GEZ
Der Beitragsservice, auch GEZ oder Gebührenmafia genannt, ist die größte kriminielle Vereinigung Deutschlands, tätig im Bereich Schutzgeld. Verwendet wird das eingetriebene Schutzgeld, auch GEZ-Gebühr genannt, für Angebote der „Bildung“, „Information“, „Beratung“ und „Unterhaltung“, den gewohnt langweiligen und trolligen GEZ-Trash halt. Die Gebührenmafia hat Beiträge insbesondere zur „Kultur“ anzubieten, z.B. Musikantenstadl und Klassikkonzerte, gähn. Auch „Unterhaltung“ soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen, z.B. Herren-Profifußball, gähn. Das Geld wird in zahlreiche Subunternehmen geleitet, die ausschließlich der Geldwäsche dienen.
Derzeit zahlen ca. 45 Millionen deutsche Haushalte alle 3 Monate für ein Angebot, das man nicht ablehnen darf. Geschätzter Jahresumsatz mindestens 10 Millarden Euro (ca. 20 Millionen Kamele). Durch politische Verstrickungen mit dem Propagandaministerium konnte die in mehrere regionale Untergruppen organisierte Vereinigung stets ihre Macht ausbauen und ihre Einnahmen steigern. Dies ermöglicht es IHNEN ihre Forderungen nicht nur mit Drohbriefen und Inkasso sondern auch mit willkürlichen Inhaftierungen zu untermauern. Die Paten und Ihre Clans haben die Eintreibung von Schutzgeld an die gemeinsame Eintreibe Zunft (GEZ) ausgegliedert, um sich nicht selbst die Finge schmutzig zu machen. Jede regionale Untergruppe hat einen eigenen Paten. Einer davon agiert als Oberpate der Familie. Seit der internen Machtübernahme auch bekannt unter Kai Gniffke Klan (aktueller Pate). Davor wurde die Organisation von Don Buhrow angeführt (Buhrow-Bande). Weiteres wichtiges Mitglied: Gioacchino Canuto (Lega Nord). Aus der Organisation nach einem Verrat 2022 ausgeschieden ist La Familia Schlesinger.
Durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag heißt die Gebührenmafia seit 2013 offiziell Beitragsmafia. Das kann sich aber keiner merken. Darum nennen alle sie weiterhin Gebührenmafia.
Aufgabenbereich[bearbeiten]
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZtapo, hat aufgrund des Rundfunkgebührenbeitragsstaatsvertrages die Aufgabe, von den Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Gebührenbeitragspflicht den gesetzlichen Rundfunkgebührenbeitrag einzuziehen. Als Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht sind alle, die ein Rundfunkempfangsgerät vorhalten Inhaber einer „Wohnung“ im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind, zur Zahlung der gesetzlichen Rundfunkgebührenbeiträge verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob das Rundfunkempfangsgerät funktioniert existiert und ob sie das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überhaupt nutzen.
Da einige Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht ihrer gesetzlichen GebührenBeitragspflichtigkeit nicht in hinreichendem Maße nachkommen und den gesetzlichen Rundfunkgebührenbeitrag nicht bezahlen, ergreift die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland besondere Maßnahmen, um auch diese Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenbeitragspflicht zur Zahlung ihres gesetzlichen Rundfunkgebührenbeitrags zu bewegen. Diese Maßnahmen umfassen vor allem Werbespots im öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramm, verbunden mit eingängigen gesetzlichen Werbeslogans wie:
- Schon GEZahlt? (Kurz für: Sind Sie Ihrer Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren bereits nachgekommen?), oder
- Schon AbGEZockt? (Kurz für: Ist Ihnen bereits ein Informationsschreiben der GEZ oder ein Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird, zugegangen?).
Leider können jedoch mit diesen Werbespots nur solche Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenbeitragspflicht erreicht und bekehrt werden, die ein funktionsfähiges Rundfunkempfangsgerät bereithalten und dieses auch tatsächlich nutzen, da die anderen darin vermutlich keinen Sinn sehen. Man bezahlt ja auch keine Tabaksteuern, wenn man sich nicht wie ein Vollidiot die Lunge durchasphaltiert, und keine Alkoholsteuer, wenn man kein Alkoholproblem hat. Um auch die schwarzen Schafe zu erreichen, die defekte Rundfunkempfangsgeräte vorhalten oder die von ihnen vorgehaltenen Rundfunksempfangsgeräte überhaupt nicht nutzen, muss die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland weitere Maßnahmen ergreifen.
Dazu gehört vor allem die persönliche Aufforderung zur Zahlung durch mehrere Informationsschreiben der GEZ oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird Beitragsbescheiden, die vollstreckbare Titel darstellen und durch Pfändung eingetrieben werden können. Diese Schreiben werden Personen, die im Verdacht stehen, Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenbeitragspflicht zu sein, in kurzen Abständen zugesandt, um sie unter Androhung eines empfindlichen Übels zur Begleichung ihrer Gebühren zu bewegen. Soweit die Schreiben keine Wirkung zeigen, beschäftigt die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland sogenannte Rundfunkgebührenbeauftragte, die die suspekten Personen durchgängig observieren und mit allerlei technischen Einrichtungen wie Peilgeräten eine Onlinedurchsuchung der verdächtigen Wohnungen durchführen können. Auch der Rückgriff auf Denunzianten hat sich bewährt und die Wiedereinführung der allseits beliebten und geschätzten Blockwarte dürfte das System gut voranbringen. Diese Rundfunkgebührenbeauftragte haben noch nicht mitbekommen, dass es seit 2013 einen Rundfunkbeitrag gibt und keine Rundfunkgebühren mehr, und irren orientierungslos wie Objekte planetarer Masse durch die Milchstraße. Da sie verbeamtet sind und vor der Rente eine Umschulung nicht mehr sinnvoll ist, lässt man sie weiterhin an den Haustüren klingeln. Die Omas, die darauf reinfallen, müssen dann den Rundfunkbeitrag und die Rundfunkgebühr entrichten.
Um sich neue Märkte zu erschließen, hat die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland durch den subtilen Einsatz ihres Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Gesetzgeber veranlasst, die gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht ab 2007 auch auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte zu erweitern. Obwohl dem Wortlaut des Gesetzes nur Internet-Radios gemeint sein können, haben viele Menschen in vorauseilendem Gehorsam auch Geräte wie PCs, Telefone, Briefkästen, Taubenschläge oder Toiletten angemeldet. Eine Toilette empfängt allerdings nur Rundfunk wenn die Kanalisation „hochkommt“.
Neben den Praktiken des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führt insbesondere diese Erweiterung bei den Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht immer wieder zu kriminellen Diskussionen. Bisher konnten diese Tendenzen jedoch durch den Einsatz der Rundfunkgebührenbeauftragten immer noch wirksam niedergeschlagen werden.
Unklar ist zurzeit, ob auch die Peilwagen der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland selbst als neuartige Rundfunkempfangsgeräte einzustufen sind, für die die entsprechende Gebührenpflicht besteht.
GEZielte Projekte für eine staatskonforme Zukunft[bearbeiten]
Wie heute aus noch nicht klar zu verifizierenden Quellen mehrfach zu vernehmen war, erwägt besagte Institution die Wiederbelebung des Volksempfängers zur Mehrung der Einnahmen sowie zur gerechteren Verteilung der aus der öffentlich-rechtlichen Propaganda erwachsenden Lasten zur Volksbildung. Auch solle der Aspekt der geistigen Volkshygiene und einer gesunden Volksmeinung zugunsten uniformer Bildungsstandards dabei nicht unterschätzt werden. Aus leicht nachvollziehbaren Gründen werde das hochmoderne Gerät, welches Audio, Viehdeo, CAM und PeZe in einem sein soll, nicht unter dem Label „Göbbelschnauze“ unter die Konsumenten gedrängt werden. Vielmehr kommt es mit der unscheinbaren Bezeichnung GEZeiten daher. Der Grund für diese eigentümliche Namensgebung ist ebenso wenig nachzuvollziehen wie die Flut in der Kasse dieser Institution und die chronische Ebbe in den Börsen der Kamele.
Beiläufig drang durch, dass diese Geräte auch über keinen Ausschaltknopf verfügen werden. Die Stromversorgung werde direkt und unmittelbar über eine Datenleitung vom Innenministerium bereitgestellt, die neben dem geringen Stromverbrauch auch eine maximale Abhörsicherheit der integrierten Wanzen und Bildübertragungseinheiten sicherstelle, so dass Nachbarn und unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf den privaten Lebensbereich der GEZeiten-Nutzer bekommen können. Für die zwangsläufig zu übertragenden Unterhaltungsdarbietungen würde das breitbandige Kabel aber schon noch ausreichen. Der integrierte Bundestrojaner 2.0 wird noch um eine Lebensüberwachungsfunktion erweitert, sodass bei abgelebten Personen (insbesondere Rentnern) minutengenau die finanzielle Vorsorge abgestellt werden kann. Damit soll Betrugsfällen vorgebeugt werden, bei denen sich die Betreffenden durch Ableben einer rechtlichen Verfolgung zu entziehen gedenken.
Über die GEZahlung der in Fernost hergestellten Geräte müsse sich der Verb-Raucher keine Sorgen machen, die Gestehungskosten von ca. 9,99 € wären bereits mit den fälligen GEZ-Beiträgen abgegolten bzw. steuerbasiert vom Volksbildungsministerium vorfinanziert. In diesem Zusammenhang sollten die Gebühren sogar noch um 10% gesenkt werden, da zukünftig jedes Familienmitglied ein eigenes, gebührenpflichtiges Gerät bekommen werde (Eltern kleben haften für ihre Kinder), vom Säugling bis zum Greis. Diese Überlegung stellte man an, um den innerfamiliären Frieden zu wahren, damit es keinerlei Streitereien im Haushalt gibt, wer sich welches Programm nicht ansehen möchte.
Als weiteres Schmankerl wurde angekündigt, dass die weiblichen Nutzer mit den schönsten Möpsen und die männlichen Benutzer mit dem längsten Gehänge ein Jahr „Frei Sehen und Hören“ bekommen (hilfsweise bis es ihnen vergeht). Die Ermittlung der jährlichen Gewinner erfolgt seitens des Innenministeriums in geheimer Abstimmung nach Sichtung und Auswertung der bestens Shots (es besteht Teilnahmeverpflichtung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen). Der Unisexpreis für die besten auf diesem Wege erlangten Kinderpornos wird nach Vorschlag einer Sonder-Ermittlungseinheit des BKA direkt und geheim vom pädophilen Flügel des Glas-Kuppler-Palastes in Berlin verliehen.
Umstellung von Rundfunkgebühr auf Rundfunkbeitrag[bearbeiten]
Der GEZ liefen die Einnahmen weg, da eine Gebühr nur für die Nutzung eines Angebotes anfällt. Da es im WWW mehr Bildung, Information, Beratung, Unterhaltung und Kultur zu bestaunen gibt als im Rundfunk, wurden immer mehr Fernseher mit dem Baseballschläger zur Implosion gebracht, mit dem Händi gefilmt und auf YouTube hochgeladen.
Das schrie nach einer Erlösung. Die Mini-Ster-Präsidenten hatten sich zunächst den Handy-Besitzer auserkoren, um das Dilemma zu lösen. Demnach könnte es GEZocke um die mobilen Sprechapparate geben, schließlich seien die meisten davon ja auch Internet oder sonstwie fähig auf mediale Inhalte zuzugreifen. Außerdem böte der Rundfunk ja sein Rundfunkprogramm ja auch per Hotline an. Durch Anwahl der Nummer könnte man daher jederzeit langweilige GEMA-Musik für Mainstream-Spießer und inhaltsloses Moderatorgequassel, unterbrochen von dringenden Verkehrsmeldungen, in Telefonhörer-Qualität empfangen. Wann die Festnetztelefone gebührenpflichtig werden, würde wohl entschieden wenn die Einnahmen immer noch nicht reichten.
Und damit der renitente Verb-Raucher nicht so billig wie beim PC davonkommt, wird gleich mal die ermäßigte Gebühr abgeschafft. Endlich hätte der Kunde wieder die Wahlfreiheit und müsse sich keine Gedanken mehr über die Kosten machen. Ob Fernseher, Radio, PC, Handy oder egal was mit Antenne, alles kostet dann gleichviel, nämlich den vollen Satz.
Ja und dann käme da noch die Beweisumkehr. Dann müsse nicht mehr die GEZ beweisen, dass der Verdächtige möglicherweise irgendeines der Geräte hat, um seinen Zahlungsanspruch durchzusetzen. Nein! Will man vor den Gebühren sicher sein, müsste der Endnutzer beweisen, dass er über keinerlei Geräte dieser Art verfügt. Erwogen wurde hierzu die Vorlage nichtexistenter Quittungen für niemals gekaufte Geräte oder die Zulassung unangemeldeter Inspektionen durch den Blockwart.
All dies hätte jedoch nichts genützt. Eine Gebühr wird nur auf die Nutzung erhoben, und da keiner mehr den Müll nutzen wollte, sanken die Einnahmen. Daher wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Dieser wird erhoben für die bloße Möglichkeit der Nutzung und von allen, für die die bloße Möglichkeit der Nutzung einen Vorteil bedeuten könnte. Daher müssen alle Inhaber einer „Wohnung“ im Sinne des Rundfunkbeitragssstaatsvertrages den Rundfunkbeitrag bezahlen, da sie sich jederzeit ein Rundfunkempfangsgerät anschaffen und in die Wohnung stellen könnten, um auf das umfangreiche Angebot an „Bildung“, „Information“, „Beratung“ und „Unterhaltung“ und „Kultur“ zuzugreifen, z.B. Talkshows, in denen alle durcheinanderschreien, Wiederholungen von „Du und dein Garten“ mit Agnes Krause, Wiederholungen von „Ansage der nächsten Sendung“ mit lecker Fahrrad Ursula Patzschke-Beutel, die neuste Episode der Mord-und-Totschlag-Serie „Tatort“, in welcher diesmal der Tatort-Regisseur ermordet wird, und – last but not least – „Trash mit Harald Lesch“, gähn. Wer könnte da sagen, dass das kein Vorteil wäre, jederzeit auf so ein schönes Angebot zugreifen zu können?
- Die Kamelopedia dankt der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland für die finanzielle Unterstützung aus Beitragsgeldern. Unser Kamelopedia-Intendant hat sich bereits eine goldene Toilette gekauft und in sein Büro gestellt, gleich neben seinen Furzsessel.
Siehe auch: Rundfunk | Mafia | Extraterrestrisch
Nicht zu verwechseln mit: GEMA