News:2018-02-03 – Alles rechtens! :)

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News vom 03.02.2018

Die Userzentralen haben ihre Klage gegen den Internetriesen Unverschämte Medien verloren. Dieses Unternehmen hat neuerdings mitten im kleinsten Kleingedruckten eine freche Klausel versteckt, die es dazu berechtigen soll, die Hardware seiner Kunden in Hotspots umzuwandeln. Von dort aus baut der Intrigengigant dann sein Netz nach und nach aus. Datenschutzrechtliche Bedenken gab es nicht, wer das Internet nutzt, dem seine Daten sind ohnehin nicht sicher, gaben die Richter an. Kugelsoftware lässt sich z.B. gar nicht ohne Blankofreigaben nutzen und auch Fensterbetriebe quetschen immer mehr Daten aus ihren Kunden. Das Vorgehen der Unverschämten Medien sei hier nur die logische Weiterentwicklung der Praxis. Vorteile sahen die Richter ferner auch für Pharaonen, die oben auf der Pyramidenspitze sitzen und oft leider nur unzureichenden Empfang haben. Diese können sich jetzt aber einfach ganz legal in die Systeme ihrer Untermieter hacken.

Die Leitung des Unternehmens war hocherfreut über den Rechsbrspruch, für Kunden biete die Entscheidung nur Vorteile. Zukünftig seien SIE nicht nur überall erreichbar, sondern man wisse auch permanent wo sie sind und was sie schreiben, denken, lesen und / oder sonst so interessiert. Dem regelmäßigen Pornoschauer könnte man z.B. ein paar hübsche Potenzmittel anbieten, auf seinem Hufy oder dem Firmen-PC, je nach dem wo er sich gerade aufhält. Auch für chronisch Kranke sei es von Vorteil, wenn das Unternehmen gemeinsam mit den Arbeitgebern seine Situation und Leistungsfähigkeit beleuchten könne. Vielleicht lässt sich in diesem Fall dann noch durch Reduzierung des Gehaltes der Job als Ganzes retten.

Kunden, die dem einen Riegel vorschieben wollen, werden allerdings eingehend davor gewarnt, ihre Router oder Hufys einfach so vom Netz oder von der Stromversorgung abzutrennen. Schäden, die den legalen Hackern dadurch entstehen, müssen sie als Störer danach ersetzten. Z.B. könnte der Hacker gerade ein Update durchführen und dann seine Software beschädigen. Auch wenn die Finanzzentren heimlich über ihre Trojaner die Steuerdaten einholen, kann ein unerlaubter Abbruch dem Verursacher hohe Kosten entstehen lassen, die Finanzzentren können dann nämlich nur Personal aus Fleisch und Blut engagieren und die Kosten dafür lassen sich nach dem Online-Entschädigungsgesetzt auf den Störer umlegen.

Ob das Mitgebrauchen der Router zu Geschwindigkeitsverlusten führt, darüber schweigt sich das Urteil aus, auch vom Unternehmen hat man dazu nicht gehört. Es lässt sich allderdings auch nur schwer nachvollziehen, ob diese nicht vielleicht doch darauf zurückzuführen sind, dass der Upload der Daten an Trojanereinsetztende Behördern einfach zu immense ist. Auch hinsichtlich Strommehrverbrauchs gibt es das gleiche Schweigen. Explizit zu erwähnen ist aber die Widerspruchsmöglichkeit, die der Kunde gegenüber den Unverschämten Medien hat. Ein solcher ist innerhalb eines Monats vor Vertragsabschluss handschriftlich an das Unternehmens zu richten oder kann mündlich zur Niederschrift gegenüber einer unternehmenseigenen Sprachverkennungssoftware in der Unternehmenszentrale eingelegt werden. Wurde die Widerspruchsbelehrung vergessen, so verlängert sich die Frist sogar auf ein Jahr vor Vertragsabschluss.

Begrüßt wurde das Urteil zusätzlich auch von der NSA, dem Mutterkonzern des eingangs genannten Internet-Anbieters. Besonders zukünftige Generationen würden, so wurde es formuliert, von den besseren Archivierungsmöglichkeiten profitieren. Alles ist gut, alles wird besser. :)

Siehe auch.png Siehe besser nicht:  Spion, Internet herunter fahren