleiters unzweifelhaft darstellen, die Beschlußfassung mit 2/3-Mehrheit des Zentralrats. Diese Beschlußfassung ist nicht erfolgt; vielmehr hat der Spielleiter die GO regelwidrig selbst in Kraft gesetzt. Die hier in Rede stehende GO ist somit außer Kraft zu setzen.


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Die Verfügung iirc-08/15 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung:
Hiermit übt der Spielleiter sein Vetorecht nach § 13 (c) der Spielregeln zur oben aufgeführten Verfügung aus.

Zwar ist die Verfügung durch Camel-in-a-box im Rahmen der in § 12 OLLI geregelten Delegation von Befugnissen an Stellenbewerber grundsätzlich rechtmäßig ausgestellt. Allerdings mangelt es der Verfügung an sachlicher Grundlage. Hier hätte man - gerade von einem Stellenbewerber - mehr Sorgfalt erwarten dürfen. Der Erlass von Geschäftsordnungen durch Organe in eigener Handlung ist nämlich in § 11 (a) der Spielregeln ausdrücklich legitimiert und insofern von einer unbefugten Änderung der Spielregeln eindeutig abgrenzbar.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: iirc-08/16

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Der Spielleiter, Mambres 20:32, 22. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang iirc-08/16 wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren!
Ich zitiere § 4(a) SplRgln: „Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge können mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden. “ Eine Regeländerung in diesem Sinne ist notwendigerweise jede Regelung innerhalb des Spiels, die eine in den SpRgln oder in den UvdlRmrgln getroffene Regelung ändert. Daher der Begriff Regel-Änderung. Da die SplRgln die Kompetenzen des SplLtrs genau vorgeben, ist eine Änderung dieser Kompetenzen unzweifelhaft und notwendigerweise eine Regeländerung. Hierbei ist nachrangig, in welcher Form oder an welchem Ort diese Regeländerung geschieht. Der § 11 (a) SplRgln, auf den die Vetoerklärung des SplLtrs sich bezieht, sieht zwar die Erstellung von Geschätsordnung von Organen vor, aber nur im Sinne einer internen Festlegung der inneren Arbeitsabläufe des jeweiligen Organs. Um Mißverständnissen vorzubeugen, hat der Regelgeber in dem genannten § unmißverständlich festgelegt (Zitat): „Jedes Organ kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung und sonstige dieses Organ sowie seine Unterorgane betreffende Regeln beschließen, sofern diese weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmenregeln zuwiderlaufen. “ (Hervorhebung durch den Anfechter). Demzufolge wird die ungültigkeitserklärung iirc-08/16 angefochten.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 21:49, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Ich bin aber beireit, alles vergeben und vergessen sein zu lassen, wenn ich bitte Polizierpräsident werden kann. In dem Fall könnte ich mir sogar vorstellen, Teil der nötigen 2/3-Mehrheit im Zentralrat zu sein...

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: iirc-08/17

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anfechtung

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Sehr geehrter Camel-in-a-box,
der von Ihnen vorgebrachte Argumentationsgang deckt sich mit dem Regelverständnis des Spielleiters. Insofern kommt es letztendlich hier auf die Frage an, ob die OLLI eine interne Festlegung von Arbeitsabläufen des Organs Spielleiter ist (dies ist meines Erachtens der Fall), oder ob sie einer Spielregel oder einer unveränderlichen Rahmenregel zuwiderläuft. Im letzteren Fall wäre eine Ungültigkeitserklärung nach § 11 (d) der Spielregeln tatsächlich geboten.
Daher frage ich Sie hiermit höflich an, in welchen Punkten die OLLI Ihres Erachtens im Widerspruch zu Spiel- und Rahmenregeln steht, da dies aus Ihren bisherigen Ausführungen zur Sache nicht hervorgeht.
Dabei bitte ich Sie zu beachten, dass - entgegen Ihrer Darstellung - die in den Spielregeln festgelegten Kompetenzen des Spielleiters in ihrer Gesamtheit durch die OLLI unverändert bleiben. Die Übertragung von Kompetenzen an Unterorgane ist in § 10 (a) der Spielregeln ausdrücklich vorgesehen.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 22:44, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: relevante Regeln

Please hold the line – bitte halten Sie die Linie


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: -- Camel-in-a-box Mach mit!

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit beträgt aufgrund der Komplexität der Materie 21 Tage.

Bemerkungen: mit den personellen Ressourcen des Polizeipräsidenten könnte die Bearbeitung des Vorgangs wesenltich beschleunigt werden

Datum, Unterschrift: -- Camel-in-a-box Mach mit!



Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: iirc-08/18

Thema des Gutachtens: GO des SplLtrs

Kurzzusammenfassung: wohl alles in allem i.O.

Bearbeitendes Organ: -- Camel-in-a-box Mach mit!

Ausführlicher Gutachtentext:

Euer Ehren,

Nach eingehender Prüfung der Sachlage komme ich zu dem Ergebnis, daß die von Ihnen mit dem Beschluß 1/1 in Kraft gesetzte GO des SplLtrs
rechtsgültig
ist. Die in dieser Regelung getroffene Neuverteilung der Kompetenzen des SplLtrs stellt einen inneren Arbeitsablauf des Organs "Spielleiter" im Sinne von § 11 (a) SplRgln dar, da die genannten Stellen Unterorgane des SplLtrs sind und die grundsätzliche Kompetentzverteilung der SplRgln somit unberührt bleibt. Die Zugehörigkeit der gennanten Unterorgane zum SplLtrs war jedoch hinreichend unklar, um einen Anfangsverdacht auf eine nicht befugte Regeländerung seitens des SplLtrs zu begründen, somit war die vorläufige Außerkraftsetzung der GO von Kamel:Camel-in-a-box nicht nur zulässig, sondern auch geboten (Verdunklungsgefahr).
Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 15:55, 23. Jun. 2009 (NNZ), Paragraphenreiter.

Nr 10 vom 22.6. 09 Zur Untätigkeit von Kamel:Kam-aeleon:

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: KommPzPr-WTF?

Diese Anweisung ergeht an: Kamel:Kam-aeleon, Zentralrat der Paragraphenreiter

Betr: Ihre Untätigkeit

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Kamel Kam-aeleon, Mitglied des Zentraklrats der Paragrphenreiter, ist untätig. Ein Antrag auf das Stellen von Anträgen ist nicht erfolgt, deshalb kann Kam-aeleon in absehbarer Zeit auch nicht tätig werden. Die Arbeit des Zentralrats wird damit unzumutbar erschwert. Kam-aeleon wird deshalb angewiesen, zeitnah einen Antrag auf das Stellen von Anträgen zu stellen, und eine triftige Begründung für seine Untätigkeit zu geben. Bei fortgesetzter Untätigkeit weden Maßnahmen ergriffen!

Weitere Bemerkungen: Ich freue mich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Zentralrat!

— Diese Anweisung wurde erteilt durch -- Camel-in-a-box Mach mit!, Polizeipräsident in Bewerbung nach § 12 OLLI aufgrund meines persönlichen Ermässens gemäß § 12 (e) SplRgln —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:12, 22. Jun. 2009 (NNZ)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Untät-Kam-42

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: KommPzPr-WTF?

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Von einer Untätigkeit gemäß §12 der Spielregeln kann hier nicht die Rede sein! Inaktivität während weniger als 48 Stunden ist als für den Beamtenschlaf und die konsequente Verlangsamung aller Vorgänge unabdingbar zu erachten. Ausserdem wurde bereits ein Antrag auf das Stellen von Anträgen gestellt und von Aufsichtsrat Atreju genehmigt.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 08:49, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Freue mich ebenfalls auf die Zusammenarbeit.

Nr. 11 vom 23.06.09 - Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: rglndrg-igor-1
Antragsgegenstand:


Hiermit beantragt der Unterzeichner eine Regeländerung gemäß §4 (a) in Form des nachfolgenden Regeltextes, der ordentlich unterhalb von §8 eingefügt werden soll:

§8.1 Institut gegen organelle Rekursion
(a) Das Institut gegen organelle Rekursion ist ein eigenständiges Organ. Es darf IgoR abgekürzt werden.
(b) Zielsetzung des Institutes ist es, Organe aufzudecken, die sich selbst oder ein ihnen übergeordnetes Organ als Unterorgan definieren.
(c) Das Institut besitzt bis zu 4 Mitglieder, es ist jedoch bereits ab einem Mitglied arbeitsfähig. Drei Posten können analog zu §2 (b) besetzt werden, das Verfahren für die Besetzung und gegebenenfalls Absetzung des vierten Postens wird durch den Zentralrat festgelegt.
(d) Für seine Ermittlungen entwickelt das IgoR geeignete Fragebögen. Nach ihrer Veröffentlichung per Erlass kann der Aufsichtsrat innerhalb von 48 Stunden Veto gegen ihre Verwendung einlegen.
(e) Nach Verstreichen der in (d) genannten Frist ist das IgoR berechtigt, einem Organ oder mehreren Organen eine Anweisung zum Ausfüllen einer Kopie des entsprechenden Fragebogens zu erteilen. Die Kopie ist der Anweisung beizufügen und muss nicht beglaubigt werden.
(f) Organe haben einer Anweisung nach (e) innerhalb von 7 Werktagen nachzukommen. Ein Antrag auf Verlängerung der Frist um bis zu weitere 5 Werktage kann beim IgoR gestellt werden.
(g) Nach dem Verstreichen der in Absatz (f), Satz 1 definierten Frist und gegebenenfalls einer Fristverlängerung nach Absatz (f), Satz 2 analysiert das IgoR die gegebenen Antworten. Falls erforderlich, kann es Organen Empfehlungen zur Rekursionsvermeidung übermitteln oder beim Fund einer Rekursion eine Verwarnung gegen das rekursierende Organ aussprechen.
(h) Organe sind nicht verpflichtet, einer Anweisung nach Absatz (e) nachzukommen, wenn sie keine Unterorgane besitzen und auch nicht selbst Unterorgan eines anderen Organes sind.
(i) Organe können auf Antrag von ihrer Verpflichtung, einer Anweisung nach Absatz (e) nachzukommen, befreit werden, sofern sie weniger als ein Mitglied besitzen.


Begründung:

Bei der Einrichtung von Unterorganen können durch Ungenauigkeiten in der Formulierung oder durch Unsorgsamkeit in der organisatorischen Struktur Rekursionen auftreten, die mit der allgemeinen Ordnung und insbesondere §0 schärfstens im Widerspruch stehen. Dies kann nur durch die Einrichtung eines geeigneten Organes behoben werden.

Unterschrift, Datum: J* 00:13, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Please hold the line – bitte halten Sie die Linie


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: -- Camel-in-a-box Mach mit!, Zentralrat

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit ist im Moment wegen Untätigkeit von 50% des Zentralrats schwer abzuschätzen..

Bemerkungen: Wir arbeiten täglich an der Effizienzsteigerung des Zentralrats. Im Zuge dieses Projekts wurde dieser Vorgang von einem Supervisor mitgeschnitten. Wenn der Antragsteller dies nicht wünscht, dann sage er jetzt:"Stopp"!

Datum, Unterschrift: -- Camel-in-a-box Mach mit!



Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-3½

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-1

Bearbeitendes Organ: Zentralrat

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Die von Aufsichtsrat J* vorgeschlagene Regeländerung betreffs des Einrichtens eines Instituts gegen organelle Rekursion scheint mir unbedingt zu unterstützen. Allerdings stelle ich im Antrag selbst die geschmähte Rekursion fest, wenn nach Absatz (i) Organe auf Antrag von ihrer Verpflichtung, einer Anweisung nach Absatz (e) nachzukommen, befreit werden können, sofern sie weniger als ein Mitglied besitzen. Da dies nur der Fall wäre, falls ein Organ über null Mitglieder verfügt, wäre es in diesem Fall auch nicht arbeitsfähig und könnte somit keinen Antrag auf Befreiung der Verpflichtung, einer Anweisung nach Absatz (e) nachzukommen, stellen. Deshalb ist der gesamte Absatz (i) in höchstem Grade redundant und überflüssig und eines Organs, das sich rühmt, den Kampf gegen die Rekursion zu führen, unwürdig. Falls schnelle Bearbeitung gewünscht wird, empfehle ich deshalb dem Antragsteller eine entsprechende Überarbeitung seines Regelvorschlags.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 08:49, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-4π

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-3½

Bearbeitendes Organ: J*

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehter Mitbürokrat Kam-aeleon, sehr geehrter Zentralrat,
Wie Sie bereits korrekt in Ihrer Stellungnahme wiedergegeben haben, sieht Absatz (i) des Regelvorschlags die Möglichkeit vor, ein Organ auf Antrag von ihrer Verpflichtung nach Absatz (e) des Regelvorschlags zu befreien, sofern es weniger als ein Mitglied besitzt. Der Absatz ist jedoch keinesfalls redundant: An keiner Stelle des vorgeschlagenen Regeltextes wird festgelegt dass der Antrag durch das Organ selbst gestellt werden muss.

Die Befreiung eines Organes mit weniger als einem Mitglied scheint zunächst sinnvoll, da fraglich ist, ob ausreichend personelle Mittel zur Bearbeitung vorhanden sind. Ein solche Organ hätte aber auch zuvor die Bearbeitung gemäß §13 (a) an ein anderes Organ oder Einzelkamel deligieren können, was die Bearbeitung widerum ermöglicht.

Schlussendlich schließt die Tatsache, dass ein Organ weniger als ein Mitglied besitzt, eine Rekursion nicht grundsätzlich aus - eine Befreiung muss hier gründlich gepfrüft werden. Damit dem IgoR eine fundierte Enscheidung in dieser Frage möglich ist, sollte eine Prüfung unter Angabe der erforderlichen Informationen zuvor beantragt werden.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 09:29, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Zwischenbericht

Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-zwschbr-5¾

Dieser Bericht ergeht an: J*

aufgrund: ihres Antrags rglndrg-igor-1

Aufgrund des momentanen Raumproblems im Zntrlrt/PrgRtr kommt es bei der Abwickling ihres Antrags zu Verzögerungen. Die Inbetriebnahme geeigneter Räumlichkeiten ist bei SplLtr angefragt. Wir werden Sie vom weiteren Fortschreiten in Ihrer Angelegenheit unterrichten.

Unterschrift des Berichterstatters, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:52, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: 98,9%

Abstimmung
Abstimmung über: rglndrg-igor-1 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Anfängliche Bedenken sind restlos ausgeräumt, die beantragte Regeländerung ist sehr geeignet zum reibungslosen Ablauf bürokratischer Vorgänge. -- Kam-aeleon 10:15, 24. Jun. 2009 (NNZ
2. Stimme Abgelehnt.png Ich lehne es ab, ohne eigene Räumlichkeiten des Zentralrats über Regeländerungen zu diskutieren. Siehe auch Antrag 6/1 beim Spielleiter. Wir haben ja noch nicht mal ne GO, weil wir keine Seite dafür haben!!! -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:42, 24. Jun. 2009 (NNZ), PrgR)




Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-anm-6

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ihr Antg.a.R.-äng. rglndrg-igor-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Aufsichtsrat;
die Inbetriebnahme der Räumlichkeiten des ZntRPrgR ist leider immer noch von zweifelhaften Winkelzügen behindert. Aber die zu erwartende GO des ZntRPrgR ist bereits hier einzusehen, und der Posteingang ist auch betriebsbereit. Es könnte Ihr Anliegen merklich beschleunigen, wenn Sie Ihren Antg.a.R.-äng. bereits jetzt überarbeiten würden. Als einmaligen Service im Rahmen einer Übergansregelung bieten wir Ihnen hiermit ein gültiges AZ für den Antg.a.R.-äng. an: Es lautet 0 24/06/09 h af-07-ŵġ und ist bis heute, 23:59, gültig. mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 17:14, 24. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-anm-7

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: rgl-ndrg-igor-anm-6

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter Zentralrat,
eine Änderung des Antrages ist derzeit wohl kaum möglich, siehe §3 (d), zumal über den eingereichten Antrag bereits abgestimmt wird. Prinzipiell ist das Erreichen der erforderlichen Mehrheit noch möglich.

Weiterhin lehnt der Unterzeichner ab, Geschäftsordungen zu befolgen, die nicht nur nicht ordentlich inkraftgesetzt wurden, sondern zudem auch etliche Rechtschreib- und Grammatikfehler beinhalten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 19:45, 24. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-mtt-8

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: rgl-ndrg-igor-anm-7

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Geschätzter Aufsichtsrat;
Es war nie von der Änderung des Antrages die Rede; eine solche wird von den SplRegln nach erfolgter Bearbeitung eindeutig untersagt. Wie kommen Sie dazu, mir zu unterstellen, ich wolle Sie zu unbürokratiegemäßem Handeln anstiften? Meine Bemerkung rgl-ndrg-igor-anm-6 bezog sich auf eine Regelgemäße Wiedervolage ihres Antrages (vor vorhegegangenem Rückzug Ihres alten Antrages und im Rahmen eines neuen Antrages), um die Chancen eines positiven oder teilweise positiven Bescheides zu erhöhen. Die angeführte Bemerkung erfolge also in Ihrem Interesse; aus derselben Motivation haben ich Ihnen auch Einblick in unsere im Entstehen begriffene und notwendigerweise noch nicht perfekte GO gewährt.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:50, 24. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: pfft...

Nr. 12 vom 23.06.09 - Antrag auf Genehmigung zur Stellung von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: Luzi-AadSvA-8
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen gemäß §3(b).

Begründung:

Für meine Tätigkeit ausserhalb des Zentralrates der Paragraphenreiter ist es u.U. von Nachteil, Anträge nicht stellen zu dürfen.

Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 09:18, 23. Jun. 2009 (NNZ))

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Luzi-AadSvA-8

Unterschrift, Datum: J* 09:31, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Der Aufsichtsrat wird in Kürze über den Antrag entscheiden.


Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Luzi-AadSva-8 wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Antrag geht von falschen Prämissen aus. Der antragstellende LF behauptet, es sei für ihn von Nachteil für seine Tätigkeit außerhalb des Zentralrates der Paragraphenreiter, keine Anträge stellen zu dürfen. Demgegenüber war zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Mitgliedschaft des LF in dem genannten Organ gegeben, siehe Anmerkung. Insofern ist der Antrag abzulehnen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:20, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Beweis der Mitgliedschaft des LF in dem genannten Organ zum Antragszeitpunkt

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Eine nachweisliche Tätigkeit innerhalb des Zentralrates der Paragraphenreiter schließt eine zusätzliche Tätigkeit außerhalb der Zentralrates nicht aus.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 18:25, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung bezieht sich auf obige Anfechtung.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Der Antragsteller erhält die Befugnis zum Stellen von Anträgen, jedoch ausschließlich, sofern dies im eigenen Namen erfolgt (gemäß §3 (b)). Der Aufsichtsrat befugt den Antragsteller jedoch nicht zur Stellung von Anträgen im Autrage des Zentralrats.

Begründung:
Der Antrag enthält keine Formfehler, in der Antragsbegründung ist jedoch nur die Rede von Tätigkeiten außerhalb des Zentralrates.

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 18:25, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang bezieht sich auf Luzi-AadSvA-8.
Siehe auch.png Siehe auch:  §3 (b) und (c) der Spielregeln.


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann angefochten werden, sofern dies nicht im Widerspruch mit der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates oder einer Spielregel steht.


Nr. 13 vom 23.06.09 - Antrag auf Genehmigung zur Stellung von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: Luzi-AadSvA-9
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen gemäß §3(b).

Begründung:

Für meine Tätigkeit innerhalb des Zentralrates der Paragraphenreiter ist es u.U. von Nachteil, Anträge nicht stellen, bearbeiten oder in bürokratischer Weise bearbeiten, bzw. in Form von Formblättern etc. pp, bearbeiten zu dürfen.

Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 19:54, 23. Jun. 2009 (NNZ))

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antragsteller hat bereits einen Antrag gemäß §3 (b) gestellt, der vom Aufsichtsrat insoweit genehmigt wurde, dass dem Antragsteller das Recht zum Stellen von Anträgen im eigenen Namen zugesagt wurde. Eine nochmalige Zusicherung dieses Rechtes hätte keinen Effekt - die nochmalige Genehmigung des Antrags wird daher nicht als notwendig erachtet.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 23:07, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Siehe auch.png Siehe auch:  nachfolgenden Vorgang


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nicht-zustaendig.png

Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 23:07, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Für die Erteilung von Genehmigungen, Anträge oder andere Formblätter bearbeiten zu dürfen ist der Aufsichtsrat nicht zuständig (ausgenommen für Genehmigungen Anträge im eigenen Namen stellen zu dürfen), schon gar nicht, wenn dies im Namen eines anderen Organs geschehen soll.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 14 vom 23.06.09 - Antrag auf Genehmigung zur Stellung von Anträgen

 EILT!


Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 0x03
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen gemäß §3(b).

Begründung:

Ich habe da einige Erweiterungen der Spielregeln, die ich gerne schnell noch beantragen möchte, bevor mir die CDU wegen Urheberrechtsverstößen den Zugang zum Internet abklemmt.

Unterschrift, Datum: Mambres 22:41, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Erweiterungen der Spielregeln sind immer gut!

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 23:11, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Internetabklemmung durch ein nicht in den Spelregeln festgelegtes Organ? Was für eine Unordnung!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 15 vom 24.6.09 - fällige Abmahnungen wegen unkorrekter Anrede

Achtung-kamel.jpg
Verwarnung


Aktenzeichen: PzPrs - 2406 mamb

Verwarnt wird hiermit: Mambres

Gegenstand der Verwarnung:

Der Mambres hat sich folgenden Verstoßes gegen § 14 (a) SplRgln schuldig gemacht: In seinem Antrag 0x03 spricht er den Aufrischtsrat mit Euer Ehren an. Diese Anrede ist aber lediglich den Vorsitzenden der Hauptorgane vorbehalten. Der Aufsichtsrat hat keinen Vorsitzenden. Insofern wird der Mambres gemäß § 16 (c) SplRegln und § 8 (b) OLLI verwarnt.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Polizeipräsidenten –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:24, 24. Jun. 2009 (NNZ), Polizeipräsident

Siehe auch: Abmahnung

Achtung-kamel.jpg
Verwarnung


Aktenzeichen: PzPrs - 2406 atrj

Verwarnt wird hiermit: Atreju

Gegenstand der Verwarnung:

Der Atreju hat sich folgenden Verstoßes gegen § 14 (a) SplRgln schuldig gemacht: In seinem Antrag Keinplan-9 spricht er den Spielleiter nicht mit Euer Ehren an. Diese Anrede steht dem Spielleiter, der Vorsitzender des Hauptorgans Spielleiter ist, zu. Insofern wird der Atreju gemäß § 16 (c) SplRegln und § 8 (b) OLLI verwarnt.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Polizeipräsidenten –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:24, 24. Jun. 2009 (NNZ), Polizeipräsident

Siehe auch: Abmahnung

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: PzPrs - 2406 mamb

Unterschrift, Datum: Mambres 16:40, 24. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Schön, dass die Unterorgane des Spielleiters so vorbildlich funktionieren.


Hinweis: Vielleicht lohnt in diesem Zusammenhang auch ein Blick auf Vorgang Nr. 13?


Nr. 16 vom 24.6.09 - Aufsichtsrat: Antrag auf Annahme der Geschäftsordnung

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 0V3
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit stelle ich Ihnen einen Vorschlag für die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates zur Verfügung, dessen Annahme ich beantrage. Ich bitte Sie, im Falle von Fehlern oder Unsorgsamkeiten eine korrigierte Version einzureichen; andernfalls leiten Sie bitte Abstimmung ein.

Begründung:

Der Aufsichtsrat braucht dringend eine Geschäftsordnung.

Unterschrift, Datum: J* 20:11, 24. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: Entwurf für eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrates


Anlage

Zu: 0V3

Titel: Entwurf für eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Inhalt:
Aufsichtsrätische rechtliche Grundlagen und Schaffensweisen (ARGUS)

§1 Sinn und Zweck dieser Verordnung

(1) Der Aufsichtsrat verpflichtet sich, entsprechend dieser Verordnung zu arbeiten. Sie stellt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates dar.

(2) Änderungen an dieser Verordung erfordern eine Mehrheit von zwei Stimmen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates ist zur Abgabe einer Stimme berechtigt. Hat der Aufsichtsrat weniger als zwei nicht untätige Mitglieder, so darf die Stimme des Vorsitzenden doppelt gewertet werden.

§2 Aufgaben des Aufsichtsrates gemäß der Spielregeln

(1) Der Aufsichtsrat ist zuständig für folgende Aufgaben:

a. Bearbeitung von Anträgen auf Antragstellung gemäß § 3 (b)
b. Einlegen eines Vetos nach § 4 (b)
c. Freigabe von Regeländerungen entsprechend § 4 (c)
d. Absetzung des Spielleiters nach § 5 (a)
e. Auflösung des Zentralrates nach § 6
f. Einlegen eines Vetos nach § 16 (b), Satz 2

(2) In seiner Funktion als Hauptorgan nimmt der Aufsichtsrat zusätzlich wahr:

a. Bearbeitung von Anfechtungen gegen Maßnahmen nach § 12 (c) gemäß § 12 (d)
b. Verwarnung untätiger Kamele nach § 12 (e)

§3 Organisationsstruktur des Aufsichtsrates

(1) Der Aufsichtsrat hat 2 Mitglieder.

(2) Mitglieder des Aufsichtsrates können folgende Ämter bekleiden:

a. Vorsitzender des Aufsichtsrates
b. Oberaufseher des Aufsichtsrates
c. Assistent des Oberaufsehers des Aufsichtsrates

(3) Aufgrund des Arbeitskräftemangels bekleidet ein Mitglied unter Umständen mehrere Ämter. Dabei gilt:

a. Das Amt des Vorsitzenden erhält grundsätzlich das dienstälteste Mitglied. Montags, Mittwochs und Sonntags wird es vom dienstjüngsten Mitglied vertreten, dieses nimmt für diese Zeit die Funktion des Vorsitzenden ein.
b. Das Amt des Oberaufsehers wird wöchentlich an ein anderes Mitglied vergeben. Dabei erhält das Amt immer dasjenige Mitglied, dessen letzter Amtsantritt als Oberaufseher am längsten zurückliegt. Hatte ein Mitglied dieses Amt noch nie inne, so gilt sein Eintritt in den Aufsichtsrat als letzter Amtsantritt im Sinne von Satz 1.
c. Das Amt des Assistenten des Oberaufsehers wird jeweils an das Mitglied vergeben, welches voraussichtlich in der folgenden Woche das Amt des Oberaufsehers innehaben wird.

§4 Anträge und andere Verwaltungsvorgänge

(1) Anträge betreffend der Aufgaben des Aufsichtsrates gemäß ARGUS §2 (1) a., b. oder f. sind an den Aufsichtsrat als Ganzes zu richten.

(2) Für jede Angelegenheit ist eine eigene Akte anzulegen.

(3) Anträge und andere Verwaltungsvorgänge sind mit einer Akten- und Vorgangsnummer auszustatten:

a. Die Aktennummer besteht aus einer fortlaufenden dezimalen Zahl deren Ziffern in umkekehrter Reihenfolge zu notieren sind.
b. Die Vorgangsnummer besteht aus dem Buchstaben "V" (ohne Anführungszeichen) gefolgt von der fortlaufenden, oktalen Nummer des Vorgangs.
c. Akten- und Vorgangsnummer sind durch einen Schrägstrich ("/") voneinander abzutrennen. Ist der Vorgang an den Vorsitzenden adressiert, so ist stattdessen ein Semikolon (";") zu verwenden.
d. Die Aktennummer der ersten Akte nach Inkrafttreten dieser Verordnung ist 1, die Vorgangsnummer des ersten Vorgangs jeder Akte ist 3.

(4) Verwaltungsvorgänge betreffend der Aufgaben des Aufsichtsrates nach ARGUS §2 (1) c. sind an den Oberaufseher des Aufsichtsrates zu richten.

(5) Verwaltungsvorgänge nach ARGUS §2 (1) d. oder e. sind an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richten.

§5 Rechtsmittel

(1) Entscheidungen des Aufsichtsrates können innerhalb von 5 Tagen angefochten werden. Die Anfechtung ist ausführlich zu begründen.

(2) Rechtsmittel können nur gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates eingelegt werden, nicht jedoch gegen beim Aufsichtsrat eingegangene Vorgänge.

(3) Rechtsmittel sind in der Akte des anzufechtenden Vorgangs einzureichen.

§6 Entscheidungen des Aufsichtsrates

(1) Sofern nicht anders festgelegt, entscheidet der Aufsichtsrat per Abstimmung. Dabei ist eine 2/3-Mehrheit ausreichend. Hat der Aufsichtsrat weniger als zwei nicht untätige Mitglieder, so kann die Stimme des Vorsitzenden doppelt gewertet werden.

(2) Entscheidungen, die in den durch ARGUS §2 (1) a. definierten Aufgabenbereich fallen, sind keine Abstimmungen nötig.

(3) Die Doppelte Zählung der Stimme des Vorsitzenden ist nicht zulässig, wenn die Spielregeln eine Mindestanzahl oder einen Mindestanteil an Pro- oder Contra-Stimmen für eine Annahme oder Ablehnung des Vorgangs festlegen.

Quelle: keine Angabe; Nachtrag vorbehalten

Abstimmung
Abstimmung über: Annahme der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates gemäß Antrag 0V3 vom 24. Juni 2009 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich stimme dem Antrag und der damit verbundenen Geschäftsordnung zu. Kindchen Atreju 21:42, 24. Jun. 2009 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auf geht's! --J* 22:29, 24. Jun. 2009 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag wurde mit hundertprozentiger Mehrheit angenommen.

Bemerkungen: Die Akten- und Vorgangsnummer dieser Abstimmung ist 0V4

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: J* 22:29, 24. Jun. 2009 (NNZ)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 0V5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 0V4

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrte Mitbürokraten,
der Aufsichtsrat hat soeben eine neue Geschäftsordnung verarbschiedet. Der genaue Wortlaut der Verordnung kann in der Anlage zum Antrag 0V3 dieser Akte eingesehen werden.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 22:29, 24. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Anlage zu 0V3

Nr. 17 vom 24.6.09 - Antrag auf Erweiterung der Spielregeln (Meldestelle)

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0x04
Antragsgegenstand:

Euer Ehren, verehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Erweiterung der Spielregeln in § 8 wie folgt:

(a) Meldestelle

  1. Die Meldestelle ist ein eigenständiges Organ mit unbegrenzter Mitgliederzahl.
  2. Der Eintritt sowie das Ausscheiden aus der Meldestelle sind beim Aufsichtsrat zu beantragen. Anträge auf Eintritt in die Meldestelle können nur vom Kandidaten selbst gestellt werden.
  3. Die Meldestelle führt eine Liste aller Kamele, die an der laufenden Runde des Bürokratenspiels teilnehmen oder teilgenommen haben, und kennzeichnet dabei Kamele, für die ein Antrag nach § 3 (b) genehmigt wurde.
  4. Zur Prävention und Aufklärung terroristischer Straftaten sammelt und veröffentlicht die Meldestelle nach eigenem Ermessen personenbezogene Daten der Bürokratenspielteilnehmer.
  5. Die Meldestelle ist befugt, hierzu sämtliche Seiten und Vorgänge des Bürokratenspiels sowie die Kamelbauten der Spielteilnehmer auszuwerten.
  6. Die Meldestelle ist weiter befugt, zusätzliche persönliche Dateien bei den Spielteilnehmern durch Fragebögen zu erheben und dabei eine angemessene Frist zur Beantwortung zu setzen. Die Frist darf fünf Tage nicht unterschreiten.
  7. Die Spielteilnehmer sind zur fristgerechten und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragebögen verpflichtet, sofern sie nicht vom Spielleiter von der Beantwortung freigestellt werden.
  8. Die Organe des Bürokratenspiels können bei der Meldestelle die Bereitstellung von Datenmaterial für ihre Tätigkeit beantragen.

Hilfsweise beantrage ich weiter, den Abschnittsbuchstaben (a) durch den nächsten freien Abschnittsbuchstaben zu ersetzen, falls bis zur Genehmigung dieses Antrags bereits andere Abschnitte in § 8 eingefügt wurden.

Begründung:

Melden macht frei.

Unterschrift, Datum: Mambres 22:45, 24. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Nr. 18 vom 24.6.09 - verschäfte Abmahnung wegen wiederholter unkorrekter Anrede

Achtung-kamel.jpg
Verwarnung


Aktenzeichen: PzPrs - 2406b mamb

Verwarnt wird hiermit: Mambres

Gegenstand der Verwarnung:

Der Mambres hat sich folgenden Verstoßes gegen § 14 (a) SplRgln schuldig gemacht: In seinem Antrag 0x04 spricht er den Zenralrat der Paragraphenreiter mit Euer Ehren an. Diese Anrede ist aber lediglich den Vorsitzenden der Hauptorgane vorbehalten. Der Zentralrat hat derzeit keinen Vorsitzenden, auch, weil der Spielleiter in Vernachlässigung seiner ihm von den Spielgeln zugewiesenen Obliegenheiten die Zulassung von Büroraum verweigert. Ob dieses Verhalten eine vorsätzliche Obstruktion der Bürokratie im Sinne von § 16 SplRgln darstellt, muß noch untersucht werden. Zunächst wird der Mambres gemäß § 16 (c) SplRegln und § 8 (b) OLLI streng verwarnt. Die verschärfte Verwarnung erfolgt auch aufgrund der soeben erfolgten Verwarnung aus ähnlichem Grund, und weil der Spielleiter aufgrund seiner herausgehobenen Funktion eine Vorbildfunktion für junge Bürokraten hat oder haben müßte, was die korrekte Auslegung und Anwendung des Regelwerks betrifft.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Polizeipräsidenten –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:39, 24. Jun. 2009 (NNZ), Polizeipräsident

Siehe auch: Abmahnung

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Verwarnung PzPrs - 2406b mamb wird hiermit angefochten!

Begründung: Die frühere - anerkannt berechtigte - Verwarnung des Unterzeichners in dieser Sache wurde im vorliegenden Antrag an den Zentralrat beherzigt. So wurde die gewählte Anrede erweitert, um neben einem etwaigen Vorsitzenden des Zentralrates ("Euer Ehren") auch weitere nicht-vorsitzenden Mitglieder ("verehrte Paragraphenreiter") anzusprechen. Damit ist aus Sicht des Unterzeichners eine Differenzierung vorgenommen worden, die die Anforderungen von § 19 (a) der Spielreglen hinreichend erfüllt. Ob der Posten des Vorsitzenden im Zentralrat zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich besetzt ist, ist aus Sicht des Unterzeichners in dieser Sache unerheblich.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 23:55, 24. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Ggf. ist in dieser Sache eine Regelauslegung durch den Justizsenator angezeigt.

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Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die obige Anfechtung wird abgelehnt. Die verschäfte Verwarnung erfolgte rechtens.


Ausführendes Organ: Der Polizeipräsident

Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 00:06, 25. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen:
Begründung: Die fragliche Anfechtung bezieht sich auf einen „eventuellen Vorsitzenden“. Dieser Rechtstitel ist bürokratiefremd. Vorsitzende von Hauptorganen, welche mit "Euer Ehren" angeredet werden müssen, werden gemäß vom Hauptorgan in Kraft gesetzter Geschäftsordnungen bestimmt. Diese Geschäftsordnugnen sind öffentlich, es kann also jedes Kamel sich davon in Kenntnis setzen, ob das genannte Organ einen Vorsitzenden hat und wenn ja, welchen. Die weiteren Ausführugnen der Anfechtung sind hier irrelevant.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.