Vorlage:2025-09
KameloNews-Archiv
Bodo Rammelpo will das Volk über die Nationalhymne abstimmen lassen. „Dit jefällt mir einfach nicht.“ sagte er yestern gegenüber die Berliner Zeitung. Momentan ist die Nationalhymne nicht gesetzlich geregelt. Inoffiziell jedoch wird als Nationalhymne bei Zapfenstreichen und Staatsbesuchen die 3. Strophe des Deutschlandliedes getschingerassabummt, weil Kelmut Hohl sich mal das so gewünscht hatte, aber einen demokratischen Gesetzgebungsprozess hat es zu diesem Thema bisher nicht gegeben, wodurch das Lied demokratisch nicht legitimiert ist. Rammelpo’s Vorschlag zufolge soll nun die Kinderhymne von Bertolt Brecht und Hanns Eisler das musikalische Nationalheiligtum werden, auch weil die ganzen Ossis nicht aufs Deutschlandlied klarkommen.
Doch nicht alle sind von diesem Vorschlag begeistert. Vor allem die Wessis wollen ihre alte Hymne behalten. 81 % der Bevölkerung sind elende Wessis, so dass der neue Vorstoß kaum Chancen haben dürfte.
Rod Slöffel vom Bundesschülerinnenundschülerrat ist ebenfalls gegen den Vorstoß: „Die Schülerinnenundschüler müssen in der Grundschule den Scheiß auswendig lernen, den keine Sau braucht. Im Falle einer Änderung müssten alle Schülerinnenundschüler den ganzen Scheiß noch einmal auswendig lernen und vor der Klasse vorsingen, was übrigens voll peinlich ist. Der Text von Brecht ist außerdem extrem viel länger, was für die Schülerinnenundschüler eine unzumutbare Belastung wäre.“
Peter Gurke vom Pädagogenverband kritisiert an der sogenannten Kinderhymne den Tonumfang über zwei Oktaven sowie die nicht kindgerechte Tonlage. Kinder zu zwingen, die Kinderhymne zu singen, sei demnach eine schwere Kindeswohlgefährdung.
Literaturkritikern zufolge ist sowohl der Text als auch die Melodie der Kinderhymne als kitschige Wohlfühlmusik zu klassifizieren, was allerdings auch für andere Kinderhymnen typisch ist, wogegen das Deutschlandlied einen echten Gröhl-Gassenhauer darstellt, der unter Alkoholeinfluss auf Malle entstanden ist, was man insbesondere der zweiten Strophe anmerkt. Aus diesem Grunde sollte besser die zweite Strophe zur Nationalhymne erhoben werden.
General Christian Freundlich von der Bundeswehr findet Rammelpo’s Vorschlag sehr gut. Mit leuchtenden Augen sagte er in einem Propagandavideo auf YouTube, Brecht’s Kinderhymne betone im besonderen Maße Deutschland’s Friedfertigkeit und Bescheidenheit. Brecht wäre sicher sehr stolz, könnte er das heutige Deutschland sehen. Daher sei es wichtig, Brecht’s Kinderhymne allen Schulkindern beizeiten einzutrichtern, damit sie dieses schöne Lied dereinst mit Freude im Herzen bei der Verteidigung des deutschen Vaterlandes und der Demokratie und der westlichen Werte beim Volkssturm allen Feinden laut entgegenjohlen können.
- Artikel in den Kieler Nachrichten
- Brecht’s Kinderhymne auf YouTube, sehr schön gesungen von Hanns Eisler11.9.2025von Scheißefresser
Gleiwitz, EU-Zonenrandgebiet: Als eine Drohgebärde dem Westen gegenüber hat Putin persönlich eine Drohne losgeschickt, um genau wie vor 86 Jahren den deutschen Mittelwellen-Rundfunksender Gleiwitz anzugreifen. Der Termin wurde deshalb gewählt, weil die Bundesregierung am heutigen Tage den schwachsinnigen Warntag-Quark durchführt, bei welchem alle Menschen mit Probealarm genervt werden. Als heute in ganz Großwestdeutschland die Alarmsirenen rumheulten wie eine kleine Heulsuse, dachten alle, das wäre wieder so ein bescheuerter Probealarm, und drückten die Warnmeldungen auf ihrem Zwangs-Händi einfach weg. Zwar wurde der Angriff auf den Sender Gleiwitz im letzten Moment verhindert, doch wäre dieser von Erfolg gekrönt gewesen, so hätte keiner den Alarm ernst genommen.
Während der Sender Gleiwitz noch immer offiziell Deutschland gehört, gehört der Grundstück, auf welchem der Sender steht, heute eindeutig zu Poland. Dass Poland inzwischen zur EU gehört und die EU quasi Deutschland gehört, darf über die administrative Kompetenzdivergenz nicht hinwegtäuschen. So wurde die Drohne durch polische Popo-Politessen abgeschossen, noch ehe sie den Sender Gleiwitz erreichen konnte. Dass Deutschland den heißen Abriss des denkmalgeschützten Rundfunk-Ungetüms eigentlich befürwortet, war den polischen Popo-Politessen weder bekannt noch logisch herleitbar. Hier beweist sich mal wieder das alte DDR-Sprichwort „Zwei Polizisten – einmal die achte Klasse.“ So wurde der Angriff auf den Sender Gleiwitz noch einmal abgewehrt.
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Siehe auch: Artikel im Stern
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